Frag doch den Undertaker

Frau B. ist tot. Not-Todesbescheinigung

Ein Bestatter aus Schleswig-Holstein sandte mir diese Frage und den folgenden „Totenschein“ zur Beantwortung und Ansicht zu:

Ich bin fleißiger Leser deines Blogs und habe nun auch mal eine Frage an dich.
Du kennst sicherlich die Problematik dass die Ärzte immer wieder mal die Totenscheine „vergessen“ um dann später horrende Summen zu kassieren. Aber jetzt hatten wir in letzter Zeit mehrmals sogar so etwas: Wie reagiert man angemessen darauf? HAst du nen Tip? (Habe natürlich die Namen verwischt…)

totenschein04022013

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Es handelt sich augenscheinlich um einen Ausschnitt aus einem blauen Privatrezept eines niedergelassenen Arztes.
Er hat oben in das Adressfeld geschrieben: „vorläufiger Totenschein“ und in das Feld für die Rezeptur: „Frau B. ist tot.“

Das genügt natürlich nach dem Landsbestattungsgesetz Schleswig-Holstein in keiner Weise als ordentliche Todesbescheinigung. Hierzu ist auch nach dem Landesbestattungsgesetz Schleswig-Holstein ein besonderes Formblatt zu verwenden.
Jedoch heißt es in § 3, Abs. 3 des Gesetzes:

Ärztliche Personen, die sich im Rettungsdiensteinsatz befinden, dürfen sich auf die Feststellung des Todes beschränken.

Auch hierfür gibt es natürlich Vordrucke, die muß aber ein Arzt im Notfall nicht zwangsläufig dabei haben. Von der Form her, genügt die oben abgebildete „Notbescheinigung“ aber, damit der Bestatter den Verstorbenen übernehmen und transportieren kann.
Eine ordentliche Leichenschau hat dann unverzüglich zu erfolgen.

Warum aber gibt es diese Notbescheinigungen auf Rezeptblättern, Blankoblättern und Arztmitteilungen?
Nun, den einen Grund habe ich oben beschrieben: Ein Arzt im Notfalleinsatz muß nicht die gesamte Leichenschau durchführen. Auch wenn wir immer wieder hören und lesen, daß Hausärzte mitunter keine zwei Minuten benötigen, um die Leichenschau zu erledigen, benötigt man für eine korrekte Untersuchung der Leiche doch eine gewisse Zeit, die Notärzte oft nicht haben. Ihre Aufgabe ist die schnelle Rettung von Schwerkranken und Verletzten, da könnte es fatal sein, wenn sie sich anderswo mit einer langwierigen Leichenschau aufhalten. Neben dem Arzt ist ja dann oft auch ein Notarztwagen oder ein Rettungswagen gebunden.

Ein weiterer Grund kann einfach darin liegen, daß ein Arzt zwar kein Notarzt ist, sondern im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes anrückt. Auch diese Ärzte stellen oftmals nur vorläufige Bescheinigungen aus, da sie die Verstorbenen in der Regel nicht kannten und ihnen das schnelle Ausfüllen der ordnungsgemäßen Papiere zu „heiß“ ist. Sie bescheinigen dann nur den Tod, überlassen die ordentliche Leichenschau aber einem Kollegen, der dafür mehr Zeit mitbringt und möglicherweise auch über den Krankheitsverlauf etc. näher Bescheid weiß.

Böse Zungen behaupten allerdings, daß viele auch niedergelassene Ärzte, die weder im allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst, noch als Notarzt tätig sind, sondern einfach nur zur Unzeit angerufen werden, in letzter Zeit vermehrt solche Bescheinigungen ausstellen.
Angeblich würden sie das tun, damit sie einmal den „Notfalleinsatz“ und noch einmal die richtige Leichenschau abrechnen können.

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