Frag doch den Undertaker

Fragen zum Intinbereich

Hallo!
Ich habe den Wunsch, nach meinem Tod zu Hause aufgebahrt zu werden und da mein Mann diesen Wunsch respektiert, haben wir mit einem Bestatter darüber gesprochen. Das sei grundsätzlich kein Problem, wenn eine gründliche hygienische Versorgung stattgefunden hätte.
Dann fragten wir, was denn da alles dazugehören würde. Der Bestatter beschrieb dann das Entkleiden und Säubern bis hin zum Verschließen aller Körperöffnungen.

Seitdem blockiert mein Mann massiv und will meinem Wunsch eher nicht nachkommen weil er sich immer vorstellt, wie man mir zwischen den gespreizten Beinen auf dem Arbeitstisch die Vagina verschließt.
Ich sehe das eher pragmatisch, aber meinem Mann bereitet diese Vorstellung schlaflose Nächte.
Daher die Frage: Muss in so einem Fall unbedingt die Vagina verschlossen werden oder gäbe es da auch noch eine andere Möglichkeit?
Mit freundlichen Grüßen
M.

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Der Bestatter hat Recht, es gehört unter Umständen tatsächlich zu einer umfassenden hygienischen Versorgung, daß die Körperöffnungen verschlossen werden. Das bezieht sich nicht nur auf die unteren Körperöffnungen, sondern auch auf Nase und Rachen.
Man will auf diese Weise verhindern, daß weitere Bakterien in großer Zahl in den Körper eindringen können, was die Zersetzung beschleunigen könnte. Auf der anderen Seite soll so der Austritt von Gasen und Flüssigkeiten verhindert werden.

Inwieweit das aber nun im Einzelfall durchgeführt werden muß, hängt einzig und allein vom Zustand des Verstorbenen ab. Sofern keine Überführung oder Einbalsamierung vorgeschrieben ist, kann auf den Verschluss der Körperöffnungen auch durchaus verzichtet werden.

Vielleicht beruhigt es Dich und Deinen Mann, wenn ich Dir mitteile, daß nur in den allerwenigsten Fällen eine solche Maßnahme vorgenommen werden muß. Man könnte das also durchaus genau so mit dem Bestatter besprechen und schon vorher sagen, was man keinesfalls möchte.

Ich habe auch schon Fälle gehabt, da wollte der Verstorbene keinesfalls, daß ihn Frauen auch nach seinem Tod nackt sehen und es gab auch Fälle, in denen Ehemänner Wert darauf legten, daß ihre verstorbenen Frauen nicht unnötig angeschaut wurden.
Hierfür hat ein guter Bestatter Verständnis.

Überdies müßt Ihr Euch vor Augen halten, daß es der Bestatter mit leblosen, toten, kalten Leichen zu tun hat und nicht mit Objekten der sexuellen Begierde. Es besteht seitens der Bestattungshelfer, Bestatter und Thanatologen nicht das geringste Interesse an dem Aussehen und der Beschaffenheit der Intimregion der Verstorbenen. Und selbst wenn er sich aus beruflichen Gründen damit beschäftigen muß, so hat er keinerlei Gedanken dabei, die einem der Hinterbliebenen beschämend finden könnte.

Ich habe es schon mit sehr schönen jungen verstorbenen Frauen zu tun gehabt und kann Euch wirklich sagen, daß niemand auch nur im Entferntesten auf die Idee kommen würde, hier albern oder neugierig zu sein.

Aber wie ich oben schon schrieb: Unbedingt notwendig ist die Behandlung des Schambereiches nur insofern, als daß eventuelle Verunreinigungen durch Urin, Kot oder Blut entfernt werden, die bei einer längeren Liegezeit sonst unweigerlich zu einer Geruchsbelästigung führen würden. Weitere Maßnahmen sind nicht zwingend erforderlich, auch wenn der Kollege, den Ihr gefragt habt, das ansonsten immer so (und auch völlig richtig) so macht. Man kann aber durchaus darauf verzichten oder nötigenfalls saugenden Zellstoff oder Ähnliches vorlegen.

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(©si)