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Grabstein umgelegt

Wir kommen gestern auf den Friedhof und finden den Grabstein meines 1984 verstorbenen Bruders umgelegt. Auf dem Grab steckt ein Schildchen, das Ganze sei aus „Sicherheitsgründen behördlicherseits“ vorgenommen worden. Frechheit! Ich bin echt sauer und überlege ob ich die nicht verklage.

Die Mitarbeiter der Friedhöfe inspizieren in regelmäßigen Abständen alle Grabsteine auf Standsicherheit. Finden sie Steine vor, die sich vom Hauptwerk oder Fundament gelöst haben, bringen sie dort einen Aufkleber an. Damit werden die Angehörigen informiert, daß der Stein im ungünstigen Fall umstürzen kann und sie den Mißstand beseitigen sollen. Tun die Angehörigen das nicht, ist die Verwaltung berechtigt, die Gefahr des Umstürzens durch vorheriges Umlegen oder sogar Entfernen des Steins zu bannen.

Warum man allerdings 80 cm hohe Steine für eine Gefährdung hält, bleibt mir seit jeher schleierhaft. Hinter den Gräbern sind meistens keine Wege, über die Gräber sollte niemand laufen, wen also sollte so ein Steinchen erschlagen?

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Von größeren Grabmalen kann sicherlich eine entsprechende Gefährdung ausgehen, aber bei kleinen Reihengrabsteinen?
Nun, es ist eben so und was wären die Friedhofsverwalter ohne ihre halbjährliche „Rüttelprobe“?

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Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#grabstein? #umgelegt

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(©si)