Frag doch den Undertaker

Foto vom toten Vater

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Unser Vater ist verstorben und beim Beratungsgespräch im Bestattungsinstitut wurde uns gesagt, dass wir eine CD mit Fotos von der Trauerfeier vom B.institut bekommen und wurden gefragt, ob wir auch Fotos möchten wie unser Papa dann im Sarg liegt.
Dies haben wir vehement verneint und mehrmals darum gebeten, dieses Foto nicht ansehen zu müssen.
Als meine Schwester die Rechnung bekam, war die besagte CD mit den Fotos der Trauerfeier dabei. Als sie diese einlegte, zeigten sich die Bilder in einer Dia-Show. Das Erste Bild war von dem nicht gewünschten Bild unseres verstorbenen Vaters. Meine Schwester brach dabei so jämmerlich zusammen, dass sie seither nur noch mit Beruhigungsmitteln einigermassen klar kommt. Unser Wunsch war es, unseren Papa nicht mehr sehen zu wollen, weil wir es psychisch nicht aushalten würden-ungeachtet dessen, musste sie nun trotzdem dieses Bild sehen und hat es permanent im Kopf.
Ich finde das absolut unseriös vom B.institut und echt ne Schande.
Was meinen Sie dazu?

So geht es nun wirklich nicht.
Es ist ein Zeichen dafür, daß der Bestatter nicht richtig zugehört hat. Solche Fotos anzubieten, ist ja grundsätzlich eine gute Idee und wurde auch von mir immer so gehandhabt. Aber wenn sie doch jemand…

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…nun partout nicht haben will, dann ist das ein sehr verständlicher Wunsch, den der Bestatter zu akzeptieren hat.
Auch wenn man eventuell bei den Bildern von der Trauerfeier noch zugestimmt hat, so muß dem Bestatter eindeutig klar sein, daß ein Foto vom Verstorbenen selbst dann doch eine andere Größenordnung darstellt, als Fotos von der Trauerhalle, dem Sarg und dem Grab.

Nachträglich kann man so einen Fehler natürlich nicht wieder gut machen, leider.

Bezüglich Ihrer Fragen zur Bestatterrechnung, die in Ihrer Mail noch enthalten waren:
Zu Aussagen wie „erst hieß es 3.500 und dann sind es 5.300“ kann ich nichts sagen. Hier muß immer eine Bestatterrechnung mitgeschickt werden, damit ich diese auf Plausibilität überprüfen kann.
Wer keinen Scanner hat, kann die Rechnung auch mit dem Handy abfotografieren.
Aufgrund der vielen möglichen Unwägbarkeiten im Bestattergeschäft kann immer noch so viel an berechtigten Kosten hinzu kommen, daß eine Überprüfung nur bei Vorliegen der Rechnung durchgeführt werden kann.

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(©si)