Frag doch den Undertaker

Was ist wenn jemand anders eine teurere Bestattung beauftragt?

was mich mal interessieren würde…
Wenn ich bestattungspflichtig wäre, aber kein gutes Verhältnis zum Verstorbenen habe, dann würde ich ja durchaus so nen Billigheimer mit Grab im Osten in Erwägung ziehen. Sich komplett zu weigern bringt ja nichts, aber ich würde nicht mehr ausgeben wollen als unbedingt nötig für diese verhasste Person.

Was ist denn wenn jetzt jemand der nicht bestattungspflichtig ist, oder nach mir, denjenigen hier bestattet haben will dann wird das ganze natürlich teurer. Besteht da die möglichkeit als bestattungspflichtiger sich aus den kosten raus zu halten? Oder ist man da auf das wohlwollen desjenigen angewiesen, weil man ja bestattungspflichtig wäre, und wenn alles im Rahmen bliebe könnte er sich das Geld bei mir wieder holen bzw. notfalls erklagen?

Ich hoffe meine Frage ist soweit klar geworden…
Schöne Grüße
S.

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Eine Prüfung, ob jemand bestattungsberechtigt ist, erfolgt nur in den wenigsten Fällen. Zunächst sind Behörde und Bestatter froh, daß sich überhaupt jemand kümmert.
Es kommt oft vor, daß ein guter Freund oder Nachbar eine Bestattung in Auftrag gibt und darauf hinweist, daß es irgendwo noch einen Sohn geben soll, der sich aber nie gekümmert habe.
Auftraggeber und Kostenschuldner, so würde ich das sehen, ist dann aber zunächst einmal die Person, die die entsprechenden Aufträge unterschreibt.

Ich bin nun kein Rechtsanwalt und gebe auch nie eine Beratung in Rechtsthemen, könnte mir aber vorstellen, daß man dennoch einen Anspruch gegen den eigentlich zur Bestattung Verpflichteten hat.
Das wird in jedem Fall so sein, wenn der eigentlich Bestattungspflichtige auch noch Erbe ist.
Da könnte es dann, so sehe ich das, tatsächlich passieren, daß von einem Dritten (das könnte auch das Sozialamt sein) dem Verstorbenen eine ortsübliche, standesgemäße, einfache Bestattung gewährt wurde und der Bestattungspflichtige dann nachträglich zur Übernahme der Kosten herangezogen wird.
Die Kosten hierfür könnten in der Tat höher ausfallen, als wenn man sich für eine der allerbilligsten Varianten entschieden hätte.

So gesehen hast Du Recht, wenn Du meinst, daß es in jedem Fall sinnvoll und billiger sein kann, sich selbst zu kümmern, als das anderen zu überlassen und hinterher eventuell mehr bezahlen zu müssen.

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#Antonia #Büser #Sandy

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