Frag doch den Undertaker

Grabpflege, Aufforderung durch die Verwaltung

Mein Vater ist im Mai 1988 hier in NRW beigesetzt worden, und seit der Beerdigung bin ich nicht mehr am Grab gewesen (ich hatte ein gutes Verhältnis zu ihm, aber für mich ist dieser Ort an sich für die Trauerarbeit absolut unwichtig).
Irgendwann war der Pflegezustand des Grabes nicht mehr so, wie er sein sollte. Deswegen wurde ich als Nutzungsberechtigter vor einigen Jahren von der Verwaltung angeschrieben. Ich habe daraufhin die Friedhofsgärtnerei mit der regelmäßigen Pflege beauftragt, was offensichtlich auch ganz gut gemacht worden ist.
Leider hat sich meine wirtschaftliche Lage geändert, sodaß ich die Gärtnerei nicht mehr bezahlen konnte. Letzte Woche habe ich erneut ein Schreiben der Verwaltung (mit Foto) bekommen, in dem ein besserer Grabpflegezustand angemahnt wird, was laut Friedhofssatzung meine Pflicht wäre.

Meine Fragen:
Ist es möglich, die Nutzungsberechtigung quasi zurückzugeben (Ich habe – wie gesagt – kein Interesse an der Grabstätte)?
Bis wann habe ich diese Nutzungsberechtigung normalerweise?
Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich der Forderung nicht nachkomme?

Es sind ja nun 24 Jahre seit der Bestattung vergangen, wenn ich mich nicht verzählt habe.

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Da sollte das Ende der Ruhezeit doch bald nahe sein. Vielleicht sind es 25 Jahre, aber genau kann Dir das die Verwaltungsdame sagen, die Dir das Schreiben geschickt hat, ihre Mailadresse steht ja drauf. Einfach mal anfragen, dann sind alle Deine Fragen sofort beantwortet.

Natürlich bieten viele Friedhofsverwaltungen die Möglichkeit, ein angemietetes Grab auch vor Ablauf der gemieteten Zeit wieder „zurückzugeben“. Sofern die Mindestruhezeit des Verstorbenen noch läuft werden die Gräber dann eingeebnet und mit Gras eingesät.
Ist die Ruhezeit abgelaufen, kann es sein, daß das Grab kurz danach wieder für eine Bestattung freigegeben wird.
Eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Jahre gibt es m.W. nirgendwo.

Wenn man mehrfach aufgerufen wurde, ein Grab in Ordnung zu bringen oder beispielsweise einen Grabstein zu befestigen und man ist dem nicht nachgekommen, kann das Amt tätig werden. Ein lockerer Grabstein etwa könnte entfernt werden und ein ungepflegtes Grab könnte im wahrsten Sinne des Wortes „platt gemacht“ werden.

So gut wie gar nicht nehmen Friedhofsverwaltungen ersatzweise die Instandsetzung vor, indem sie einen Steinmetz oder Gärtner beauftragen und den Angehörigen die Rechnung zukommen lassen. Die Gefahr, dann auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist den Verwaltungen zu groß.

Also: Nur Mut! Erkundige Dich bei der Frau von der Verwaltung, einfach anrufen oder mailen! Du hast nichts Schlimmes gemacht, das ist bei tausenden Gräbern in Deutschland so. Das Interesse der Verwaltung liegt nicht darin, Dich in den Boden zu stampfen, sondern einen schönen Friedhof zu haben.

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