Hallo, Tom,
der aktuelle Fall von Michelle, die wohl demnächst bestattet werden soll, wirft für mich die Frage auf, ob es für Institutionen wie Polizei oder Staatsanwaltschaft möglich ist, eine Einäscherung zu verbieten, um sich bei Opfern von ungeklärten Gewaltverbrechen die Möglichkeit der nachträglichen Beweissicherung durch Exhumierung zu erhalten.
So etwas ist mir nicht bekannt.
Die Staatsanwaltschaft kann die Bestattung an sich sehr lange hinauszögern, um durch die Gerichtsmedizin alle notwendigen Spuren sichern zu lassen. Ist aber eine Freigabe zur Bestattung erst einmal erteilt, kann eingeäschert oder erdbestattet werden.
Die heute im Rahmen der Obduktionen gewonnenen Erkenntnisse reichen durchaus aus, um auch später noch weitergehende Rückschlüsse daraus ziehen zu können.
Im Allgemeinen werden mehr Spuren gesichert und Proben genommen, als es eigentlich notwendig wäre. Man sieht das z.B. daran, daß die DNA-Vergleichsverfahren dazu führen, daß heute Ermittlungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden können, die man längst zu den ungeklärten Fällen gelegt hatte, eben weil man vor 15 oder 20 Jahren schon Spuren gesichert und Proben gezogen hat, die erst heute ausgewertet werden können.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Einäscherung, Lektorin A, verbieten
Ja, eben – für ein solches Verbot besteht kein Bedarf. Die gerichtliche Leichenöffnung und alle notwendigen Untersuchungen lassen sich vor der Bestattung vornehmen, dann muß man auch nicht hinterher exhumieren. Eine Exhumierung kann eigentlich nur dann anstehen, wenn bei der Bestattung noch kein Anhaltspunkt für einen nicht-natürlichen Tod (oder jedenfalls keiner für ein Fremdverschulden) bestanden hat; dann gäbe es aber auch keinen Grund, eine Feuerbestattung zu untersagen.
@-tth: du sagst es.