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Koppelgeschäft

Meine Mutter hat eine Sterbeversicherung abgeschlossen. Jetzt lese ich in der Police, daß damit auch schon fest vereinbart ist, daß die Bestattung einmal von einem bestimmten Bestatter durchgeführt wird. Muß man das hinnehmen? Meine Mutter will diesen Bestatter gar nicht.

Das ist tatsächlich bei einigen Versicherungsverträgen so. Hier haben Bestatter und Versicherungen Kooperationen gebildet und bieten sozusagen ein Komplettpaket an.

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Die Meinungen der Kunden sind gespalten. Die einen begrüßen das, weil dadurch recht einfach alles geklärt ist, die anderen lehnen es aus den verschiedensten Gründen kategorisch ab.

Diese Gründe sind in erster Linie, daß man einerseits keinen Einfluß auf die Wahl des Bestatters hat, und andererseits auch jeglicher weiterer Einflußnahme enthoben ist.

Besonders tückisch wird das Ganze, wenn den Vertragskunden nicht klar ist, daß sie schon den Bestatter quasi mit beauftragt haben. Dann gibt es oft im Sterbefall für die Angehörigen eine böse Überraschung. Unbedarft beauftragen sie den Bestatter ihres Vertrauens und müssen dann feststellen, daß der Vertragsbestatter der Versicherung sich schon ohne ihr Zutun einfach eingeschaltet hat.

Man muß die Verträge also schon im Vorfeld des Vertragsabschlusses sorgfältig prüfen. Hat man so einen Vertrag erst einmal abgeschlossen, ist es oft schwierig ohne finanzielle Einbußen wieder aus dem Vertrag herauszukommen. Will man dennoch aus dem Vertrag heraus sollte man genau nachschauen, unter welchen Bedingungen zu welchem Zeitpunkt eine Vertragskündigung ohne großen Schaden möglich ist.
Es gibt genügend Sterbeversicherungen, die völlig ohne eine solche Klausel auskommen.

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