Ein peinlicher Fehler ist einer Grabsteinfirma im Bezirk Perg passiert. Sie schickte einen Prospekt samt Gutschein an die Angehörigen der „verstorbenen“ Frau aus Mauthausen. Doch die Frau erfreut sich bester Gesundheit.
„An die Angehörigen der verstorbenen Frau Maria Lengauer“ – so stand es auf dem Schreiben der Grabsteinfirma, als eine sehr lebendige, gesunde und gut erholte Maria Lengauer mit ihrem Mann von einer Kreuzfahrt im Mittelmeer zurückkehrte.
gefunden von Leser Alexander, der auch noch dazu fragt:
„Ist das eigentlich gängige Praxis, Hinterbliebene zu umwerben, oder ist diese Grabsteinfirma besonders dreist?“
Ja, das ist gängige Praxis. Viele Unternehmen werten die Sterbeanzeigen in den Tageszeitungen und öffentlichen Mitteilungsblättern oder die Aushänge bei den Gemeinden aus, um den Hinterbliebenen dann mehr oder weniger aufdringlich Grabsteine, Trauerdrucksachen und Ähnliches anzubieten.
Solange sich das auf das Einwerfen eines Prospektes beschränkt, ist dagegen aus meiner Sicht auch nichts einzuwenden.
Schlimmer und belastender für die Trauernden ist es, wenn unaufgefordert Vertreterbesuch erscheint.
Windige Unternehmen werten die Quellen auch dafür aus, um einfach nutz- und wertlose Ware für überhöhte Preise an den Namen und die Adresse des Verstorbenen zu senden und so zu tun, als ob der Verstorbene das zu Lebzeiten noch bestellt hätte. Vor allem wenn es sich um Gegenstände aus dem Erotikbereich handelt, verschweigen die Witwen und Witwer das dann oft und zahlen klammheimlich die peinliche Rechnung.
Aber auch Stadtverwaltungen senden mitunter ihre Friedhofsrechnung an den Namen des Verstorbenen. Das erscheint auf den ersten Blick makaber, ist aber eigentlich normal. Das kommt nämlich vor allem dann vor, wenn der Behörde zunächst kein Angehöriger bekannt ist und die sehr eilig aufgesetzte Rechnung an den Nachlaß des Verstorbenen geschickt wird.
Mein Rat: Alle Rechnungen und Angebote, die im Zusammenhang mit einem Sterbefall bei den Angehörigen eingehen, sollten immer dem Bestatter vorgelegt werden. Er hat einen Überblick darüber, was gerechtfertigt ist und was nicht.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Das ist halt der Nachteil daran, wenn in der Todesanzeige in der Zeitung eine Anschrift mit veröffentlicht wird. Daher sollte dort lieber die Anschrift des Bestatters als Empfänger für Beileidskarten zu finden sein, so haben die Angehörigen Ruhe. Und der Bestatter leitet natürlich die Karten weiter.
Aber das ist wieder so eine Diskussionssache, wo jeder eine andere Meinung vertritt 😉
Ich selbst finde es pietätlos, wenn die Angehörigen nach dem Tod mit Prospekten und Werbung überladen werden. Sollten sie einen Stein benötigen, suchen sie sich den Steinmetz selbst aus.
Als mein Dad starb, haben mein Mann und ich uns den Mund fusslig geredet, dass meine Mutter nicht die Adresse in die Todesanzeige reinschreibt – vergeblich, die alte Frau (damals 84) blieb stur … 🙁
Dein Tip ist richtig. Allerdings beziehen manche „Werber“ ihre Adressen aus anderen Verzeichnissen, z.B. dem Telefonbuch. Die Verwaltungen hängen in manchen Orten auch „Totenzettel“ aus, auf denen die Adresse mit angegeben wird. Die Adresse eines Menschen unterliegt sowieso nicht dem Datenschutz.
Das stimmt auch wieder, da ist es nur gut, dass ich in einer großen, anonymen Stadt wohne. Konnte mich ja nur darauf beziehen 😉 Hier ist es schwierig, die Anschriften aus dem Telefonbuch zu ziehen. Und solche Aushänge gibt es hier auch nicht. Finde ich persönlich sowieso nicht gut, dass manche Gemeinden/Friedhöfe ohne Zustimmung der Angehörigen sowas aushängen, bzw. dass Totentafeln in den Zeitungen erscheinen, „weil es eben immer so gemacht wird“.
Aber gut, die Menschen in den Gemeinden kennen das und haben sich sicher daran gewöhnt, auch daran, dass dann unliebsame Post kommt 🙂
Wusste gar nicht, dass die Adresse nicht dem Datenschutz unterliegt – wieder was gelernt, und das an einem Freitag 😉
Edit:
Hier ist es schwierig, die richtigen Anschriften aus dem Telefonbuch zu ziehen. Es sei denn, man hat einen nur einmal vorkommenden Namen 🙂
Ich würde einen anderen Vorschlag machen um Kunden langfristig zu binden:
Bei jeder Geburtsanzeige gibts ein Bestatter Willkommens Paket. Darin enthalten:
Ermässigung pro vollendetem LebensJahr auf z.b. Sarg, Urne, Kremation, Grabstein, Anzeige, etc..
So würde beim Todesfall die erlebten Jahre in Abzug gebracht werden und der Verstorbene / Angehörige würde bei diesem Bestatter die Beerdigung einlösen..
So einfach mal als Idee..kontovers
Und ganz freundliche Langfinger räumen gelegentlich an Beerdigungstagen die Wohnung der Angehörigen aus, damit sie sich ganz erleichtert frei fühlen… 😉
Im Gegensatz zu manchen Ärzten wissen die dann auch immer gleich, was einem fehlt. 😉