Allgemein

Kosten und Nachlass

Unser Nachbar ist heute Nacht verstorben. Da er keine Angehörigen hat, stellt sich mir die Frage, wie wird es mit den Hinterlassenschaften geregelt?
Die Kripo hat ein polizeiliches Siegel an die Türe gemacht, ich denke daß das wieder abkommt wenn alle Ermittlungen vorbei sind. Meinst Du, das er noch in die Rechtsmedizin kommt, zur Abklärung der Todesursache?
Wäre schön wenn du Zeit findest mir eine Antwort zukommen zu lassen.

Wenn ein Mensch keine Hinterbliebenen hat, ist der Staat der Erbe seiner Hinterlassenschaften.
Ebenso tritt das Ordnungsamt, die Ortspolizeibehörde oder das Friedhofsamt zunächst auch für die Bestattungskosten ein.
Nachdem der Nachlass geklärt ist, wird dieser verwertet. Das bedeutet, daß er verkauft wird, unter den Hammer kommt und auch zunehmend bei ibäi versteigert wird. Danach werden Ertrag und Kosten gegeneinander aufgerechnet. Manchmal geht das auch schlecht aus für den Fiskus, in der Summe aller Fälle ist der Staat als Erbe aber sehr gut bestellt.

Ob in dem von Dir beschriebenen Fall noch eine Obduktion stattfindet, kann ich nicht sagen, dazu fehlen mir die notwendigen Informationen.

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(©si)