Frag doch den Undertaker

Evangelisch, katholisch, Beerdigung, Pfarrer, Pastor, Gemeinde

Hallo Tom,

lange habe ich schon keine Frage mehr gestellt, lese allerdings regelmäßig interessiert mit, was es in deinem Blog für Neuigkeiten gibt und welche (z.T. skurrile) Fragen von einigen Usern gestellt werden…

Ich frage mich seit einiger Zeit, ob man als Hinterbliebener Anspruch darauf hat, welcher Pfarrer den Verstorbenen bestattet. Es ist zwar üblich, dass der Gemeindepfarrer des jeweiligen Bezirks die Trauerfeier abhält, aber obligatorisch ist das doch sicher nicht. Ist es möglich, den Pastor einer anderen Gemeinde für das Zeremoniell zu beauftragen? Ich nehme an, dass dies nicht häufig vorkommt und es die Gemeinden auch nicht allzugerne sehen oder?
Des Weiteren würde mich interessieren, ob man einen Katholiken z.B. evangelisch beerdigen lassen kann (und wie ggf. überhaupt die jeweiligen Pfarrer dazu stehen).
Sind dir im Laufe deiner Tätigkeit als Bestatter schon ähnliche Fälle widerfahren, bei der die Familien der Verstorbenen Wünsche dieser Art hatten?

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Viele Grüße
Leser Andreas

Es lesen hier ja Pfarrer mit, vielleicht können die noch die genauen kirchenrechtlichen Regeln erläutern und aus ihrer Praxis etwas dazu schreiben.

Aus der Praxis heraus geschildert sieht das so aus:
Es werden durchaus häufig Wünsche nach einem anderen Pfarrer geäußert, das ist nichts Ungewöhnliches. Die Gründe hierfür können mannigfaltig sein. Beispielsweise könnte einer der Angehörigen selbst Geistlicher sein und die Zeremonie vornehmen wollen oder man ist erst kürzlich in diese Gemeinde gezogen, möchte aber, daß der Pastor der früheren Gemeinde die Beerdigung macht.
Natürlich kann es auch sein, daß über die Jahre eine tiefe Abneigung gegen den zuständigen Pfarrer gewachsen ist und man aus diesem oder anderen Gründen einfach nicht möchte, daß dieser die Trauerfeier leitet.

Hier funktioniert das so, daß der Bestatter in diesem Fall beim zuständigen Pfarramt den Todesfall meldet und darüber informiert, daß jemand anders die Beerdigung durchführt. Daraufhin wird, je nach Konfession, ein so genannter Entlassschein ausgestellt. Mit diesem Schein wird erlaubt, daß eine andere Gemeinde bzw. ein anderer Pfarrer in die Zuständigkeit eintritt, um kirchliche Handlungen vornehmen zu können.

Wir hatten in all den vielen Jahren bislang nur ein einziges Mal den Fall, daß ein Pfarrer diesen Schein verweigert hat. Über die Hintergründe hierfür ist mir leider ebenso wenig bekannt, wie über den Ausgang der Geschichte, da die Beerdigung anderswo stattgefunden hat und ich keine Rückmeldung erhalten habe.

Bei der Bestattung eines anderskonfessionellen Verstorbenen sieht es in der Praxis so aus:

Zwei Besonderheiten sind noch wichtig:
– wenn der oder die Verstorbene katholisch war und Sie und die anderen Angehörigen evangelisch sind, können wir in Absprache mit dem katholischen Pfarrer die Beerdigung übernehmen. Umgekehrt ist ebenfalls möglich, dass der katholische Pfarrer einen evangelischen Christen beerdigt, wenn die Angehörigen katholisch sind.
– Anders ist das, wenn der oder die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten war. Hier ist es in das Ermessen des jeweiligen Pfarrers gestellt, ob er aus seelsorgerlichen Gründen den Angehörigen gegenüber eine evangelische Beerdigung eines Ausgetretenen übernimmt. In jedem Fall wird im Rahmen der Trauerfeier darauf hingewiesen werden, dass der oder die Verstorbene nicht der Kirche angehört hat. Dies gebietet der Respekt vor den Entscheidungen des oder der Verstorbenen.

(Quelle)

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(©si)