Frag doch den Undertaker

Kann man meine Oma umbetten?

Hallo Tom zuerst einmal möchte ich Ihnen ein GROSSES lob aussprechen über Ihren Blog es ist einfach super das jemand einmal so ofen über das Thema Tod und alles spricht und die Menschen so gefühlvoll auf das Thema Tod vorbereitet Danke! Nun zu meiner Frage Tom dieses Jahr läuft die 20 jährige Ruhefrist für das Einzelgrab meiner Großmutter ab ich spiele nun mit dem Gedanken die übrreste meiner Großmutter ausgraben zu lassen und im Grab meines Großvaters beizusetzen. 1. findet man nach 20 Jahren noch Überreste und 2. mit welchen kosten müste ich für so ein vorhaben ungefär rechnen. Vielen dank Tom und entschuldigen Sie Tom wegen den ganzen Fehlern ich habe eine Rechtschreibfehlerschwäch und habe nur die möglichkeit Ihnen eine Mail mit meinen Mobilgerät zu schreiben und da zeigt es mir die Fehler nicht auf also Entschuldigen Sie Tom

Ganz allgemein mal vorweg:
Meine Nörgelei über Rechtschreibignoranten von neulich muß kein Anlaß dafür sein, sich im Vorfeld zu entschuldigen. Aber der Hinweis auf die Rechtschreibschwäche hilft mir natürlich bei der Einschätzung der Mail. Dennoch: Ich traue mir schon zu, zu erkennen, ob da jemand auf ’nem Smartphone getippt hat und es deshalb zu irgendwelchen Fehlern, Fehltippsern oder Fehlverbesserungen (meinten Sie Krtzuöpilu?) kam oder ob jemand einfach Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung hat.
Das sieht man, finde ich. Und außerdem: Fehler machen wir alle.

So, nun zu Deinem Anliegen.
Man muß zwischen zwei Fristen unterscheiden, der Mindestruhezeit und der Laufzeit des Grabes. Die Mindestruhezeit ist die Zeit, die -von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich- vorgeschrieben ist und die ein Verstorbener im Grab verbringen darf/muß um als vergangen zu gelten. Nach Ablauf dieser Zeit gilt dieser Mensch als „weg“, selbst wenn noch Knochenfragmente oder mehr von ihm erhalten sein sollten. Etwas länger ist meist die Laufzeit eines Grabes. Bei Reihengräbern ist regelmäßig keine Verlängerung möglich, weshalb manche Angehörige dann vor einem Problem stehen, so wie Du.

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Man möchte die Gedenkstelle oder eine Anlaufstelle auf dem Friedhof erhalten, die ehemals vereinbarte Laufzeit des Grabes war zu kurz oder das Geld hat nicht für mehr, größer und länger gereicht.
Nun fragt man sich, ob es möglich ist, die sterblichen Überreste zu bergen und erneut beizusetzen.
Ja, grundsätzlich ist so etwas möglich, manche Friedhöfe bieten das sogar explizit und gerne an. Für sie ist das Folgegeschäft interessant, eine solche Umbettung machen diese Friedhöfe nur, wenn man ein größeres und damit auch teureres Wahlgrab kauft.
Wie das jetzt aber genau auf diesem Friedhof, von dem Du sprichst, gehandhabt wird, kann ich nicht wissen, das mußt Du bei der dortigen Friedhofsverwaltung erfragen.
Dabei spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, die man am besten dort vor Ort klären kannst.

Die Kostenfrage kann ich auch nicht mit einem Euro-Betrag beantworten.
Nur ist es so, daß die Umbettung solch „alter“ Reste mit einer weitaus geringeren Belastung für die Friedhofsmitarbeiter verbunden ist, als etwa die Exhumierung eines noch in Verwesung befindlichen Leichnams.
Deshalb sind die Kosten hierfür auch meistens nicht so hoch. Verwendung findet für die Umbettung, wenn denn eine solche erfolgt, eine so genannte Gebeinekiste. Das ist eine recht einfache Holzkiste, die den Zweck erfüllt, aber nicht besonders gestaltet ist, so wie z.B. ein Sarg. Die Kosten hierfür sollten nicht hoch sein und sehr weit unterhalb der Kosten für einen ganz schlichten Sarg liegen.

Bitte halte mich doch auf dem Laufenden, wie die Sache ausgegangen ist.

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