In meiner Heimatgemeinde ist derzeit ein großer Aufruhr wegen nicht angekündigter Einebnung von mehreren Gräbern. Unter folgendem Link berichtet die Lokalzeitung über die Vorfälle.
Gerade bei Kindergräbern, auch wenn sie schon viele Jahre oder Jahrzehnte alt sind, kochen anscheinend immer etwas die Emotionen über (was ich in gewissem Maße auch nachvollziehen kann, wenn sich noch jemand um das Grab kümmert).
Viele Grüße aus dem verregneten Bielefeld und alles Gute!
H.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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ja, es dauert beinahe ewig, bis die Mühlen der Verwaltungen in Bewegung kommen
.. aber dann!
Hoffen wir, dass so etwas in dieser Gemeinde nicht mehr vorkommt
.. leider gibt es aber noch viele andere Gemeinden .. 🙁
Smilla
13 Jahre zuvor
Ein exzellent geschriebener Zeitungsartikel! Die Fotos dazu sind auch vielsagend. Da hoffe ich mal, dass sie die Hinterbliebenen durchsetzen.
Ma Rode
13 Jahre zuvor
Ich hab dennoch etwas Bauchschmerzen, wenn ich lese, dass man -nach 44 Jahren (!)- noch immer keinen Abschied vom Verstorbenen geschafft hat.
Natürlich ist die schroffe Handlungsweise der Behörde damit nicht rehabilitiert.
hajo
13 Jahre zuvor
ach Ma Rode, wer weiss schon, wo der „Standard“ bei Trauerbewältigung liegt.
Andreas
13 Jahre zuvor
Meine Tochter ist jetzt anderthalb Jahre tot. Warum sollte ich nicht auch nach 44 Jahren, wenn meine Füße mich noch tragen, das Bedürfnis haben an ihr Grab zu gehen. Vielleicht fallen mir dort die Erinnerungen leichter? Darf ich um „Abschied zu schaffen“ nicht mehr an mein Kind denken? Seltsame Denkweise.
Ma Rode
13 Jahre zuvor
@hajo: bin zumindest nicht soooo weit weg vom Thema, da seit 1997 verwitwet. Standards wird es sicher keine geben, das ist mal Fakt.
martin III.
13 Jahre zuvor
ich weiss nicht, gräber hatten für mich immer nur sehr wenig mit dem verstorbenen zu tun. ich weiss dass dort der körper liegt/lag, aber für erinnerungen und trauerbewältigung taugt so ein blumenbeet doch nun überhaupt nicht. meine grossmutter z. b. war köchin, und wenn ich mich an sie erinnere dann oft während ich am herd stehe, aber fast nie während ich die begonien auf ihrem grab giesse.
das soll trotzdem jeder halten dürfen wie er will, ich denke aber dass hier der zentrale punkt darin besteht dass die ruhezeiten abgelaufen waren, die angehörigen also auch nichts mehr zahlen und deshalb keinerlei anspruch auf irgendwas besteht. wer das grab unbedingt weiter „braucht“ muss eben vorsorgen damit das rechtlich untermauert wird (sofern das überhaupt möglich ist). in unserem kulturkreis gibt es nunmal keine gräber für die ewigkeit, auch das schönste grabmal wird irgedwann abgeräumt, das sollte jedem klar sein – und irgendwo muss die verwaltung ja mal einen schlussstrich ziehen.
Lars
13 Jahre zuvor
Das Haptproblem wird hier wohl eher in der Sache liegen, das niemand vorab informiert wurde. Die Grabeinfassung und Grabstein gehört nämlich nicht der Gemeinde sondern den Angehörigen. Die haben diese schliesslich bezahlt.
Ich denke mal, das es wesentlich weniger bis garkein Theater gegeben hätte, wenn vorab informiert geworden wäre das die Gräber „abgelaufen“ sind.
Hier bei mir in der Gegend ist es zum Beispiel nicht gerade unüblich das Angehörige den Grabstein von ihren abgelaufenen Gräbern mit nach Haus nehmen und ihm einen würdigen Platz im Garten geben.
Ziegenkrischan
13 Jahre zuvor
Was in dem Artikel so ein wenig heruntergespielt und mit ‚blinden Glasscheiben‘ relativiert wird: offensichtlich gab es Informationsaushänge. Die Angehörigen haben zwar die Zeit für das Grab, nicht aber für den offiziellen Kram aufgebracht.
Andy
13 Jahre zuvor
@ 8. / Lars:
Immerhin sagt ja die Tochter einer Betroffenen: „Als die Ruhezeit damals endete, erklärte man uns auf Nachfrage, gepflegte Gräber blieben unangetastet.“
Die Angehörigen waren also durchaus darüber informiert, dass die Gräber abgelaufen waren.
Für mich hört sich das eher an, als hätte jemand in der Verwaltung – zumindest was das Doppelgrab angeht – vor Jahren irgendetwas in Richtung „wenn sie ordentlich aussehen, werden die Gräber nicht sofort abgeräumt“ gesagt und die Angehörigen haben dass so aufgefasst, dass ihre Gräber quasi Bestandsschutz hätten.
Es sollte aber eigentlich jedem klar sein, dass der Friedhofsbetreiber ein abgelaufenes Grab planieren kann, wenn es nicht verlängert wird. Wenn den Angehörigen also die Gräber so wichtig sind, wieso haben sie sie nicht verlängert, statt sich darauf zu verlassen, dass das abgelaufene Grab nicht planiert wird?
martin III.
13 Jahre zuvor
@lars: sicher gehören den leuten diese steine usw. – aber nach ablauf der ruhezeit lagern sie ihr eigentum auf fremdem grund und boden und sind verpflichtet es zu entfernen. wenn das nach aufforderung nicht passiert beräumt eben die verwaltung die fläche. in unserer gegend wird besonderer aufwand dafür sogar in rechnung gestellt, steine abzutransportieren, hecken zu roden und zierbäume zu fällen kann teuer werden. letztlich hat die verwaltung das recht auf ihrer seite, es geht hier von anfang an nur um gefälligkeit (!) gegenüber den hinterbliebenen. nur deshalb hat man erlaubt dass die gräber nach fristablauf noch bleiben durften, und die bekanntmachung per aushang ist auch in rechtlicher hinsicht völlig ausreichend – wen hätte man denn auch anschreiben sollen bei einem abgelaufenen grab für das keiner mehr bezahlt? über 100 briefe aufs geradewohl an irgendwelche teils jahrzehntealten adressen schicken? die überschrift „ohne vorwarnung“ ist auf jeden fall nicht richtig, wer mehrmals wöchentlich über den friedhof läuft, dem ist der weg zum schaukasten zuzumuten, vor allem wenn das grab doch so wichtig ist für die familie.… Weiterlesen »
bloeder_hund
13 Jahre zuvor
aus Bielefeld?
das muss Teil der Verschwörung sein,die uns Bielefeld vorgaukelt!
Hendrik Stiewe
13 Jahre zuvor
@bloeder_hund: jawohl, ich habe Tom den Artikel nur zur Ablenkung geschickt, damit nun alle Welt glaubt, hier in Area 51… äh Bielefeld leben auch Zugezogene und BI würde deshalb auch exitieren. Ich Teufel ich ^^
Kannsnichtglauben
13 Jahre zuvor
Ich versteh euch wirklich nicht.
1. Wenn nicht gerade akute Platznot auf dem Friedhof ausgebrochen ist, spricht doch beim besten Willen nix dagegen, die (gepflegten) Gräber stehen zu lassen.
Falls Kosten entstehen, natürlich gegen entsprechende Gebühren.
2. Irgendein Aushang, irgendwo: Das mag rechtlich ausreichend sein. Auf der anderen Seite frage ich mich, ob es wirklich notwendig ist, dass eine Gemeinde nur das rechtlich absolut Notwendige macht. Immerhin ist die Gemeinde für die Bürger da…
Ich gehe mal davon aus, dass man die „gepflegten“ Gräber mit sehr wenig Aufwand identifizieren könnte. Und auch mit überschaubarem Aufwand die Leute vernünftig benachrichtigen könnte:
– Zettel an Grabstein
– Schriftlich informieren
– „Friedhofswächter“ kennt die Leute
– Mund-zu-Mund-Propaganda im Ort
– …
Das ganze riecht mir sehr stark nach Verwaltungsakt ohne Ortskenntnis und billigstem Anbieter (Subunternehmer) zum einebnen, der auch nur nach Vorschrift arbeitet…
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ja, es dauert beinahe ewig, bis die Mühlen der Verwaltungen in Bewegung kommen
.. aber dann!
Hoffen wir, dass so etwas in dieser Gemeinde nicht mehr vorkommt
.. leider gibt es aber noch viele andere Gemeinden .. 🙁
Ein exzellent geschriebener Zeitungsartikel! Die Fotos dazu sind auch vielsagend. Da hoffe ich mal, dass sie die Hinterbliebenen durchsetzen.
Ich hab dennoch etwas Bauchschmerzen, wenn ich lese, dass man -nach 44 Jahren (!)- noch immer keinen Abschied vom Verstorbenen geschafft hat.
Natürlich ist die schroffe Handlungsweise der Behörde damit nicht rehabilitiert.
ach Ma Rode, wer weiss schon, wo der „Standard“ bei Trauerbewältigung liegt.
Meine Tochter ist jetzt anderthalb Jahre tot. Warum sollte ich nicht auch nach 44 Jahren, wenn meine Füße mich noch tragen, das Bedürfnis haben an ihr Grab zu gehen. Vielleicht fallen mir dort die Erinnerungen leichter? Darf ich um „Abschied zu schaffen“ nicht mehr an mein Kind denken? Seltsame Denkweise.
@hajo: bin zumindest nicht soooo weit weg vom Thema, da seit 1997 verwitwet. Standards wird es sicher keine geben, das ist mal Fakt.
ich weiss nicht, gräber hatten für mich immer nur sehr wenig mit dem verstorbenen zu tun. ich weiss dass dort der körper liegt/lag, aber für erinnerungen und trauerbewältigung taugt so ein blumenbeet doch nun überhaupt nicht. meine grossmutter z. b. war köchin, und wenn ich mich an sie erinnere dann oft während ich am herd stehe, aber fast nie während ich die begonien auf ihrem grab giesse.
das soll trotzdem jeder halten dürfen wie er will, ich denke aber dass hier der zentrale punkt darin besteht dass die ruhezeiten abgelaufen waren, die angehörigen also auch nichts mehr zahlen und deshalb keinerlei anspruch auf irgendwas besteht. wer das grab unbedingt weiter „braucht“ muss eben vorsorgen damit das rechtlich untermauert wird (sofern das überhaupt möglich ist). in unserem kulturkreis gibt es nunmal keine gräber für die ewigkeit, auch das schönste grabmal wird irgedwann abgeräumt, das sollte jedem klar sein – und irgendwo muss die verwaltung ja mal einen schlussstrich ziehen.
Das Haptproblem wird hier wohl eher in der Sache liegen, das niemand vorab informiert wurde. Die Grabeinfassung und Grabstein gehört nämlich nicht der Gemeinde sondern den Angehörigen. Die haben diese schliesslich bezahlt.
Ich denke mal, das es wesentlich weniger bis garkein Theater gegeben hätte, wenn vorab informiert geworden wäre das die Gräber „abgelaufen“ sind.
Hier bei mir in der Gegend ist es zum Beispiel nicht gerade unüblich das Angehörige den Grabstein von ihren abgelaufenen Gräbern mit nach Haus nehmen und ihm einen würdigen Platz im Garten geben.
Was in dem Artikel so ein wenig heruntergespielt und mit ‚blinden Glasscheiben‘ relativiert wird: offensichtlich gab es Informationsaushänge. Die Angehörigen haben zwar die Zeit für das Grab, nicht aber für den offiziellen Kram aufgebracht.
@ 8. / Lars:
Immerhin sagt ja die Tochter einer Betroffenen: „Als die Ruhezeit damals endete, erklärte man uns auf Nachfrage, gepflegte Gräber blieben unangetastet.“
Die Angehörigen waren also durchaus darüber informiert, dass die Gräber abgelaufen waren.
Für mich hört sich das eher an, als hätte jemand in der Verwaltung – zumindest was das Doppelgrab angeht – vor Jahren irgendetwas in Richtung „wenn sie ordentlich aussehen, werden die Gräber nicht sofort abgeräumt“ gesagt und die Angehörigen haben dass so aufgefasst, dass ihre Gräber quasi Bestandsschutz hätten.
Es sollte aber eigentlich jedem klar sein, dass der Friedhofsbetreiber ein abgelaufenes Grab planieren kann, wenn es nicht verlängert wird. Wenn den Angehörigen also die Gräber so wichtig sind, wieso haben sie sie nicht verlängert, statt sich darauf zu verlassen, dass das abgelaufene Grab nicht planiert wird?
@lars: sicher gehören den leuten diese steine usw. – aber nach ablauf der ruhezeit lagern sie ihr eigentum auf fremdem grund und boden und sind verpflichtet es zu entfernen. wenn das nach aufforderung nicht passiert beräumt eben die verwaltung die fläche. in unserer gegend wird besonderer aufwand dafür sogar in rechnung gestellt, steine abzutransportieren, hecken zu roden und zierbäume zu fällen kann teuer werden. letztlich hat die verwaltung das recht auf ihrer seite, es geht hier von anfang an nur um gefälligkeit (!) gegenüber den hinterbliebenen. nur deshalb hat man erlaubt dass die gräber nach fristablauf noch bleiben durften, und die bekanntmachung per aushang ist auch in rechtlicher hinsicht völlig ausreichend – wen hätte man denn auch anschreiben sollen bei einem abgelaufenen grab für das keiner mehr bezahlt? über 100 briefe aufs geradewohl an irgendwelche teils jahrzehntealten adressen schicken? die überschrift „ohne vorwarnung“ ist auf jeden fall nicht richtig, wer mehrmals wöchentlich über den friedhof läuft, dem ist der weg zum schaukasten zuzumuten, vor allem wenn das grab doch so wichtig ist für die familie.… Weiterlesen »
aus Bielefeld?
das muss Teil der Verschwörung sein,die uns Bielefeld vorgaukelt!
@bloeder_hund: jawohl, ich habe Tom den Artikel nur zur Ablenkung geschickt, damit nun alle Welt glaubt, hier in Area 51… äh Bielefeld leben auch Zugezogene und BI würde deshalb auch exitieren. Ich Teufel ich ^^
Ich versteh euch wirklich nicht.
1. Wenn nicht gerade akute Platznot auf dem Friedhof ausgebrochen ist, spricht doch beim besten Willen nix dagegen, die (gepflegten) Gräber stehen zu lassen.
Falls Kosten entstehen, natürlich gegen entsprechende Gebühren.
2. Irgendein Aushang, irgendwo: Das mag rechtlich ausreichend sein. Auf der anderen Seite frage ich mich, ob es wirklich notwendig ist, dass eine Gemeinde nur das rechtlich absolut Notwendige macht. Immerhin ist die Gemeinde für die Bürger da…
Ich gehe mal davon aus, dass man die „gepflegten“ Gräber mit sehr wenig Aufwand identifizieren könnte. Und auch mit überschaubarem Aufwand die Leute vernünftig benachrichtigen könnte:
– Zettel an Grabstein
– Schriftlich informieren
– „Friedhofswächter“ kennt die Leute
– Mund-zu-Mund-Propaganda im Ort
– …
Das ganze riecht mir sehr stark nach Verwaltungsakt ohne Ortskenntnis und billigstem Anbieter (Subunternehmer) zum einebnen, der auch nur nach Vorschrift arbeitet…