Frag doch den Undertaker

Klein geschrieben

Es mag sich vl. für viele wie eine Kleinigkit anhören. Aber meine Eltern und ich sind schon etwas, na sagen wir mal, aufgelöst.
Der Mutter meiner Mutter ist Mittwoch gestorben und soll Montags beigesetzt werden. Heute ist die Anzeige in der Zeitung erschienen. Dabei haben die Leute von der Zeitung, wahrscheinl. alles inkompetente 1EURO-Jobber. Die haben den Geburtsnamen meiner Oma klein geschrieben also ohne grossen Buchstaben am Anfang.
Haben wir Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz?
Bitte um Antwort!!!

Man sollte das in den nächsten Tagen bei der Zeitung reklamieren und wird sicherlich einen Preisnachlass auf die Anzeigenrechnung in Höhe von etwa 5-10% erhalten. Mehr ist nach meiner Erfahrung nicht drin. Bei einer solchen Kleinigkeit, die den Sinn der Anzeige nicht verdreht oder die Namen nicht grundsätzlich entstellt, wird man sicherlich keinen Anspruch auf eine neue Anzeige haben.

Im Zweifelsfall würde die Zeitung eine ganz kurze Berichtigungsanzeige kostenlos drucken, damit wäre aber auch niemandem gedient, da ja der Vor- und Nachname richtig angegeben wurden und auch der Geburtsname richtig lautete und lediglich klein geschrieben wurde. Das ist sicherlich ärgerlich, aber keine große Sache.

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(©si)