Frag doch den Undertaker

Foto vom toten Vater

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Unser Vater ist verstorben und beim Beratungsgespräch im Bestattungsinstitut wurde uns gesagt, dass wir eine CD mit Fotos von der Trauerfeier vom B.institut bekommen und wurden gefragt, ob wir auch Fotos möchten wie unser Papa dann im Sarg liegt.
Dies haben wir vehement verneint und mehrmals darum gebeten, dieses Foto nicht ansehen zu müssen.
Als meine Schwester die Rechnung bekam, war die besagte CD mit den Fotos der Trauerfeier dabei. Als sie diese einlegte, zeigten sich die Bilder in einer Dia-Show. Das Erste Bild war von dem nicht gewünschten Bild unseres verstorbenen Vaters. Meine Schwester brach dabei so jämmerlich zusammen, dass sie seither nur noch mit Beruhigungsmitteln einigermassen klar kommt. Unser Wunsch war es, unseren Papa nicht mehr sehen zu wollen, weil wir es psychisch nicht aushalten würden-ungeachtet dessen, musste sie nun trotzdem dieses Bild sehen und hat es permanent im Kopf.
Ich finde das absolut unseriös vom B.institut und echt ne Schande.
Was meinen Sie dazu?

So geht es nun wirklich nicht.
Es ist ein Zeichen dafür, daß der Bestatter nicht richtig zugehört hat. Solche Fotos anzubieten, ist ja grundsätzlich eine gute Idee und wurde auch von mir immer so gehandhabt. Aber wenn sie doch jemand…

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…nun partout nicht haben will, dann ist das ein sehr verständlicher Wunsch, den der Bestatter zu akzeptieren hat.
Auch wenn man eventuell bei den Bildern von der Trauerfeier noch zugestimmt hat, so muß dem Bestatter eindeutig klar sein, daß ein Foto vom Verstorbenen selbst dann doch eine andere Größenordnung darstellt, als Fotos von der Trauerhalle, dem Sarg und dem Grab.

Nachträglich kann man so einen Fehler natürlich nicht wieder gut machen, leider.

Bezüglich Ihrer Fragen zur Bestatterrechnung, die in Ihrer Mail noch enthalten waren:
Zu Aussagen wie „erst hieß es 3.500 und dann sind es 5.300“ kann ich nichts sagen. Hier muß immer eine Bestatterrechnung mitgeschickt werden, damit ich diese auf Plausibilität überprüfen kann.
Wer keinen Scanner hat, kann die Rechnung auch mit dem Handy abfotografieren.
Aufgrund der vielen möglichen Unwägbarkeiten im Bestattergeschäft kann immer noch so viel an berechtigten Kosten hinzu kommen, daß eine Überprüfung nur bei Vorliegen der Rechnung durchgeführt werden kann.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 17. Oktober 2011 | Revision: 31. Mai 2012

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Anonym
13 Jahre zuvor

Bei diesem Artikel stand bis gerade „0 Kommentare“ statt – wie sonst – „Schreibe doch den ersten Kommentar!“. Merkwürdig.

Zum Thema: Blöder Fehler vom Bestatter, sollte nicht vorkommen. Irgendjemand hat bei dem Unternehmen geschlampt. Die heftige Reaktion deiner Schwester kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass der Tote an sich nicht schlimm aussah, sonst hätte es keine offene Aufbahrung gegeben…

Aber Menschen sind verschieden.

Tine
13 Jahre zuvor

Der Bestatter sollte dem Wunsch der Angehörigen in diesem Fall unbedingt nachkommen.

Wir geben immer ein Fotoalbum mit, die Bilder der Aufbahrung vom Verstorbenen haben wir, wenn gewünscht, noch immer im PC gespeichert.

Falls also im Nachhinein die Bilder doch gewünscht würden… kein Problem!

Glück Auf
13 Jahre zuvor

Ich habe bei beiden beisetzungen in letzter Zeit eine CD bekommen, dies aber mit dem hinweiss das sich auf ihr zwei Ordner befinden.
Blumenschmuck und geschlossener Sarg.
Aufbahrung offener Sarg.

13 Jahre zuvor

Der Bestatter hat einen Fehler gemacht. Ich hätte die CD vernichtet ohne sie anzuschauen. Die Schwester sollte sich in Behandlung begeben. Es war falsch aber die Reaktion zeigt auf das sie HILFE braucht.
Mit den besten Wünschen
Mrs. Jones

Anonym
13 Jahre zuvor

Es war keine offene Aufbahrung gewünscht, lediglich machte der Bestatter diese Aufnahmen, wie er sagte für sich selbst, welche ein Nachweis für ihn darstellen, dass er seine Arbeit „ordnungsgemäss“ erledigt habe.
Ich finde in wie weit man sich zutraut mit dem Tod eines Menschen in Verbindung zu treten kann nur ein jeder selbst verantworten. Der eine kann es, der andere schafft sowas nicht. Und dieses Bild als letztes Bild seines geliebten Vaters im Kopf zu haben ist nicht gerade schön.

Anonym
13 Jahre zuvor

Hätte meine Schwester nicht angeschaut, wenn sie gewusst hätte, dass sie darin den toten Vater anschauen muss

Tobias
13 Jahre zuvor

Wie lange wird sie denn nun schon wegen des Fotoanblicks mit Beruhigungsmitteln versorgt? Es klingt jedenfalls, als sei eine professionelle Begleitung nötig. Wie alt ist sie, welches Verhältnis hat sie zum Vater?

Mich verwirrt die Geschichte. Natürlich ist klar, dass der Bestatter einen Fehler gemacht hat.

Anonym
13 Jahre zuvor

Sie hatte ein wesentlich intensiveres Verhältnis zum Vater als ich. Er kippte einfach um und war tot. Für sie war es ein so geheuerer Schock, dass ich es kaum in Worte fassen kann. Und dann halt dieses Bild. Klar dass sie völlig am Ende ist. Sie ist 27 Jahre alt. Aber das Alter spielt glaub nicht wirklich eine Rolle. Ich denke auch, dass ärztliche Hilfe sicher ratsam wäre.

Tobias
13 Jahre zuvor

Ich hoffe, dass ihr – besonders deine Schwester – es richtig verarbeiten könnt. Deine Schwester ist etwa in meinem Alter.

13 Jahre zuvor

Es muss nicht gleich ärtzliche Hilfe sein. Das Bild war sicher nur Auslöserund hat die Gefühle an die Oberfläche gebracht.

Ein Gespräch mit einem Trauerbegleiter oder Gleichgesinnten in einer Trauergruppe kann helfen die Gefühle zu bewältigen. Trauer braucht Zeit.

Vielleicht mag deine Schwester auf http://www.elternlos.de im Forum vorbei schauen. Die Seite richtet sich an junge Erwachsene. Jeden Mittwoch schaut eine Trauerbegleiterin im Forum vorbei und gibt Hilfestellung, wenn man sie in Anspruch nehmen möchte. Ansonsten sind dort Gleichaltrige anzutreffen, die ebenfalls Vater und/oder Mutter verloren haben. Nur lesen, wie es anderen geht, kann auch schon helfen.

Ich wünsche euch beiden viel Kraft.

Anonym
13 Jahre zuvor

Danke für die netten Hinweise.
Das problematische war einfach dass sie absolut nicht auf ein solches Bild gefasst war, als sie die CD einlegete.
Im Gegenzug dazu, wenn man sich bewusst einen Toten nochmals anschauen möchte, ist man entsprechend gefasst und weiss es vorher.
Aus sagte Sie, sah er ganz anders aus. Total aufgequollen, Schlimm einfach.
Ich denke mir wäre es genauso gegangen.

mex
13 Jahre zuvor

Wie sieht es denn eigentlich in diesem Fall mit Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Heilbehandlungskosten aus, wenn man davon ausgeht, der Bestatter hat hier fahrlässig Fotos gegen den Willen der Angehörigen herausgegeben?




Rechtliches


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