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Die spinnt doch, die Alte

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Nein wirklich, manchmal kann ich mich schon richtig aufregen. Wie alle modernen Bestatter erstellen wir unsere Auftragsbestätigungen und Rechnungen mit einem Computerprogramm. Unsere Dienstleistungen sind abgespeichert und wir müssen nur noch anklicken, was alles gemacht wurde, fertig.

Jetzt lautet der Text zu einer Rechnungsposition:

Hygienische Versorgung
Waschen, Kämmen und Ankleiden d. Verstorbenen, sowie hygienische Versorgung.

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In diesem knappen Text ist eine Menge Arbeit verborgen. Dazu gehören beispielsweise das Verschließen der Augen, das Einsetzen der dritten Zähne, das Verschließen des Mundes, das Verhindern des Austritts von Körperflüssigkeiten usw. Ich will es jetzt mal nicht im Einzelnen schildern, aber es ist eine Menge was wir da machen. Das letztendliche Herrichten des Verstorbenen, also das Ankleiden, Schminken und Kämmen, sind da nur ein Bruchteil.

Wenn uns Angehörige danach fragen, erklären wir natürlich gerne, was da im Einzelnen gemacht wurde, aber normalerweise halten wir uns da eher bedeckt, weil jede unnötige Erklärung oft nur zu weiteren unnötigen Nachfragen und manchmal zu Entsetzen führen kann.

In diesem konkreten Fall, über den ich mich hier und heute aufrege, rief mich gestern Abend um 23 Uhr eine Witwe an. Sie habe nun die Rechnung erhalten und sich sehr darüber aufgeregt. Sie habe auch alle ihre Freunde und Nachbarn zusammengerufen und man säße jetzt zusammen und sei in hellster Aufregung. Das sei ja Betrug und man habe auch einen Rechtsanwalt in der Verwandtschaft.

„Was behagt Ihnen denn an unserer Rechnung nicht? Falls da ein Fehler passiert ist, müssen wir darüber reden. Aber sagen Sie mir doch bitte zunächst einmal, was nicht stimmt.“

„Was da nicht stimmt? Na, das ist doch Betrug! Sie wollen eine Witwe ausnehmen, Sie wollen die Trauer ausnutzen, um ungerechtfertigt Geld zu verdienen. Sowas gehört verboten.“

Dabei wurde die Anruferin immer lauter. Ich fragte nochmals nach, was denn ihrer Meinung nach nicht korrekt sei.

„Na hören Sie mal. Sie berechnen da knapp 100 Euro fürs Kämmen, mein Mann hatte aber gar keine Haare!“

„Das ist doch eine Gesamtposition und das Kämmen steht nur automatisch mit dabei, es handelt sich um die gesamte hygienische Versorgung.“

„Nein, so geht das nicht. Mein Schwager, also der neue Mann von der Ex-Frau meines Mannes, der ist Patentanwalt und der sagt, dass Sie das nicht berechnen dürfen, das Kämmen. Und weil ich mich jetzt so aufgeregt habe, habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und brauche Ihre Rechnung gar nicht zu bezahlen. Ist das klar?“

Ja, ist klar!

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#alte #doch #spinnt

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