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Frag den Bestatter

Ich möchte nicht in den Kosovo

Hallo,mein Familie kommt aus dem Kosovo.
Ich bin hier in Deutschland geboren und aufgewachsen.
Bis jetzt wurden Familienmitglieder immer in der Heimat beerdigt.
Meine Heimat ist aber hier.
Wie kann ich es klären, dass mein Leichnam hier beerdigt wird.
Geht das beim Notar?
Danke

Entscheidend für den Ort der Bestattung ist vorrangig der Wille des Verstorbenen.
Man könnte das bei einem Notar in ein Testament schreiben lassen. Allerdings hat diese Lösung den Nachteil, daß die Notare erst mit zeitlicher Verzögerung von Todesfällen erfahren und das Testament vielleicht erst eröffnet wird, wenn Deine Familie dich bereits in den Kosovo überführt hat.

Besser wäre eine Bestattungsvorsorge bei einem Bestatter. Da geht man hin, bespricht seine ganzen Wünsche und der Bestatter hält alles fest. Du bekommst einen Ausweis, den Du ständig bei Dir trägst und der besagt, daß im Todesfall genau dieser Bestatter gerufen werden muß. Dann macht der das so, wie Du es gewollt hast.
Eins ist allerdings zu berücksichtigen: Der Bestatter will auch für seine Dienstleistung bezahlt werden. Wenn später Deine Hinterbliebenen für die Bestattung bezahlen müssen, dann könnten sie den Bestatter überreden, doch eine Überführung in den Kosovo durchzuführen. Das würde der Bestatter, angesichts des Mehrverdienstes, vielleicht sogar machen.
Deshalb wäre es besser, wenn Du eine finanzielle Vorsorge triffst. Ich persönlich empfehle, wenn man das Geld nicht sowieso schon angespart oder in bar zur Verfügung hat eine Sterbegeldversicherung.

Grundsätzlich ist es so, daß zwar der Wunsch des Verstorbenen vorrangig zu berücksichtigen ist, jedoch muß man selbst auch im Vorfeld entsprechende Überzeugungsarbeit leisten und den Angehörigen klar machen, daß man das so und nicht anders will.
Manchmal gibt es gute, vernünftige und nachvollziehbare Gründe, von den Wünschen des Verstorbenen abzuweichen, etwa wenn die Erfüllung dieser Wünsche die Familie vor unüberwindbare Probleme stellt.
Aber oft werden diese Wünsche auch einfach mit Füßen getreten, weil man denkt, der Verstorbene kann sich eh weder einmischen noch wehren.
Deshalb muß man beim Bestatter und bei der Familien eindeutig klar machen, wie wichtig einem diese Entscheidung ist.

Wenn man jung ist, kann es ja durchaus vorkommen, daß man noch mehrmals in seinem Leben umziehen wird. In einem solchen Fall kann man die Bestattungsvorsorge auch mit umziehen. Man geht dann am neuen Wohnort wieder zu einem Bestatter und läßt diesen die Bestattungsvorsorge beim vorherigen Bestatter anfordern. Für das Umschreiben können Gebühren anfallen, die sollten aber bitte nie über 50-80 Euro liegen. Das sollte man gleich im ersten Gespräch klären!

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 24. Januar 2014

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4 Kommentare
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Chris
10 Jahre zuvor

wer hat eigentlich das ALLERLETZTE Wort? Der/die Bestattungspflichtige?

Angenommen, ich bilde mir aus weltanschaulichen Gründen ein, auf der Osterinsel mit Blick Süd-Südwest bestattet zu werden und schließe eine entsprechende Bestattungsvorsorge einschl. ausreichender Sterbegeldversicherung ab.

Dürfen meine Angehörigen/Bestattungspflichtigen, die das für Nonsens halten und „eine ganz normale“ Bestattung wünschen, noch davon abweichen?

AuchChris
10 Jahre zuvor

So gesehen geht der Wille des Verstorbenen immer vor, sofern es möglich ist. Wenn du also schon zu Lebzeiten dafür sorgst das alles schriftlich festgehalten ist und du es auch finanziell abgesichert hast (und eben sicher gegangen bist, dass dies alles nicht erst bekannt ist nachdem du schon tiefer gelegt wurdest), können deine Angehörigen im Quadrat springen. Sie müssen deine Wünsche respektieren, da das zweckgebundene Geld ja schon da ist. Im Zweifelsfall kann man auch das Totenfürsorgerecht an den Bestatter abtreten, wenn man der buckligen Verwandschaft nicht über den Weg traut. Kommt übrigens hin und wieder mal vor das Angehörige an der bereits geschlossenen und bezahlten Vorsorge noch etwas ändern wollen weil die Mutti ja eigentlich „eine ganz einfache Frau war“ die man am bestensfalls im einfachsten Sarg und ohne Überurne dort verscharrt wo es am billigsten ist. Das überschüssige Geld aus der Vorsorge könnte man dann ja direkt an die Hinterbliebenen auszahlen. Kommt besonders gut wenn es mit dem Vorwurf gepaart ist, dass man der alten Frau damals ja irgendwas aufgedrängt hat, was sie… Weiterlesen »

Christians Ex
Reply to  AuchChris
10 Jahre zuvor

Könnte man in so einem Fall nicht eigentlich gleich festlegen, „Sollte die bucklige Verwandschaft der Meinung sein, ich sei ja eine einfache Frau gewesen und bräuchte nur den billigsten Sarg, verfällt das überschüssige Guthanen zu Gunsten der Aktion Sorgenkind“ oder sowas?

Hasan
4 Jahre zuvor

Brauche bitte bitte Hilfe bzw ein Tip geben kann
Da mein papa gestern verstorben ist und ich mich im ausland Albanien befinde lebe. Aber den kosovarischen Reise Pass nur vorhanden habe und leider ermöglicht mir keine normale reise in das Eu noch in das Schengengebit ohne ein Reise visum .
Seies auch irgendwie für ein paar stunden nur zur Beerdigung und zurück.

Bitte bitte um antwortenn




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