Mir gehen ja die Worte Bestatter und Abzocker immer nur sehr schwer über die Lippen. In all den Jahren habe ich mich immer sehr bemüht, einen fairen und neutralen Standpunkt einzunehmen. Viele, die mir geschrieben haben, sind bestimmt enttäuscht gewesen, weil ich nicht -so wie sie- in allen möglichen Kleinigkeiten einen böswilligen Betrug gesehen habe.
Es ist nach wie vor so, dass Trauernde in einer Ausnahmesituation sind und sich während des Beratungs- und Verkaufsgesprächs nicht immer über die gesamten Kosten im Klaren sind. Deshalb stutzen sie oft bei der späteren Bestatterrechnung und möchten dann von mir wissen, ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Bis auf ganz wenige Ausnahmen ist immer alles mit rechten Dingen zugegangen.
Ich kann also mit Fug und Recht den deutschen Bestattern ein gutes bis sehr gutes Zeugnis ausstellen. Ich fand immer nur ganz wenig zu beanstanden.
Das heißt aber nicht, dass es nicht auch schlimme Fälle von Abzocke gab und gibt. Aber es ist eben nicht alles, das man nicht versteht oder nicht erwartet hat, tatsächlich eine böswillige Betrügerei.
Was mir aber jetzt wirklich auf die Nerven geht, ist die Sache mit der Umsatzsteuer, landläufig Mehrwertsteuer genannt.
Diese beträgt im Allgemeinen 19% und sie wird immer vom letzten Glied in der Kette, vom Verbraucher bezahlt.
Geschäftsleute können die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Sie berechnen dann auf ihren Warenwert wiederum eine Umsatzsteuer, die sie abführen müssen. Im Ergebnis wird also vom Finanzamt genau der Mehrwertsteuerbetrag kassiert, den die Ware sozusagen mehr wert geworden ist. Ist jetzt nur ganz vereinfacht gesagt. Aber mit alledem muss sich der Verbraucher nicht herumschlagen.
Anders als beispielsweise in den USA oder beim Einkauf in Großhandelsmärkten (Metro & Co.) sind Händler gesetzlich verpflichtet, im Umgang mit Endverbrauchern einen Bruttopreis inklusive der Umsatzsteuer anzugeben. Das gilt auch für Handwerker, Autowerkstätten usw.
Niemand muss sich darauf einlassen, dass ihm irgendein Preis an den Kopf geworfen wird und hinterher soll das dann 19% teurer sein, weil ja die Mehrwertsteuer ach so selbstverständlich sei.
Nein, im Geschäft mit dem Endkunden ist der genannte Preis stets ein Preis, auf den keine Steuer mehr draufgeschlagen wird.
Bestatter (und nicht nur die) sind sich aber offensichtlich ganz oft dieser Tatsache und dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht bewusst.
Da sind Särge und Utensilien im Ausstellungsraum oder Katalog ordentlich mit Preisen versehen. Oma Nolte rechnen zusammen und kommt auf 2.000 Euro. Tatsächlich beläuft sich die Bestatterrechnung aber auf 2.380 Euro.
Es kommt ja noch die Mehrwertsteuer drauf, ist ja klar, sagt der Bestatter.
Nein, kommt sie nicht! Auf so einen Hokuspokus muss sich niemand einlassen.
- Lassen Sie sich die Kostenaufstellung immer schriftlich geben.
- Nehmen Sie diese direkt vom ersten Beratungsgespräch mit.
- Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie das später alles bekommen.
- Klären Sie, was noch an weiteren Kosten zu erwarten sein kann.
- Schreiben Sie das auf!
- Nehmen Sie eine unbeteiligte Person (Nachbar, Bekannte, Arbeitskollege) mit zum Beratungsgespräch
- Zahlen Sie nur das, was Sie auch bestellt haben.
- Bei Unklarheiten kontaktieren Sie den Bestatter höflich.
- Wer gleich mit Anzeige und Anwalt droht, baut Fronten auf.
- Scheuen Sie sich aber nicht, im Streitfall einen Anwalt zu befragen.
Wenn Ihnen irgendjemand mit diesem Mehrwertsteuertrick kommt, dann verweisen Sie ihn auf die genannten bzw. gezeigten Preise und zahlen Sie nur diese. Sprechen Sie mit der zuständigen Verbraucherberatung.
Nicht alles, was Ihnen komisch vorkommt, muss böse Absicht sein.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Ich habe mich oft genug schon drüber geärgert, besonders weil ich den Kram geschäftlich auch korrekt rechnen muss.
Aber im Zweifelsfall boxe ich das jetzt dann auch durch, genau die genannten Preise zu zahlen. Ich habe mir das schon lange vorgenommen, ist mal wieder ein guter Reminder…
Immerhin weiß ich normalerweise, wann der Endverbraucher mal wieder für doof verkauft werden soll. Aber nur ein schwacher Trost.
Da ich jeden Tag mit vielen Bestattern telefoniere, da ich den Menschen die über mich Hilfe haben möchte, auch Kosten des Bestatters an die Hand geben möchte, ist mir die Art der Kostenangabe von diversen Bestattern nicht fremd. Es werden mir Preise für den Sarg, die Überführung, Sterbehemd, Decke, Kissen, etc. einzeln genannt und am Ende heißt es dann zzgl. MwSt. Ich frage mich, bei den heutigen Möglichkeiten, ob man nicht in der Lage ist, die Preise als Bruttopreise in eine Tabelle – evtl. Excel – zu speichern und wenn man da den Nettopreis haben möchte mal schnell die entsprechende Formel einträgt, die dann die MwSt. und den Nettopreis entsprechend ausweisen. Bei mir ist im Laufe der Zeit das Gefühl entstanden, dass man so etwas wie einen Grundpreis für eine Bestattung möglichst nicht dem Kunden an die Hand geben möchte und schon gar nicht am Telefon. Bei einer Vorsorge könnte ich das ja noch verstehen, denn da kann man einen Termin machen und alles individuell und vor allen Dingen, mit klarem Verstand, mit dem Bestatter… Weiterlesen »
Liebe Frau Hörner,
in Ihrem Fall ist das ja auch ganz etwas anderes. Die Bestatter gehen davon aus, dass Sie als Gewerbetreibende dort anrufen. Im B2B-Verhältnis aber sind Nettopreise üblich. Für den Kaufmann ist die Umsatzsteuer ja insoweit nicht von Interesse, als dass er sie in Form einer Vorsteuerrückerstattung wiederbekommen kann.
Selbst wenn Sie mir jetzt schreiben, dass Sie pro bono arbeiten und das nicht gewerblich machen, ist es aber so, dass Sie die Außenwirkung einer gewerbsmäßig Tätigen haben. Insofern ist es korrekt, wenn die Bestatter Ihnen Nettopreise nennen und Sie darauf hinweisen, dass da dann noch die Umsatzsteuer hinzu kommt.
Hallo lieber Herr Wilhelm,
mal eben etwas zu meinem Namen: Ich heiße HOERNER, denn ich setze sie niemandem auf.
Bei dem, worum es aber geht, sehen Sie das leider falsch.
Es gibt Bestatter, die gar nicht wissen, wer ich bin und die auch gar nicht danach fragen ob ich per B2B arbeite. Wenn es so wäre, dann würde ich das Thema hier gar nicht aufgreifen.
Ich bin ja schon froh, wenn ich es am Telefon schaffe, überhaupt einen Preis zu bekommen.
Freue mich über jedes Gespräch mit einem Bestatter wo es kein Kampf ist einen Preis ohne Wenn und Aber zu bekommen.
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Die aufgezählten Punkte sind bei uns seit Jahrzehnte gängige Praxis. Natürlich bekommt der Kunde dann nicht nur ein Blatt mit als sogenannter Vertrag, sondern mehrere Seiten, in denen er das Besprochene im stillen Kämmerlein nachvollziehen kann. Und kann er es nicht, genügt ein Anruf und wir klären auf. Denn er hat die selben Unterlagen, wie wir. Und was die Mehrwertsteuer betrifft, so weisen wir diese gesondert schon in der Auftragsbesprechung aus(eine kürzlich Kontrolle des Finanzamts sprach nicht dagegen) mit dem Hinweis, dass früher der Staat Anteil an der Trauer genommen hat und Sterbegeld zahlte. Heute müssen die Angehörigen für ihre Trauer bezahlen. Und natürlich nehmen auch bei uns mehrere Personen an einem Beratungsgespräch teil, denn einer allein kann das alles nicht erfassen. Allerdings muss ich auch zu meiner Schande gestehen, dass wir unsere Hinterbliebenen nicht entmündigen mit dem verbreitet Fragebogen einer Generalvollmacht, in dem unter anderem steht, dass der Bestatter im Namen der Angehörigen Anträge stellen kann usw. und der Auftraggeber sich verpflichtet die Bestattungskosten zu übernehmen.
@ A. Kliesch
Ich kann gut verstehen, wenn sich ein Bestatter, der alles korrekt macht, sich mit den Machenschaften der nicht so korrekten Bestatter, nicht identifizieren möchte.
Aber leider gibt es eben auch diese. 😉
wo ist denn mein Kommentar hin?
Ist es denn ein Geheimnis, dass in Zürich eine Bestattung umsonst ist?
So kennt man Dich gar nicht!
Du hast vermutlich im falschen Fenster nachgeguckt.
Dein Kommentar steht unter dem Beitrag:
„Sollen Beerdigungskosten übernommen werden? Von wem?“
Stimmt – sorry an Wilhelm. Bin zur Zeit gesundheitlich nicht fit und da verrutscht man mal im Beitrag…
Peter, kannst gerne löschen…