Frag doch den Undertaker

Frau B. ist tot. Not-Todesbescheinigung

Ein Bestatter aus Schleswig-Holstein sandte mir diese Frage und den folgenden „Totenschein“ zur Beantwortung und Ansicht zu:

Ich bin fleißiger Leser deines Blogs und habe nun auch mal eine Frage an dich.
Du kennst sicherlich die Problematik dass die Ärzte immer wieder mal die Totenscheine „vergessen“ um dann später horrende Summen zu kassieren. Aber jetzt hatten wir in letzter Zeit mehrmals sogar so etwas: Wie reagiert man angemessen darauf? HAst du nen Tip? (Habe natürlich die Namen verwischt…)

totenschein04022013

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Es handelt sich augenscheinlich um einen Ausschnitt aus einem blauen Privatrezept eines niedergelassenen Arztes.
Er hat oben in das Adressfeld geschrieben: „vorläufiger Totenschein“ und in das Feld für die Rezeptur: „Frau B. ist tot.“

Das genügt natürlich nach dem Landsbestattungsgesetz Schleswig-Holstein in keiner Weise als ordentliche Todesbescheinigung. Hierzu ist auch nach dem Landesbestattungsgesetz Schleswig-Holstein ein besonderes Formblatt zu verwenden.
Jedoch heißt es in § 3, Abs. 3 des Gesetzes:

Ärztliche Personen, die sich im Rettungsdiensteinsatz befinden, dürfen sich auf die Feststellung des Todes beschränken.

Auch hierfür gibt es natürlich Vordrucke, die muß aber ein Arzt im Notfall nicht zwangsläufig dabei haben. Von der Form her, genügt die oben abgebildete „Notbescheinigung“ aber, damit der Bestatter den Verstorbenen übernehmen und transportieren kann.
Eine ordentliche Leichenschau hat dann unverzüglich zu erfolgen.

Warum aber gibt es diese Notbescheinigungen auf Rezeptblättern, Blankoblättern und Arztmitteilungen?
Nun, den einen Grund habe ich oben beschrieben: Ein Arzt im Notfalleinsatz muß nicht die gesamte Leichenschau durchführen. Auch wenn wir immer wieder hören und lesen, daß Hausärzte mitunter keine zwei Minuten benötigen, um die Leichenschau zu erledigen, benötigt man für eine korrekte Untersuchung der Leiche doch eine gewisse Zeit, die Notärzte oft nicht haben. Ihre Aufgabe ist die schnelle Rettung von Schwerkranken und Verletzten, da könnte es fatal sein, wenn sie sich anderswo mit einer langwierigen Leichenschau aufhalten. Neben dem Arzt ist ja dann oft auch ein Notarztwagen oder ein Rettungswagen gebunden.

Ein weiterer Grund kann einfach darin liegen, daß ein Arzt zwar kein Notarzt ist, sondern im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes anrückt. Auch diese Ärzte stellen oftmals nur vorläufige Bescheinigungen aus, da sie die Verstorbenen in der Regel nicht kannten und ihnen das schnelle Ausfüllen der ordnungsgemäßen Papiere zu „heiß“ ist. Sie bescheinigen dann nur den Tod, überlassen die ordentliche Leichenschau aber einem Kollegen, der dafür mehr Zeit mitbringt und möglicherweise auch über den Krankheitsverlauf etc. näher Bescheid weiß.

Böse Zungen behaupten allerdings, daß viele auch niedergelassene Ärzte, die weder im allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst, noch als Notarzt tätig sind, sondern einfach nur zur Unzeit angerufen werden, in letzter Zeit vermehrt solche Bescheinigungen ausstellen.
Angeblich würden sie das tun, damit sie einmal den „Notfalleinsatz“ und noch einmal die richtige Leichenschau abrechnen können.

Bildquellen:


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    Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 4. Februar 2013

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    Lochkartenstanzer
    11 Jahre zuvor

    > Von der Form her, genügt die oben abgebildete “Notbescheinigung” aber, damit der Bestatter den Verstorbenen übernehmen und transportieren kann.

    Heißt das, daß der Bestatter niemanden mitnehmen darf, solange nicht irgendso ein wisch von einem Arzt vorhanden ist, auch wenn der Mensch offensichtlich tot ist? Leichenschau & co. könnte ja genauso gut in der Gerichtsmedizin oder beim Bestatter erfolgen.

    Reply to  Lochkartenstanzer
    11 Jahre zuvor

    Genau das heißt es.

    Lochkartenstanzer
    Reply to  Undertaker_TOM
    11 Jahre zuvor

    Ok. Dachte ich mir fast, aber man weiß ja nie, was trotzdem möglich ist.

    Diabolo
    Reply to  Lochkartenstanzer
    11 Jahre zuvor

    Vollkommen richtig. Der Bestatter darf aber rechtlich gesehen keinen Verstorbenen transportieren, bei dem die Todesbescheinigung nicht vorliegt, bzw. auch richtig ausgefüllt ist. Der natürliche Tod muss bescheinigt sein.
    Auch darf der Bestatter ohne Dokumente keinen Verstorbenen transportieren, also entweder Todesbescheinigung oder Sterbeurkunde.
    Die einzige Ausnahme ist der Transport im Namen und Auftrag der Polizei / Staatsanwaltschaft.

    Besserwisser
    Reply to  Lochkartenstanzer
    11 Jahre zuvor

    > Heißt das, daß der Bestatter niemanden mitnehmen darf, solange nicht irgendso ein wisch von einem Arzt vorhanden ist, auch wenn der Mensch offensichtlich tot ist?

    Ich bin sehr glücklich darüber, dass nicht irgendein Fahrer eines Bestattungsunternehmens entscheiden darf, ob ich „offensichtlich tot“ bin, oder ob ggf. medizinische Versorgung doch noch was retten könnte.

    Die Fälle wo der Kopf ab ist und es keine Untersuchung der Situation durch Arzt oder Polizei braucht, dürften dann doch eher selten sein.

    Diabolo
    11 Jahre zuvor

    Ich kenne das auch. Hier gibt es Notärzte, die ein eigenes Formblatt entwickelt haben, das den natürlichen Tod bescheinigt und somit für den Transport des Leichnams dient. Die originale Todesbescheinigung kann dann am nächsten Morgen im Krankenhaus abgeholt werden. Ich finde diese Lösung sehr angenehm, die Begründung hierfür ist eben der Faktor Zeit. Der Notarzt ist schneller wieder als Notarzt verfügbar und füllt den Schein dann in Ruhe im Klinikum aus. Die Alternative wäre das Kreuz bei „ungeklärte Todesursache“ zu machen, was dann natürlich die Polizei mit ins Boot zieht – für alle Seiten recht unangenehm, in erster Linie für die Angehörigen. Es ist allerdings hier so, dass sehr viele Notärzte einfach diesen einfachen Weg gehen, weil sie eben den Patienten nicht kennen. Die Variante, dass der Hausarzt den Schein erst in der Praxis ausfüllt und dann nur gegen sein Honorrar aushändigt, gibt’s hier auch – ist aber absolut inakzeptabel. Hab’s schon gehabt, dass ich dann mit dem Arzt telefoniert habe und ihm auch den normalen lauf der Dinge beschrieben habe: Wir als Bestatter stehen… Weiterlesen »

    Christians Ex
    11 Jahre zuvor

    Einen Bruchteil lang dachte ich bei „Frau B.“ an die Birnbaumer.

    Bastian König
    11 Jahre zuvor

    Hallo,

    Nur noch mal ne Frage zum Verständnis (ich bin derjenige welcher…)
    Ich habe es jetzt so gemacht, dass ich aufgrund fortgeschrittener Nachmittagszeit einen örtlichen Bestatter um die Abholung der Papiere und Beurkundung gebeten habe. Es handelte sich um eine Hausabholung in Schleswig-Holstein mit Transport nach Gelsenkirchen.
    Deine Antwort interpretiere ich so, dass ich in Gelsenkirchen einen Arzt mit der Erstellung eines Totenscheines hätte beauftragen können? Müssen? Das hätte ja dann Riesenkreise gezogen…Da war mir die Kollegenhilfe dann doch lieber.

    Danke nochmal an Herrn Kraushaar! Und auch an Tom!

    Diabolo
    Reply to  Bastian König
    11 Jahre zuvor

    Der Totenschein muss am Sterbeort ausgestellt werden. Am Sterbeort müssen dann auch die Sterbeurkunden beantragt und ausgestellt werden. Ohne korrekt ausgestellten Totenschein ist normalerweise auch kein Transport des Leichnams zulässig.
    Zusätzlich muss bei der Überführung nach Gelsenkirchen das Ordnungsamt des Sterbeortes unter Vorlage der Sterbeurkunde über diesen Transport informiert werden. So etwas geht normalerweise per Fax.

    Basti
    Reply to  Diabolo
    11 Jahre zuvor

    Ja so kenne ich das auch!

    Simon
    11 Jahre zuvor

    Zu den Kosten kann ich vielleicht was sagen: Die Leichenschau muss privat bezahlt werden, weil mit dem Eintritt des Todes die Zuständigkeit der Krankenkasse endet. Die Ärzte MÜSSEN ihre Leistungen aber nach GOÄ abrechnen. Abgerechnet werden können üblicherweise die folgenden Ziffern (zumindest bei uns im Notdienst) 50 Besuch – 42,90€ F Für 20-22 Uhr und 6-8 Uhr – 15,15€ G Für 22-6 Uhr – 26,23€ H Für Samstag, Sonntag, Feiertag, auch zusammen mit G und G – 19,82€ Für die Wegstrecke, je nach Entfernung und Tagezeit, zwischen 3,58€ und 25,56€ 100 Leichenschau – 33,28€ Also kommt man üblicherweise auf so um die 100€, je nach Wochentag und Uhrzeit. Viel mehr sollte es nicht sein. Wenn doch: Beim Arzt nachfragen, warum. Die Beträge oben sind schon mit dem üblichen Faktor von 2,3 berechnet. Die Leichenschau muss gemäß den einschlägigen Gesetzen eine Ganzkörper-Untersuchung der vollständig entkleideten Leiche enthalten. Ein kurzes „draufschauen“ ist nicht ausreichend. Das dauert, inkl. dem Ausfüllen der recht umfangreichen Papiere und ggf. Sichten der Patientenakte (z.B. bei Leichenschau im Altenheim durch den Notdienst) in… Weiterlesen »

    darkshadow
    Reply to  Simon
    11 Jahre zuvor

    Die Berechnung der 50 ist NICHT zulässig. Das geht nur, wenn der Arzt zu einem noch lebenden Patienten gerufen wurde und der während des Besuchs verstirbt.

    Vgl.: http://bestatterweblog.de/was-kostet-denn-eine-leichenschau-wir-wurden-abgezockt/

    Simon
    Reply to  darkshadow
    11 Jahre zuvor

    Richtig, da hast du recht. Das hat sich geändert, früher war das mal anders…

    5 Jahre zuvor

    Mein Mann ist der Nacht gestorben,/morgens schon die Stare angetreten,der Notarzt War da gewesen und sein tot festgestellt, aber meine frage ist jetz!Notarzt hatte 2 Briefe dagelesen, und diese Briefe hatte der bestatter mitgenommen. WARUM Da der Notarzt nicht mit mir gesprochen hatte,oder weil ich so schockiert wahr /nicht mit bekommen hatte!Nicht desto trotz, würde ich gerne wissen,was der Notarzt für Todesursachen aufgeschrieben hat.Wo erfahre ich das,zu welche behördliche sind die Briefe hin?Ich würde gerne lesen,welcher Ursache wurde als tot festgestellt! Das beschäftigt mich sehr,weil ich keine Einsicht hatte!!!An welche Adresse kann ich mich wenden?
    Mein Mann ist am 22.04.19 verstorben,58256 Ennepetal
    Mit freundlichem Gruß




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