Frag doch den Undertaker

Einäscherung in Tschechien, Fragen

Ich hätte mal zwei Fragen und würde mich freuen wenn diese beantwortet werden würden.
1. Dürfen konservierte Leichen eingeäschert werden?
Viele Bestatter greifen doch auf Krematorien im Ausland zurück. Ein Leichnam der ins Ausland überführt werden soll muss aber doch vorher konserviert werden bzw. wird in einem speziellen Zinksarg überführt.
2. Wenn eine Leiche ins Ausland transportiert wird muss doch im Krematorium noch einmal eine Leichenschau durchgeführt werden. Wer übernimmt dann z.B. im Krematorium diese Leichenschau? (Wenn z.B. ein Deutscher Bestatter aus Berlin eine Verstorbene ins Krematorium nach Polen fährt.) Wird die Verstorbene dann vorher in Deutschland untersucht?

Ich bin in die Leichentransporte nach Tschechien nicht involviert und kenne mich da nicht gut genug aus, um Dir eine 100%ige Antwort geben zu können. Meines Wissens werden die Verstorbenen für den Transport nach Tschechien weder einbalsamiert, noch in einen Zinksarg eingelötet. Über den Berliner Sargdiscounter, der diese Bestattungen ja sozusagen auf Kaffeefahrten anbietet und schmackhaft macht, wurde ja schon mehrfach im Fernsehen berichtet und es wurden auch Einblicke in seine Arbeitsweise gegeben. Mir scheint es so, als handele es sich eher um ein flüchtiges und möglichst günstiges Einsargen ohne weitere erhaltende Maßnahmen. Vielleicht weiß einer der mitlesenden Kollegen mehr.

Für meinen Teil habe ich einen Ordner angelegt, in dem wir beim erstmaligen Vorkommen eines ausländischen Sterbefalls alle erforderlichen Informationen (Bestimmungen, Konsularadressen usw.) einpflegen. So haben wir es bei einem nochmaligen Sterbefall für das gleiche Land etwas einfacher. Ich habe schon alle möglichen Nationen „bedient“, Tschechien war bislang jedoch nicht dabei.

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Was Deine Frage zur Leichenschau anbetrifft, so benötigen Verstorbene die nach außerhalb überführt werden einen sogenannten Leichenpass und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Je nach Bundesland geht der Ausstellung dieser Unterlagen eine amtsärztliche Untersuchung voraus, die dann die zweite Leichenschau ersetzt. Die zweite Leichenschau wird ohnehin nicht immer durchgeführt, sei es weil das Bundesland es nicht erfordert oder weil der Kremation z.B. eine Obduktion vorausgegangen ist, die die Leichenschau ersetzt.

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(©si)