Um es gleich vorweg zu sagen: Niemand in der Familie von Frau Lafer kocht, außer vielleicht vor Wut und für den Hausbedarf.
Herr Lafer hat früher schon nicht gekocht, weil er Staplerfahrer war und jetzt kocht er auch nicht mehr, was hauptsächlich daran liegt, daß wir ihn Mitte Oktober beerdigt haben.
Nun hat aber der Gesangsverein an eben jenen toten Sangesbruder noch eine Beitragsrechnung für das Jahr 2008 gesandt, an ihn selbst adressiert und über 67 Euro lautend.
Die will die Witwe Lafer aber nicht bezahlen. Sie fand das Singen ihres Mannes sowieso immer sehr doof, vor allem weil er anschließend immer so geschnarcht und nach Bier gestunken haben soll. Er hat ja immer gesagt, erzählt sie mir, das käme nur davon, daß die Luft im Hinterzimmer des „Goldenen Löwen“ so voller Bierdunst gewesen sei und die habe er als Sänger besonders heftig eingeatmet…
Witwe Lafer hat also den Heiner, der der Vorsitzende des Gesangsvereins ist, angerufen und sich über diese Jahresrechnung aufgeregt. Schließlich wisse der Verein doch, daß ihr Mann gestorben sei, denn eine Abordnung habe doch sogar auf dessen Beerdigung gesungen.
Der Heiner sagt aber, man könne nur aus dem Verein austreten, wenn man drei Monate vor Jahresende seinen Austritt erklärt und der gute Lafer hätte halt vor Oktober sterben müssen. „Wer nach dem 1. Oktober stirbt, bleibt noch ein Jahr Mitglied.“
„Ja aber mein Mann ist doch tot, wie kann ein Toter den Mitglied in einem Verein sein?“
„Wir haben auch schon Tote posthum zu Ehrenmitgliedern gemacht und wenn einer tot Ehrenmitglied sein kann, dann kann er tot auch normales Mitglied sein.“
„Warum soll ich denn 67 Euro bezahlen? Das ist doch der Beitrag für aktive Mitglieder. Aktiv ist mein Mann ja nun wirklich nicht mehr, da würde doch der Beitrag für Passive von 19 Euro auch reichen.“
„Aktiv ist aktiv. Theoretisch könnte er ja zu den Singstunden kommen, wenn er wollte.“
Ich höre mir das an, so wie es Frau Lafer mir wiedergibt und eigentlich hätte ich Lust, den alten Lafer nochmal auszugraben und wenigstens einmal zur Singstunde zu bringen.
Aber hallo, das ist ja DIE Idee! Ich rufe selbst den Heiner mal an und erstaunlicherweise hält er meinen Vorschlag, den Sangesbruder Lafer auszugraben und vorbei zu bringen für einen Scherz. Aber man muß hartnäckig sein. Ich frage ihn: „Wie sieht’s denn aus, haben Sie eine große Plane, die man unter den Stuhl legen könnte oder sollen wir eine mitbringen, wegen der Maden meine ich.“
Komisch, daraufhin hat er sofort eingelenkt und gesagt, die Witwe Lafer könne die Rechnung wegwerfen, das sei jetzt storniert.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: frau, lafer
deutsch!
Das nenn ich mal Engagement!
Ich glaube, bei unseren Bestattern ginge sowas nur bei Ratenzahlung 😀
Du hast ein „typisch“ vergessen.
[…] Dieser Beitrag im Bestatterweblog, erinnert mich an eine Geschichte mit erinnert an eine Geschichte, die […]
Ich hätte mal in die Vereinssatzung geschaut. In normalen Satzungen steht „Die Mitgliedschaft endet … mit dem Tod des Mitglieds“
Haha, was ein Vollpfosten
„theoretisch könnte er ja kommen“
Danke für diese aufmunternden Worte 🙂
Ich war mal in einer Partei, da hatte mensch vergessen in die Satzung reinzuschreiben, daß der Tod auch ein Grund sein konnte, kein Parteiamt mehr auszuüben. Die Partei ist dann selbst gestorben. 🙁
„… dass die Luft im Hinterzimmer so voller Bierdunst gewesen sei und die habe er als Sänger besonders heftig eingeatmet.“ :-D. Der ist gut.
Ich finde Frau Lafer besonders interessant in dieser Story: ich wäre im Leben niemals darauf gekommen, mich bei Schwierigkeiten mit dem Gesangsverein an den Bestatter zu wenden!
damit wär mein tag einmal mehr gerettet 😀
@Anke: Das kommt daher, weil moderne Bestatter alle Mitgliedschaften, Verträge und Versicherungen usw. des Verstorbenen in Absprache mit und im Auftrag der Angehörigen abmelden.
Daraus ergibt sich für viele Kunden automatisch, oft auch noch Monate nach der Abwicklung, daß sie mit Unterlagen, Fragen und Klärungsbedarf hier auftauchen.
Totgesagte leben einfach länger…
Dass der Tod nicht zwangsläufig ein Grund sein muss, aus dem aktiven Leben und diversen Verträgen auszuscheiden, darüber habe ich ja bereits vor einer Weile berichtet.
Offensichtlich muss man nicht DSL-Anbieter sein, um auch Toten das Geld aus de…
[…] ein großer Automobilclub, oder auch lediglich der lokale Männergesangsverein zu sein, wie dieser Eintrag im frisch von mir entdeckten Bestatterweblog zeigt. Schön zu sehen, dass man nicht der […]
Ich stell mir grad vor, wie das wäre, wenn du den tatsächlich dahinkarren würdest. Und die Witwe wünscht sich dann als besondere Ehrung „All you zombies“ von den Hooters.
Frau Lafer hätte die Rechnung in keinem Fall bezahlen müssen. Die Mitgliedschaft einer natürlichen Person in einem Verein endet mit dem Tod der Person. Ein Austritt ist hiervon klar zu unterscheiden: hier kann die Satzung vorsehen, daß er erst zum Ende des Geschäftsjahres wirksam wird.
Trotzdem gut, daß Du Frau Lafer so unbürokratisch helfen konntest 🙂 Das erspart ihr den Weg zum Anwalt.
Zitat:
Ich glaube, bei unseren Bestattern ginge sowas nur bei Ratenzahlung.
Endlich verstehe ich den Rechtschreibfehler bei unseren Kunden, die immer um „Rattenzahlung“ bitten.
Oh, das hätte ich auch gerne gesehen, wenn Du den Herrn Lafer angekarrt hättest
Herrlich!!!
Sehr schön gekontert.
P.S.: Wer immer noch nicht glaubt, dass es Bielefeld gibt, den nehme ich gerne einmal mit 🙂
Äh … paßt die Story noch ins Buch?
waere ein Bezaqhlen des Beitrages nicht billiger geworden als das Ausbuddeln, 2x Transport, vot-Ort-Service *g* und wieder-einbuddeln?
😀
@gb: sicher, aber ich persoenlich wuerde lieber dem Undertaker (uebrigens woertlich uebersetzt „Unternehmer“ 😉 ) Geld in den Rachen werfen fuer Leistungen und Dienste, die er dann auch wirklich erbringt, als einem dubiosen Geselligkeitsvereinchen, das unter dem Deckmaentelchen Gesang Saufgelage abhaelt – und ich denke nicht, dass ich da der einzige waere 😀
Vereinsmitgliedsbeiträge und können nicht eingeklagt werden.
Also: Ablage „P“
Auch nicht bei Lebenden. Dafür darf dann halt die Karteileiche entfernt werden. Dumm wirds, wenn ein ganz aktives Mitglied nicht zahlen will, weil er sagt: Ich arbeite doch so viel für den Verein, da zahl ich doch nicht auch noch dafür. Wenn man dann die Keule schwingt und den Kerl rausschmeißt, hat man das einzige Mitglied entfernt, welches das jährliche Sommerfest im Alleingang gemanagt hat, weil man keinen Dümmeren findet der`s macht. Einnahmeverlust: 3674,37€ jedes Jahr.