Was gehört in die Urne? Was ist Bestandteil der Totenasche? Was kann und darf oder sollte aussortiert werden?
Bis jetzt war alles klar und dennoch ungeklärt.
Schauen wir uns die Abläufe in einem Krematorium einmal in der folgenden Dia-Show etwas näher an:
Der Sarg mit dem Leichnam wird im Krematorium in mehreren Stufen bei unterschiedlichen Temperaturen verbrannt.
Hierbei werden alle verbrennbaren Bestandteile von Sarg, Sargbeigaben, Wäsche und dem Leichnam verbrannt. Übrig bleiben die nicht verbrennbaren metallischen und mineralischen Bestandteile von Sarg, Sarginhalt und Leichnam.
Nach bisheriger landläufiger Meinung und bundesweit geübter Praxis wurde unter Totenasche in erster Linie das verstanden, was originär zum Körper eines Menschen gehört, also im Prinzip nur die ausgekohlten Knochenreste.
Diese sind nach dem Kremierungsprozeß nicht, wie mancher sich das vorstellt, als feines Pulver vorhanden, sondern insbesondere die großen Knochen sind noch durchaus intakt.
Da dieses Gemenge einerseits nicht den Vorstellungen von Asche entspricht und andererseits auch nicht ohne weiteres in eine Urne/Aschenkapsel eingefüllt werden kann, muß es zerkleinert werden.
Das geschieht im übrigen auch, damit weitere Verwendungen der Asche, etwa im Rahmen einer Ascheverstreuung, möglich werden.
Es liegt auf der Hand, daß größere metallische Stücke, wie etwa Oberschenkel- oder Knieprothesen, nicht mit in die Zerkleinerungsmaschine gelangen dürfen. Die Maschine würde unweigerlich zerstört.
Also sortieren die Mitarbeiter des Krematorium diese Teile als nutzloses Beiwerk aus der Totenasche aus und sammeln das Material, wie auf dem Bild oben zu sehen ist, in einem Sammelbehälter.
Bei diesem Beiwerk befinden sich auch metallene Teile von Zahnprothesen und natürlich kaum identifizierbare Klümpchen mit Resten von Zahngold.
Auch die Prothesen sind häufig aus wertvollen Metallen oder Legierungen gefertigt.
Immer schon weckten diese nicht wertlosen Reste Begehrlichkeiten.
Einmal gab es immer schon Fälle, in denen Mitarbeiter von Krematorien sich speziell am leicht zugänglichen Zahngold in der Asche vergriffen und an dessen Verkauf bereichert haben.
Zum anderen war es, fernab jeglicher krimineller Energie, nahezu in allen Krematorien üblich, die Reste einer Verwertungsfirma zu übergeben, die dafür durchaus nennenswerte Beträge zahlte.
Diese Beträge flossen, je nach wirtschaftlicher Orientierung und Gesinnung der Krematoriumsbetreiber, entweder in den Haushalt des Krematoriums zurück oder wurden als Einnahme in der Stadtkasse verbucht, oder aber das Geld wurde generell mildtätigen Organisationen gespendet.
Die rechtliche Frage, wem diese Teile eigentlich gehören, wurde unterschiedlich beantwortet. Auf jeden Fall fühlte sich jeder mit seiner Verfahrensweise wohl und sah sich auf der rechtlich sicheren und richtigen Seite.
Geregelt wurde das oft durch Friedhofs- und Stadtsatzungen oder die AGBs der Krematorien.
Immer wieder aber tauchten entsprechende Fragen auch hier im Bestatterweblog auf, in denen sich Angehörige erkundigten, warum nicht etwa ihnen als erben der Erlös aus dem Verkauf zur Verfügung gestellt würde.
Im Ansatz argumentierten die Krematoriumsbetreiber, die diese Beträge dem eigenen Haushalt wieder zuführten (gemeint ist der Finanzhaushalt) durchaus logisch damit, daß sie sagten, das Geld würde ja in den Haushalt des Krematoriums eingerechnet und helfe mit, die Kremierungskosten niedrig zu halten und somit komme es ja den Hinterbliebenen auf diese Weise zu Gute.
Auf der anderen Seite muß man einfach ganz deutlich sagen, daß das Aussortieren der Reste nicht schön ist und der Anblick dieser verkohlten Teile auch kein Amüsement bedeutet.
In etwas bevormundender Weise entzog man den Angehörigen diese Gegenstände auch, um ihnen den Anblick zu ersparen.
Nun hat aber ein Fall von Zahngolddiebstahl ehemaliger Krematoriumsmitarbeiter des Friedhofs Hamburg-Öjendorf dazu geführt, daß letztinstanzlich der Bundesgerichtshof (AZ: 5 StR 71/15) entschieden hat, daß das Zahngold kein Entsorgungsbeiwerk, sondern fest zur Totenasche gehörender Bestandteil des eingeäscherten Menschen ist. Somit gehört das Zahngold, und damit auch jeglicher anderer dem Zahngold ähnlicher oder vergleichbarer Gegenstand aus dem Körper des Verstorbenen in die Aschenkapsel/Urne.
Vom Ablauf her stellen sich die, in der Sache nicht bewanderten Juristen, das wohl so vor, daß nach der Einäscherung die Metallteile zunächst entfernt werden, damit die erforderliche Zerkleinerung der Asche erfolgen kann, und dann diese Metallteile wieder der Asche beigegeben werden.
Gut gedacht, aber eben leider nicht zu Ende gedacht.
Denn viele dieser Teile sind eben nicht nur kleine Klümpchen, wie das Zahngold, sondern lange metallene Konstruktionen, bis hin zu Gittern, Drähten, Nägeln und massiven Stäben.
Diese passen, egal wie man es anstellt, gar nicht in die Aschenkapsel.
Man darf nicht vergessen, daß durch den Verbrennungsvorgang ein recht großer Mensch, egal welcher Größe und welchen Gewichts, auf 2,5 – 3,5 Kilo Asche im wahrsten Sinne des Wortes eingedampft wird. Die Fremdbestandteile machen diesen „Schrumpfungsprozess“ nicht mit und behalten weitestgehend ihre vorherige Größe.
Das stellt die Mitarbeiter und Betreiber der Krematorien vor durchaus ernste Probleme.
Verfahren sie streng nach den neuen Gegebenheiten, bedeutet das, daß sie Prothesen zersägen, Metallteile mit der Flex auseinandernehmen, Stifte, Stäbe und Nägel verbiegen und zerbrechen müssen, damit all diese Sachen in die Aschenkapsel eingefüllt werden können.
Und dennoch, trotz solcher Maßnahmen paßt oft nicht alles in die Dose. Und nun?
Die Antwort auf diese Frage lautet: Größere Aschenkapseln, größere Überurnen, größere Löcher auf den Friedhöfen usw.
Das führt in der normierten Logistik so manches Friedhofes durchaus zu Problemen.
Und was, wenn die Asche zur Verstreuung auf der Verstreuwiese des Friedhofs vorgesehen ist? Klackern dann die Metallbrocken mit auf die Wiese, oder werden sie dann doch vor dem Verstreuen aussortiert und landen dann doch wieder in der oben gezeigten Tonne? Gehören dann auf einmal diese Teile doch nicht mehr unteilbar zur Totenasche?
Oder wird der Ascheteil verstreut und der metallene Teil dann doch begraben?
Link: http://bestatterweblog.de/edelmetall-metall-aus-der-totenasche/
Die Diskussion ist eröffnet.
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Asche in die Kapsel, Metallteile in die Tüte und beides den Angehörigen übergeben. Oder ist das auch nicht erlaubt?
@Waaahsabi:
Nein, nach den Buchstaben der zitierten Rechtsprechung eigentlich nicht. Solange es Einschränkungen dabei gibt, was mit der Totenasche geschehen darf, solange man nicht im Wortsinne damit machen darf, was man will, gehören die klassische Totenasche und die Teile als Bestandteile des Menschen unmittelbar vor seinem Ableben untrennbar zusammen und müssen auch ungetrennt behandelt werden. Eine Verstreuung wird damit z.B. eigentlich logischerweise ausgeschlossen.
Das Urteil zeigt, dass sich die Urteilenden (wieder mal) außer um rein jurisitsche Details keine Gedanken zu den praktischen Folgen ihres Urteil gemacht haben. Sie habe ohne auch ur den winzigsten Blick über ihren Tellerrand gewagt zu haben ausschließlich entschieden, was Bestandteil der Totenasche zu sein hat. Wie diese entsteht, was damit üblicherweise geschieht, ja welche Vorschriften bestehen, was damit zu geschehen hat, wozu die Kremation eigentlich gut ist, wurde völlig ignoriert.
@Waaahsabi: Ja, das wäre wunderbar, wenn es endlich in Deutschland problemlos gehen würde.
Aber leider ist es nicht so.
Ein kleiner Umweg und es funktioniert.
Ich kämpfe mit einer Petition dafür und brauche Mitstreiter.
Hast Du nicht Lust?
Die Lösung sind – „Metallschredder“.
Jedes Krematorium braucht so eine. Also schnell mal eien Großposten aufkaufen und Klinkenputzen gehen 🙂
@Lochkartenstanzer: Die Idee ist nicht abwegig und wird auch diskutiert. Nur: Ist dann die Asche mit den Metallspänen noch verstreubar? Nein.
Kann solche Asche dann bedenkenlos im Friedwald beigesetzt werden? Nein.
@Peter Wilhelm:
Moin,
sorry, aber das ist so nicht richtig: Implantate sind (fast) ausnahmslos aus legierten Edelstählen und/oder Edelmetallen – und die stellen aufgrund ihrer Passivität aus ökologischer Sicht i.d.R. kein Problem dar. Warum also sollte die Asche nicht versteubar sein – es gibt durchaus Schredder, die eine hinreichend kleine Korngröße und eine geeignete Kornstruktur (Stichwort: schrafe Kanten/Grate) sicherstellen.
Ansonsten ist das Urteil trotzdem handwerklicher Murks, zumindest was das Zahngold angeht: das hat auf Grund der versicherungsrechtlichen Gesetzgebung (fast) immer der Verstorbene aus eigener Tasche bezahlt/bezahlen müssen – dann sollte er auch darüber verfügen (im Sinne des Erbrechts) dürfen. Je nach Zahnzustand kommen da durchaus nennenswerte Summen zusammen.
Grüße,
Jörg.
Ich glaube, es wurde an anderer Stelle schon mal angemerkt.
Die Leiche inklusive allem was fest mit ihr verbunden ist „gehört“ m.W. zunächst mal nur sich selbst. Sie ist weder Eigentum des Krematoriums noch der Angehörigen/Erben. Außer an z.B. Anatomieleichen kann kein Eigentum erworben werden. Wenn das Zahngold und andere Metalle als integraler Bestandteil des Verstorbenen angesehen werden, können also auch die Erben, eigentlich niemand Eigentum an ihnen erwerben. Diese Rechtsauffassung ist zwar zivilrechtlich umstritten und auch nicht gesetzlich geregelt, doch es gibt eben auch keine gegenteilige gesetzliche Regelung, die den Erben ein Eigentumsrecht zugestehen würde.
@GdG: Was ist da nicht richtig? Implantate und andere im medizinischen Bereich eingesetzte Materialien sind zunehmend auch Keramik und Kunststoffe. Der überwiegende Teil ist noch Metall und hier überwiegend Edelmetall bzw. Legierungen mit Edelstahl usw. Die Frage bleibt aber: Ist es wirklich wünschenswert, daß Metallspäne/-fragmente/-pulver in größeren Mengen in Beisetzungswäldern ausgebracht werden. Der Gedanke, der hinter der Kremierung steckt, ist ja der, daß der eigentliche Körper verschwindet. Was übrig bleibt, ist nicht mehr der Mensch, sondern nur noch ein geringes, vom Volumen her drastisch reduziertes, nicht verbrennbares Häufchen. Die im Menschen befindlichen Kunststoffe werden mit verbrannt, Metalle aber weder in ihrer Größe reduziert, noch groß verändert. So kann es bei einem heftig operierten und extremst versorgten Menschen theoretisch dazu kommen, daß mehr oder zumindest gleichviel Metall in der Urne ist, wie Asche. Ökologische Aspekte sind überhaupt nicht die Grundlage meiner Überlegungen. Es geht um die Frage, was man da eigentlich beisetzt und ob das mit der Grundidee des Beisetzen des letzten Rests Asche noch etwas zu tun hat. Liegt da dann Oma Liesel oder liegen… Weiterlesen »
Da diese fragenden Angehörigen ja vermutlich vorhaben, die Metalle zu verkaufen, müssen sie versuchen an die Aschenkapseln zu kommen und sie öffnen, um darin nach den Metallen zu suchen. Was sonst?
Das ist aber dann wohl Störung der Totenruhe. Genau das war aber bisher zwecklos.
Demnächst werden dann Nachts Aktivitäten auf den frischen Urnengräbern stattfinden ? Modernes Grabräubertum?
Wenn dieses „Eigentumsrecht“ von den Hinterbliebenen tatsächlich mit der Absicht Geld zu machen, umgesetzt werden soll, dann bleibt nur die Aushändigung dieser Reste an die Angehörigen. Jeder kann sich also dann eine kleine oder grosse Tüte abholen. Aber solche Kleinmengen erzielen auch schlechte Preise.
Dann wäre es eher praktikabel, das Krematorium wiegt die Reste und schreibt einen Betrag in der Rechnung gut.
Und aus reinen Gründen der Umweltschonung sollten Metalle weder ausgestreut noch vergraben werden.
Es ist schon sehr merkwürdig, wie bestimmte Leute „wirtschaftliches Denken“ definieren.
Dieses Urteil ist nicht sehr weit gedacht.
Na, dass sich da einer persönlich dran bereichert ist schon nicht schön.
Aber warum muss denn jeder Fitzel im Leben oder Sterben per Verordnung oder Gesetz geregelt werden?
Wo ist nur in unserer Zeit der „gesunde Menschenverstand“ hin?
@wool:
> Wo ist nur in unserer Zeit der „gesunde Menschenverstand“ hin?
Das Problem dürfte eher sein, daß die Leute denken sie würden „abgezockt“, wenn man sieht, wie die wenigen Fälle, die ja tatsächlich auch vorkommen, im Dumme-Leute-Fernsehen, aufgebauscht werden.
Wenn damit der Krematoriumsbetrieb „gesponsort“ wird, sollte eigentlich nichts dagegensprechen, aber imho ist die einzig sinnvolle Alternative, für jeden „kunden“ die Dinger gesondert zu erfassen und einen Betrag dafür auf der Rechnung gutzuschreiben.
Bloß dann könnte man auch anfangen, die Energiekosten gesondert für jeden Kunden zu erfassen und denen, die nicht genug „Brennmaterial“ haben die Mehrkosten aufzubrummen.
lks
@wool:
Der „gesunde Menschenverstand“ ist schon noch da. Die allermeisten Leute haben sogar welchen. Nur hier und da fehlt er eben.
Dann geht eben *einer* hin und reicht Klage ein – und wenns nur aus Prinzip ist. Das reicht ja schon. Und schon beschäftigen sich die Gerichte und fällen ein möglichst sachliches Urteil. Da kommt dann, wenn sich gewisse Voraussetzungen aufsummieren, auch schon mal solcher augenscheinliche Blödsinn bei raus – wie immer, wenn man versucht, das Leben in irgendwelche Normen zu pressen.
Wir werden mal sehen, was das Leben wieder aus dem zu großen Metallschrott macht. Schlimmstenfalls muss eben nach der Kremierung noch ne Gebeinekiste dazugenommen werden, damit der Schrott reingeht oder es wird nur mit Röntgenbild kremiert (ggf dann gar nicht) oder was auch immer.
Jetzt ist das Urteil vermutlich weder so, wie es vermutlich die Angehörigen haben wollten
(Asche ins Grab, Gold zu mir)
noch so wie es die Krematorien gerne gehabt hätten (alles störende raus, dann müssen wir auch nichts an unseren Arbeitsabläufen ändern), ich finde es ganz vernünftig!
Warum sollte etwas, was ein Teil meines Lebens war, plötzlich nicht zu meiner Totenasche gehören?
Warum muss in unser heutigen Welt eigentlich alles dem Kommerz geopfert werden?
Und das passiert hier. Das Kniegelenk ich zu groß für die Urne, also gibt es 3 Möglichkeiten.
1. Größere Urne,
2. zerkleinern
oder
3. aussortieren.
Was machen wir? Wir wählen die billigste Lösung, aussortieren.
Ich bin froh, dass sich bei Erdbestattungen, die größeren/passenden Särge durchgesetzt haben.
Ich möchte weder, dass mir etwas abgeschnitten wird, damit ich in einen kleinen Sarg passe, noch möchte ich aussortiert werden.
@Bernd: Wie kommst Du auf die Idee, Menschen könnten für die Särge passend „zurechtgesägt“ werden ? Das ist nun wirklich abwegig. Außergewöhnlich große oder dicke Menschen stellen die Bestatter und die Friedhöfe zwar vor Probleme, aber keineswegs vor unlösbare, ohne dabei auf unangemessene Methoden zu setzen. Zum Urteil: Ich finde, es ist unsinnig, jetzt die Abläufe ohne Not zu verkomplizieren. Die Medizin wird künftig wohl eher mehr „Ersatzteile“ in Menschen einbauen, die dann nach dem Tod über bleiben. Das Problem wird also wohl eher größer werden. Wer weiß, vielleicht werden ja irgendwann Kunststoffe verwendet, die man dann mit verbrennen kann? Bis dahin muss aber eine praktikable Lösung gefunden werden. Einfach zu sagen, es gehört alles zur Leiche, und ist daher mit in die Urne zu geben, ist juristisch sicher richtig – aber völlig unsinnig. Was den wirtschaftlichen Aspekt angeht, so wird sich das für die Hinterbliebenen eines einzelnen Sterbefalls wohl eher nicht „rechnen“, das Altmetall selber zu verkaufen – mal ganz davon abgesehen, dass es wohl irgendwie auch seltsam ist, mit Oma Ernas Zahngold zum… Weiterlesen »
@ein anderer Stefan:
Ich bin froh, dass das „zurechtsägen“ NICHT gemacht wird. Das eben nicht die wirtschaftlichste Methode genommen wird!
Das ist ja auch selbstverständlich.
Aber warum will man dann bitte bei Urnen die wirtschaftlichste nehmen?
Jede Änderung empfinden manche Menschen als “ … unsinnig, jetzt die Abläufe ohne Not zu verkomplizieren.“
Möchtest du wirklich ohne Änderungen in der Gesellschaft weiterleben?
@Bernd: Da hatte ich Dich offenbar falsch verstanden, was das Beineabsägen angeht. Hm. Angesichts der weitverbreiteten „Geiz ist Geil“-Mentalität ist die Wirtschaftlichkeit auch bei Beerdigungen ein Thema. Es geht mir allerdings nicht um die Propagierung einer möglichst wirtschaftlichen Methode, sondern um eine praktikable Handhabung. Wenn jetzt jedes Krematorium einen Metallschredder anschaffen muss, nur um jedes noch so kleine Fitzelchen Schrott noch mit in die Urne zu packen, erscheint mir das überflüssig und unnötig kompliziert. Toms Frage, ob das nun noch Oma Erna oder doch eher Robocop in der Urne ist, ist ja zudem durchaus berechtigt. Veränderungen sind der (T)reibstoff einer Gesellschaft – aber nicht alle Veränderungen sind gut oder sinnvoll. Ich halte nichts von Veränderungen um ihrer selbst willen. Wir Menschen sind im Allgemeinen in der Lage, die Tragweite von Veränderungen im Vorfeld abzuschätzen, sonst könnten wir ja nicht planen. Was haben wir von einer Feuerbestattung, bei der noch ein Metallschredder laufen muss? Davon hat niemand (außer dem Maschinenbauer) einen Nutzen, es macht mehr Arbeit, erhöht die Gelegenheit für Fehler (ups, das war die Hüfte… Weiterlesen »
@Bernd:
Es gab doch früher den Mythos, dass dem Verstorbenen die Beine gebrochen werden, wenn er nicht in den Sarg passt. Habe mich oft gefragt, wieso keine Lösung für fülligere Menschen verbreitet wurde, wenn es bei den langen Menschen ja geklappt hat. Ein Glück haben wir jetzt die Möglichkeit, alles aufzuklären und über Richtig oder Falsch zu diskutieren. Gemacht wird’s trotzdem. (Also, nicht das Beine brechen).
@Bernd:
Wie gesagt: *ein* Depp reicht ja schon, der da die Klage einreicht.
Wir haben hier ja schon oft genug mitbekommen, wie geldgeil Erben sein können und wie sie dann alles vergessen. Wenn sie noch Opas Zahngold und Hüftprothese zu Geld machen wollen – einer hats jetzt eben auf die Spitze getrieben und es vor Gericht getragen.
Von daher finde ich es sogar durchaus vernünftig, was dabei herumgekommen ist. Dass die Entscheidung solche neuen Probleme aufwirft, würde mir ehrlich sogar einen boshaften Spaß bereiten als Richter.
@Christians Ex:
🙂
Ja, meinen Humor trifft das Urteil auch
Mich würde ja interessieren, wie viel Geldwert die möglichen „Metallteile“ eines einzelnen Menschen tatsächlich so haben. Ich meine, dass man als Krematorium, das das alles sammelt und abgibt damit was verdienen kann, das ist verständlich.
Aber würde man denn als Angehöriger eines einzelnen Toten, wenn man das tatsächlich zurückbekommt, wirklich nennenswert damit verdienen können?
Wenn ich an die Toten denke, die wir im Familienkreis so hatten, dann war mein letzter Gedanke der, dass man ja noch ein zwei Stück Zahngold zurückhaben wollen könnte. Ich fände es eher befremdend, wenn man dann zur Urne noch ein Beutelchen mit altem Metall bekäme…egal, ob es nun ein paar Euro wert ist, oder nicht.
@Mel: @Mel: > Mich würde ja interessieren, wieviel Geldwert die möglichen „Metallteile“ > eines einzelnen Menschen tatsächlich so haben. Das kommt darauf an. Das Titan, aus dem heute die meisten Endothesen sind, ist vom Metallwert nicht besonders teuer, das sind allenfalls einige wenige Euro. Dennoch sollte es m.E. sortenrein recycelt werden. Das Zahngold kann (je nach Menge) grundsätzlich einen erheblichen Wert haben, das können bei vielen Kronen einige hundert Euro, es können auch tausend Euro sein. Aber (nun kommt das Aber) man bekommt diesen Wert als Privatmann gemeinhin nicht realisiert. Warum nicht? Das liegt am Ablauf des Verfahrens. Man sammelt hierzu 250g oder besser 500g Goldschrott (also Metallteile aus Legierungen höchst unterschiedlicher Zusammensetzung) und liefert sie einer Scheideanstalt an. Die schmilzt erst einmal einen Batzen daraus (das mischt die Bestandteile) und analysiert diesen Batzen (bestimmt also die Bestandteile). Die werden dann nach Tagespreis abgerechnet (abzüglich Scheidekosten). Hinterher nimmt die Scheideanstalt den Batzen nämlich chemisch auseinander, gewinnt daraus also reines Gold, reines Silber, reines Platin etc. Einschmelzen, Analyse und Scheidekosten kosten einigermaßen fix, alles andere geht… Weiterlesen »
Es gibt nur eine grobe Angabe darüber, wie groß der Erlös pro eingeäscherter Person ist. Dieser beträgt 6-8 Euro.
Zahngold ist heute bei weitem nicht mehr so verbreitet wie früher.
Und es ist durchaus richtig, daß sich eine Einzelverwertung nicht lohnt.
Das ist aus regelmäßig den Krematoriumsmitarbeitern zum Verhängnis geworden, die Edelmetalle beiseite geschafft hatten, um es zu Geld zu machen.
Die für eine sinnvolle Verwertung mit einem entsprechenden Ertrag notwendige Menge ist nämlich so beachtlich, daß die Gefahr aufzufallen damit enorm ansteigt.
Es stellt sich vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung auch nicht mehr die Frage, wer die Wertsachen und Edelmetalle verwerten darf, denn alles das muß jetzt zwingend in die Urne.
Was Prothesen und ähnliches betrifft bin ich der Meinung, dass diese, bzw. der Erlös daraus den Krankenkassen zustehen würde! Schließlich haben diese auch die Implantation und das Implantat bezahlt! Man sollte daher z.B. ein neues Hüftgelenk eher als Leihgabe betrachten…. . Würde auch das knappe Budget der Kassen entspannen, wenn da wenigstens etwas zurückfliest! Was wiederum den Lebenden zugute käme.
Anders sieht es natürlich mit Zahnprothetik aus. Diese wird, zumindest in Österreich, kaum bzw. gar nicht bezahlt.
@A scheene Leich:
Stell dir mal vor, ein Kramtoriumsmitarbeiter müsste beim Aussortieren auch noch entscheiden, welches Teil wem gehört: der angeschmolzene Klupen da könnte ein Zahn sein. Oder doch ein Ohrring? Oder gehörts zum Herzschrittmacher und somit der Kasse?
Dann gibts sicher wieder welche, die aufschreien, dass da was fehlen würde und dass der Mitarbeiter das falsch gemacht hat. Der kriegt dann ne Abmahnung und nach der dritten fliegt er… Ist doch kein medizinisch geschultes Personal, das sich damit auskennt.
Bei so nem Theater müssten die Krematorien zwei/drei Chirurgen engagieren, die sich die komplette Krankenakte des Patienten besorgen und alle medizinischen Teile entsprechend der Akte wieder herausoperieren, damit sie zweifelsfrei der Kasse zugespielt werden können.
….. Obwohl… das ist doch DIE Lösung!!
Zahngold wird auch gleich noch rausoperiert und den Angehörigen übergeben und Schmuck/Piercings/metallene Sargbeigaben werden zur Einäscherung einfach verboten.
So müssen keine metallischen Gegenstände in die Urne, die Umwelt wird nicht belastet und keiner kann sich beschweren, dass sich jemand anderes bereichert.
Leute…fragt doch einfach mich nach ner Lösung ^^
@Kaffeetante: Krematoriumsmitarbeiter sortieren die vorhandenen Teile aus! Das ist nichts Neues! Ich stelle mir das aber auch nicht so vor, dass nach Befunden erhoben wird, welche Teile da anfallen müßten, sondern dass, so wie bisher, das Gefundene verwertet wird. Nur finde ich, dass der Erlös dem zu Gute kommen sollte, der die Prothesen ursprünglich bezahlt hat, also die Krankenkassen! Wenn zwei sich streiten, so freut sich der Dritte, sagt der Volksmund. Nach meinem Empfinden gehören vorgefundenen Metallteilen nicht dem Krematorium, ich wußte aber auch nicht, was Angehörige damit anfangen sollten. Sofern sie eine ausgeglühte Gelenksprotese, die einst in einem nahestehenden Menschen war, überhaupt sehen möchten! Auch andere Heilquellen wie Krücken oder Rollstühle müssen,wenn sie nicht mehr gebraucht werden, der Krankenkasse zurück gegeben werden! Das hilft sparen und schont die Umwelt. Es mag sein, dass ich jetzt ein wenig zu pragmatisch denke, aber für mich sind Prothesen keine Teile von Menschen sondern nur Mittel zum Zweck! So wie alles Materielle nach dem Ableben an Bedeutung verliert, so ist das auch hier so. Im Leben hat es… Weiterlesen »
@A scheene Leich: Heilquellen soll Heilbehelfe heißen! Danke an die Rechtschreibprüfung! 🙂
Leihgabe und Implantate nur leasen find ich ja schauerlich. „Frau Meier sie haben zwar 40 Jahre eingezahlt, aber jetzt haben wir unsere Bedingungen geändert/wurden gekauft/sie können nicht mehr zahlen, darum fordern wir jetzt ihren Schrittmacher/künstl. Hüfte/Spenderniere zurück. Unser Retourdienstleister wird sich mit ihnen spontan in Verbindung setzen und unser Eigentum zurückholen.“ Wiederverwendung ist doch sehr fraglich bei Massanfertigungen und soweit ist das 2-Klassensystem ja noch nicht, das man teils gebrauchte Implantate und Co. verhökern muss. Zum anderen zahlt man ja nicht umsonst in die Kassen ein um dann so verschachert zu werden. Kilo Titan mal so als Beispiel liegt momentan bei rund 20 Dollar, (http://www.froufrou.de/edelmetallkurse/titanpreis.html) Wenn die Sprichwörtliche Hüfte mit Keramik-Titan dann noch soviel Geld bringen soll das der Mehraufwand lohnt? Die Richter scheinen auch zu denken, dass die Knochen da von alleine zerfallen und nur Asche und Wertstoffe übrig bleiben. Bleibt eigentlich wirklich nur der Mega-Häcksler vorher oder nachher, bei dem dann alles fein zu staub zermalen wird. Teilweise kriegt man ja das Bild vom Geflügel mit Innereienbeutel vor Augen. Wenn dann doch das… Weiterlesen »
Was geschieht denn mit grösseren Metallgelenken o.ä. bei einer Erdbestattung – nach Ablauf des Grabes??
@Amy:
Wenn ein Grab abgelaufen ist, wird es eingeebnet.
Bei einer Wiedervergabe des Grabplatzes werden beim Öffnen des neuen Grabes alle zum vorherigen Verstorbenen gehörigen Knochenteile unterhalb der Grabsohle beigesetzt. Reste von Sarg, Wäsche und dann sicher auch die übrig gebliebenen Metallteile werden der Verwertung zugeführt.
Wäre also ein neuer Aufmacher für die Bildzeitung: SKANDAL!! Friedhof bereichert sich an Leichen! Pietäts(!!)lose Totengräber plündern Gräber. 😉
Der Trend geht ja eh immer mehr zu „Zwei-in-einem“. Demnächst gibt es dann Friedhöfe mit Schrottplätzen kombiniert, Krematorien mit Metallentsorgungsbetrieben usw….
Was ein Lötzinn 🙁
Vorne wird für Goldgewinnung die Umwelt ruiniert und hinten solls dann im Friedhof vergraben werden?
Und wie ist es mit Herzschrittmachern mit Plutoniumbatterie?
Das gehört ordentlich recycelt aber nicht in Grab oder Urne. Von wegen „hat dem Toten gehört“ – klar hat man früher auch dessen Lieblingsgegenstände mit begraben, aber wir wollen doch weder den Ferrari noch das Eifon 6 im Friedhof vergraben haben oder gar noch gemahlen und verbrannt in der Urne. Oder soll das die Alternative sein zum Verschiffen nach Afrika…? :-O
Es ist faszinierend, was für einen Quark sich der Gesetzgeber immer mal wieder ausdenkt.
Wenn ein Mensch gestorben ist, der mir am Herzen lag, dann habe ich ganz andere Sorgen als die Frage, ob’s da am Zahngold und irgendwelchen künstlichen Gelenken noch was zu verdienen gäbe / sich das Krematorium daran bereichere / das doch besser alles beim lieben Verstorbenen bliebe
So wie’s bisher war, war doch eigentlich alles ok.
Ich muss als Hinterbliebener nicht über solche Themen nachdenken und die Krematoriumsmitarbeiter, die die „schöne“ Aufgabe haben, die unvergänglichen Reste aus der Asche zu fischen, können den Kram dann verkaufen.
Ob der Erlös dann dem Krematorium zu Gute käme oder für einen guten Zweck gespendet würde, wäre mir da eigentlich völlig schnurz.
Ich möchte gern eine Frage stellen: Wie hat man Ihrer Meinung nach früher (Bronzezeit, Römer, Germanen, …) nach einer Feuerbestattung (Verbrennung des Leichnams auf einem großen Holzstapel, wie es auch heute noch in einigen Ländern praktiziert wird) die Knochenreste für die Urne aus der vielen Holzasche extrahiert?
Ich finde, dass alles was zum Leben des Verstorbenen gehörte, sollte auch weiterhin bei ihm bleiben, allerdings in anderer Form.
Ich würde es gut finden, wenn die Dinge, die nicht menschlicher Natur sind, verkauft und der Erlös daraus zur Grabpflege verwendet würde.
Ich habe ca. gut 30 Gramm Zahngold im Mund (u.a. ein (Backenzahn)Implantat mit gut 11 Gramm und 7 Inlays/Kronen). Der Wert meines Zahngoldes beträgt nach heutigem Goldkurs also über 1000 €.
Ich finde es Jammerschade, dass ich diesen m.E. erheblichen Wert, den ich schließlich selber bezahlt habe, nicht meiner Tochter vererben kann.
Bei ca. 500.000 Menschen, die in Deutschland jährlich eingeäschert werden kommen da zig Millionen Euro zusammen, auch wenn im Durchschnitt eine Leiche nur ca. 3 Gramm Zahngold enthält.
Mich interessiert auch, was nach meiner Einäscherung von meinem Hüftimplantat übrig bleiben wird. Kann man das als solches eigentlich noch erkennen? Vielleicht hat die Familie ein Interesse an Papas’s Vermächtnis? Könnte man ja galvanisieren und auf die Kommode stellen. Andere machen aus den Resten sogar Diamanten…