Hallo ich habe eine Frage und zwar ist der Mann meiner Schwester gestorben und sie kann für die Beerdigungskosten nicht aufkommen, nun übernimmt das Jobcenter es wohl, aber nur mit der Bedingung das sie die Halbwaisenrente ihrer Tochter und ihre Witwenrente einbehalten dürfen.Ist das so rechtens?
Hoffe sie können mir helfen, oder sagen wo ich diese Informationen bekommen kann.
Das sind Fragen des Sozialrechts, die am Besten ein Anwalt klären kann. In vielen Städten gibt es auch eine Bürgerberatung oder einen Bürgerbeauftragten, die/den man bei solchen Zweifelsfragen einschalten kann. Ich kenne den Fall zu wenig, um dazu eine Meinung haben zu können. Zu vermuten steht, daß das Jobcenter als Sozialstelle zunächst einmal einspringt, damit die Bestattung stattfinden kann, sich aber vorbehält, die Auslage ganz, teilweise; auf einmal oder in Raten wiederzuholen.
Die Anfrage gibt mir zu wenig Input.
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Da ja Jobcenter die Rede ist gehe ich davon aus das die Kosten der Beerdigung als Darlehen ausgezahlte werden sollen.
In diesem Fall ist das natürlich rückzahlungspflichtig (und kann direkt vor der Auszahlung abgezoge werden).
Allerdings ist (Halb)Waisenrente eine Leisung nach SGB VI, da hat das Jobcenter eigentlich nichts mit zu tun …
Ich würde mal zum Sozialamt gehen und dort die Kosten_Übernahme_ beantragen. Wenn Leitungen nach SGB II bezogen werden sollte das kein Problem darstellen. Sollte das Darlehen allerdings schon ausgezahlt worden sein bzw. fand die Beerdigung schon statt braucht ihr es gar nicht erst zu versuchen.
suz
15 Jahre zuvor
Das ist – so denn wahr – wie „Klar leih ich dir Geld, aber ich nehm das von deinem Konto.“
Vermutlich, wie MacSpi, wird da eine wohl Ratenzahlung fällig (sozusagen ein Staatskredit). Aber im Allgemeinen finde ich sowas schon hart; man beantragt die Kosten ja, weil man sie zwecks geringem Einkommen nicht aufbringen kann.
Panama Jack
15 Jahre zuvor
Das [i]“die Halbwaisenrente ihrer Tochter [b]und[/b] ihre Witwenrente einbehalten“[/i] kommt mir komisch vor … bestattungspflichtig wäre ja vermutlich erstmal (nur) die Ehefrau, d.h. die Rente der Tochter sollte doch eigentlich nicht antastbar sein? Wäre ja sonst so’ne Art Sippenhaft :-/
Anita
15 Jahre zuvor
Viele Mitarbeiter des Jobcenters versuchen, die Ausgaben, die sie mit einem ALGII-Empfaenger haben, so weit wie moeglich zu druecken, auch indem sie Dinge verlangen, die rechtlich garnicht zulaessig sind. Sie werden naemlich nicht bestraft, wenn sie falsche Aussagen machen oder unzulaessige Dinge verlangen. Im Zweifelsfall (wenn der ALG-Empfaenger klagt) muss das AA nur die Kosten uebernehmen, die es sowieso uebernehmen haette muessen, wenn der ALG-Empfaenger nicht klagt, spart es sich sogar die Kohle.
Dazu gab es neulich einen sehr interessanten Artikel auf telepolis.
Tim
15 Jahre zuvor
Das Sozialamt zahlt 750,00 € für eine Sozialbestattung. Das „reicht“ für eine stille Urnenbeisetzung in einem anonymen Grab ohne Trauerfeier in einer Kapelle… sehr traurig das ganze!
eulchen
15 Jahre zuvor
Erst einmal vorläufigen Widerspruch schreiben um keine Fristen zu versäumen falls es einen Bescheid gegeben hat. Ich persönlich glaube nicht, das das so einfach möglich ist Witwen- und Waisenrente einzubehalten. Höchstens ist eine Ratenvereinbarung zumutbar (nicht mehr als 30,-€ monatl.). Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und kein Einkommen, kann man sich auf den Amtsgerichten einen sogenannten Beratungsschein (Begriff kann event. variieren) für einen Anwalt ausstellen lassen (Einkommensnachweise nicht vergessen). Damit geht man zu einem Fachanwalt und lässt sich beraten. Dieser wird alles weitere erklären. Viele Gerichte in größeren Städten haben auch eine eigene kostenlose Beratungsstelle direkt im/am Gericht. Einfach mal im Telefonbuch schauen (unter Justizbehörden) und auf dem Gericht anrufen und nachfragen, damit man nicht umsonst hintappt.
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Da ja Jobcenter die Rede ist gehe ich davon aus das die Kosten der Beerdigung als Darlehen ausgezahlte werden sollen.
In diesem Fall ist das natürlich rückzahlungspflichtig (und kann direkt vor der Auszahlung abgezoge werden).
Allerdings ist (Halb)Waisenrente eine Leisung nach SGB VI, da hat das Jobcenter eigentlich nichts mit zu tun …
Ich würde mal zum Sozialamt gehen und dort die Kosten_Übernahme_ beantragen. Wenn Leitungen nach SGB II bezogen werden sollte das kein Problem darstellen. Sollte das Darlehen allerdings schon ausgezahlt worden sein bzw. fand die Beerdigung schon statt braucht ihr es gar nicht erst zu versuchen.
Das ist – so denn wahr – wie „Klar leih ich dir Geld, aber ich nehm das von deinem Konto.“
Vermutlich, wie MacSpi, wird da eine wohl Ratenzahlung fällig (sozusagen ein Staatskredit). Aber im Allgemeinen finde ich sowas schon hart; man beantragt die Kosten ja, weil man sie zwecks geringem Einkommen nicht aufbringen kann.
Das [i]“die Halbwaisenrente ihrer Tochter [b]und[/b] ihre Witwenrente einbehalten“[/i] kommt mir komisch vor … bestattungspflichtig wäre ja vermutlich erstmal (nur) die Ehefrau, d.h. die Rente der Tochter sollte doch eigentlich nicht antastbar sein? Wäre ja sonst so’ne Art Sippenhaft :-/
Viele Mitarbeiter des Jobcenters versuchen, die Ausgaben, die sie mit einem ALGII-Empfaenger haben, so weit wie moeglich zu druecken, auch indem sie Dinge verlangen, die rechtlich garnicht zulaessig sind. Sie werden naemlich nicht bestraft, wenn sie falsche Aussagen machen oder unzulaessige Dinge verlangen. Im Zweifelsfall (wenn der ALG-Empfaenger klagt) muss das AA nur die Kosten uebernehmen, die es sowieso uebernehmen haette muessen, wenn der ALG-Empfaenger nicht klagt, spart es sich sogar die Kohle.
Dazu gab es neulich einen sehr interessanten Artikel auf telepolis.
Das Sozialamt zahlt 750,00 € für eine Sozialbestattung. Das „reicht“ für eine stille Urnenbeisetzung in einem anonymen Grab ohne Trauerfeier in einer Kapelle… sehr traurig das ganze!
Erst einmal vorläufigen Widerspruch schreiben um keine Fristen zu versäumen falls es einen Bescheid gegeben hat. Ich persönlich glaube nicht, das das so einfach möglich ist Witwen- und Waisenrente einzubehalten. Höchstens ist eine Ratenvereinbarung zumutbar (nicht mehr als 30,-€ monatl.). Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und kein Einkommen, kann man sich auf den Amtsgerichten einen sogenannten Beratungsschein (Begriff kann event. variieren) für einen Anwalt ausstellen lassen (Einkommensnachweise nicht vergessen). Damit geht man zu einem Fachanwalt und lässt sich beraten. Dieser wird alles weitere erklären. Viele Gerichte in größeren Städten haben auch eine eigene kostenlose Beratungsstelle direkt im/am Gericht. Einfach mal im Telefonbuch schauen (unter Justizbehörden) und auf dem Gericht anrufen und nachfragen, damit man nicht umsonst hintappt.