Fundstücke

Grabsteinfirma erklärte Frau für tot

Ein peinlicher Fehler ist einer Grabsteinfirma im Bezirk Perg passiert. Sie schickte einen Prospekt samt Gutschein an die Angehörigen der „verstorbenen“ Frau aus Mauthausen. Doch die Frau erfreut sich bester Gesundheit.

„An die Angehörigen der verstorbenen Frau Maria Lengauer“ – so stand es auf dem Schreiben der Grabsteinfirma, als eine sehr lebendige, gesunde und gut erholte Maria Lengauer mit ihrem Mann von einer Kreuzfahrt im Mittelmeer zurückkehrte.

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gefunden von Leser Alexander, der auch noch dazu fragt:

„Ist das eigentlich gängige Praxis, Hinterbliebene zu umwerben, oder ist diese Grabsteinfirma besonders dreist?“

Ja, das ist gängige Praxis. Viele Unternehmen werten die Sterbeanzeigen in den Tageszeitungen und öffentlichen Mitteilungsblättern oder die Aushänge bei den Gemeinden aus, um den Hinterbliebenen dann mehr oder weniger aufdringlich Grabsteine, Trauerdrucksachen und Ähnliches anzubieten.
Solange sich das auf das Einwerfen eines Prospektes beschränkt, ist dagegen aus meiner Sicht auch nichts einzuwenden.
Schlimmer und belastender für die Trauernden ist es, wenn unaufgefordert Vertreterbesuch erscheint.

Windige Unternehmen werten die Quellen auch dafür aus, um einfach nutz- und wertlose Ware für überhöhte Preise an den Namen und die Adresse des Verstorbenen zu senden und so zu tun, als ob der Verstorbene das zu Lebzeiten noch bestellt hätte. Vor allem wenn es sich um Gegenstände aus dem Erotikbereich handelt, verschweigen die Witwen und Witwer das dann oft und zahlen klammheimlich die peinliche Rechnung.

Aber auch Stadtverwaltungen senden mitunter ihre Friedhofsrechnung an den Namen des Verstorbenen. Das erscheint auf den ersten Blick makaber, ist aber eigentlich normal. Das kommt nämlich vor allem dann vor, wenn der Behörde zunächst kein Angehöriger bekannt ist und die sehr eilig aufgesetzte Rechnung an den Nachlaß des Verstorbenen geschickt wird.

Mein Rat: Alle Rechnungen und Angebote, die im Zusammenhang mit einem Sterbefall bei den Angehörigen eingehen, sollten immer dem Bestatter vorgelegt werden. Er hat einen Überblick darüber, was gerechtfertigt ist und was nicht.

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