Frag doch den Undertaker

Was ist wenn jemand anders eine teurere Bestattung beauftragt?

was mich mal interessieren würde…
Wenn ich bestattungspflichtig wäre, aber kein gutes Verhältnis zum Verstorbenen habe, dann würde ich ja durchaus so nen Billigheimer mit Grab im Osten in Erwägung ziehen. Sich komplett zu weigern bringt ja nichts, aber ich würde nicht mehr ausgeben wollen als unbedingt nötig für diese verhasste Person.

Was ist denn wenn jetzt jemand der nicht bestattungspflichtig ist, oder nach mir, denjenigen hier bestattet haben will dann wird das ganze natürlich teurer. Besteht da die möglichkeit als bestattungspflichtiger sich aus den kosten raus zu halten? Oder ist man da auf das wohlwollen desjenigen angewiesen, weil man ja bestattungspflichtig wäre, und wenn alles im Rahmen bliebe könnte er sich das Geld bei mir wieder holen bzw. notfalls erklagen?

Ich hoffe meine Frage ist soweit klar geworden…
Schöne Grüße
S.

Werbung

Eine Prüfung, ob jemand bestattungsberechtigt ist, erfolgt nur in den wenigsten Fällen. Zunächst sind Behörde und Bestatter froh, daß sich überhaupt jemand kümmert.
Es kommt oft vor, daß ein guter Freund oder Nachbar eine Bestattung in Auftrag gibt und darauf hinweist, daß es irgendwo noch einen Sohn geben soll, der sich aber nie gekümmert habe.
Auftraggeber und Kostenschuldner, so würde ich das sehen, ist dann aber zunächst einmal die Person, die die entsprechenden Aufträge unterschreibt.

Ich bin nun kein Rechtsanwalt und gebe auch nie eine Beratung in Rechtsthemen, könnte mir aber vorstellen, daß man dennoch einen Anspruch gegen den eigentlich zur Bestattung Verpflichteten hat.
Das wird in jedem Fall so sein, wenn der eigentlich Bestattungspflichtige auch noch Erbe ist.
Da könnte es dann, so sehe ich das, tatsächlich passieren, daß von einem Dritten (das könnte auch das Sozialamt sein) dem Verstorbenen eine ortsübliche, standesgemäße, einfache Bestattung gewährt wurde und der Bestattungspflichtige dann nachträglich zur Übernahme der Kosten herangezogen wird.
Die Kosten hierfür könnten in der Tat höher ausfallen, als wenn man sich für eine der allerbilligsten Varianten entschieden hätte.

So gesehen hast Du Recht, wenn Du meinst, daß es in jedem Fall sinnvoll und billiger sein kann, sich selbst zu kümmern, als das anderen zu überlassen und hinterher eventuell mehr bezahlen zu müssen.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , ,

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 5. November 2013

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
21 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
11 Jahre zuvor

Na ja einfach ist es sicherlich nicht. Aber auch hier gilt wer anschafft zahlt. Der Auftraggeber sichert durch seine Unterschrift zu im Sinne des Verstorbenen zu handeln und auch die Bestattung zu bezahlen. Vor allem wenn beim Verstorbenen genügend Geld da ist,und dies ein Bestattungspflichtiger als Erbe erhält, kann durch eine Eidesstattliche Versicherung vom Auftraggeber die Bestattung im gehobenen Stil sehr wohl durchgeführt und wird auch bezahlt. Die Bank des Verstorbenen bezahlt Bestattungskosten immer vor dem Erbe.

whiskey
Reply to  Pius-Bestattungen
11 Jahre zuvor

als bestattungspflichtiger würde ich mich gegen die kosten einer bestattung im gehobenen Stil aber wehren, wenn ich das so nicht gemacht hätte.

gegen eine beteiligung an den auftraggeber/kostenvorabausleger *g* im rahmen einer normalen beerdigung wird man aber nicht drumrum kommen.

oder zeitlich andersrum:

ich beauftrage eine normale bestattung. wenn dann jemand (sofern mit meiner zustimmung) mehraufwand betreiben möchte, dann darf er den auch selber bezahlen.

Smilla
Reply to  whiskey
11 Jahre zuvor

So sehe ich das auch.

Meine Schwiegermutter hat mir(!) kürzlich erzählt, wie sie bestattet werden möchte. Auch nicht gerade günstig- entweder hat sie vorgesorgt und hinterläßt genügend Geld dafür oder es gibt eine einfache normale schöne Bestattung. Sie kann dann ja nicht mehr meckern.

Mr. S.
11 Jahre zuvor

Gut zu wissen… danke für die ausführliche Antwort. Dann hoffe ich mal, dass ich informiert werde, wenn mein Vater das zeitliche segnet… denn ich stehe nicht sonderlich gut mit ihm… seit 10 Jahren keinen Kontakt, das ist das einzig gute…

Smilla
Reply to  Mr. S.
11 Jahre zuvor

Wir hatten zu meinen Schwiegereltern über 8 Jahre keinen Kontakt, dann wieder seit kurzem und gerade habe ich eine Email geschrieben, dass ich den Kontakt wieder abbreche. Sie verfallen doch wieder in die alten Verhaltensmuster. Es ist traurig, aber manchmal ist es für das eigene Seelenheil einfach besser. Ich hatte immer ein schlechtes Gewissen wegen des Kontaktabbruchs, passiert mir nicht wieder.

Es soll ja aber auch Versöhnungen geben.

Mr. S
Reply to  Smilla
11 Jahre zuvor

Ich habe was das angeht kein schlechtes Gewissen. Und ich kann nur jedem raten, wenn alle Chancen vom gegenüber ungenutzt verstreichen, zieht eure Konsequenzen. Ich habe wahrlich genug Jahre gehofft, dass sich etwas ändert, leider vergebens. Aber seit dem ich meine Konsequenz gezogen habe, ist das Leben wieder lebenswert. Leider ist die Familie väterlicherseits den gleichen Weg gegangen, dass ist bedauerlich… Aber wenn sie das Verhalten meines Vaters befürworten, wie sehr muss ich denen dann noch nachtrauern? Es war eine emotionale Erpressung, nur ist der Versuch gescheitert, so hab ich eben zu dem Teil der Familie gar keinen Kontakt mehr. Dafür weiß ich den Rest der Familie, und die Familie meiner Freundin um so mehr zu schätzen.

Und bisher muss ich sagen, es war eine, wenn nicht sogar die beste Entscheidung meines Lebens unter diesen Abschnitt meines Lebens einen Schlussstrich zu ziehen.

Leider wird mich das ganze von Gesetzes wegen als Einzelkind wohl irgendwann einholen…

Smilla
Reply to  Mr. S
11 Jahre zuvor

Das ist der Punkt, die Chancen vom gegenüber werden nicht genutzt. So weiterleben geht nicht, da bleibt einem nichts übrig, als den Rückzug anzutreten. Mir macht es Schwierigkeiten, weil es nicht meine Eltern sind, mein Mann meinte zwar, es wäre völlig in Ordnung so.

Ich habe am Wochenende zitternd in der Küche gesessen und geheult. Ich habe schon echt einiges erlebt, aber diese Frau macht mich persönlich fertig. Den besten Auftritt hatte sie bei unserer kirchlichen Trauung, da kamen sie und ihr Mann komplett in schwarzer Trauerkleidung.

Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Es tut aber gut zu wissen, dass es auch andere Menschen gibt, die genauso einen Mist erleben. Ich habe ja noch die Sorge, dass wir noch vor der Beerdigung was hören, wenn Pflege notwendig wird oder das Altenheim bezahlt werden will. Sie will da in so ein Luxusdingens…

Mr. S.
Reply to  Smilla
11 Jahre zuvor

Glaub mir, es gibt mehr Menschen mit solchen und ähnlichen Problemen als man meint… die berühmte Dunkelziffer.
Naja, beim Heim zahlt ihr sowieso was ihr von Staatswegen müsst… gibt kaum nen Heim was da günstiger ist als euer Pflichtteil. Der Staat zahlt den rest dann eh zu, und ob das dann Luxus wird, wage ich zu bezeifeln.
Also entspannt abwarten… das wichtige ist das ihr aus der Situation für euch das beste macht.
„Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.“

Hildegard
Reply to  Mr. S.
11 Jahre zuvor

Jein! Die Zuzahlung von Angehörigen richtet sich immer auch nach der finanziellen Situation des Einzelnen. Ich bin unsicher, ob du als Angehöriger ein Recht hast, ein Luxusheim abzulehnen. Da spielen u. U. auch Betreuungsfragen eine Rolle. Im Zweifel würde ich versuchen, Kontakt mit den Sozialarbeitern des Heims (gegebenenfalls eines Konkurrenzunternehmens) aufzunehmen. Bei uns sind die sehr pfiffig und versiert.
Es ist in solcher Situation hilfreich Schulden zu haben. Als verdienender Ehepartner muss man heute leider mit zahlen.
@ Smilla: Mit meinen Schwiegereltern hatte ich schon Jahre vor ihrem Tod keinen Kontakt mehr. Sie äußerten nie den Wunsch nach Aussöhnung, also starben sie ohne mich und meine Anwesenheit auf ihren Beerdigungen. Das ist schon lange her und tut mir bis heute kein bisschen leid. Ich halte es da eher mit den Wahlverwandten mit denen die Beziehung stimmt. Kopf hoch!

Mr. S.
Reply to  Hildegard
11 Jahre zuvor

Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt… klar richtet sich die Zuzahlung nach den Einkommensverhältnissen jedes einzelnen… aber bei den meisten von uns wird das auch immer eine Zuzahlung sein die von unserem Gehalt gedeckelt wird, und nicht von den (geringen) Kosten der Pflegeeinrichtung. Demnach ist das Heim vollkommen egal, mehr als unsere Zuzahlungspflicht welche nach unserem Einkommen bemessen wird, wird es eh nicht werden.

Hildegard
Reply to  Mr. S.
11 Jahre zuvor

„geringe Kosten der Pflegeeinrichtung“??? – Wo lebst du denn?
Je nach Pflegestufe und Bedarf kommt da schon ganz schön was zusammen. Wenn du zwei gut verdienende Kinder/Schwiegerkinder hast müssen die u. U. blechen, da kannst du schwindlig werden!

11 Jahre zuvor

Habe mich für meine Bachelorarbeit ausführlich mit Ordnungsamtsbestattungen beschäftigt und würde einige Parallelen zum beschriebenen Fall sehen:

Eine Ordnungsamtsbestattung wird auch als Bestattung im Rahmen einer Ersatzvornahme bezeichnet, d.h. das Ordnungsamt veranlasst die Bestattung anstelle des Bestattungspflichtigen auf dessen Kosten. Wenn Bestattungspflichtige vorhanden sind, wandelt sich ihre Bestattungspflicht dadurch in eine Kostentragungspflicht gegenüber der Ordnungsbehörde.

Wenn im vorliegenden Fall ein Dritter eine Bestattung stellvertretend für den Bestattungspflichtigen in Auftrag gibt, ist die Frage, in welcher Höhe der Bestattungspflichtige dem Auftraggeber zur Kostentragung verpflichtet ist. Ich gehe davon aus, dass man hier die Übernahme der „erforderlichen Kosten für ein Begräbnis ortsüblicher, einfacher, aber würdiger Art“ (vgl. § 74 SGB XII) als untere Grenze ansehen kann.

Eine „Billigheimer-Bestattung mit Grab im Osten“ wäre unter diesem Standard und eher mit einer Ordnungsamtsbestattung vergleichbar, die nur die „erforderlichen Kosten“ umfasst.

In diesem Fall wäre es in der Tat günstiger, sich selbst um die Bestattung zu kümmern.

Hildegard
11 Jahre zuvor

„Naja, beim Heim zahlt ihr sowieso was ihr von Staatswegen müsst… “

Das stimmt so nicht. Die Kommune zahlt erst nachdem alle anderen Kostenträger (Pflegekasse, eigene Rente, eigenes Vermögen, Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, zuzahlungspflichtige Angehörige etc.) ausgereizt wurden. – Da gibt es oft unangenehme Überraschungen, wenn nach Schenkungen die 10 Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

Mr. S.
11 Jahre zuvor

Aber das ist ja nunmal nicht zu ändern, und wenn man viel verdient bzw. vermögen hat, oder Schenkungen erhalten hat, dann ist das nur gut und rechtens. Und so unliebsam solche Zahlungen für einen ungeliebten Menschen auch sind, so ist es aus sozialem und menschlichem Aspekt nur richtig. So wie Eltern für ihre Kinder sorgen, muss man später eben auch für Eltern etc. sorgen.

Hildegard
Reply to  Mr. S.
11 Jahre zuvor

Korrekt. Ich sehe das auch so. Aber manchmal tun mir die Angehörigen schon leid.
Zu hören/sehen, dass lebenslange Ersparnisse für einen langjährigen Heimaufenthalt drauf gehen, und der noch lebende Ehepartner nur den lebensnotwendigen Unterhalt hat – während die Allgemeinheit für die Sozialfälle aufkommt. Das ist doch traurig.
Außerdem ist ein hohes Einkommen nicht gleich viel Geld haben. Gerade weg. des finanziellen Rückhalts ist häufig auch der Lebensstandard höher, und dann kommt auf einmal der Unterhalt für ein Elternteil. Das kann einen schon ganz schön aus der Bahn werfen.
Die ganze Pflegeversicherung ist doch ein einziger Krampf. Ich kann den Vorteil des Bürgers nicht sehen.

Smilla
11 Jahre zuvor

Ich hatte heute wieder Besuch von meinem Drachen. Wir haben/hatten finanziell nichts mit denen zu tun und ich werde das für mich auch so halten. Ich lese mich gerade erst in die Thematik ein, aber ich muss mit meinem Vermögen/Gehalt nicht für meine Schwiegereltern aufkommen. Anders sieht es bei meinem Mann aus, aber das ist ja seine Sache. Ich fände es mehr als ärgerlich, wenn das Vermögen meiner Eltern für den Unterhalt der Schwiegereltern drauf gehen würde.

Hildegard
Reply to  Smilla
11 Jahre zuvor

Erbe des Ehepartners bleibt außen vor. Da du aber ein eigenes Einkommen hast, wäre dein Mann für dich nicht unterhaltpflichtig, könnte also gegebenenfalls mehr zahlen. In den meisten Fällen sind dann doch beide Ehepartner bzw. die ganze Familie betroffen. Glückwunsch zu dem Entschluss, dich rechtzeitig schlau zu machen. Vielleicht kommt es ja auch bei euch auch gar nicht zur Anwendung. Bei uns ist bisher auch noch keiner im Heim gestorben.
Und wieso taucht der Lieblingsdrache heute wieder auf? Eurem Verhältnis scheint die Konsequenz zu fehlen.

Smilla
Reply to  Hildegard
11 Jahre zuvor

Mein Drache ist manipulativer Natur und akzeptiert keine andere Meinung als die ihre und versucht es mit allen Mitteln. Dabei scheut sie vor nichts zurück. Leider. Sie ist ein Trüffelschwein für Schwachstellen, die ich nicht näher benennen möchte, den Du Dir sicherlich aber denken kannst.

Hildegard
Reply to  Smilla
11 Jahre zuvor

Ach du meine Güte, deine Ausdrucksweise ist echt zum piepen. Ich kichere schon die ganze Zeit, seit ich eben bei einem ernsthaften Telefonat gleichzeitig hier gelesen habe. „Trüffelschwein für Schwachstellen“ köstlich! Jeder hat Schwachstellen (ich weiß nicht, ob ich mir deine denken kann, muss ich aber auch nicht). So lange dein Mann zu dir hält, scheint mir alles aushaltbar. Nur Mut, Hauptsache du stehst zu dir.

Smilla
Reply to  Hildegard
11 Jahre zuvor

Na, da hast Du meine Schwachstelle ja schon gefunden. Ja, die bildliche Sprache…Trüffelschweine passen so gut zu dem Bild, was ich habe. Sie suchen unerbittlich, wühlen mit der Schnauze im Dreck und finden oft erfolgreich, was keiner sieht und was man nicht für möglich hält. Und sie sind eklig. 🙂

Hildegard
Reply to  Smilla
11 Jahre zuvor

Mensch Smilla, vielleicht wär‘ es besser manchmal die Klappe zu halten, aber Sprachwitz und bildhafte Vorstellung sind doch keine Schwachstellen! Und son bißchen Spontanität hält beweglich und zeigt, daß du lebst. 🙂




Rechtliches


21
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex