Wie ist das eigendlich. Wenn ich eine Bestattungsvorsorge abschliesse mit genauen Vorstellungen kann sich der Bestattungspflichtige doch darüber hinwegsetzen oder? Gibts da eine Möglichkeit dafür zu sorgen das trotzdem alles nach meinen Wünschen abläuft?
„Jeder Mensch kann aber auch durch letztwillige Verfügung für den Fall seines Todes Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung treffen. Solche als formgerechter letzter Wille getroffenen Anordnungen über seine Bestattung … sind … für Angehörige rechtlich bindend. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten.“
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Kategorie: Frag doch den Undertaker
Hier findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Es handelt sich um nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen, für die allein die Übersender verantwortlich sind.
Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen. Ich erteile Auskünfte aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.
Wenn auch Du Fragen hast, wende dich bitte über den Kontaktlink an mich. Ich helfe gerne und kostenlos.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
Hilfeaufruf vom Bestatterweblog
Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!
die HInterbliebenen können doch froh sein, wenn alles geregelt ist. In der Regel hat man da eh keinen Kopp zu.
Jan
14 Jahre zuvor
Es gibt da auch Angehörige, wenn die erfahren, das Geld hinterlegt ist, wollen die als erstes die Summe wissen…..manch einer verplant dann auch den „Überschuss“ bzw. möchte dann noch an vielen Ecken sparen.
Das sind aber die wenigsten……
Ich finde das auch besser, wenn alles fertig durchgeplant ist. Vorallem wenn mehrere Ansprechpartner da sind…..
Avarion
14 Jahre zuvor
Vielen Dank, Tom.
Ichtio
14 Jahre zuvor
Die Gründe für eine Änderung kann ich mir durchaus banaler und ohne bösen Willen vorstellen. z.b. die Vorsorge ist schon eingetütet, die Angehörigen
später aber umgezogen. Der Verstorbene hat evtl. einfach vergessen die entsprechende Vorsorge anzupassen.
Oder doch noch am Sterbebett den Wunsch geäußert nicht Feuer- sondern Seebestattet zu werden.
Das dürfte dann schwer nachzuweisen werden, je nachdem wie viele Angehörige bei der Willensänderung anwesend waren.
Aber das dürften sicherlich Einzelfälle sein.
Alex II
14 Jahre zuvor
Och, da hätte ich einen Klassiker: Meine Mutter bestand lange auf einer völlig anonymen Beerdigung, wo ich nichtmal den Friedhof genannt bekommen hätten. Samt entsprechender Bestattungsvorsorge. Offizielle Begründung: „Ich will dich nicht mit der Grabpflege belasten.“ Inoffiziell spielten da noch ganz andere Gründe eine Rolle.
Zum Glück hat sie es dann, als sie schwer erkrankte, noch geändert (auf eine anonyme Bestattung, aber auf bekanntem Friedhof und mit kleinem Urnenfeld), sonst weiß ich wirklich nicht, was passiert wäre. Aber es wäre unangenehm geworden.
Bestattungsvorsorge ist bestimmt eine gute Sache – aber grade anonyme Bestattungen sind für eventuelle Hinterbliebene unter Umständen (unter den allermeisten Umständen, würde ich schätzen) auch böse Folgen.
Jetzt kaufen!
Danke sagen
Sie haben Rat gefunden? Ich konnte Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Diese Spender haben diese Seiten mit einem Geldgeschenk unterstützt:
Babette C.G., Henning P., Ingo L., Felix M., Jörg L., Michaela A., Peter R., Patrick B., Herbert F., Florian H. *, Stefan V., Helga M., Merten H., Henning P., Daniela M.B., Bertram K.
Nekrolog
Nachruf auf Papst Franziskus
Papst Franziskus ist tot.Das erwartet Sie in diesem Beitragansehen/versteckenWas passiert nach dem Tod eines Papstes?1. Offizielle Feststellung des Todes2. Beisetzung3....
Top-Gun Star Val Kilmer ist tot (65)
Val Kilmer ist tot. Der US-amerikanische Schauspieler starb laut übereinstimmenden Medienberichten am 1. April 2025 im Alter von 65 Jahren...
Richard Chamberlain (1934–2025)
Richard Chamberlain, einer der bekanntesten Fernsehdarsteller der 1960er bis 1980er Jahre, ist am 29. März 2025 auf Hawaii im Alter...
Rolf Schimpf – Der Alte ist tot (100)
Am 22. März 2025 ist der Schauspieler Rolf Schimpf im Alter von 100 Jahren in München verstorben. Vielen Fernsehzuschauern ist...
Boxer George Foreman ist tot (76)
George Edward Foreman, einer der prägendsten Schwergewichtsboxer seiner Zeit, verstarb am 21. März 2025 in Houston, Texas, im Alter von...
die HInterbliebenen können doch froh sein, wenn alles geregelt ist. In der Regel hat man da eh keinen Kopp zu.
Es gibt da auch Angehörige, wenn die erfahren, das Geld hinterlegt ist, wollen die als erstes die Summe wissen…..manch einer verplant dann auch den „Überschuss“ bzw. möchte dann noch an vielen Ecken sparen.
Das sind aber die wenigsten……
Ich finde das auch besser, wenn alles fertig durchgeplant ist. Vorallem wenn mehrere Ansprechpartner da sind…..
Vielen Dank, Tom.
Die Gründe für eine Änderung kann ich mir durchaus banaler und ohne bösen Willen vorstellen. z.b. die Vorsorge ist schon eingetütet, die Angehörigen
später aber umgezogen. Der Verstorbene hat evtl. einfach vergessen die entsprechende Vorsorge anzupassen.
Oder doch noch am Sterbebett den Wunsch geäußert nicht Feuer- sondern Seebestattet zu werden.
Das dürfte dann schwer nachzuweisen werden, je nachdem wie viele Angehörige bei der Willensänderung anwesend waren.
Aber das dürften sicherlich Einzelfälle sein.
Och, da hätte ich einen Klassiker: Meine Mutter bestand lange auf einer völlig anonymen Beerdigung, wo ich nichtmal den Friedhof genannt bekommen hätten. Samt entsprechender Bestattungsvorsorge. Offizielle Begründung: „Ich will dich nicht mit der Grabpflege belasten.“ Inoffiziell spielten da noch ganz andere Gründe eine Rolle.
Zum Glück hat sie es dann, als sie schwer erkrankte, noch geändert (auf eine anonyme Bestattung, aber auf bekanntem Friedhof und mit kleinem Urnenfeld), sonst weiß ich wirklich nicht, was passiert wäre. Aber es wäre unangenehm geworden.
Bestattungsvorsorge ist bestimmt eine gute Sache – aber grade anonyme Bestattungen sind für eventuelle Hinterbliebene unter Umständen (unter den allermeisten Umständen, würde ich schätzen) auch böse Folgen.