Frag doch den Undertaker

Ich kann die Beerdigung nicht bezahlen

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Als Mutter von 7 Kindern und nur mit Einkommen meines Mannes, stehe ich vor einem Problem.
Meine Schwester verstarb im Juni 2012. Meine Mutter war nervlich so angeschlagen, daß sie die Beerdigung nicht in die Wege leiten konnte. Der Sohn der Verstorbenen saß zu dieser Zeit in der JVA.
Das Bestattungsamt der Stadt (in Bayern) teilte mir auch mit das ich es innerhalb 3 Tage erledigen muß, da ich mich sonst strafbar mache.
Also mußte ich alles in die Wege leiten und ging davon aus, daß meine Mutter für die Kosten aufkommen werde. Leider ist dies nicht der Fall. Ich selbst kann das aber beim besten Willen nicht bezahlen.
Nun will die Stadt von mir das Geld hat mich nun zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung vorladen lassen.
Kann ich da anwaltlich dagegen vorgehen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Gruß C.

Nach dem bayerischen Landesbestattungsgesetz (und dem der anderen Bundesländer auch) sind die Angehörigen zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet.
Sind die Angehörigen nicht in der Lage, die Kosten aufzubringen und gibt der Nachlaß auch nicht genügend her, kann man sich beim Sozialamt Hilfe holen.
In Anbetracht der Situation (7 Kindern, nur ein Einkommen) dürften Sie m.E. die Bedingungen erfüllen, diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Genaueres kann man aber nur in sofortigem und direktem Gespräch mit der Sozialbehörde klären.

Es ist nun auch mehr als ein Jahr vergangen und daher ist es verständlich, daß die Stadtverwaltung nun ihr Geld will. Wenn schon die Vorladung zu EV vorliegt, sind etliche Briefe, Mahnungen und Bescheide, ja manchmal auch Besuche des Gerichtsvollziehers, vorangegangen.
Direkt nach dem Erhalt der Rechnung, spätestens der ersten Mahnung, wäre es der richtige Zeitpunkt gewesen, um sich Hilfe zu holen, sei es durch Sozialunterstützung oder auch durch anwaltliche Beratung.

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Inwieweit sich nun Mutter und Sohn der Verstorbenen ganz aus der Pflicht stehlen können, wird ein Anwalt schnell klären können. Die Stadtverwaltung wird auf jeden Fall versuchen, sich an demjenigen schadlos zu halten, dessen finanzielle Lage hierfür am aussichtsreichsten zu sein scheint.

Es gibt noch die Möglichkeit, mit der Kommune eine Ratenzahlung zu vereinbaren, falls das Sozialamt nicht einspringen sollte.

Zuerst Sozialamt, danach sofort um Aufschub und Ratenzahlung bei der Kommune bitten.
Falls alles nicht fruchtet, auf jeden Fall den Termin zur EV wahrnehmen, sonst drohen eine Haftanordnung und die Verhaftung durch den Gerichtsvollzieher ggfs. unter Hinzuziehung der Polizei.

Falls alle Stricke reißen und die finanzielle Situation sowieso desolat ist, kann die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung auch eine befreiende Wirkung haben. Die Schulden verdampfen dann zwar nicht, wenn man aber nachweist, daß man tatsächlich mittellos ist, bleibt der Gerichtsvollzieher für etwa zwei Jahre fern. Allerdings ist die Abgabe der EV mit Nachteilen bei der Kreditwürdigkeit usw. verbunden.

Eine Beratung durch einen Anwalt (evtl. auch über die kirchlichen und Sozialverbände) ist angeraten.

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    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 22. Oktober 2013 | Revision: 4. Februar 2014

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    3 Kommentare
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    MiniMoppel
    11 Jahre zuvor

    Das wichtigste in solchen Situationen ist es, möglichst schnell den Kontakt zu suchen. Viele der Unstimmigkeiten, die im Laufe der Zeit (auch finanziell) eskalieren, beruhen auf ungeklärten Fragen oder Missverständnissen, die sich durch ein einfaches Telefonat oder eine Nachfrage klären lassen. Niemandem (außer vielleicht Rechtsanwälten) ist daran gelegen, dass sich Probleme vergrößern, und deswegen sind die meisten Ansprechpartner auch recht hilfsbereit und weisen auf Stellen hin, an die man sich bei Schwierigkeiten wenden kann.
    Das schlimmste, was man tun kann, ist, sich einfach (Achtung, schlechtes Wortspiel!) totzustellen und alles auf sich zukommen zu lassen. Meistens werden die Schwierigkeiten dann erst richtig groß.
    Also: Anrufen, schreiben oder persönlich vorsprechen.

    Frau Katze
    11 Jahre zuvor

    Das Sozialamt wird kaum helfen, da der Fall nicht umgehend gemeldet wurde und bereits 1 Jahr vergangen ist.
    Nächstes Mal vielleicht früher tätig werden und nicht die Vogel-Strauß-Taktik anwenden.

    Klara
    11 Jahre zuvor

    Rechnungen, die man ungeöffnet wegwirft, gelten dadurch automatisch als bezahlt und erledigt.
    Und alles, was man isst, wenn keiner dabei zuguckt, hat keine Kalorien.




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