Die Tätigkeit eines Pflegers sei auf die Erhaltung von Menschenleben ausgerichtet und deshalb könne eine nebenberufliche Tätigkeit als Bestatter bei den Patienten zu Irritationen führen.
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Das heißt dann also, daß die Ärzte ab sofort keine Totenscheine mehr ausstellen dürfen?
Immerhin sollen sie ja die Leute gesund machen… und da sie noch Geld für die Scheine bekommen, besteht ja auch ein wirtschaftlicher Interessenkonflikt…
bietet aber den Vorteil,alle Dienstleistungen aus einer hand anzubieten 8)
Newty
16 Jahre zuvor
Wasn scheiß – das setzt ja nen Mord voraus, um wirklich AG-Interessen zu gefährden. Den Krankenpfleger der alten Dame zum Beratungsgespräch bei den Hinterbliebenen zu schicken, ist allerdings pietätlos.
Mit der selben Handhabe könnte man ja auch alle Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland auf Vorrat speichern und bei Bedarf aus Tasche ziehen… Moment 😉 Mir scheint, als müsse man sich dran gewöhnen, dass die Unschuldsvermutung immer weiter zurückgedreht wird.
Dann darf ein Milchbauer also auch kein Rindfleisch verkaufen und der Hühnerhof kein Geflügel, da „Die Aufgaben der Viehwirtschaft bestünden in der Produktion und dem Verkauf von Primärprodukten wie Milch und Eiern. Damit aber sei eine Schlachtung, die das Ableben von Tieren voraussetzt, nicht zu vereinbaren, betonten die Richter.“
Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre, dass der Pfleger ganz viel Vorsorge und Propaganda betreibt. Beides ist wohl eher für die Konkurrenz schädlich, daher da eher unschön, hat aber wieder nix mit den AG-Interessen zu tun. Ausnahme: Der bekommt von anderen Unternehmen Taschengeld für Todesfälle
Andi
16 Jahre zuvor
So ungewöhnlich ist das nicht, einem Rettungsdienstmitarbeiter (m.W. war das in England) wurde es auch schon verboten.
Ist allerdings insofern interessant das zum Beispiel früher die Hamburger Feuerwehr beides tat, Krankentransport und Totentransport, wenn auch mit unterschiedlichen Fahrzeugen…;-)
at
16 Jahre zuvor
Tja, politischen Mandatsträgern, also dem Gesetzgeber, zu Gewissenkonflikten führende Nebentätigkeiten zu verbieten, ist hingegen gesetzlich nicht möglich.
hajo
16 Jahre zuvor
Der Hinweis auf die Ärzte von Buchstabensalat zeigt doch die Scheinheigligkeit.
Ausserdem: was soll’s?
Der betroffene Krankenpfleger
16 Jahre zuvor
Hallo zusammen! Ja tatsächlich bin ich es, jener Pfleger der damals den Prozeß geführt hat. Mittlerweile bin ich nicht mehr als Krankenpfleger tätig, sondern arbeite nun in einem Bestattungshaus (GmbH)als Geschäftsführer. Es war damals eine aufregende Zeit für mich. Leider hat das Gericht im Wesentlichen gegen meine Nebentätigkeit entschieden. Niemals gab es im übrigen Beschwerden seitens etwaiger Patienten oder Kolleginnen/Kollegen. Niemals habe ich für das betreffende Bestattungsinstitut geworben. Immerhin war meine Nebentätigkeit der Klinikleitung über mehr als 12 Jahren bekannt. Es ist traurig, dass offenbar manche Leute nicht verstehen können, dass man sehr wohl beide Tätigkeiten sehr ernsthaft und gewissenhaft ausführen kann. Oder waren etwa die lieben Mitbewerber (Bestatter) gegen mich aktiv???? Ich empfand damals, dass sich das Urteil hauptsächlich gegen die Bestatter gerichtet hat. Schließlich ließ man klar erkennen, dass dieser Berufsstand immer noch mit einem negativen Image behaftet ist. Der liebe Krankenpfleger, der plötzlich durch die Tätigkeit als Bestatter zum offenbar bösen Menschen wird und dazu beiträgt, dass Patienten nicht mehr Gesund werden. Was lernen wir daraus? Vorurteile egal gegen wen oder gegen… Weiterlesen »
Kurt
16 Jahre zuvor
Dann erst mal alles Gute zur GF Tätigkeit.
Aber seltsam finde ich das schon, zumal du schreibst, dass die Nebentätigkeit 12 Jahre bestanden hat und der AG davon wusste. Hast du in der Zeit einen Patienten umgebracht, damit du mehr Geld im Nebenjob machen konntest? Ich glaube kaum, also ich kann da die Ansicht des Gerichts nun wahrlich nicht nachvollziehen!
„§ 26
Leichenbesorger
Personen, die gewerbsmäßig oder berufsmäßig Leichen reinigen, ankleiden oder einsargen,
dürfen nicht im Lebensmittel-, Gaststätten- oder Friseurgewerbe tätig sein. “
Dann darf Tom auch keinen Kaffee oder Tee servieren.
Um die Gesetzbücher zu vereinfachen, und in einer kleinen Broschüre zusammenzufassen, Kleiner als die zehn Gebote, sagen wir in einem Satz: „Alles was nicht schriftlich erlaubt ist, ist verboten.“
@ Tom: Aber in der Geisterbahn dürfen sie jobben.
MacKaber
16 Jahre zuvor
Ach da fällt mir noch ein, Erste Hilfe leisten dürfen sie doch – oder?
Heißt Toms Hinweis auch, dass der Stammfriseur seiner Kundin im Sarg, auch wenn es zu Lebzeiten deren Wunsch war, nicht mehr die letzte Dauerwelle machen darf?
Physioblogger
16 Jahre zuvor
Ich sehe das exakt genauso, ich finde das wäre ein Widerspruch in sich selbst. Und es geht hier immerhin um Menschen.
Und in dem Bereich sollte man solche makaberen Scherze doch vermeiden!!
Richtig entschieden!!
Gruß:
Physioblogger
Buchstabensalat
16 Jahre zuvor
DAS finde ich ne echt interessante These.
Menschen leben und sterben. Wenn es also um den Menschen geht, wie kann es ein Widerspruch „in sich“ sein, sich um Leben UND Tod zu kümmern?
Salat
Töfflibueb
16 Jahre zuvor
@MacKaber:
In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
In der Schweiz ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
In Österreich ist alles erlaubt, was verboten ist. :o)
-thh
16 Jahre zuvor
Oh, auch andere Kombinationen sind manchmal eher ungünstig. Ich erinnere mich an einen Bekannten, der ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig ist – hauptberuflich arbeitete er damals bei der Steuerfahndung. Eigentlich sollte man denken, daß das nicht zu Interessenskonflikten führen könne, doch eines Tages betrat er an der Spitze des Rettungsteams die Wohnung eines Patienten, der über kardiala Beschwerden klagte, und es kam zum sofortigen gegenseitigen Wiedererkennen: der Patient stöhnte nur „Herr X, hat Ihnen das noch nicht genügt? Wollen Sie mich jetzt endgültig ins Grab bringen?“, und er erkannte in dem Patienten einen Unternehmer, gegen den er zu diesem Zeitpunkt gerade ein umfangreiches Steuerstrafverfahren führte. Dem Blutdruck des Patienten war diese rettungsdienstliche Intervention wohl nur begrenzt dienlich. 😉
Der betroffene Krankenpfleger
16 Jahre zuvor
Interessante Meinungen die geäußert wurden. Meine Bekannten, Freunde und Arbeitskolleginnen und Kollegen haben damals auch viel diskutiert. Die gesamte Mitarbeitervertretung (MAV) stand damals hinter mir. Es wurde natürlich zuvor heftig diskutiert. Aber es war nun einmal über viele Jahre bekannt, dass ich als Nebentätigkeit den Beruf des BESTATTERS nachging und niemals Beschwerden kamen. Wenn man ganz ehrlich ist, dann spielt sich das Negative in dieser Angelegenheit nur im Kopf ab. Morgens, im Krankenhaus bringt der Pfleger einen Patienten zum OP. Abends oder am Wochenende legt er einen Verstorbenen in einen Sarg. Beides macht er sehr Gewissenhaft und ordentlich. Am nächsten Morgen steht er wieder im Krankenhaus. Der selbe Mensch, der gleiche verantwortungsvolle Mensch. Was ist jetzt anders?? Nichts !! Alles was man nun hinein interpretiert spielt sich im Kopf ab. Er wird verurteilt für etwas, was niemals stattgefunden hat. Aber so ist das nun einmal mit den Menschen. Ich habe aus diesem Prozeß sehr viel gelernt. Ich hätte damals nicht gedacht, wieviel schlechtes Gedankengut mit dem Thema Tod und Sterben verbunden wird. Schöne Weihnachten und… Weiterlesen »
Der betroffene Krankenpfleger
16 Jahre zuvor
Und noch etwas zum Eintrag Nr. 10.
Krankenschwestern oder Krankenpfleger gehören nicht zu der Gruppe, die keinen Umgang mit Verstorbenen haben dürfen. Ganz im Gegenteil hat diese Gruppe sehr viel mit Verstorbenen zu tun. Es ist sogar ein Bestandteil der Ausbildung. Deshalb bin ich der Meinung, dass diese Berufsgruppe besonders auch für den Beruf des Bestatters geeignet ist. Meine Erfahrungen (über 20 Jahre im OP-bzw. Anästhesiebereich) helfen mir jetzt erheblich beim Umgang mit Verstorbenen. Niemand wird ernsthaft anzweifeln, dass eine ausgebildete/r Schwester/Pfleger über weitaus größeren Wissensschatz in den Themen Anatomie oder Physiologie des menschlichen Körpers hat, als unausgebildete Personen. Ebenso verhält es sich in den Bereichen der Hygiene, aber auch die zwischenmenschlichen Beziehungen wie Trauerbegleitung.
MacKaber
16 Jahre zuvor
@ 17: Na gut, das war das Bundesarbeitsgericht. Und wie sieht das mit EU-Recht aus? Gäbe es da Chancen?
Olla
12 Jahre zuvor
Ich bin auch Krankenpflegerin und habe zunächst nur Fragezeichen beim Lesen in den Augen gehabt: Warum sollte man als Krankenpfleger nicht nebenberuflich Bestatter sein dürfen? Aber nach dem ich darüber nachdachte, kam ich zu dem Schluss, dass es ganz klar einen Interessenkonflikt zwischen den Berufen gibt. Wir können als Pfleger den Tod nicht verhindern, aber wir sollten auch keinesfalls einen Gewinn daraus ziehen. Wir haben nicht viel mit Toten zu tun, sondern mit Sterbenden und das ist ein großer Unterschied. Ein Arzt dürfte sicherlich genauso wenig als Bestatter tätig sein wie ein Krankenpfleger.
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Das heißt dann also, daß die Ärzte ab sofort keine Totenscheine mehr ausstellen dürfen?
Immerhin sollen sie ja die Leute gesund machen… und da sie noch Geld für die Scheine bekommen, besteht ja auch ein wirtschaftlicher Interessenkonflikt…
Salat
Faszinierend, was alles totreguliert werden kann.
bietet aber den Vorteil,alle Dienstleistungen aus einer hand anzubieten 8)
Wasn scheiß – das setzt ja nen Mord voraus, um wirklich AG-Interessen zu gefährden. Den Krankenpfleger der alten Dame zum Beratungsgespräch bei den Hinterbliebenen zu schicken, ist allerdings pietätlos.
Mit der selben Handhabe könnte man ja auch alle Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland auf Vorrat speichern und bei Bedarf aus Tasche ziehen… Moment 😉 Mir scheint, als müsse man sich dran gewöhnen, dass die Unschuldsvermutung immer weiter zurückgedreht wird.
Dann darf ein Milchbauer also auch kein Rindfleisch verkaufen und der Hühnerhof kein Geflügel, da „Die Aufgaben der Viehwirtschaft bestünden in der Produktion und dem Verkauf von Primärprodukten wie Milch und Eiern. Damit aber sei eine Schlachtung, die das Ableben von Tieren voraussetzt, nicht zu vereinbaren, betonten die Richter.“
Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre, dass der Pfleger ganz viel Vorsorge und Propaganda betreibt. Beides ist wohl eher für die Konkurrenz schädlich, daher da eher unschön, hat aber wieder nix mit den AG-Interessen zu tun. Ausnahme: Der bekommt von anderen Unternehmen Taschengeld für Todesfälle
So ungewöhnlich ist das nicht, einem Rettungsdienstmitarbeiter (m.W. war das in England) wurde es auch schon verboten.
Ist allerdings insofern interessant das zum Beispiel früher die Hamburger Feuerwehr beides tat, Krankentransport und Totentransport, wenn auch mit unterschiedlichen Fahrzeugen…;-)
Tja, politischen Mandatsträgern, also dem Gesetzgeber, zu Gewissenkonflikten führende Nebentätigkeiten zu verbieten, ist hingegen gesetzlich nicht möglich.
Der Hinweis auf die Ärzte von Buchstabensalat zeigt doch die Scheinheigligkeit.
Ausserdem: was soll’s?
Hallo zusammen! Ja tatsächlich bin ich es, jener Pfleger der damals den Prozeß geführt hat. Mittlerweile bin ich nicht mehr als Krankenpfleger tätig, sondern arbeite nun in einem Bestattungshaus (GmbH)als Geschäftsführer. Es war damals eine aufregende Zeit für mich. Leider hat das Gericht im Wesentlichen gegen meine Nebentätigkeit entschieden. Niemals gab es im übrigen Beschwerden seitens etwaiger Patienten oder Kolleginnen/Kollegen. Niemals habe ich für das betreffende Bestattungsinstitut geworben. Immerhin war meine Nebentätigkeit der Klinikleitung über mehr als 12 Jahren bekannt. Es ist traurig, dass offenbar manche Leute nicht verstehen können, dass man sehr wohl beide Tätigkeiten sehr ernsthaft und gewissenhaft ausführen kann. Oder waren etwa die lieben Mitbewerber (Bestatter) gegen mich aktiv???? Ich empfand damals, dass sich das Urteil hauptsächlich gegen die Bestatter gerichtet hat. Schließlich ließ man klar erkennen, dass dieser Berufsstand immer noch mit einem negativen Image behaftet ist. Der liebe Krankenpfleger, der plötzlich durch die Tätigkeit als Bestatter zum offenbar bösen Menschen wird und dazu beiträgt, dass Patienten nicht mehr Gesund werden. Was lernen wir daraus? Vorurteile egal gegen wen oder gegen… Weiterlesen »
Dann erst mal alles Gute zur GF Tätigkeit.
Aber seltsam finde ich das schon, zumal du schreibst, dass die Nebentätigkeit 12 Jahre bestanden hat und der AG davon wusste. Hast du in der Zeit einen Patienten umgebracht, damit du mehr Geld im Nebenjob machen konntest? Ich glaube kaum, also ich kann da die Ansicht des Gerichts nun wahrlich nicht nachvollziehen!
Nur mal so als weiteren Baustein zur Diskussion:
„§ 26
Leichenbesorger
Personen, die gewerbsmäßig oder berufsmäßig Leichen reinigen, ankleiden oder einsargen,
dürfen nicht im Lebensmittel-, Gaststätten- oder Friseurgewerbe tätig sein. “
[url=http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=1&url=http%3A%2F%2Fwww.offenburg.de%2Fdynamic%2Fassets%2FBestattungsgesetz_BW.pdf&ei=2i9ESfmZAYbW0AXC5621Bg&usg=AFQjCNGGJRS-TqsLJ6P2t91FG6y3P7C1Wg&sig2=_zasJdmhBmCs6pkLTOVqCw]Quelle[/url]
Dann darf Tom auch keinen Kaffee oder Tee servieren.
Um die Gesetzbücher zu vereinfachen, und in einer kleinen Broschüre zusammenzufassen, Kleiner als die zehn Gebote, sagen wir in einem Satz: „Alles was nicht schriftlich erlaubt ist, ist verboten.“
@ Tom: Aber in der Geisterbahn dürfen sie jobben.
Ach da fällt mir noch ein, Erste Hilfe leisten dürfen sie doch – oder?
Heißt Toms Hinweis auch, dass der Stammfriseur seiner Kundin im Sarg, auch wenn es zu Lebzeiten deren Wunsch war, nicht mehr die letzte Dauerwelle machen darf?
Ich sehe das exakt genauso, ich finde das wäre ein Widerspruch in sich selbst. Und es geht hier immerhin um Menschen.
Und in dem Bereich sollte man solche makaberen Scherze doch vermeiden!!
Richtig entschieden!!
Gruß:
Physioblogger
DAS finde ich ne echt interessante These.
Menschen leben und sterben. Wenn es also um den Menschen geht, wie kann es ein Widerspruch „in sich“ sein, sich um Leben UND Tod zu kümmern?
Salat
@MacKaber:
In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
In der Schweiz ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
In Österreich ist alles erlaubt, was verboten ist. :o)
Oh, auch andere Kombinationen sind manchmal eher ungünstig. Ich erinnere mich an einen Bekannten, der ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig ist – hauptberuflich arbeitete er damals bei der Steuerfahndung. Eigentlich sollte man denken, daß das nicht zu Interessenskonflikten führen könne, doch eines Tages betrat er an der Spitze des Rettungsteams die Wohnung eines Patienten, der über kardiala Beschwerden klagte, und es kam zum sofortigen gegenseitigen Wiedererkennen: der Patient stöhnte nur „Herr X, hat Ihnen das noch nicht genügt? Wollen Sie mich jetzt endgültig ins Grab bringen?“, und er erkannte in dem Patienten einen Unternehmer, gegen den er zu diesem Zeitpunkt gerade ein umfangreiches Steuerstrafverfahren führte. Dem Blutdruck des Patienten war diese rettungsdienstliche Intervention wohl nur begrenzt dienlich. 😉
Interessante Meinungen die geäußert wurden. Meine Bekannten, Freunde und Arbeitskolleginnen und Kollegen haben damals auch viel diskutiert. Die gesamte Mitarbeitervertretung (MAV) stand damals hinter mir. Es wurde natürlich zuvor heftig diskutiert. Aber es war nun einmal über viele Jahre bekannt, dass ich als Nebentätigkeit den Beruf des BESTATTERS nachging und niemals Beschwerden kamen. Wenn man ganz ehrlich ist, dann spielt sich das Negative in dieser Angelegenheit nur im Kopf ab. Morgens, im Krankenhaus bringt der Pfleger einen Patienten zum OP. Abends oder am Wochenende legt er einen Verstorbenen in einen Sarg. Beides macht er sehr Gewissenhaft und ordentlich. Am nächsten Morgen steht er wieder im Krankenhaus. Der selbe Mensch, der gleiche verantwortungsvolle Mensch. Was ist jetzt anders?? Nichts !! Alles was man nun hinein interpretiert spielt sich im Kopf ab. Er wird verurteilt für etwas, was niemals stattgefunden hat. Aber so ist das nun einmal mit den Menschen. Ich habe aus diesem Prozeß sehr viel gelernt. Ich hätte damals nicht gedacht, wieviel schlechtes Gedankengut mit dem Thema Tod und Sterben verbunden wird. Schöne Weihnachten und… Weiterlesen »
Und noch etwas zum Eintrag Nr. 10.
Krankenschwestern oder Krankenpfleger gehören nicht zu der Gruppe, die keinen Umgang mit Verstorbenen haben dürfen. Ganz im Gegenteil hat diese Gruppe sehr viel mit Verstorbenen zu tun. Es ist sogar ein Bestandteil der Ausbildung. Deshalb bin ich der Meinung, dass diese Berufsgruppe besonders auch für den Beruf des Bestatters geeignet ist. Meine Erfahrungen (über 20 Jahre im OP-bzw. Anästhesiebereich) helfen mir jetzt erheblich beim Umgang mit Verstorbenen. Niemand wird ernsthaft anzweifeln, dass eine ausgebildete/r Schwester/Pfleger über weitaus größeren Wissensschatz in den Themen Anatomie oder Physiologie des menschlichen Körpers hat, als unausgebildete Personen. Ebenso verhält es sich in den Bereichen der Hygiene, aber auch die zwischenmenschlichen Beziehungen wie Trauerbegleitung.
@ 17: Na gut, das war das Bundesarbeitsgericht. Und wie sieht das mit EU-Recht aus? Gäbe es da Chancen?
Ich bin auch Krankenpflegerin und habe zunächst nur Fragezeichen beim Lesen in den Augen gehabt: Warum sollte man als Krankenpfleger nicht nebenberuflich Bestatter sein dürfen? Aber nach dem ich darüber nachdachte, kam ich zu dem Schluss, dass es ganz klar einen Interessenkonflikt zwischen den Berufen gibt. Wir können als Pfleger den Tod nicht verhindern, aber wir sollten auch keinesfalls einen Gewinn daraus ziehen. Wir haben nicht viel mit Toten zu tun, sondern mit Sterbenden und das ist ein großer Unterschied. Ein Arzt dürfte sicherlich genauso wenig als Bestatter tätig sein wie ein Krankenpfleger.