Frag doch den Undertaker

Kann man bei nicht bezahlten Rechnungen auf einen Vergleich hoffen?

Hallo TOM,

wie alle Handwerker und Dienstleister hast Du ja auch hin und wieder mit der schlechten Zahlungsmoral Deiner Kunden zu kämpfen. Nun erwecken aber Sendungen vor allem im Privatfernsehen (wie die mit Peter Zwegat z.B.) den Eindruck, man könne eine Forderung leicht mit einem Bruchteil der Ursprungssumme begleichen, als „Vergleich“.
Kommt soetwas bei Dir vor und gehst Du darauf ein?

Glückauf
T.

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Nunja, man muß das etwas differenzierter sehen. In der Regel hat der Gläubiger schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um an sein Geld zu kommen. Manchmal sind Titel schon viele Jahre alt und es steht eventuell im Raum, daß sich der Schuldner in die (Privat)insolvenz begibt. Dann ist das Angebot eines Schuldners bzw. dessen Schuldnerberaters, wenigstens einen Teil der Schuld im Rahmen eines Vergleiches abschließend zu bezahlen der berühmte Spatz in der Hand.

Das jahrelange weitere „Pflegen“ von solchen Altfällen kostet ja auch Geld und als Kaufmann ist man mitunter froh, wenn solche Fälle endlich erledigt sind, wenn auch mit einem Verlust von etwa 2/3 der bis dahin angefallenen Beträge.

Anders sieht das mit Inkassofirmen und ähnlichen Unternehmen aus. Hier ist es Teil der Kalkulation solcher Unternehmen, am Ende des Vollstreckungsweges von sich aus einen Teil des Geldes hereinzubekommen indem sie von sich aus den Schuldnern solche Vergleiche anbieten. Hier ist es aber so, daß der ursprüngliche Gläubiger die Forderung oft gegen einen geringen Betrag komplett an diese Firma abgetreten hat um die Akte für sich schließen zu können.

Wer sich selbst in einer solchen Situation befindet und nicht den Weg in die Privatinsolvenz gehen will oder kann, der ist unter Umständen gut beraten, wenn er Ordnung in seine Unterlagen bringt, alle eingehende Post öffnet und die an ihn herangetragenen Forderungen sortiert. Dann könnte man beispielsweise damit beginnen, der Reihe nach den Gläubigern von sich aus Vergleiche anzubieten. Manche geben sich mit einem Viertel der aktuellen Schuldsumme zufrieden und sind sogar bereit, diesen Betrag ratenweise anzunehmen. Man sollte in jedem Fall vereinbaren, daß mit Zahlung der letzten Rate alle Ansprüche abgegolten sind.
Es hat keinen Zweck, gleich allen Gläubigern solche Vergleiche anzubieten, wenn man nicht in der Lage ist, die dann vereinbarten Beträge auch zu bezahlen.
Das ist aber nur ein grundsätzlicher Rat, besser ist es immer, wenn man eine Schuldnerberatung aufsucht, weil deren mitwirkende Schreiben oft mehr Gewicht bei den Gläubigern haben.

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