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Kosten und Nachlass

Unser Nachbar ist heute Nacht verstorben. Da er keine Angehörigen hat, stellt sich mir die Frage, wie wird es mit den Hinterlassenschaften geregelt?
Die Kripo hat ein polizeiliches Siegel an die Türe gemacht, ich denke daß das wieder abkommt wenn alle Ermittlungen vorbei sind. Meinst Du, das er noch in die Rechtsmedizin kommt, zur Abklärung der Todesursache?
Wäre schön wenn du Zeit findest mir eine Antwort zukommen zu lassen.

Wenn ein Mensch keine Hinterbliebenen hat, ist der Staat der Erbe seiner Hinterlassenschaften.
Ebenso tritt das Ordnungsamt, die Ortspolizeibehörde oder das Friedhofsamt zunächst auch für die Bestattungskosten ein.
Nachdem der Nachlass geklärt ist, wird dieser verwertet. Das bedeutet, daß er verkauft wird, unter den Hammer kommt und auch zunehmend bei ibäi versteigert wird. Danach werden Ertrag und Kosten gegeneinander aufgerechnet. Manchmal geht das auch schlecht aus für den Fiskus, in der Summe aller Fälle ist der Staat als Erbe aber sehr gut bestellt.

Ob in dem von Dir beschriebenen Fall noch eine Obduktion stattfindet, kann ich nicht sagen, dazu fehlen mir die notwendigen Informationen.

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 24. Oktober 2008 | Revision: 28. Mai 2012

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7 Kommentare
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MacSpi
16 Jahre zuvor

Momentsche mal so stimmt das aber nicht.
„Wenn ein Mensch keine Hinterbliebenen hat, ist der Staat der Erbe seiner Hinterlassenschaften.“
Richtig ist, wenn weder gesetzliche Erben noch ein Testament zugunsten anderer existiert tritt der Staat (genauer der Fiskus) als Erbe ein.

Neuling
16 Jahre zuvor

Bei umfangreicheren Nachlässen suchen auch freiberufliche Erbermittler nach möglichen Erben. Wenn sie ihr Handwerk gut verstehen, sind sie oft auch recht erfolgreich und der Staat geht bei Nachlass leer aus.

MacKaber
16 Jahre zuvor

Da man jetzt ja noch nicht sagen kann, wer evtl. noch einen Schlüssel hat, versiegelt man erst mal die Wohnung. Wenn er keine Angehörigen hatte, schliesst das nicht aus, dass noch ein anderer entfernter Verwandter in einer Seitenlinie der Erbfolge existiert. Wenn die Todesbescheinigung auf „natürlichen Tod“ lautet, gibt es keinen Grund für eine Obduktion.

Tim
16 Jahre zuvor

Zum Thema Obduktion: Die Todesursache wird wohl auf „unklar“ lauten, denn sonst wäre gleich ein Bestatter gekommen… Die KriPo macht dann eine Leichenschau (äußere Untersuchung der Leiche) und leitet in diesem Fall den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter, diese entscheidet dann über eine Obduktion.

16 Jahre zuvor

„Das bedeutet, daß er verkauft wird, unter den Hammer kommt und auch zunehmend bei ibäi versteigert wird. Danach werden Ertrag und Kosten gegeneinander aufgerechnet.“

Verdammt. Sarkasmus-Falle: Beim flüchtig drüberlesen dachte, Du sprichst (sarkastischerweise) über den Verblichenen *stirnklaps*

tosiluha
16 Jahre zuvor

Moment … so schnell geht das nicht.
Klar, wenn keine nahen Angehörigen da sind, kümmert sich erstmal das Ordnungsamt um die Bestattungen.
Aber der Rest geht nicht so schnell. Dann wird erstmal geprüft, ob vielleicht ein Testament vorhanden ist, ob gesetzliche Erben bekannt sind. Ggfs. beantragt das Ordnungsamt, so denn noch Angelegenheiten zu klären sind, die Anordnung der Nachlasspflegschaft. Ein Nachlasspfleger wird bestellt, wenn ein sicherungsbedürftiger Nachlass vorhanden ist. Also, wenn Geld oder Vermögensgegenstände überhaupt vorhanden sind. Der Nachlasspfleger hat die AUfgabe, Erben zu ermitteln und den Nachlass zu sichern. Die Sicherung kann auch im Verkauf von Gegenständen bestehen.
Und erst wenn keine Erben gefunden werden können, wird das Erbrecht des Fiskus festgestellt. ERbenermittlungsbüros werden grds. auf eigenes Kostenrisiko tätig und meist nur dann, wenn ein größerer (meist mindestens sechsstelliger Betrag) vorhanden ist.
Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann mir gerne mailen. Oder sich bei einem Rechtspfleger am Amtsgericht diesbezüglich erkundigen. 🙂

Sanny
Reply to  tosiluha
9 Jahre zuvor

@tosiluha:

Hallo tosiluha,

Wäre es möglich sie privat über Email anzuschreiben hätte einige fragen was einen verstorbenenbekannten angeht




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