Wenn ich eine Vorsorge bei einem Bestatter abschließe – ist die insolvenzsicher? Worauf muss ich in diesem Punkt achten?
Vielen Dank
F.
Antworten darauf gibt es bereits im Bestatterweblog unter dem Suchbegriff „Bestattungsvorsorge“ in Hülle und Fülle.
Dennoch:
Man sollte dem Bestatter niemals Bargeld im Rahmen einer Bestattungsvorsorge übergeben.
Das Geld gehört auf ein gesperrtes Sparbuch, in eine Sterbegeldversicherung oder auf ein Treuhandkonto.
Gute Bestatter bieten das alles oder eine Variante davon an.
Es muß sicher gestellt sein, daß nur im Todesfall, dann aber sicher, dieses Geld zur Verfügung steht.
Sehr gut geeignet finde ich die Angebote der Sterbegeldversicherungen, bei denen man auch eine Einmalzahlung leisten kann.
Hat man beispielsweise 5.000 Euro angespart, so übergibt man diesen Betrag nicht dem Bestatter, sondern könnte ihn (beispielhaft) als eine Einmalzahlung in Höhe von rd. 3.700 Euro in eine Sterbegeldkasse einzahlen.
Im Todesfall zahlt diese Kasse dann 8.000 Euro aus. Das finde ich ein attraktives Angebot.
Aber auch wenn man sich für eine monatliche Zahlung entscheidet müßte man für 5.000 Euro im Beispielsfall (geb. 1970) etwa 10 Euro monatlich aufbringen, hätte aber die Gewissheit, daß auch wenn noch gar nicht viel eingezahlt worden ist, die Versicherung diese 5.000 Euro sicher und zuverlässig leistet.
Im Gegensatz zu dem, was man Versicherungsgesellschaften immer vorwirft, daß sie nämlich im „Schadensfall“ anfangen herum zu diskutieren und sich weigern zu zahlen, gibt es das nach meinen Erfahrungen bei Sterbegeldversicherungen nicht. Die Sachlage ist einfach zu klar: Sterbeurkunde und Police sowie Zahlungsbeleg vorlegen und es wird ausgezahlt.
Auch in den Treuhandfonds der Bestattungsindustrie ist das Geld gut aufgehoben und sicher davor, daß der einzelne Bestatter, aus welchen Gründen auch immer, seinen Betrieb aufgibt.
Etwas mit Vorsicht zu genießen sind meiner Meinung nach die vielfach angebotenen und von der Finanzindustrie gerne beworbenen Sparverträge und die Risikolebensversicherungen.
Bei Sparverträgen wird immer von der angeblich so lukrativen Rendite gesprochen. Der Pferdefuß liegt aber in der Natürlichkeit der Tatsache, daß man jederzeit sterben kann. Auch wenn man jedem ein möglichst langes Leben wünscht, so ist doch die Wahrscheinlichkeit, daß man lange vor Erreichen des Sparziels verstirbt durchaus gegeben. Das bedeutet dann, daß auf dem Sparkonto nicht die volle benötigte Summe zur Verfügung stehen kann.
Bei manchen Risikolebensversicherungen ist es so, daß nur sehr überschaubar das Risiko finanziell abgesichert werden soll, wenn jemand durch Tod ausfällt.
Etwa wenn junge Familien ein Haus bauen und lange Kreditverpflichtungen eingehen, kann es sinnvoll sein, den Hauptverdiener zumindest so lange „risikozuversichern“, bis das Haus abbezahlt ist, damit im Falle seines plötzlichen Todes nicht auch noch das Haus gefährdet ist und schlimmstenfalls unter den Hammer kommt.
Diesem Zweck entsprechend sind manche Risiko-LV nur bis zu einem gewissen Lebensalter auszahlbar!
Wer in frühen Jahren eine günstige Risiko-LV abgeschlossen hat und dachte, die könnte auch mal für seine Bestattung herhalten, der wird möglicherweise sehr enttäuscht sein, wenn er dann mit 65 oder so mitgeteilt bekommt, daß seine Risiko-LV jetzt ausläuft. Also ist hier bei Vertragsabschluß ganz besondere Vorsicht geboten, für eine Bestattungsvorsorge taugen solche Risikoversicherungen nur begrenzt und erfüllen oft nicht den Zweck einer Sterbegeldversicherung.
Das eigenhändige Sparen, Sparverträge usw. bergen aber auch das Risiko das evtl. im Alter die Sozialbehörden einen Großteil davon, manchmal auch völlig unter Außerachtlassung der gesetzlich zugesicherten Selbstbehalte, „verwerten“. Das ist vor dem Hintergrund von Minirenten und Altersarmut auch kein unwichtiger Aspekt.
Überdies besteht bei zugänglichen Sparbücher und -konten durchaus auch die Gefahr, daß sich Bekannte, Betreuer, Niederträchtige und Verwandte einfach daran bedienen. Als alter, kranker und vielleicht dementer Mensch hat man da oft nicht mehr die Kontrolle.
Die wichtigsten Kriterien sind also die Antworten auf die Fragen:
– Kann das Geld auch wirklich nicht vorzeitig verpulvert werden?
– Steht das Geld beim Todesfall auch tatsächlich zur Verfügung?
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Einfach und klar erklärt. So mag ich das. Danke an TOM.
…vielleicht noch der Hinweis: Sollte eine Versicherung pleite gehen, wird der Vertrag unverändert von der PROTEKTOR AG übernommen. Protektor kam bisher nur einmal zum Einsatz, bei der Pleite der Mannheimer Lebensversicherung.
Der Vorgang der die Versicherung zur Zahlung verpflichtet ist eindeutig nachweis- und nicht diskutierbar, insofern ist das eine tod(!)sichere Sache. Einschränkung: bei Selbstmord zahlt die Versicherung in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluß nicht. Ebenso kann es je nach Gesellschaft auch bei anderen Todesarten in den ersten drei Vertragsjahren unter Umständen nur Teilzahlungen geben. Dafür fällt die sonst bei Lebensversicherungen obligatorische Gesundheitsprüfung weg – die Sterbegeldversicherung kann man also noch mit dem Kopf unterm Arm abschließen.
Wir haben für meinen Mann eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen, die zeitlich begrenzt ist.
Er ist der Hauptverdiener und sollte ihm etwas „passieren“ so ist die Rückzahlung des Kredits abgesichert.
Der Kredit läuft noch 2,5 Jahre und so lange „läuft“ auch noch die Versicherung.
Eine Sterbeversicherung für uns beide haben wir schon vor ein paar Jahren abgeschlossen, eine gute Sache, wie ich finde, auch wenn wir keine „großen Versicherungsfreunde“ sind, die üblichen für Auto, Hund usw. „müssen“ natürlich sein. .
LG Mona