ich kämpfe mich momentan durch deinen Blog und möchte dir erstmal ein großes Lob aussprechen. Soviel „sachliche“ Information über die Themen Sterben, Tod und Beisetzung habe ich bisher im WWW noch nicht gefunden. Meinen Respekt für die ganze Arbeit die hinter einem solchen Projekt steht.
Meine Frau und ich haben im letzten Jahr Vorsorgeverträge mit einem Bestatter hier vor Ort abgeschlossen. Nachdem ich jetzt schon so etwa 200 Seiten deines Blogs gelesen habe, frage ich mich natürlich, ob wir das auch alles richtig gemacht haben und ob diese ganze Sache nicht teurer wird, als es denn notwendig ist. Aus diesem Grund habe ich die Verträge, die wir mit der hiesigen Firma XYZ geschlossen haben als PDF beigefügt und würde dich bitten, mal einen Blick darauf zu werfen.
Bezahlt haben wir bei Abschluss nichts, die Verträge sind durch die Hinterlegung der Originalpolicen unserer Sterbegeldversicherungen in (mehr als) ausreichender Höhe abgesichert. Das haben wir so gemacht, damit unsere Kinder … noch ein paar Euro übrig
haben, wenn meine Frau auch mal sterben wird.Ich bin halt jetzt unsicher, ob meine Frau und ich alles richtig gemacht haben. Insofern wäre ich wirklich dankbar, wenn du das mal prüfen würdest. Wobei mir natürlich klar ist, dass diese Bitte für dich die gefühlt 10.000ste Frage gleicher Machart ist.
Vielen lieben Dank für deine Mühe und alles Gute für dich und deine Familie.
Es ist nicht die 10.000. Prüfung solcher Unterlagen, aber es dürften mit Sicherheit so 4-5 Rechnungen und Vorsorgen sein, die ich in der Woche zugesandt bekomme. Obwohl das ein vollkommen kostenloser Service ist, der Mühe macht und Sachkenntnis und Sorgfalt voraussetzt, mache ich das immer gerne und kann nur jeden einladen, mir auch seine Rechnungen einzusenden. Einfach als PDF oder eingescannt oder notfalls auch sauber mit dem Handy fotografieren und an undertaker@bestatterweblog.de senden.
Zu Deinen Unterlagen:
Die Kostenaufstellungen sind schlüssig, die Preise sind mit jeweils rund 1.700 Euro (Feuerbestattung, Trauerfeier im Bestattungshaus) im Bereich des Normalen und im Einzelfall sogar eher im günstigeren Bereich angesiedelt.
Die Fremdkosten für städtische Gebühren und die von Euch gewählte Grabvariante sind dann natürlich erheblich teurer.
Mir ist aber aufgefallen, daß der Bestatter in jeden Vorsorgevertrag ein zweistelliges Grab aufgenommen hat.
Das heißt, nach den Kostenaufstellungen habt ihr zwei Verträge mit zwei zweistelligen Gräbern abgeschlossen, obwohl ihr natürlich nur ein solches Grab braucht.
Das machen viele Kollegen so und argumentieren auf meine Nachfrage hin dann gerne so:
„Das machen wir schon immer so! Wir schreiben das Doppelgrab mal auf beide Rechnungen, weil wir ja nicht wissen, wer von den beiden zuerst verstirbt. Das was die zuviel bezahlt haben, bekommen ja sowieso die Angehörigen ausgezahlt.“
Das ist natürlich eine Möglichkeit, aber so nicht korrekt.
Korrekterweise hätte man diese Position gar nicht in beide Einzelkostenaustellung aufgenommen.
Vielmehr hätte man eine dritte Kostenaufstellung nur über die Position auf beide Namen erstellt und unten dazu geschrieben: Der Betrag wird beim Erstversterbenden einmalig fällig.
Oder man schreibt es nur auf einen der beiden Kostenvoranschläge und macht einen Vermerk dazu.
Aber vorsichtshalber mal eben so fast 1.700 Euro prophylaktisch kassieren, das ist Blödsinn.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Es wurde aber doch gar noch nichts kassiert?
„Bezahlt haben wir bei Abschluss nichts, die Verträge sind durch die Hinterlegung der Originalpolicen unserer Sterbegeldversicherungen in (mehr als) ausreichender Höhe abgesichert.“
Das ist richtig.
Trotzdem ist dieses Vorgehen nicht korrekt.
Jetzt aktuell wissen der Bestatter und die beiden Betroffenen wie das gemeint ist, daß da das Doppelgrab doppelt berechnet wird.
Aber was ist in 10, 20 oder 30 Jahren?
Dann wird die Abschlussrechnung einfach auf Knopfdruck ausgedruckt und der Betrag eventuell doppelt in Rechnung gestellt.
Wenn zwei Leute gemeinsam in Urlaub fahren wollen und auf der Reisebestätigung des Veranstalters steht bei jeden dann ein Doppelzimmer, ist das auch definitiv ein Doppelzimmer zu viel, das man aber im Zweifelsfall sogar bezahlen muß, wenn man das nicht schleunigst richtig stellt.
Hallo, grüße aus Berlin. Sieh Dir mal unsere Freidhofsgebührenordnung (Stadt) da ist nicht mehr mit Verlängerung bei einer Nachbeisetzung. Es wird immer der gleiche Betrag berechnet, selbst wenn 2 Urnen im gleichen Jahr beigesetzt werden.
Nur bei Beerdigungen wird bei einer Beerdigung in einer Doppelstelle (gibt es offiziell nicht mehr, sonder nur noch nebeneinanderliegende Einzelstellen) die „. Stelle quasi kostenlos reserviert.
So ähnlich war das in meiner Heimatstadt auch; jede Nachbelegung kostete den aktuellen Preis für die ganze Gruft – und weil eine 8er-Gruft einen ziemlichen Batzen Geld kostet, hat meine Oma dann ein Einzelgrab bekommen, die Familiengruft ist mit dem Ablauf der Ruhezeit meines Großonkels dann „zurückgefallen“ und existiert wohl de facto nicht mehr.
Hy,
genau so ist es Peter.
Wen du mal hilfe brauchen soltest bezüglich er sichtung kein problem würde dir gerne behilflich sein.
Unendgeldlich versteht sich.
Liebe grüße von kollegen.
dtoday@arcor.de
Inzwischen haben sich die Betroffenen nochmal gemeldet und bestätigt, daß der Bestatter die Kosten für das Doppelgrab zweimal berechnet hat.
Dieses Geld wird dann also später zusätzlich noch an die Angehörigen fließen.
Man will jetzt beim Bestatter eine klarere Formulierung in die Vorsorgen aufnehmen lassen.
Finde ich toll dass du von den Leuten eine Rückantwort bekommen hast. Ist leider selten geworden.