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Frag den Bestatter

Klein geschrieben

Es mag sich vl. für viele wie eine Kleinigkit anhören. Aber meine Eltern und ich sind schon etwas, na sagen wir mal, aufgelöst.
Der Mutter meiner Mutter ist Mittwoch gestorben und soll Montags beigesetzt werden. Heute ist die Anzeige in der Zeitung erschienen. Dabei haben die Leute von der Zeitung, wahrscheinl. alles inkompetente 1EURO-Jobber. Die haben den Geburtsnamen meiner Oma klein geschrieben also ohne grossen Buchstaben am Anfang.
Haben wir Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz?
Bitte um Antwort!!!

Man sollte das in den nächsten Tagen bei der Zeitung reklamieren und wird sicherlich einen Preisnachlass auf die Anzeigenrechnung in Höhe von etwa 5-10% erhalten. Mehr ist nach meiner Erfahrung nicht drin. Bei einer solchen Kleinigkeit, die den Sinn der Anzeige nicht verdreht oder die Namen nicht grundsätzlich entstellt, wird man sicherlich keinen Anspruch auf eine neue Anzeige haben.

Im Zweifelsfall würde die Zeitung eine ganz kurze Berichtigungsanzeige kostenlos drucken, damit wäre aber auch niemandem gedient, da ja der Vor- und Nachname richtig angegeben wurden und auch der Geburtsname richtig lautete und lediglich klein geschrieben wurde. Das ist sicherlich ärgerlich, aber keine große Sache.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

keine vorhanden

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: 25. Juni 2012 | Peter Wilhelm 25. Juni 2012

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sich sich nennt nennt
13 Jahre zuvor

Schmerzensgeld – auf was die Leute immer kommen…

13 Jahre zuvor

vielleicht könntest du die zeitung auch wegen selischer grausamkeit verklagen?

kleinbuchstaben am anfang eines wortes. unglaublich. fast so wie das fehlen von satzzeichen

gruß
joe

fraeles
13 Jahre zuvor

Für mich klingt das wie blanker Hohn. Wie viele Fehler sind denn in deiner Anfrage?

MarkusB
13 Jahre zuvor

Und selber diverse Fehler in der Frage an Tom reingeschrieben – vermutlich selbst ein „inkompetenter 1EURO-Jobber“.

Auf welche Ideen die Leute alle kommen – wenn man nach dem Tod eines geliebten (?) Menschens keine anderen Sorgen hat, als das einmalige Nicht-Drücken der Shift-Taste beim Anzeigensatz zu bemängeln und dafür noch Geld fordern zu wollen, tut es mir echt leid!

Chrs
13 Jahre zuvor

Der Fragesteller hat wohl zu viele US-amerikanische Serien gesehen und träumt wohl von ein paar Millionen Schmerzensgeld. Mindestens!!!111elf!

arne
13 Jahre zuvor

Also ich kann es schon gut verstehen, dass man bei so etwas feinfühlig ist. In der Voransicht des Bestatters, der sich um die Beerdigung meines Vaters gekümmert hat, waren auch einige Fehler drin und ich finde, bei so etwas sollte man lieber 3x drüberschauen, bevor einem ein Fehler durchrutscht.

Schmerzensgeld ist natürlich überzogen. Und auch auf den Ton kann man selbst in solchen Situationen achten.

Besucher
13 Jahre zuvor

Na ja, da kann man ja fast vermuten, daß die Angehörigen irgendwelchen Verschwörungstheorien oder der KRR anhängen. Glaubt man denen nämlich, so ist Ausdruck dafür welche „Rolle“ ein Mensch innerhalb des Staates einnimmt daran zu erkennen, wie der (Nach)name geschrieben wird. Ich blicke das zwar nicht so ganz, aber irgendwie sind die einen in deren Augen als „Herrenmenschen/Elite“ anzusehen, die anderen dagegen als „Sklaven“ oder „vernichtungsfähiges Menschenmaterial“ (die Bezeichnungen sind nicht von mir, die kann jeder Interessierte auf den diversen Weltnetzseiten dieser Oberspinner nachlesen). Insoweit könnte natürlich bei entsprechend verwirrten Menschen die Falschschreibung des (Nach)Namens bezüglich Groß- und Kleinschreibung schon schwere emotionale Schäden auslösen die -in Ihren Augen- natürlich auch ein Schmerzensgeld rechtfertigen. *rolleyes* Man fragt sich aber wirklich, ob die Angehörigen wirklich keine anderen Sorgen haben. Insoweit gebe ich auch Arne (6) vollkommen Recht – selbst nochmals durchlesen und prüfen bevor man die Freigabe zum Druck erteilt. Das mit den 1-Euro-Jobbern zeugt wiederum von einer gewissen Impertinenz gepaart mit großer Dummheit (gut, im Trauerfalle vielleicht einfach geistige Umnachtung aufgrund der Trauer) – jedem Menschen… Weiterlesen »

Pu der Zucker
13 Jahre zuvor

Obwohl (oder weil) die Rechtschreibreform schon ein paar Jahre alt ist, weiß doch ohnehin keiner mehr so richtig, was gilt. Die Alles-Kleinschreiber werden doch auch immer mehr, also was solls? Noch zehn Jahre, bis dahin hat sich die durchweg klein geschriebene Todesanzeige durchgesetzt. Und vielleicht gibt es dann Schmerzensgeld, Schadensersatz und Alimente auf Lebenszeit, wenn der Nachname versehentlich groß geschrieben wurde, wer weiß?

13 Jahre zuvor

Ärgerlich, aber kein Drama. Einer Freundin ists passiert, dass ihr der Rest der Familie dort noch angerufen hat und ihren Namen hat streichen lassen – ging dann weiter, der Pfarrer nannte alle beim Namen außer sie, wurde immer dreckiger…
Aber in der Zeitung war das sicherlich keine Absicht, sowas passiert… Ob die betreffende Person sich wohl auch so aufgeregt hätte?

Christians Ex
13 Jahre zuvor

Was ist man denn dann bei fünf Fehlern in so einer kurzen Anfrage?

Mamarazzi
13 Jahre zuvor

Also ich finde 7 Fehler in der Anfrage – und wundere mich darüber, dass jemand, der dermaßen schlecht schreibt, überhaupt so einen nichtigen Fehler in der Todesanzeige entdeckt…

kall
13 Jahre zuvor

Leute, kommt mal runter. Natürlich sind „1 EUR Jobber“ und Schmerzensgeldforderung indiskutabel. Andererseits ist auch ein Dienstleister für seine Arbeit verantwortlich und hat für Fehler gerade zu stehen. Wenn es ein Freigabemustzer gab und das trotz Fehler freigegeben wurde, gibt’s garnix, weder Nachlass noch Richtigstellung. Das ist aber oft wg. der kurzen Deadlines nicht der Fall. Ansonsten ist die Zeitung schon für den Fehler verantworlich und normalerweise gehört sich in dem Business eine kostenlose Nachbesserung, sprich korrigierte Anzeige in der nächsten Ausgabe, alternativ ein Preisnachlass. Leider hat die Kundenfreundlichkeit vieler (nicht aller) Tageszeitungen auf dem Sektor Familienanzeigen deutlich nachgelassen, während die Preise ins unermessliche steigen, wie ich vor ca 3 Jahren anlässlich eines Trauerfalls in der erweiterten Familie erfahren konnte. Offenbar ist man der Meinung, sich das aufgrund der meistens bestehenden lokalen Monopolsituation leisten zu können. Ich schließe bei meinen Kunden zwar per AGB auch Schadensersatzansprüche aufgrund der Weiterverwendung oder Freigabe offensichtlich fehlerhafter Leistungen aus, aber kostenlosen Ersatz muss ich schon leisten, und das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Und das Argument „ist doch nicht sooo… Weiterlesen »

Winnie
13 Jahre zuvor

So wie der, die, das schreibt würde ich vermuten es hat die Anzeige selbst geschrieben. Z. B. Zitat: Der Mutter meiner Mutter ist Mittwoch gestorben…
Da fällt mir ein: „Papa was ist eigentlich ein Transvestit?“ „Keine Ahnung, frag Mama, der weiß das.“ 🙂

Sascha
13 Jahre zuvor

Das ist ärgerlich, aber kein Beinbruch. Ein Anruf oder persönliche Vorsprache bei der Zeitung sollte das klären.

Bei meiner Großmutter war es die falsche Urne im falschen Grabfeld. Das war schon ärgerlicher. Da haben sich Bestatter und die Stadt nicht mit Ruhm bekleckert, es wurde aber sehr kulant gelöst.

Thomas
13 Jahre zuvor

Bei der „Rheinischen Pest“ muss man die Anzeige in einem Onlineformular selber zusammenbasteln oder als PDF schicken – da spart sich die Zeitung viel Arbeit und bei Tippfehlern darf man sich schön selbst an die Nase fassen.

Katarina
13 Jahre zuvor

Ob die Anfrage von einem impertinentem 1-Euro-Jobber geschrieben wurde? Bliebt bloss die Frage… wo bekommt man einen impertinenten 1-Euro-Jobber für persönliche Korrespondenz her? Wenn er meine Wohnung putzt darf er so impertinent sein wie er mag. Freiwillige 1-Euro-Jobber bitte melden!

Big Al
13 Jahre zuvor

Aua!
Habe schon beim Lesen Augenschmerzen bekommen, wie ging es Tom dann erst beim Abschreiben für diesen Beitrag?
Verfehle ja auch gelegentlich diverse Tasten oder mein Zwerg tippt mit, Satz- und Leerzeichen sind mir gegenüber auch eher feindlich eingestellt, aber dieser Satzbau wie in der Anfrage ist einfach unter aller S.. (hier ein Nahrungstier einsetzen).
Ist es bei euch auch so warm? Biete 39,7 Grad auf der Arbeit.
B. A., tropfend.

BPfH
13 Jahre zuvor

„Dabei haben die Leute von der Zeitung, wahrscheinl. alles inkompetente 1EURO-Jobber.“

„Bitte um Antwort!!!“

Sehr geehrter Bildzeitungsleser,
bitte stellen Sie ihre Anfragen dann zukünftig auch an die Bildzeitung. Diese schafft es dann auch ohne Mühe, Ihnen auf einem Niveu zu Antworten, welches sie verstehen.

Ich versuchs ausnahmsweise mal:

Lol, der Pi…. regt sich über nen Kleinbuchstaben auf, verunglimpft aber pauschal Hunterttausende 1-Euro-Jobber?

Uli
13 Jahre zuvor

„Die Dummheit hat dann gesiegt, wenn es als lächerlicher gilt an Gott zu glauben als an Gespenster“
Tom <--------- wie wahr Tom Gute Gedanken ! In diesem Sinne einen schönen warmen Sonntag ... Uli

Uli
13 Jahre zuvor

huch da fehlt ja die Hälfte …

<--- gefällt mir, Guter Gedanke ... und schönen warmen Sonntag Uli

Uli
13 Jahre zuvor

also die Hitze schluckt wirklich immer die Hälfte von meinen Texten … oder will der keine Pfeile ? hmmm … man um diese Zeit solche Probleme, was ist da schon ein kleiner Buchstabe, ich muß jetzt alles dreimal schreiben … *grummel*

also ich wollte nur sagen, daß mir der Spruch gefällt und ich Euch einen schönen warmen Sonntag wünsche … und wenn das jetzt wieder verschwindet … geh ich schlafen … so !

13 Jahre zuvor

Dass ein kleiner Anfangsbuchstabe jemandem große Schmerzen zufügt?

Mir tut eher „Der Mutter“ weh.

Designierter Komposti
13 Jahre zuvor

Bielefeld! Bielefeld! Das Ende ist nah!

Bussi
13 Jahre zuvor

Welch subtile Ironie:
Ein kleiner Anfangsbuchstabe ist „keine große Sache“.

Islandteufel
13 Jahre zuvor

Kleinbuchstabe am Anfang – nicht so prickelnd sicherlich, aber sinnentstellend war es so sicher nicht, und wenn es der einzige Fehler war – dann druckt die Zeitung das einen Tag später eben noch mal richtig.

Bei uns ist der Zeitung das „,geb.“ bei einer Angehörigen (Schwiegertochter) durchgerutscht. So wurde ihr Mädchenname zum aktuellen Nachnamen und aus der Ehefrau eine Lebensabschnittpartnerin (ist 25 Jahre her). DAS ist sinnentstellend. Bei der Folgeanzeige (gleiche Größe übrigens) wurde es dann richtig gedruckt.

Martin
13 Jahre zuvor

Wie, lieber Fragesteller, wurde sichergestellt, dass die Beisetzung montags erfolgen soll..?

Und vor allem in welchem Turnus..?
montags – jede Woche
montags – einmal monatlich

au mann – wer im glashaus sitzt und so, ne…

WaWuschel
13 Jahre zuvor

was soll ich da erst zu der Todes-Anzeige meiner Ur-Grossmutter sagen.
Das Sterbedatum lautete 38.02.1982 und es war alles mit grossen Zahlen geschrieben!
Und gottseidank haben die nicht darunter geschrieben:
„letzter Gruss von der Uhr-Enkelin“




Rechtliches


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