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Frag den Bestatter

Erledigt der Bestatter alle Formalitäten?

Hallo Herr Wilhelm,

zunächst einmal ein großes Lob an ihren Blog.
Gerne lese ich ihre Geschichten die das Leben schreibt und nicht selten fließen Tränen. Manchmal, weil ich wirklich ergriffen bin von so manchen Fällen, aber zum Glück auch ganz oft, weil ich einfach aus dem Lachen nicht mehr heraus komme. Ihre Art zu schreiben ist äußerst unterhaltsam. :o)

Leider ist im Bekanntenkreis ein tragischer Todesfall passiert.
Die Mutter eines Bekannten, ist ganz plötzlich und unerwartet verstorben. Die Frau war keine 50 Jahre alt! Zurück bleibt ein 21jähriger Sohn, der mit der Situation total überfordert ist.
Wegen mangelndem Einkommen und Vermögen ist beabsichtigt die Beerdigung von dem Sozialamt bezahlen zu lassen.
Nun zu meinen Fragen:
1. Darf der Angehörige zwischen Erd- und Feuerbestattung entscheiden oder muss er die kostengünstigere Variante akzeptieren?
2. Entstehen Zusatzkosten, wenn der Bestatter die Unterlagen und Papiere der Verstorbenen nach Versicherungen etc. prüft und diese dann kündigt?Ich habe bei Ihnen gelesen, dass die Prüfung der Unterlagen auch zum Beruf des Bestatters gehört. Hierbei wird ja dann auch geschaut, ob möglicherweise doch noch Vermögen vorhanden ist.
3. Wenn dies in Rechnung gestellt werden sollte, würde das Sozialamt diese Kosten denn übernehmen?

Ich bedanke mich schon jetzt bei ihnen und wünsche ihnen weiterhin viel Freude am Schreiben und hoffe, dass für ihre Familie im neuen Jahr wieder alles gut wird.

Vielen Dank für die lobenden Worte.

Letztlich ist es so, daß derjenige, der die Musik bezahlt, auch bestimmt, was gespielt wird. Sagt man so.
In der Regel aber übergibt man nicht dem Sozial-/Ordnungsamt die Bestattung und ergibt sich dann seinem Schicksal, sondern man sucht einen Bestatter auf und läßt die Bestattung so durchführen, wie man sich das vorstellt; und hinterher kümmert man sich um die Kostenübernahme durch das Sozialamt.
Der Weg des Sohns sollte also zu einem Bestatter führen, der sich mit den örtlichen Gegebenheiten auskennt und bereits Sozialbestattungen abgewickelt hat.
Dort sagt man klipp und klar, daß das Ganze wohl auf eine Kostenübernahme durch die Sozialbehörden hinausläuft. Der Bestatter weiß dann schon, was zu tun ist.
Im Zuge dieses Verfahrens kann man dann ohne weiteres die Art der Bestattung (Erde oder Feuer) wünschen, die man sich vorstellt.

Ich schreibe immer wieder, daß es zu den Aufgaben eines guten Bestatters gehört, für die oft überforderten Angehörigen das Ordnen und Sichten der Unterlagen zu übernehmen. Stichwort: „Mein Mann hat immer alles Schriftliche gemacht, ich kenne mich da gar nicht aus.“

Bei uns konnten die Leute einfach ihre Ordner, Schachteln oder auch die berühmte Schublade vom Wohnzimmerschrank mitbringen und wir haben das gesichtet und sortiert.
Hierbei lag unser Augenmerk auf vier Dingen:

1. Gibt es Hinweise auf ein Testament oder sonstige Anweisungen für den Todesfall
2. Wo sind die Familiendokumente, wie Stammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde?
3. Von welchen Stellen sind Beträge zu erwarten?
4. An welche Stellen wurde regelmäßig gezahlt?

Für diese Zwecke unwichtige Unterlagen, und seien sie noch so persönlich, intim und privat, interessieren einen Bestatter nicht und werden mit der gebotenen Diskretion und Professionalität nicht weiter beachtet.
Die anderen Unterlagen werden dann hergenommen und abgearbeitet.
Verträge, Policen und Kontoauszüge werden akribisch daraufhin abgeklopft, von welchen Stellen Zahlungen im Todesfall zu erwarten sind. Desweiteren wird kontrolliert, welche Verträge nun überflüssig geworden sind und gekündigt werden können. (Beispiele: Abonnements für Fachmagazine, die nur der Verstorbene gelesen hat, Versicherungen und Mitgliedschaften, die für die Hinterbliebenen nutzlos sind usw.).

Bei ganz vielen Sterbefällen ist diese Arbeit aber nicht notwendig. Die Unterlagen werden dem Bestatter bereits geordnet und vollständig vorgelegt und eventuelle Ab- und Ummeldungen nehmen die Angehörigen selbst vor.

Die Pauschale für die Erledigung der Formalitäten ist aber für alle Kunden gleich, sodaß sich aus dem Verhalten der zweiten genannten Kundengruppe ein Überschuß ergibt, den man prima für die schwierigeren und aufwendigeren Fälle verwenden kann.
Somit kostete diese Dienstleistung bei uns nichts zusätzlich.

Diese Dienstleistung erbringen viele Bestatter aber bei weitem nicht alle. Manchen fehlt die fachliche Kompetenz, um oft recht schwierige versicherungstechnische Sachverhalte klären zu können.

Ob und zu welchen Kosten der Bestatter diese Dienstleistung erbringt, sollte man vorher mit ihm klären. Ist diese Arbeit in der Position „Erledigung der Formalitäten enthalten“, so wird das auch vom Amt mitbezahlt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist:
Bestatter erbringen keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung! Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die nach bestem kaufmännischen Wissen und im allgemeinen Lebenswandel üblichen machbaren Formalitäten.
Bei sehr einfach gelagerten Fällen ist es beispielsweise standardmäßig so, daß der Bestatter für die Witwe die Dreimonatsrente beantragt, die ADAC-Mitgliedschaft des alleinfahrenden Ehemannes kündigt, seine Vereinsmitgliedschaften kündigt und eventuell die Auszahlung der Lebensversicherung des Mannes beantragt.
Sind die Sachverhalte komplizierter, ist es immer ratsam, die einzelnen Schritte gemeinsam mit ihm durchzusprechen und im Zweifelsfall einen Steuerberater oder Rechtsanwalt mit an Bord zu nehmen; das gilt insbesondere bei größeren Vermögenswerten und sehr unklarer Sachlage.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 20. Januar 2015

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2 Kommentare
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Stefan
9 Jahre zuvor

Grundsätzlich hast du ja recht Tom, aber ich habe das schon ganz anders erlebt. Es gibt inzwischen genug Kollegen, die hier gar keine Sozialfälle mehr annehmen oder wirklich nur das allernotwendigste tun. Ich zitiere mich mal selber: Hier im Kreis läuft das so, dass ich (wenigstens moralisch) verpflichtet bin jemandem der „Sozialamt“ sagt, dieselbe 14.00 Euro Familien-Pizza zu liefern, die jeder Selbstzahler auch bekommt. Aufgrund von (einseitig durch das Kreis-Sozialamt aufgestellten) „Vereinbarungen“ ist das so rabattiert, dass für die 14,00 Euro Lieferung mal gerade so 10,00 Euro bezahlt werden. OK, damit kann ich leben, sind ja nur Einzelfälle. Blöderweise dauert es dann mal so 3 bis 18 Monate bis so ein Fall bearbeitet ist – und je nach Einzelfallprüfung bekomme ich dann 4,00 bis 8,00 Euro. Für meine Bestatterleistung kann ich ca. 1000,00 Euro abrechnen – und erfahre dann nach den genannten 3 bis 18 Monaten ob ich dafür 400 – 500 oder sogar 800 Euro bekomme. Damit soll dann Sarg, Ausstattung, Deckengarnitur, Personal, Überführung, Hygienische Versorgung, Einsargung, Überwachen der Trauerfeier, Kühlraum usw. abgegolten sein.… Weiterlesen »

Anonym
3 Jahre zuvor

ICH LASS MICH MAL IM ABFALLKÜBEL ENTSORGEN. Das kostet am wenigsten!




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