Frag doch den Undertaker

Kliniken und Vertragsbestatter- Urteil

Bereits 2008 schrieb ich unter dem Titel „60 Minuten – dann ist die Leiche weg“ über Krankenhäuser und deren Verträge mit Bestattern.
Auch an anderer Stelle wurde über diese Thematik im Bestatterweblog schon mehrfach berichtet.
Hintergrund: Manche neuen Krankenhäuser verzichten inzwischen auf Kühlräume mit großen Kapazitäten und schließen stattdessen lieber Verträge mit einem Bestatter ab. Stirbt dann ein Patient, müssen sich die Angehörigen sputen. Entweder sie benennen binnen kürzester Zeit einen Bestatter und beauftragen diesen mit der Abholung ihres Verstorbenen aus dem Krankenhaus oder die Klinik ruft ihren Vertragsbestatter.

Natürlich haben die Angehörigen auch nach bereits erfolgter Abholung und Einlagerung des Verstorbenen durch das Vertragsbestattungsunternehmen noch die Möglichkeit einen Bestatter ihrer Wahl mit der weiteren Organisation der Bestattung zu betrauen, jedoch sieht es in der Praxis oft so aus, daß der Vertragsbestatter den Angehörigen dann vorrechnet, daß in diesem Fall ja erhebliche Mehrkosten auf sie zukommen könnten.

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Und das ist auch richtig so, denn nicht der Klinik werden die erste Überführung und die Kühlkosten in Rechnung gestellt, sondern den Angehörigen. Beauftragen diese nun einen anderen Bestatter, so wird dieser ebenfalls noch einmal eine Überführung in Rechnung stellen.

Diese Vertragsbestatter, so hört man es immer wieder, sagen schon am Telefon zu den Hinterbliebenen, daß die Bestattung nur dann günstig sein könne, wenn man bei diesem Bestatter bliebe und keinen weiteren hinzuziehe.

„Das LG Berlin hat entschieden (Urt. v. 19.01.2010 – Az.: 16 O 249/08), dass Bestattungsunternehmen mit Krankenhäusern und Heimen nicht vereinbaren dürfen, dass sie die Verstorbenen innerhalb von zwei Stunden nach deren Tod in ihre Kühlräume verbringen können.“

Mehr dazu auf den Seiten der Kanzlei Dr. Bahr.

Danke an Gerhard für diesen interessanten Link zum Thema.

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