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Formularkosten Leichenschau

Seit 1. Januar 2020 rechen Ärzte die Gebühren für eine Leichenschau nach den neuen Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

Die Gebührensätze sind etwas höher als sie es bis dahin waren. Mit den neuen Gebühren wird der Aufwand des Arztes zumindest annäherungsweise fair bezahlt. Das war bis dahin nicht der Fall. Die bis dann geltenden Gebühren deckten weder den Aufwand, noch waren sie auch nur im Entferntesten eine angemessene Bezahlung für einen hochspezialisierten Akademiker.

Phantasievolle Abrechnung durch Ärzte

Die nicht kostendeckenden Gebühren führten dazu, dass Ärzte, wie ich es immer nenne, phantasievoll abrechneten. Es wurden andere Positionen aus der GOÄ munter mit auf die Kostennote addiert, die mit der Untersuchung eines Toten nichts zu tun hatten.
So kamen unverschämt hohe Leichenschaugebühren zusammen, die auch schon mal im Einzelfall unzulässige 500 EUR betragen konnten. Hinzu kommt, dass einige Ärzte dann auch noch die in Tränen aufgelösten Hinterbliebenen persönlich zum Geldautomaten begleiteten, um das Geld direkt in bar einzukassieren.

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Herzlich gerne haben die schwarzen Schafe unter den Vertretern der Ärzteschaft die Leichenschaupapiere auch unrechtmäßig wieder mitgenommen, um sie nur gegen Barzahlung am nächsten Tag dem Bestatter auszuhändigen. Der durfte dann a) auch noch länger im Wartezimmer warten und b) leistete die Gebühr, obwohl sie unangemessen hoch war, um in der Sache endlich voranzukommen.

Seit dem 1. Januar 2020 ist das alles etwas anders

Gut, einige Ärztinnen und Ärzte beharren immer noch, auch mit „strengen Methoden“ auf sofortiger Barzahlung. Bestatter werden teilweise immer noch zu Praxisbesuchen genötigt. Aber mit den etwas höheren Gebühren, die ich hier bereits eingehend erläutert habe, kommen die meisten Ärzte zurecht.
Das bedeutet nicht, dass sie mit der GOÄ, die irgendwie noch immer den Muff der 60er-Jahre in sich trägt, insgesamt zufrieden sind. Hier wird eine baldige Anpassung an moderne Gepflogenheiten dringend erwartet.

Dennoch aber können einzelne Vertreterinnen und Vertreter des ärztlichen Berufsstandes nicht umhin, auch heute noch, wo es geht, recht heftig hinzulangen.

Unverschämt

Ein Beispiel sehen wir hier:

Leichenschau

In diesem Fall hat die Ärztin die einzelnen Gebühren nach GOÄ soweit korrekt aufgelistet, schreibt dann aber noch 20 EUR für den Formularsatz auf.

Die Fachinformationsseite Arzt & Wirtschaft schreibt zu den Formularkosten:

Die Formulare für vorläufige Todesbescheinigungen und Leichenschauscheine dürfen Ärzte als Auslagen nach § 10 GOÄ berechnen. Durchschnittliche Kosten dafür liegen bei 2,50 bis 4 € pro Formularsatz.Arzt & Wirtschaft

Wir wollen nicht vorschnell den Äskulapstab über dieser Ärztin brechen; nicht bevor wir nicht mal eben nachgeschaut haben, was solche Formulare im Einkauf kosten:

Formular Leichenschau

Immerhin verlangt dieser Formular-Anbieter stolze 1 Euro und 14 Cent pro Vordruck. Das waren vor der Einführung des Euro ja auch mal 13 Quadratmeter!
Mithin beträgt die Gewinnspanne der Ärztin an diesem Formular 1.987.654 % oder so…

Aber Ernst beiseite: Das ist schlichtweg eine Unverschämtheit! Das ist auch so rechtlich nicht in Ordnung, finde ich. Das sollten die Angehörigen nicht bezahlen. Man gönne dem Goldhändchen 5 Euro und ziehe 15 Euro von der Rechnung ab, es sei denn die Medizinfrau kann belegen, tatsächlich mehr für das Formular bezahlt zu haben.

Ärzte sind Akademiker, die eine sehr schwierige Ausbildung durchlaufen und sehr viel Verantwortung tragen. Hierfür muss man auch angemessen bezahlen. Für viele Leistungen der Ärzte wird so wenig bezahlt, dafür würde ein Klempner nichtmal aufstehen.
Aber trotz der Anerkennung für diesen Beruf und einem gewissen Grundverständnis für eine adäquate Bezahlung verwandelt sich auch unter den Händen einer Ärztin ein bloßer vorgedruckter Formularsatz nicht in pures Gold. Es sei denn, man heißt nachweislich Frau Dr. Rumpelstilzchen.

Bildquellen:
  • aerztin-geld-arzt-ki: KI generiert
  • leichenschau-1: https://juenglingshop.de/formulare/gesundheit/leichenschau/?p=3
  • Leichenschau: Ankemann/NL


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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 16. Januar 2024 | Revision: 21. Januar 2024

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