Du erwähnst immer wieder die Friedhofssatzung. Wo liegt die und wer gibt die heraus? Die Bestatter?
Eine Friedhofssatzung ist ein von der Gemeindeverwaltung bzw. dem Friedhofsträger herausgegebenes Regelwerk, das sozusagen die Spielregeln auf dem jeweiligen Friedhof festlegt.
Darin sind definiert, für welchen Bereich und Personenkreis der Friedhof gedacht ist, welche Gräber zur Verfügung stehen, wann und wie Bestattungen abzulaufen haben und welcher Personenkreis sich wie auf dem Friedhof zu verhalten hat. Auch die Nutzungsrechte, die Grablaufzeiten und die Ruhezeiten werden in der Friedhofssatzung geregelt.
Es ist also kein bundeseinheitliches Regelwerk sondern von Friedhof zu Friedhof verschieden. So kann es sein, daß eine Kommune mehrere Friedhöfe hat und für jeden Friedhof etwas andere Bedingungen gelten.
Verabschiedet wird die Friedhofssatzung normalerweise vom Gemeinderat, sie kann aber auch vom Friedhofsträger einfach festgelegt werden. Einzusehen ist sie in Auszügen zumeist in einem Schaukasten auf dem Friedhof in kompletter Ausfertigung bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Viele Gemeinden haben ihre Friedhofssatzungen auch online verfügbar gemacht, man sollte dann nach „Gemeindename Friedhofssatzung“ suchen. Für den Fall, daß die Satzung im betr. Ort eventuell „Friedhofsordnung“ heißt o. ä. kann man auch nach „Gemeindename Reihengrab“ oder „Gemeindename Ruhezeit“ usw. suchen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: friedhofssatzung, Lektorin A
ja wahnsinn!ausprobiert und gleich gefunden!super interessant, dankeschön!so was muss man auch ersma wissen!echt toll!
autsch!! in den google suchanzeigen steht gerade „gemeindename friedhofsatzung“
@jakob: Es wurden nicht alle Menschen mit ausreichend Hirn ausgestattet um von selbst festzustellen das „Gemeindename“ eigentlich nur eine Variable sein sollte.
…und vor allem hat diese intelligenzbestie dann auf den gefundenen link zum bestatterweblog geklickt…..
hier ist mal eine übersichtliche Friedhofsordnung, von einem Dorf im Siegerland mit ca 750 Einwohner, und das klappt hervorragend.
http://s4.directupload.net/file/u/5377/q5bm5v66_jpg.htm
bei uns hat die Friedhofsordnung ca 50 Paragrafen 🙁
@noch ein Markus: Solche Friedhofsordnungen sind aber nur Auszüge aus der Friedhofssatzung. Ich bin mir sicher, daß auch dieses Dorf im Siegerland noch ein längeres Regelwerk hat.
Irgendwo muß geregelt sein, wie lange die Gräber vergeben werden usw.
Ist ein bisschen wie in der Schweiz. Hier ist fast alles von Kanton zu Kanton verschieden.
Schade, bei uns ist nichts zu finden. Muß ich doch mal aufs Rathaus.
Vor 14 Jahren starb der Onkel meines Mannes.Er erledigte alles,Die Grab pflege übernahm eine Cousine.jetzt ist die Laufzeit für das Grab zuende,aber die Ruhezeit beträgt noch 11 Jahre.Mein Mann ist von der Stadt angeschrieben worden .Wer muß die restliche Gebühr bezahlen?