DIREKTKONTAKT

Frag den Bestatter

Können sich die Angehörigen über eine Vorsorge hinwegsetzen?

Wie ist das eigendlich. Wenn ich eine Bestattungsvorsorge abschliesse mit genauen Vorstellungen kann sich der Bestattungspflichtige doch darüber hinwegsetzen oder? Gibts da eine Möglichkeit dafür zu sorgen das trotzdem alles nach meinen Wünschen abläuft?

Auf den Seiten des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. heißt es dazu:

„Jeder Mensch kann aber auch durch letztwillige Verfügung für den Fall seines Todes Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung treffen. Solche als formgerechter letzter Wille getroffenen Anordnungen über seine Bestattung … sind … für Angehörige rechtlich bindend. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten.“

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 54 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: 22. Juni 2012 | Peter Wilhelm 22. Juni 2012

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
5 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
ich
13 Jahre zuvor

die HInterbliebenen können doch froh sein, wenn alles geregelt ist. In der Regel hat man da eh keinen Kopp zu.

Jan
13 Jahre zuvor

Es gibt da auch Angehörige, wenn die erfahren, das Geld hinterlegt ist, wollen die als erstes die Summe wissen…..manch einer verplant dann auch den „Überschuss“ bzw. möchte dann noch an vielen Ecken sparen.

Das sind aber die wenigsten……

Ich finde das auch besser, wenn alles fertig durchgeplant ist. Vorallem wenn mehrere Ansprechpartner da sind…..

Avarion
13 Jahre zuvor

Vielen Dank, Tom.

Ichtio
13 Jahre zuvor

Die Gründe für eine Änderung kann ich mir durchaus banaler und ohne bösen Willen vorstellen. z.b. die Vorsorge ist schon eingetütet, die Angehörigen
später aber umgezogen. Der Verstorbene hat evtl. einfach vergessen die entsprechende Vorsorge anzupassen.
Oder doch noch am Sterbebett den Wunsch geäußert nicht Feuer- sondern Seebestattet zu werden.
Das dürfte dann schwer nachzuweisen werden, je nachdem wie viele Angehörige bei der Willensänderung anwesend waren.

Aber das dürften sicherlich Einzelfälle sein.

Alex II
13 Jahre zuvor

Och, da hätte ich einen Klassiker: Meine Mutter bestand lange auf einer völlig anonymen Beerdigung, wo ich nichtmal den Friedhof genannt bekommen hätten. Samt entsprechender Bestattungsvorsorge. Offizielle Begründung: „Ich will dich nicht mit der Grabpflege belasten.“ Inoffiziell spielten da noch ganz andere Gründe eine Rolle.

Zum Glück hat sie es dann, als sie schwer erkrankte, noch geändert (auf eine anonyme Bestattung, aber auf bekanntem Friedhof und mit kleinem Urnenfeld), sonst weiß ich wirklich nicht, was passiert wäre. Aber es wäre unangenehm geworden.

Bestattungsvorsorge ist bestimmt eine gute Sache – aber grade anonyme Bestattungen sind für eventuelle Hinterbliebene unter Umständen (unter den allermeisten Umständen, würde ich schätzen) auch böse Folgen.




Rechtliches


5
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex
Skip to content