Frag doch den Undertaker

Kann das Amt einem Bestatter einen Auftrag „befehlen“?

Leser „Knallschote“ (!) schreibt zum Artikel über den „Langen“:

„meldet sich keiner, der angehörigen, kriegt das institut sowieso vom ordnungsamt die anweisung den Verstorbenen innerhalb … zu bestatten. je wie es vor ort üblich ist urne oder erde. und institut sowieso muß dann erst mal auf die bezahlung warten. das ist dann immer viel schriftkram. ich denke mal, um so was reißt sich keiner.“

Das ist so natürlich nicht richtig.
Das Ordnungsamt ist selbstverständlich nicht berechtigt, einem freien Gewerbebetrieb Anweisungen zu erteilen, die ihn zwingen würden, einen bestimmten Auftrag zu übernehmen. Spinnen wir das mal am Fall des „Langen“ weiter:
Zum Sterbeort gerufen wurde der Bestatter durch die Polizei, weil diese hier in der Region, wie auch die Rechtsmedizin, keinen eigenen Fahrdienst hat. Insofern hat die Polizei den Auftrag erteilt und steht über die Landeskasse auch für die Bezahlung der Bestatterdienstleistungen gerade. Wie und ob die Ermittlungsbehörden später diese Kosten an Angehörige weitergeben, steht auf einem anderen Blatt.

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Der Verstorbene wird vom Bestatter zur Rechtsmedizin gebracht und es könnte sein, daß sich der polizeiliche Auftrag auch noch darauf erstreckt, ihn nach Abschluss der erforderlichen Untersuchungen dort wieder abzuholen.
Aber damit endet normalerweise die Beauftragung des Bestatters durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

Kommt jetzt niemand, um die Bestattung bei irgendeinem Bestatter in Auftrag zu geben und muß nun das Amt (in diesem Fall hier die Ortspolizeibehörde (die nichts mit der Schutzpolizei zu tun hat, sondern kommunal ist)) entscheiden wie es weitergeht.
Entweder wird nun angeordnet, den Verstorbenen in eine Leichenhalle zu bringen und das kommunale Bestattungsunternehmen regelt den Rest oder das Ordnungsamt bzw. Friedhofsamt beauftragt einen normalen Bestatter. Der kann diesen Auftrag annehmen, muß es aber natürlich nicht.

Fakt ist, und da hat „Knallschote“ ein wenig Recht, daß sich die meisten Bestatter um dieserlei Aufträge nicht reißen.
Minimaler Gewinn ist vorprogrammiert, Scherereien und zusätzliche Laufereien gehören dazu und am Ende darf man als Bestatter bis zu einem Jahr auf die Bezahlung durch das Amt warten.

Einige Bestatter, dazu gehören u.a. auch die großen Ketten, die über entsprechende finanzielle Mittel verfügen, können es sich hingegen erlauben ein ganzes Dutzend solcher Fälle vor sich her zu schieben und auf das Geld zu warten; dementsprechend sind sie wiederum ganz verrückt auf solche Aufträge. Immerhin können sie nach Schema F, ohne meckernde und überanspruchsvolle Angehörige abgewickelt werden.

Für ein kleines Unternehmen kann es aber das finanzielle Aus bedeuten, wenn sich solche Fälle und Sozialbestattungen häufen und dann auch noch ein paar säumige Zahler hinzukommen.

Man darf nicht vergessen, daß viele Leute im ersten Moment glauben, sie müßten selbst für die Bestattung eines Verwandten aufkommen und beim Bestatter entsprechend einen Auftrag erteilen. Erst nach Tagen stellt sich dann heraus, daß hier eine Kostenübernahme durch das Amt in Frage kommt. Und schon hat der Bestatter wieder einen Fall dieser Art mehr an der Backe.

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