Mich erreichen mittlerweile tagtäglich Fragen von Interessierten zum Thema Bestattung, Trauer und Tod.
Diese Fragen werde ich ab sofort in der Rubrik „Fragen an den Bestatter“ beantworten. Über den halben August werden beinahe täglich Artikel mit ausführlichen Antworten auf solche Fragen erscheinen.
Das Thema Tod ist ja in unserer Gesellschaft tabuisiert. Deshalb bilden sich rund um mein Handwerk ganz viele Legenden und Märchen. Vielleicht kann ich mithelfen, da etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Außerdem: Wen kann man schon sowas fragen? Nun, jetzt habt Ihr einen, der gerne antwortet, also nochmals meine Bitte: Fragt ruhig!
Wenn aktuell ein Sterbefall abzusehen ist, könnt Ihr mir jederzeit eine Mail schreiben, ich helfe dann die größten Fehler zu vermeiden,
Ansonsten: Nur eine nicht gestellte Frage ist eine dumme Frage!
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.
Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.
Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
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hallo! gerade erst durch nerdcore dieses feine blog entdeckt. grossartig! ein frage brennt mir aber unter den nägeln: wie ist das denn nun mit dem krieg unter bestattungsunternehmern? ist das wirklich so ein kampf oder doch nur ein altes klischee?
die Frage, dich sich mir immer im Zusammenhang mit Bestattung stellt ist, warum das so teuer ist.
Du hast ja schon des öfteren geschrieben, das die Leistung des Bestattungsunternehmers die geringsten Kosten an der ganzen Sache sind.
Wo entstehen aber die hohen Kosten? Und stehen den hohen Kosten tatsächlich entsprechende Leistungen gegenüber?
Ich tippe mal auf die Kommunen als größten Kostentreiber. Mir drängt sich immer der Eindruck auf, das es etwas mit nicht geöffneten Märkten und Monopolstrukturen zu tun hat.
Ist das so?
Bitte die Frage nicht falsch verstehen. Es ist echtes Interesse. Ich möchte gerne verstehen, welche Leistungen erbracht werden, die Kosten im hohen vierstelligen Bereich auflaufen lassen.
undertaker
17 Jahre zuvor
Zu der Preisgestaltung werde ich demnächst noch mal einen längeren Artikel schreiben. Die Kosten in unserem Haus betragen im günstigsten Fall vom Anruf der Angehörigen bis zur Übergabe des Toten in die städtische Leichenhalle 599 Euro. Bis der Tote dann (auch wieder im günstigsten Fall) unter der Erde ist, kostet es unterm Strich 2.980 Euro. Es sind also die kommunalen Gebühren. Die günstigste Variante, die wir anbieten können, kostet 699 Euro, komplett, fix und fertig ohne jegliche weiteren (kommunalen) Zusatzkosten. Das beinhaltet Abholung des Verstorbenen, Einbetten, Einfachsarg, Einfachurne, Überführung zu einem Friedhof im Westerwald, Einäscherung, anonyme Beisetzung. Fertig. Die Kosten können aber rasch steigen. Betrachte das Angebot des Bestatters als Baukasten. Die Kunden bestimmen selbst, was sie haben möchten und so kommt eins zum anderen. Niemals, ich schwöre! niemals überreden wir die Kunden zu einer bestimmten Leistung oder zu einem bestimmten Sarg. Eher raten wir zur günstigeren Variante. Es ist der freie Wille der Menschen auch noch dieses oder jenes zu nehmen, weil man ja auch etwas protzen will oder weil man glaubt, man sei… Weiterlesen »
undertaker
17 Jahre zuvor
@nilz: Frage ist vorgemerkt 🙂 Beantwortung erfolgt ausführlich im Blog.
Antwort kurz: Ja, es herrscht ein gnadenloser Wettbewerb.
Noch eine Frage: Wie ist das bei sehr korpulenten Menschen? Sind die Särge Standardgrößen oder gibt es dann Extra-Anfertigungen? Was ist, wenn das alles größentechnisch nicht mehr passt?
undertaker
17 Jahre zuvor
Gute Frage! Es gibt in der Tat überbreite und überlange Särge.
Für uns ist dann nur wichtig, dass wir auch den Friedhof verständigen, damit die Grube etwas breiter oder länger ausgehoben wird, sonst gibt es Probleme.
Carsten
17 Jahre zuvor
Ich hätte da gleich 2 Fragen: Kann man sich aussuchen, was auf dem Grabstein steht? Also generell klar, aber gibts da Pietätsgrenzen? Ich hätte statt der klassichen frommen Sprüche lieber etwas optimistisch humorvolles. Und teilweise damit zusammenhängend die Frage: Gibt es die Möglichkeit, gewisse Dinge nach seinem Tod mehr oder weniger "automatisch" in die Wege zu leiten. Ich denke da z.B. an eben jenen Spruch auf dem Grabstein, die Bezahlung der ganzen Prozedur, vielleicht einen kleinen Abschied als Zeitungsanzeige und eine Liste von Leuten, die ich zumindest über mein Ableben informiert wissen möchte. Die Angehörigen kennen ja nicht jeden, der einem wichtig ist. Ich bin sicher, man könnte sowas mit einem Bestattungsunternehmen ausmachen, aber wie geht man sicher, dass auch dieses Bestattungsunternehmen damit beauftragt wird? Ich würde so etwas gern ohne Wissen meiner Angehörigen vorbereiten, weil es zum einen kompliziert ist, mit denen darüber zu reden. Wenn man als knapp 30-jähriger seinen Tod vorbereitet, wird das ja eher als lächerlich abgetan, aber zwischen Leben und Tod liegt oft nur ein Baum am Straßenrand. Zum anderen… Weiterlesen »
undertaker
17 Jahre zuvor
Vor dem Gesetz gibt es für jeden Verstorbenen einen Bestattungspflichtigen, bzw. -berechtigten. Das ist i.d.R. die Person, die in der Erbfolge die nächste wäre. Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, ist sie der Bestattungspflichtige. Für uns als Bestatter gilt üblicherweise: Wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch was gespielt wird. Hat jemand zu Lebzeiten Anweisungen für den Todesfall bei uns hinterlegt und die entsprechenden finanziellen Mittel in Form eines gesperrten Sparbuches zur Verfügung gestellt, dann läuft das auch alles exakt so ab, wie derjenige es vorbestellt hat. Ansonsten bestimmt der hinterbliebene Bestattungsberechtigte. Normalerweise respektieren diese aber die geäußerten Wünsche. Am Besten wäre es, das alles mit einem Bestatter vor Ort genau abzuklären. Vergiss nicht, zu vereinbaren, dass Du im Falle eines Umzugs problemlos den Vorsorgevertrag zu einem Bestatter am neuen Wohnort mit umziehen lassen kannst, jederzeit ohne Fristen und problemlos.Die Aufwandentschädigung für Anlegen und Auflösen des Vertrages sollte nie mehr als 80-100 Euro betragen. Einfach fragen und konsequent bleiben. Was der Bestatter dann alles im Falle des Todes macht, hängt davon ab, was Du ihm… Weiterlesen »
Hans Werner Hofmann
17 Jahre zuvor
Guten Tag! Mein Vater ist nach seinem letzten Willen auf einem anonymen Urnengemeinschaftsgrab in Landau in der Pfalz beigesetzt worden. Der Bestatter hatte uns die Information gegeben, dass wir Angehörigen bei der Urnenbeisetzung nicht zugegen sein dürfen. Das hat sich im Nachhinein als Falschinformation herausgestellt. In Landau i.d. Pfalz sind die Angehörigen dabei. Außerdem hatte uns der Bestatter die Information gegeben, die Urne werde auf einem anonymen Gräberfeld beim Krematorium beigesetzt, was ebenfalls falsch ist. Das Urnengemeinschaftsgrab befindet sich auf dem Landauer Hauptfriedhof. Was kann ich gegen den Bestatter unternehmen?
Kiki
17 Jahre zuvor
Hi, ich hab auch noch eine Frage. Was ist, wenn ich meine Beerdigung komplett geplant habe, und der Bestatter auch über das gesperrte Sparbuch verfügt, meine Angehörigen aber mit dem was ich mir zu Lebzeiten ausgesucht und geplant habe nicht einverstanden sind..?? Können sie verlangen das etwas geändert wird..?
undertaker
17 Jahre zuvor
@Kiki: Nein. Im Grunde wickeln wir in einem solchen Fall alles exakt so ab, wie der Vertragspartner es bestellt hat. In seltenen, begründeten Ausnahmefällen weichen wir auch schon einmal zugunsten der Wünsche der Angehörigen ab, wenn diese die evtl. Mehrkosten übernehmen und die Wünsche dem Grundgedanken des Verstorbenen nicht entgegenstehen. Zum Beispiel: Der Vertragspartner hat alles recht billig ausgewählt, weil er für sich abschätzte, nicht viel Geld für die Bestattung zu haben. Zum Zeitpunkt seines Todes hat die Familie aber zusammengelegt und wünscht nun eine bessere Ausstattung. Anderes Beispiel: Der Verstorbene hatte für sich und seine Frau ein großes Familiengrab hier auf dem Friedhof gewünscht. Jetzt da er tot ist, nehmen die Kinder ihre Mutter zu sich und es gibt niemanden der das große Grab pflegen könnte und die Mutter wird später auch woanders beerdigt; also stimmen wir einem kleineren Grab zu. Auch wenn sich abzeichnet, dass durch die Wünsche des Verstorbenen eine Familienkrise ausgelöst werden könnte, müssen wir vorsichtig abwägen, ob man nicht einen Kompromiss finden kann. Aber grundsätzlich gilt der Wunsch des Verstorbenen… Weiterlesen »
Peter
17 Jahre zuvor
Hallo,
angenommen, ich möchte mit dem Lied "Highway to Hell" in das Grab herabgelassen werden; wird sowas vom Bestatter auch verwirklicht, oder gilt das gegenüber den anderen Verstorbenen auf dem Friedhof als piätätlos?
undertaker
17 Jahre zuvor
@Peter: "Highway to hell", kein Problem.
Anke
17 Jahre zuvor
Ich hätte da mal eine Frage, die nicht sonderlich appetitlich ist. Doch mein Bruder behauptet, nach dem Tod würden sich Blase und Darm entleeren, weil plötzlich die Muskelspannung weg wäre. Das kann doch gar nicht stimmen, oder? Allerdings habe ich das nun auch noch von jemand anderem gehört und hätte jetzt gerne gewusst, ob an dieser Legende was dran ist. Danke vorab!
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hallo! gerade erst durch nerdcore dieses feine blog entdeckt. grossartig! ein frage brennt mir aber unter den nägeln: wie ist das denn nun mit dem krieg unter bestattungsunternehmern? ist das wirklich so ein kampf oder doch nur ein altes klischee?
auf jeden fall schonmal: weiter so.
Hallo undertaker,
die Frage, dich sich mir immer im Zusammenhang mit Bestattung stellt ist, warum das so teuer ist.
Du hast ja schon des öfteren geschrieben, das die Leistung des Bestattungsunternehmers die geringsten Kosten an der ganzen Sache sind.
Wo entstehen aber die hohen Kosten? Und stehen den hohen Kosten tatsächlich entsprechende Leistungen gegenüber?
Ich tippe mal auf die Kommunen als größten Kostentreiber. Mir drängt sich immer der Eindruck auf, das es etwas mit nicht geöffneten Märkten und Monopolstrukturen zu tun hat.
Ist das so?
Bitte die Frage nicht falsch verstehen. Es ist echtes Interesse. Ich möchte gerne verstehen, welche Leistungen erbracht werden, die Kosten im hohen vierstelligen Bereich auflaufen lassen.
Zu der Preisgestaltung werde ich demnächst noch mal einen längeren Artikel schreiben. Die Kosten in unserem Haus betragen im günstigsten Fall vom Anruf der Angehörigen bis zur Übergabe des Toten in die städtische Leichenhalle 599 Euro. Bis der Tote dann (auch wieder im günstigsten Fall) unter der Erde ist, kostet es unterm Strich 2.980 Euro. Es sind also die kommunalen Gebühren. Die günstigste Variante, die wir anbieten können, kostet 699 Euro, komplett, fix und fertig ohne jegliche weiteren (kommunalen) Zusatzkosten. Das beinhaltet Abholung des Verstorbenen, Einbetten, Einfachsarg, Einfachurne, Überführung zu einem Friedhof im Westerwald, Einäscherung, anonyme Beisetzung. Fertig. Die Kosten können aber rasch steigen. Betrachte das Angebot des Bestatters als Baukasten. Die Kunden bestimmen selbst, was sie haben möchten und so kommt eins zum anderen. Niemals, ich schwöre! niemals überreden wir die Kunden zu einer bestimmten Leistung oder zu einem bestimmten Sarg. Eher raten wir zur günstigeren Variante. Es ist der freie Wille der Menschen auch noch dieses oder jenes zu nehmen, weil man ja auch etwas protzen will oder weil man glaubt, man sei… Weiterlesen »
@nilz: Frage ist vorgemerkt 🙂 Beantwortung erfolgt ausführlich im Blog.
Antwort kurz: Ja, es herrscht ein gnadenloser Wettbewerb.
Noch eine Frage: Wie ist das bei sehr korpulenten Menschen? Sind die Särge Standardgrößen oder gibt es dann Extra-Anfertigungen? Was ist, wenn das alles größentechnisch nicht mehr passt?
Gute Frage! Es gibt in der Tat überbreite und überlange Särge.
Für uns ist dann nur wichtig, dass wir auch den Friedhof verständigen, damit die Grube etwas breiter oder länger ausgehoben wird, sonst gibt es Probleme.
Ich hätte da gleich 2 Fragen: Kann man sich aussuchen, was auf dem Grabstein steht? Also generell klar, aber gibts da Pietätsgrenzen? Ich hätte statt der klassichen frommen Sprüche lieber etwas optimistisch humorvolles. Und teilweise damit zusammenhängend die Frage: Gibt es die Möglichkeit, gewisse Dinge nach seinem Tod mehr oder weniger "automatisch" in die Wege zu leiten. Ich denke da z.B. an eben jenen Spruch auf dem Grabstein, die Bezahlung der ganzen Prozedur, vielleicht einen kleinen Abschied als Zeitungsanzeige und eine Liste von Leuten, die ich zumindest über mein Ableben informiert wissen möchte. Die Angehörigen kennen ja nicht jeden, der einem wichtig ist. Ich bin sicher, man könnte sowas mit einem Bestattungsunternehmen ausmachen, aber wie geht man sicher, dass auch dieses Bestattungsunternehmen damit beauftragt wird? Ich würde so etwas gern ohne Wissen meiner Angehörigen vorbereiten, weil es zum einen kompliziert ist, mit denen darüber zu reden. Wenn man als knapp 30-jähriger seinen Tod vorbereitet, wird das ja eher als lächerlich abgetan, aber zwischen Leben und Tod liegt oft nur ein Baum am Straßenrand. Zum anderen… Weiterlesen »
Vor dem Gesetz gibt es für jeden Verstorbenen einen Bestattungspflichtigen, bzw. -berechtigten. Das ist i.d.R. die Person, die in der Erbfolge die nächste wäre. Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, ist sie der Bestattungspflichtige. Für uns als Bestatter gilt üblicherweise: Wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch was gespielt wird. Hat jemand zu Lebzeiten Anweisungen für den Todesfall bei uns hinterlegt und die entsprechenden finanziellen Mittel in Form eines gesperrten Sparbuches zur Verfügung gestellt, dann läuft das auch alles exakt so ab, wie derjenige es vorbestellt hat. Ansonsten bestimmt der hinterbliebene Bestattungsberechtigte. Normalerweise respektieren diese aber die geäußerten Wünsche. Am Besten wäre es, das alles mit einem Bestatter vor Ort genau abzuklären. Vergiss nicht, zu vereinbaren, dass Du im Falle eines Umzugs problemlos den Vorsorgevertrag zu einem Bestatter am neuen Wohnort mit umziehen lassen kannst, jederzeit ohne Fristen und problemlos.Die Aufwandentschädigung für Anlegen und Auflösen des Vertrages sollte nie mehr als 80-100 Euro betragen. Einfach fragen und konsequent bleiben. Was der Bestatter dann alles im Falle des Todes macht, hängt davon ab, was Du ihm… Weiterlesen »
Guten Tag! Mein Vater ist nach seinem letzten Willen auf einem anonymen Urnengemeinschaftsgrab in Landau in der Pfalz beigesetzt worden. Der Bestatter hatte uns die Information gegeben, dass wir Angehörigen bei der Urnenbeisetzung nicht zugegen sein dürfen. Das hat sich im Nachhinein als Falschinformation herausgestellt. In Landau i.d. Pfalz sind die Angehörigen dabei. Außerdem hatte uns der Bestatter die Information gegeben, die Urne werde auf einem anonymen Gräberfeld beim Krematorium beigesetzt, was ebenfalls falsch ist. Das Urnengemeinschaftsgrab befindet sich auf dem Landauer Hauptfriedhof. Was kann ich gegen den Bestatter unternehmen?
Hi, ich hab auch noch eine Frage. Was ist, wenn ich meine Beerdigung komplett geplant habe, und der Bestatter auch über das gesperrte Sparbuch verfügt, meine Angehörigen aber mit dem was ich mir zu Lebzeiten ausgesucht und geplant habe nicht einverstanden sind..?? Können sie verlangen das etwas geändert wird..?
@Kiki: Nein. Im Grunde wickeln wir in einem solchen Fall alles exakt so ab, wie der Vertragspartner es bestellt hat. In seltenen, begründeten Ausnahmefällen weichen wir auch schon einmal zugunsten der Wünsche der Angehörigen ab, wenn diese die evtl. Mehrkosten übernehmen und die Wünsche dem Grundgedanken des Verstorbenen nicht entgegenstehen. Zum Beispiel: Der Vertragspartner hat alles recht billig ausgewählt, weil er für sich abschätzte, nicht viel Geld für die Bestattung zu haben. Zum Zeitpunkt seines Todes hat die Familie aber zusammengelegt und wünscht nun eine bessere Ausstattung. Anderes Beispiel: Der Verstorbene hatte für sich und seine Frau ein großes Familiengrab hier auf dem Friedhof gewünscht. Jetzt da er tot ist, nehmen die Kinder ihre Mutter zu sich und es gibt niemanden der das große Grab pflegen könnte und die Mutter wird später auch woanders beerdigt; also stimmen wir einem kleineren Grab zu. Auch wenn sich abzeichnet, dass durch die Wünsche des Verstorbenen eine Familienkrise ausgelöst werden könnte, müssen wir vorsichtig abwägen, ob man nicht einen Kompromiss finden kann. Aber grundsätzlich gilt der Wunsch des Verstorbenen… Weiterlesen »
Hallo,
angenommen, ich möchte mit dem Lied "Highway to Hell" in das Grab herabgelassen werden; wird sowas vom Bestatter auch verwirklicht, oder gilt das gegenüber den anderen Verstorbenen auf dem Friedhof als piätätlos?
@Peter: "Highway to hell", kein Problem.
Ich hätte da mal eine Frage, die nicht sonderlich appetitlich ist. Doch mein Bruder behauptet, nach dem Tod würden sich Blase und Darm entleeren, weil plötzlich die Muskelspannung weg wäre. Das kann doch gar nicht stimmen, oder? Allerdings habe ich das nun auch noch von jemand anderem gehört und hätte jetzt gerne gewusst, ob an dieser Legende was dran ist. Danke vorab!