Ich hab da mal ne Frage. Gilt der Tod versicherungstechnisch als Krankheit?
Wie diese Frage zustande kam;
Neulich beim Abendessen erzählte ich meinem leider verbal inkoninenten Freund, dass Amy W. ein Konzert gibt. Seine Antwort war, die ist doch tot. Darauf ich zu ihm meinte, dass konzert war aus der Zeit als Amy W. noch gesund war. Worauf er die Frage in den Raum stellte, ob nun Tod eine Krankheit ist…
( wie Du sicher bemerkt hast, ist diese Frage aus einem Joke entstanden und deshalb nicht allzu ernsthaft gemeint ist. Dennoch wäre es noch interessant eine Antwort zu erhalten.)
Liebe Grüsse aus der Schweiz…
Mit Eintritt des Todes ist das Leben zu Ende. Es mag da eine gewisse Übergangsphase geben, aber im Grunde schließen sich die Begriffe lebendig und tot zunächst einmal aus.
Daraus ergibt sich für mich, daß ein Toter nicht krank sein kann. Krank sein können nur Lebende.
„Der deutsche Bundesgerichtshof hat am 21. März 1958 juristisch definiert: „Krankheit ist jede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d. h. beseitigt oder gelindert werden kann.““1
Mit dieser Definition haben auch Sachkundige ihre Probleme, da z.B. unheilbare Krankheiten hierdurch nicht erfaßt werden, wobei andererseits so argumentiert wird, daß man auch bei unheilbaren Krankheiten zumindest Linderung verschaffen könne.
Linderung, Abhilfe oder Heilung vom Tod sind derzeit aber nicht möglich, wodurch der Tod somit keine Krankheit ist.
Und ja, das ist auch in der Schweiz so.
Eine Auswirkung dieser Rechtsauffassung bekommen Angehörige eines Verstorbenen immer dann direkt zu spüren, wenn der Arzt, der den Tod bescheinigt, diese Tätigkeit in Rechnung stellt und nicht über die Krankenkasse abrechnet. Die Kassen argumentieren, ihre Zahlungsverpflichtung ende mit dem Tod.
Die danach erfolgenden Dienste, auch wenn sie durch einen Arzt erfolgen, den man ja zuerst mit einer Krankenkasse in Verbindung bringen würde, müssen von den Angehörigen bezahlt werden.
Auch bei Versicherungen kann das von Bedeutung sein. Besonders gemeint sind solche Versicherungen, die im Krankheitsfall etwa den Rücktransport vom Urlaubsort nach Hause bezahlen. Viele zahlen dann nicht, wenn der Patient vorher verstorben ist.
Deshalb sollte man darauf achten, daß auch dieser Fall mit in die Versicherung eingeschlossen ist, bzw. hierfür entsprechend separat vorzusorgen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Unfallversicherungen zahlen Rettungs- und Suchkosten auch nur, solange man davon ausgehen kann, dass jemand noch lebt. Danach wird es teuer. 🙂
Meine zahlt auch im Todesfall für Bergungskosten etc. Zwar nicht unbegrenzt aber im Prinzip schon.
Zumindest ist die todesbedingte dauernde Berufsunfähigkeit steuerlich nicht relevant:
„Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.“
(Bundessteuerblatt)
Ein Toter kann nicht krank sein. Ein Toter kann aber auch nicht gesund sein. Daraus folgt, dass gesunde Menschen auch nicht tot sein können. Demzufolge war die Formulierung „als Amy W. noch gesund war“ korrekt, enthielt die wichtige Information aber nur indirekt.
Ein Mensch, der wiederbelebt werden muss ist auch (vorübergehend) tot. Werden die medizinischen Maßnahmen dafür dann nur übernommen, wenn die Reanimation erfolgreich, der Tod also geheilt bzw beseitigt werden kann? Zahlt die Krankenkasse nicht einfach alles bis zu dem Punkt wo der Arzt den Schein stempelt? Ab wann sind die Organe eines Spenders die Transplantate des Empfängers bzw Angelegenheit von dessen Versicherung? Es gibt sicherlich eine Grauzone zwischen medizinisch tot und juristisch tot.