Besteht eine Möglichkeit nach Ablauf der Liegezeit die Urne zu erhalten(sofern sie nicht aus verrotendem Material besteht) und wie geht man vor wenn man dan die Urne haben möchte???
Es sind in der Tat nach Ablauf der Ruhezeit noch sehr viele Urnen intakt. Manche bräuchte man nur mit der Gießkanne abspülen und könnte sie als neu ansehen. Die teilweise recht kurze Zeit von nur 15 Jahren reicht nicht aus, daß sich das Material in irgendeiner Form verändern oder gar zersetzen kann. Das gilt vor allem für Urnen aus Keramik, Ton, Glas und Buntmetallen.
Ja selbst die in der Urne befindlichen Aschekapseln aus Blech widerstehen sehr lange, selbst wenn die Schmuckurne außen herum bereits kaputt ist.
Wollte man dies verhindern, müsste man sinnvollerweise aus den Erfahrungen der Friedhofsmitarbeiter heraus oder durch Versuche geeignete Materialien finden, die auf diesem speziellen Friedhof ein Zersetzen innerhalb der Ruhezeiten gewährleistet. Oder aber man dehnt die Ruhezeiten bis fast ins Unendliche aus.
Bei Neubelegungen einzelner Gräber oder der Neuanlage eines bereits vorher belegten Urnenfeldes gehen die Friedhofsverwaltungen unterschiedlich vor. Auf einigen Friedhöfen bleiben die Urnen wo sie sind, auf anderen werden sie an gleicher Stelle etwas tiefer gebettet und auf ganz vielen Friedhöfen sammelt man diese „abgelaufenen Urnen“ eine Weile und bestattet dann 100 bis 400 von ihnen an einer etwas abgelegenen Stelle des Friedhofs sozusagen als Endlagerstätte.
Es gibt aber auch Fälle, in denen abgelaufene Urnen an einer solchen abgelegenen Stelle oder in ausgehobenen Gräbern entleert werden und das Urnenmaterial einfach weggeworfen wird.
Will man es genau wissen, muß man den Friedhofsverwalter vor Ort fragen. Man wird überrascht sein, was manchen von ihnen alles einfällt, was mit diesen Urnen gemacht wird.
Es ist nach geltender Rechtslage nicht vorgesehen, daß solche Urnen an Angehörige ausgehändigt werden.
Warum das so ist, steht zur Genüge hier im Weblog beschrieben.
Hier gibt es auch zahlreiche Informationen über den berühmten Weg über das Ausland, mit dem man sich in den Besitz von Urnen bringen kann.
Allerdings funktioniert dieser Weg recht zuverlässig mit neuen Urnen.
Theoretisch ist es ja möglich, Urnen auch über die eigentliche Ruhezeit hinaus auf einem Friedhof zu belassen. Wer z.B. ein „Kaufgrab“ hat, kann dieses ja beliebig lang verlängern.
Manchmal bieten Friedhofsverwaltungen vor dem Einebnen von abgelaufenen Reihengräbern den Angehörigen auch an, nun zur Verlängerung ein Kaufgrab zu erwerben und den Verstorbenen dorthin umbetten zu lassen.
Da die Friedhofsverwaltungen durch Grabverkäufe Geld verdienen, sind sie bei diesbezüglichen Wünschen oft erstaunlich kooperativ.
Somit müsste es unter Umständen möglich sein, nun noch eine Umbettung nach Holland durchzuführen.
Ob das aber in diesem konkreten Fall geht, müsste man nun wieder vor Ort erfragen.
Dann würde die Urne in die Niederlande überstellt und von dort könnte man sie sich ggf. zusenden lassen.
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Ich sag´s ja immer wieder: Friedwald! Die Urne zersetzt sich nach ein paar Jahren und die Asche darin verteilt sich gleichmäßig um die Baumwurzeln oder wohin auch immer. Keiner muss dann was wegräumen, entsorgen oder gar in alten Knochen rumwühlen. Perfekt für den Letzten Ablageplatz, jedenfalls für meinen!
Und nein, ich werde nicht gesponsert. Mir gefällt einfach nur die Idee, die dahinter steckt.
Och Ma ode, mir ist die auch sympathisch. Aber ich glaube dem Schreiber ging es darum die Urne, auf dem kurzen Dienstweg, in seinen esitz zu bringen. Da ist nach 15 Jahren vermatschtes oder nicht mehr vorhandenes Pappmachee nicht so ideal, denke ich.
Eine vielleicht auch etwas „dumme“ Frage: Was ist ein „Kaufgrab“ ? Gibt es da einen Unterschied zu einer „normalen“ Grabstätte, die ja auch für eine gewisse Zeit (15/20/30 Jahre) gemietet/gekauft wird?
Mein Vater ist verstorben und wird auch in einer Urne bestattet. Da ich noch relativ jung bin und mich nicht damit abfinden kann mit knapp 50 keine Grabstätte mehr zu haben, steht für mich im Falle unkooperativen Verhaltens der Friedhofsverwaltung eins fest: Ich grabe sie nachts einfach selbst aus und werde sie einer wirklich letzten und würdigen Ruhestätte zuführen!
Die Gesetzgebung nötigt einen ja praktisch zu solchem Handeln…
Meine Frau ist seit über 20 Jahre in eine Urne und liegt auf einem Friedhof der nicht mehr „Bewirtschaftet“ wird. Das Grab ist umgeben von meter hohem Unkraut, nicht gerade würdevoll ! Der „Vertrag“ ist nun wohl auch abgelaufen und wir würden meine Frau gerne in einem Anderen Grab bei meiner Tochter, was uns gehört, auf einem anderen sauberen anständigen Friedhof umbetten. Aber da wollen so einige Leute noch gut daran verdienen. Antrage, Gebühren, Überführung mit Bestatter usw. Wenn aber wie es hier im Forum schon steht, die Behörden sagen, dass nach über 20 Jahre die Person nicht mehr vorhanden ist, wie kann man dann für etwas, was nur für uns noch ein symbolischen Wert hat, Gebühren verlangen. Ich habe schon mal nachgesehen, die Urne ist zwar schon etwas verrostet aber noch gut transportierbar vorhanden. Die eigentliche Arbeit an dem „nichts“ würde ich ja gerne selber machen und währe schnell erledigt. Darf ich das selber heimlich machen ? Es steht ja auch hier geschrieben, dass man nach über 20 Jahre bei einer Urne keine Totenruhe… Weiterlesen »
Das ist ein Fake-Eintrag. Da probiert mal jemand aus, wie geduldig wir hier sind.