DIREKTKONTAKT

Frag den Bestatter

Grabpflege, Aufforderung durch die Verwaltung

Mein Vater ist im Mai 1988 hier in NRW beigesetzt worden, und seit der Beerdigung bin ich nicht mehr am Grab gewesen (ich hatte ein gutes Verhältnis zu ihm, aber für mich ist dieser Ort an sich für die Trauerarbeit absolut unwichtig).
Irgendwann war der Pflegezustand des Grabes nicht mehr so, wie er sein sollte. Deswegen wurde ich als Nutzungsberechtigter vor einigen Jahren von der Verwaltung angeschrieben. Ich habe daraufhin die Friedhofsgärtnerei mit der regelmäßigen Pflege beauftragt, was offensichtlich auch ganz gut gemacht worden ist.
Leider hat sich meine wirtschaftliche Lage geändert, sodaß ich die Gärtnerei nicht mehr bezahlen konnte. Letzte Woche habe ich erneut ein Schreiben der Verwaltung (mit Foto) bekommen, in dem ein besserer Grabpflegezustand angemahnt wird, was laut Friedhofssatzung meine Pflicht wäre.

Meine Fragen:
Ist es möglich, die Nutzungsberechtigung quasi zurückzugeben (Ich habe – wie gesagt – kein Interesse an der Grabstätte)?
Bis wann habe ich diese Nutzungsberechtigung normalerweise?
Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich der Forderung nicht nachkomme?

Es sind ja nun 24 Jahre seit der Bestattung vergangen, wenn ich mich nicht verzählt habe.

Da sollte das Ende der Ruhezeit doch bald nahe sein. Vielleicht sind es 25 Jahre, aber genau kann Dir das die Verwaltungsdame sagen, die Dir das Schreiben geschickt hat, ihre Mailadresse steht ja drauf. Einfach mal anfragen, dann sind alle Deine Fragen sofort beantwortet.

Natürlich bieten viele Friedhofsverwaltungen die Möglichkeit, ein angemietetes Grab auch vor Ablauf der gemieteten Zeit wieder „zurückzugeben“. Sofern die Mindestruhezeit des Verstorbenen noch läuft werden die Gräber dann eingeebnet und mit Gras eingesät.
Ist die Ruhezeit abgelaufen, kann es sein, daß das Grab kurz danach wieder für eine Bestattung freigegeben wird.
Eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Jahre gibt es m.W. nirgendwo.

Wenn man mehrfach aufgerufen wurde, ein Grab in Ordnung zu bringen oder beispielsweise einen Grabstein zu befestigen und man ist dem nicht nachgekommen, kann das Amt tätig werden. Ein lockerer Grabstein etwa könnte entfernt werden und ein ungepflegtes Grab könnte im wahrsten Sinne des Wortes „platt gemacht“ werden.

So gut wie gar nicht nehmen Friedhofsverwaltungen ersatzweise die Instandsetzung vor, indem sie einen Steinmetz oder Gärtner beauftragen und den Angehörigen die Rechnung zukommen lassen. Die Gefahr, dann auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist den Verwaltungen zu groß.

Also: Nur Mut! Erkundige Dich bei der Frau von der Verwaltung, einfach anrufen oder mailen! Du hast nichts Schlimmes gemacht, das ist bei tausenden Gräbern in Deutschland so. Das Interesse der Verwaltung liegt nicht darin, Dich in den Boden zu stampfen, sondern einen schönen Friedhof zu haben.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 5. Februar 2014 | Peter Wilhelm 5. Februar 2014

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
8 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Big Al
11 Jahre zuvor

Dafür mag ich dich, TOM! Aufmunternd und schön geschrieben. Das kann der anfragenden Person nur ein Ansporn sein! Klasse!

MiniMoppel
Reply to  Big Al
11 Jahre zuvor

Simmt. 😉

Adriana
Reply to  Big Al
11 Jahre zuvor

*nickt zustimmend*

ein anderer Stefan
11 Jahre zuvor

Der einzige Fall, in dem die Friedhofsverwaltung das Einebnen tunlichst unterlassen sollte, ist ein denkmalgeschütztes Grab. Gerade aus dem späten 19./frühen 20. Jh. ist das gar nicht mal so selten. Bei einer Bestattung aus dem späten 20. Jh. ist das aber eher unwahrscheinlich…

Reply to  ein anderer Stefan
11 Jahre zuvor

Es ist ja sogar schon vorgekommen (mir fällt jetzt kein Name dazu ein) daß Gräber von mehr oder weniger berühmten Persönlichkeiten eingeebnet wurden.
Meistens werden solche Gräber ja als so genannte Ehrengräber auf Kosten der Stadt gepflegt.
Oftmals kümmern sich aber auch Vereine um diese Gräber.

Und natürlich ist die Palette der Fehler sehr groß.
Ich kenne mindestens drei Fälle, da war eines Tages das Grab einfach weg.
Ich erzähle heute mal einen davon.

11 Jahre zuvor

Der Betroffene hat heute geschrieben:

Hallo, Tom,
vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner gestrigen Anfrage. Deine Antwort hat mir – wie Big Al geschrieben hat – Mut gemacht und so habe ich heute morgen gleich angerufen.
Die Frau war wirklich ganz nett, allerdings muss ich mich jetzt mindestens einmal im Jahr um das Grab kümmern, indem ich das Unkraut rausreiße, jedenfalls solange, bis die 30-jährige Nutzungsberechtigung abgelaufen ist. Ausnahmen werden nur bei gesundheitlich eingeschränkten (schwerbehinderten) Personen gemacht, die gleichzeitig finanzielle Probleme haben. Ansonsten ist ein Verzicht nicht vorgesehen.
Das ist zwar jetzt nicht das, was ich mir eigentlich vorgestellt habe, aber irgendwie gilt wohl auch hier der Spruch „Eigentum verpflichtet“.
Außerdem bin ich froh, dass ich die Geschichte damit doch relariv gut hinter mich bringen kann.

Nochmals besten Dank für deine Hilfe.

Big Al
Reply to  Undertaker_TOM
11 Jahre zuvor

Ich mag solche Rückmeldungen, denn es ist ja leider sehr selten geworden dass sich jemand bedankt. Und wenn dann wirklich mal was gutes dabei herauskommt („Mut gemacht“) hat sich doch deine Arbeit gelohnt, TOM, oder?

Wolfram
Reply to  Undertaker_TOM
11 Jahre zuvor

Gegen Unkraut kann man halbwegs gute Vorsorge treffen, indem man dicht wachsende Bodendecker pflanzt. Da muß man nur ein bißchen aufpassen, daß die nicht zu sehr auswuchern. Und daß nicht irgendwelche lieben Verwandten jedes Frühjahr wieder ihre Stiefmütterchen aussetzen wollen – die sind nämlich auch Unkraut…
Bodendecker sind auch meist nicht teuer, weil man die oft gleich im 20er Pack kauft.
Viel Erfolg!




Rechtliches


8
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex
Skip to content