Nee, der Rentner Vermieter ist der Meinung, ich hätte die Scheibe mit der Filiale zusammen gemietet und sie sei deshalb „bei mir“ kaputtgegangen und deshalb müsse ich auch für den Glasbruch geradestehen.
Ich sehe aber gar nicht ein, daß ich sie Selbstbeteiligung bezahle, weil wir für den Schaden nicht verantwortlich sind. Auf der anderen Seite: Lohnt sich da ein Streit?
Aber: Soll ich klein beigeben, und der lacht sich dann ins Fäustchen???
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Im privaten(!) Mietrecht ist es Sache des Vermieters, die Mietsache in einwandfreiem Zustand zu halten. Wenn die Scheibe einfach so oder durch Fremdeinwirken (nicht des Mieters) kaputt geht, hat der Vermieter (bzw. seine Versicherung) die Kosten zu tragen. Er kann sich das Geld beim Verursacher zurückholen. War der Verursacher ein Baum oder dergleichen, hat er (bzw. die Versicherung) halt Pech gehabt.
Wenn der Mieter die Scheibe zerstört, hat natürlich auch der Mieter die kosten zu tragen.
Mich würde wundern, wenn die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich im gewerblichen Umfeld anders wären…
Da ich mich bei Mietangelegenheiten nicht auskenne: Wer würde denn bezahlen, wenn z.B. die Heizung kaputt geht? Das ist doch auch Sache des Vermieters, selbst wenn man die mitgemietet hat, oder nicht?
Hmm, also ich kenne das aus dem privaten Mietrecht auch so, dass der der Vermieter zuständig ist – die Scheiben sind Gebäudebestandteil. Wenn morgen eine Wand zusammenbricht, dann musst Du das ja auch nicht zahlen…
Aber ob das bei gewerblichen Vermietungen auch gilt, oder ob Dein Vertrag evtl. eine andere Klausel enthält weiss ich natürlich nicht.
Wenn die kaputte Scheibe DEINE Sache ist, wieso hat dann der Vermieter eine extra Glaszusatzversicherung abgeschlossen?
Er hätte DIR die Wahl lassen können, ob und was für eine Versicherung DU dafür abschliessen möchtest, wenn Du ohnehin die Kosten für die Scheibe tragen musst.
Bei den Kosten für die Versicherung, wäre ja rein rechnerisch alle 7 Monate eine neue Scheibe drin.
Nebenbei wäre natürlich noch interessant, warum die Scheibe nun tatsächlich einen Sprung bekommen hat, denn auch "von den Lastwagen" geht eine Scheibe normalerweise nicht kaputt, es sei denn es fährt einer dagegen. Vielleicht hat sich ja das Haus "gesetzt" oder ein anderer baulicher Mangel liegt vor, der den Schaden verursacht hat. Und wenn die eigentliche Ursache nicht beseitigt ist, was hält die neue Scheibe davon ab, auch wieder einen Sprung zu bekommen.
Endlich mal was, das zu meinem erlernten Beruf passt.
(Bei Björn kommentieren ja derzeit die "Elektriker")
Ist zwar schon einige Jahre her – aber meiner Meinung nach müsste es so sein:
Also es gibt Pachtverträge bzw. Mietverträge für gewerblich genutzte Räumlichkeiten, (Hier gilt Teilweise ein anderes Mietrecht als bei Privatmietern) bei denen der Mieter durchaus die Kosten bei einem Bruch der Scheiben zu tragen hat. Da Schaufenster größer sind als reguläre Fenster ist auch das Bruchrisiko höher. Daher ist es häufig üblich, hier das Risiko auf dem Pächter zu übergeben.
"Wenn Du schon ein Schaufenster willst – dann zahl es auch".
Interessant ist es allerdings, wenn der Verpächter die Versicherungskosten (gegen Glasbruch) als umlagefähig einschätzt. Ob diese überhaupt umlagefähig sind, darüber kann man je nach Rechtslage streiten. Ich glaube aber die sind wirklich umlagefähig.
In diesem Fall zahlt der Pächter definitiv Teile oder sogar die komplette Glasversicherung. Damit sagt der Verpächter indirekt: Glas ist Deine Verantwortung. Daher zahl Deinen Teil an der Versicherung.
So gesehen, ist die indirekte Zahlung an die Versicherung kein Widerspruch, sondern eine Bestätigung dafür, dass der Pächter (also hier unser Bestatter) die Verantwortung trägt.
Aber jetzt kommt das knifflige.
Zunächst müsste ja die Versicherung zahlen.
Ein Richter würde jetzt aber entscheiden:
Da der Vermieter der Versicherungsnehmer ist, hat der Vermieter auch zunächst den Glaser zu bezahlen und muss dann erstmal die Kosten bei der Versicherung einreichen.
Zahlt jetzt die Versicherung, dann ist alles okay. Zahlt sie nicht, dann kann er die Kosten nicht unbedingt beim Mieter einreichen (auf den Mieter umlegen), da der Mieter die Versicherung zwar (mit-)bezahlt, aber bei Vertragsabschluss nicht mitentscheiden darf. Wenn der Vermieter eine Versicherung mit schlechten Konditionen abschließt – dann soll er auch den Schaden tragen.
Also kurz zusammengefasst:
Gewerbliches Mietrecht unterscheidet sich zu privatem.
Die Umlage einer Glasversicherung an den Mieter könnte rechtens sein und unterstreicht die Meinung des Vermieters, dass der Mieter die Verantwortung trägt.
Aber es unterstreicht eben auch, dass der Vermieter sich zunächt über die Kosten kümmern muss.
Jetzt hoffe ich, dass noch ein paar Juristen mitlesen und mich verbessern. Bin ja schon lange nicht mehr in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft -> und in der Telekommunikation ist ja alles anders ;).
Ich glaube, der Tom hat eher das Problem: soll ich wegen der paar Euro einen Streit anfangen, der mich anderer Stelle teuer zu stehe kommen kann. Man kann Recht haben, kann es sich auch erstreiten, aber ob man es wirklich auch durchsetzen will, ist eine andere Sache.
Wir haben einen Proberaum gemietet der auch als gewerbliche Fläche gilt und da steht explizit im Mievertrag, dass Glasschäden vom Mieter zu tragen sind.
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Nekrolog
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§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB. Und schönen Gruß an den Vermieter.
Er hat Recht mit "Nee, der Rentner Vermieter ist der Meinung, ich hätte die Scheibe mit der Filiale zusammen gemietet".
Und Unrecht mit "sie sei deshalb “bei mir” kaputtgegangen und deshalb müsse ich auch für den Glasbruch geradestehen.".
Gesetzliche Begründung siehe oben.
Im privaten(!) Mietrecht ist es Sache des Vermieters, die Mietsache in einwandfreiem Zustand zu halten. Wenn die Scheibe einfach so oder durch Fremdeinwirken (nicht des Mieters) kaputt geht, hat der Vermieter (bzw. seine Versicherung) die Kosten zu tragen. Er kann sich das Geld beim Verursacher zurückholen. War der Verursacher ein Baum oder dergleichen, hat er (bzw. die Versicherung) halt Pech gehabt.
Wenn der Mieter die Scheibe zerstört, hat natürlich auch der Mieter die kosten zu tragen.
Mich würde wundern, wenn die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich im gewerblichen Umfeld anders wären…
Hi!
Hast du keine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann frag doch da mal, wenn nein, dann würde ich eine abschließen 🙂
Da ich mich bei Mietangelegenheiten nicht auskenne: Wer würde denn bezahlen, wenn z.B. die Heizung kaputt geht? Das ist doch auch Sache des Vermieters, selbst wenn man die mitgemietet hat, oder nicht?
Also bei mir ist es so, dass ich für die Scheiben selber verantwortlich bin. Und mein Laden ist ja auch "nur" gemietet.
Dann hat der Björn also schon mindestens 2 Dinge in seinem Leben falsch gemacht.
Hmm, also ich kenne das aus dem privaten Mietrecht auch so, dass der der Vermieter zuständig ist – die Scheiben sind Gebäudebestandteil. Wenn morgen eine Wand zusammenbricht, dann musst Du das ja auch nicht zahlen…
Aber ob das bei gewerblichen Vermietungen auch gilt, oder ob Dein Vertrag evtl. eine andere Klausel enthält weiss ich natürlich nicht.
Tolles Blog übrigens 😉
Ich glaube, der Björn, also der Shopblogger hat auch gepachtet… da siehts dann wieder anders aus
Der Herr Vetter hilft sicher mit gutem Rat weiter.
Also bevor man wegen 150,00 EUR einen Anwalt oder gar ein Gericht bemüht, könnte man ja auch einfach Halbe/Halbe machen…
Wenn die kaputte Scheibe DEINE Sache ist, wieso hat dann der Vermieter eine extra Glaszusatzversicherung abgeschlossen?
Er hätte DIR die Wahl lassen können, ob und was für eine Versicherung DU dafür abschliessen möchtest, wenn Du ohnehin die Kosten für die Scheibe tragen musst.
Bei den Kosten für die Versicherung, wäre ja rein rechnerisch alle 7 Monate eine neue Scheibe drin.
Nebenbei wäre natürlich noch interessant, warum die Scheibe nun tatsächlich einen Sprung bekommen hat, denn auch "von den Lastwagen" geht eine Scheibe normalerweise nicht kaputt, es sei denn es fährt einer dagegen. Vielleicht hat sich ja das Haus "gesetzt" oder ein anderer baulicher Mangel liegt vor, der den Schaden verursacht hat. Und wenn die eigentliche Ursache nicht beseitigt ist, was hält die neue Scheibe davon ab, auch wieder einen Sprung zu bekommen.
Ist das hier eine Anfängerübung für Juristen im BGB?
Natürlich zahlt der Versicherungsnehmer für seinen Geiz.
So langsam schleicht sich das Gefühl ein, dass dieses Blog ein praktischer Teil einer Promotion/Habilitation sein könnte… 😀
>>Hast du keine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann >>frag doch da mal, wenn nein, dann würde ich eine >>abschließen
Rechtschutzversicherungen im gewerblichen Bereich sind a) immer sehr teuer und dadurch b) selten wirklich rentabel.
Endlich mal was, das zu meinem erlernten Beruf passt.
(Bei Björn kommentieren ja derzeit die "Elektriker")
Ist zwar schon einige Jahre her – aber meiner Meinung nach müsste es so sein:
Also es gibt Pachtverträge bzw. Mietverträge für gewerblich genutzte Räumlichkeiten, (Hier gilt Teilweise ein anderes Mietrecht als bei Privatmietern) bei denen der Mieter durchaus die Kosten bei einem Bruch der Scheiben zu tragen hat. Da Schaufenster größer sind als reguläre Fenster ist auch das Bruchrisiko höher. Daher ist es häufig üblich, hier das Risiko auf dem Pächter zu übergeben.
"Wenn Du schon ein Schaufenster willst – dann zahl es auch".
Interessant ist es allerdings, wenn der Verpächter die Versicherungskosten (gegen Glasbruch) als umlagefähig einschätzt. Ob diese überhaupt umlagefähig sind, darüber kann man je nach Rechtslage streiten. Ich glaube aber die sind wirklich umlagefähig.
In diesem Fall zahlt der Pächter definitiv Teile oder sogar die komplette Glasversicherung. Damit sagt der Verpächter indirekt: Glas ist Deine Verantwortung. Daher zahl Deinen Teil an der Versicherung.
So gesehen, ist die indirekte Zahlung an die Versicherung kein Widerspruch, sondern eine Bestätigung dafür, dass der Pächter (also hier unser Bestatter) die Verantwortung trägt.
Aber jetzt kommt das knifflige.
Zunächst müsste ja die Versicherung zahlen.
Ein Richter würde jetzt aber entscheiden:
Da der Vermieter der Versicherungsnehmer ist, hat der Vermieter auch zunächst den Glaser zu bezahlen und muss dann erstmal die Kosten bei der Versicherung einreichen.
Zahlt jetzt die Versicherung, dann ist alles okay. Zahlt sie nicht, dann kann er die Kosten nicht unbedingt beim Mieter einreichen (auf den Mieter umlegen), da der Mieter die Versicherung zwar (mit-)bezahlt, aber bei Vertragsabschluss nicht mitentscheiden darf. Wenn der Vermieter eine Versicherung mit schlechten Konditionen abschließt – dann soll er auch den Schaden tragen.
Also kurz zusammengefasst:
Gewerbliches Mietrecht unterscheidet sich zu privatem.
Die Umlage einer Glasversicherung an den Mieter könnte rechtens sein und unterstreicht die Meinung des Vermieters, dass der Mieter die Verantwortung trägt.
Aber es unterstreicht eben auch, dass der Vermieter sich zunächt über die Kosten kümmern muss.
Jetzt hoffe ich, dass noch ein paar Juristen mitlesen und mich verbessern. Bin ja schon lange nicht mehr in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft -> und in der Telekommunikation ist ja alles anders ;).
Ich glaube, der Tom hat eher das Problem: soll ich wegen der paar Euro einen Streit anfangen, der mich anderer Stelle teuer zu stehe kommen kann. Man kann Recht haben, kann es sich auch erstreiten, aber ob man es wirklich auch durchsetzen will, ist eine andere Sache.
Wir haben einen Proberaum gemietet der auch als gewerbliche Fläche gilt und da steht explizit im Mievertrag, dass Glasschäden vom Mieter zu tragen sind.