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Einsdreissig

„Du kannst gut sein und auch fleißig, die bringen doch stets nur Einsdreißig.“
Das ist ein geflügelter Spruch unter Journalisten, die für die Tagesschau arbeiten, denn viel länger als 90 Sekunden ist dort kaum ein Beitrag.

Hier ist aber heute mit Einsdreißig jener Betrag gemeint, den eine Kassiererin genommen haben soll, in Pfandwertscheinen wohlgemerkt und der letztlich zu ihrer Entlassung geführt hat. Was ich denn wohl davon halte, wollten einige Leser wissen, und ob denn bei mir auch schon Mitarbeiter etwas geklaut hätten und wie ich da reagiert habe.

Nun, wer klaut, der fliegt. Punkt.
Das ist der Grundsatz, an den ich mich seit jeher halte und den auch alle Mitarbeiter so und wortwörtlich kennen.

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Dabei kommt es überhaupt nicht auf den Wert der entwendeten Sachen an. Es ist das Vertrauensverhältnis das zerstört ist und allein darauf kommt es mir an. Wir führen einen sehr familiär geprägten Betrieb, es wird nichts weggeschlossen, nichts vor den Mitarbeitern gesichert und alles liegt offen und frei verfügbar herum. Wenn einer etwas davon haben möchte, so muß er mich nur fragen. Entweder gebe ich es ihm dann oder ich helfe ihm, auch finanziell, bei der Beschaffung. Wer mir aber einfach etwas wegnimmt, der hat in meiner Firma nichts verloren, denn ich weiß dann nie, was er in der Vorzeit möglicherweise schon alles mitgenommen hat und was er in Zukunft noch alles mitnehmen wird.

Jetzt kommt aber das Aber:
Man muß bei diesen grundsätzlichen Erwägungen aber die Kirche im Dorf lassen und als verantwortungsvoller Arbeitgeber habe ich die Umstände näher zu hinterfragen und zu berücksichtigen. Hat jemand etwas aus einer Notsituation geklaut? Wie groß ist tatsächlich die Gefahr, daß es wieder vorkommt? War dem Mitarbeiter klar, daß dies als Diebstahl angesehen werden wird? Wie lange ist der Mitarbeiter schon bei mir beschäftigt? Welchen sozialen Hintergrund hat er und was werden für ihn die Folgen einer Kündigung sein?

Keine der oben aufgezählten Fragen, derer es noch weitaus mehr gibt, kann in ihrer Beantwortung allein einen Grund zur Rechtfertigung liefern, aber in der Abwägung aller Umstände, kann es durchaus sein, daß ich zu dem Ergebnis komme, daß eine Entlassung doch nicht das richtige Mittel ist.

Den Fall der Kassiererin habe ich nicht genau verfolgt, solche Fälle gab es ja schon häufiger. Der Bäckergeselle, der einen abgelaufenen Becher „Müller-Milch“ ausgetrunken hat, die Bäckereifachverkäuferin, die ein Stück altbackenen Bienenstich vom Vortag gegessen hat, die Kantinenfrau, die sich ein Stück Frikadelle in den Mund gesteckt hat, sie alle sind entlassen worden und sie alle wären von mir nicht entlassen worden.
Auch wenn ein Kunde ein paar Pfandwertmarken einzulösen vergisst und eine Kassiererin diese dann findet und für sich einlöst, hat das für mich eher den Stellenwert von einem gefundenen Eurostück, das auf der Straße lag, das man sich einsteckt und nicht zum amtlich-preußischen Fundbureau trägt.

Der wichtigste Aspekt bei allen Betrachtungen ist für mich jedoch: Ist es demjenigen egal, daß er mich schädigt, mir etwas wegnimmt, mißachtet er meinen Besitz und mein Eigentum? So eine Geringschätzung meiner gutmütigen und freigiebigen Grundhaltung ahnde ich.

Ob bei uns schon mal geklaut wurde: Aber ja. Doch das werde ich noch erzählen.

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#einsdreißig

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(©si)