Frag doch den Undertaker

Kann ich mir eine abgelaufene Urne aushändigen lassen?

Besteht eine Möglichkeit nach Ablauf der Liegezeit die Urne zu erhalten(sofern sie nicht aus verrotendem Material besteht) und wie geht man vor wenn man dan die Urne haben möchte???

Es sind in der Tat nach Ablauf der Ruhezeit noch sehr viele Urnen intakt. Manche bräuchte man nur mit der Gießkanne abspülen und könnte sie als neu ansehen. Die teilweise recht kurze Zeit von nur 15 Jahren reicht nicht aus, daß sich das Material in irgendeiner Form verändern oder gar zersetzen kann. Das gilt vor allem für Urnen aus Keramik, Ton, Glas und Buntmetallen.
Ja selbst die in der Urne befindlichen Aschekapseln aus Blech widerstehen sehr lange, selbst wenn die Schmuckurne außen herum bereits kaputt ist.

Wollte man dies verhindern, müsste man sinnvollerweise aus den Erfahrungen der Friedhofsmitarbeiter heraus oder durch Versuche geeignete Materialien finden, die auf diesem speziellen Friedhof ein Zersetzen innerhalb der Ruhezeiten gewährleistet. Oder aber man dehnt die Ruhezeiten bis fast ins Unendliche aus.

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Bei Neubelegungen einzelner Gräber oder der Neuanlage eines bereits vorher belegten Urnenfeldes gehen die Friedhofsverwaltungen unterschiedlich vor. Auf einigen Friedhöfen bleiben die Urnen wo sie sind, auf anderen werden sie an gleicher Stelle etwas tiefer gebettet und auf ganz vielen Friedhöfen sammelt man diese „abgelaufenen Urnen“ eine Weile und bestattet dann 100 bis 400 von ihnen an einer etwas abgelegenen Stelle des Friedhofs sozusagen als Endlagerstätte.
Es gibt aber auch Fälle, in denen abgelaufene Urnen an einer solchen abgelegenen Stelle oder in ausgehobenen Gräbern entleert werden und das Urnenmaterial einfach weggeworfen wird.

Will man es genau wissen, muß man den Friedhofsverwalter vor Ort fragen. Man wird überrascht sein, was manchen von ihnen alles einfällt, was mit diesen Urnen gemacht wird.

Es ist nach geltender Rechtslage nicht vorgesehen, daß solche Urnen an Angehörige ausgehändigt werden.
Warum das so ist, steht zur Genüge hier im Weblog beschrieben.
Hier gibt es auch zahlreiche Informationen über den berühmten Weg über das Ausland, mit dem man sich in den Besitz von Urnen bringen kann.
Allerdings funktioniert dieser Weg recht zuverlässig mit neuen Urnen.
Theoretisch ist es ja möglich, Urnen auch über die eigentliche Ruhezeit hinaus auf einem Friedhof zu belassen. Wer z.B. ein „Kaufgrab“ hat, kann dieses ja beliebig lang verlängern.
Manchmal bieten Friedhofsverwaltungen vor dem Einebnen von abgelaufenen Reihengräbern den Angehörigen auch an, nun zur Verlängerung ein Kaufgrab zu erwerben und den Verstorbenen dorthin umbetten zu lassen.
Da die Friedhofsverwaltungen durch Grabverkäufe Geld verdienen, sind sie bei diesbezüglichen Wünschen oft erstaunlich kooperativ.
Somit müsste es unter Umständen möglich sein, nun noch eine Umbettung nach Holland durchzuführen.
Ob das aber in diesem konkreten Fall geht, müsste man nun wieder vor Ort erfragen.
Dann würde die Urne in die Niederlande überstellt und von dort könnte man sie sich ggf. zusenden lassen.

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