Frag doch den Undertaker

Krankenpfleger wird durch wenige Handgriffe zum Mordverdächtigen

Ich bin seit Jahren treuer Leser des Bestatterweblogs. Bei manchen Beiträgen musste ich schmunzeln, bei anderen trat der berühmte „Achsoooistdas-Effekt“ ein.

Nun zu meiner Frage, die mich schon lange beschäftigt:
Ich arbeite als Nachtkrankenpfleger in einem Seniorenheim in Bayern. Wenn nachts einer unserer Bewohner stirbt, rufen wir den Arzt. Oft dauert es aber 2-3 Stunden bis der kommt und manchmal wollen in der Zwischenzeit die Angehörigen Abschied nehmen. Nun bietet ja mancher Tote nicht gerade einen angenehmen Anblick. Ich möchte aber nich, dass die Angehörigen durch diesen Anblick verstört oder gar traumatisiert werden. Schließlich soll die Abschiednahme ja würdevoll von statten gehen. Mit einigen wenigen Handgriffen könnte ich den Verstorbenen so richten, dass der Würde des Augenblikcks genüge getan wird.

Aber wenn der Arzt dann kommt, dann kann es vor allem bei jüngeren Ärzten dazu kommen, daß er aufgrund der Lageveränderung dann von einer unnatürlichen Todesursache ausgeht. Die Konsequenz: Mitten in der Nacht kommt die Kripo, Spurensicherung und das ganze Programm.
Für die Angehörigen der absolute Albtraum. Für uns Pflegepersonal auch.
Als Krankenpfleger steht man alleine gelassen da. So! Und jetzt meine Frage:
Was kann man da tun?

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Ich weiß, dass es keine einfache Antwort gibt. Aber vielleicht haben Sie ein paar Ideen, um dieses Dilemma zumindest etwas aufzulösen.

Viele Grüße,
J.

Normalerweise würde man ja jetzt sagen, daß es selbstverständlich möglich sein sollte, daß das Pflegepersonal einem Verstorbenen diesen letzten Dienst erweist. Und das ist auch so. Niemand kann etwas dagegen sagen, wenn Ihr die Verstorbenen wascht, ordentlich ankleidet und vernünftig bettet.

In einem Altenheim hier ist es üblich, daß die Verstorbenen alle ein Totenhemd bekommen, die Hände gefaltet und dann bei Kerzenlich in einem extra Zimmer aufgebahrt werden.

Das geht deshalb, weil die Ärzte da dort kennen und „mitspielen“.

Verändert man die Lage eines Verstorbenen, kann das dazu führen, dass sich die Leichenflecken an falschen Stellen bilden und nicht mehr mit möglichen anderen Anzeichen korrespondieren. Oder die Leichenfelcken passen nicht zur späteren Lage des Toten.
Der Arzt möchte u.U. auch die Lage und Haltung des Verstorbenen mit in seine Beurteilung einbeziehen. Das gilt um so mehr, je weniger der Arzt den Toten vorher gekannt hat.

Auf der anderen Seite schreibst Du mir aus Bayern und ich weiß von bayerischen Kollegen, daß dort oft die Verstorbenen auch von den Angehörigen in ihr bestes G’wand gesteckt und feierlich aufgebahrt werden. Der Arzt kommt dann auch erst später dazu.
Natürlich erschweren solche Maßnahmen die Leichenschau, aber ein Arzt sollte trotzdem in der Lage sein, zu beurteilen, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist.

Nun muss man aber auch die Ärzte verstehen. Ich behaupte ja immer wieder und stehe damit mit den führenden Forensikern in Einklang, dass in Deutschland eine große Zahl von Tötungsdelikten unerkannt bleibt. Immerhin kann auch jeder Augenarzt oder wer immer gerade Bereitschaftsdienst hat, solche Leichenschauen durchführen. Ich will damit nicht sagen, daß ein Augenarzt das nicht kann, möchte aber behaupten, daß ein darauf spezialisierter Fachmann das besser könnte.

Anders herum gesagt bedeutet das, daß Ärzte die sich bemühen, sehr sorgfältig zu arbeiten, dazu gezwungen sind, jede Merkwürdigkeit als Anlass zu nehmen, das Kreuz bei „nichtnatürliche Todesursache“ zu machen. Nach dem Motto: Im Zweifel lieber melden.

Die Lösung kann nur darin bestehen, daß Ihr alle nur erdenklichen Ärzte schon im Vorfeld über Eure letzten Bemühungen informiert, damit sie Bescheid wissen, warum der Verstorbene verändert wurde.
Ich weiß, daß das in einer großen Stadt sehr schwierig sein kann.
Es hilft aber auch, den Arzt direkt bei seinem Eintreffen nochmals darüber zu informieren.

Jedenfalls kann man es weder dem Pflegepersonal, noch den Angehörigen verbieten, ihren Toten „schön zu machen“, auch das ist nämlich in gewisser Weise Bestandteil der Totenfürsorgepflicht.


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In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 4. April 2012 | Revision: 28. Mai 2012

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Brummbär
12 Jahre zuvor

Gott wie furchtbar, wenn man Menschen in der Pflege, wenn sie ihren Beruf ernst nehmen und sich bei der knappen Zeit die ihnen zur Verfügung steht um solche Dinge wundervollerweise kümmern, auch noch versucht Knüppel zwischen die Beine zu werfen – respektive dies sogar tun muss.
Natürlich ist es wichtig, dass Todesfälle möglichst genau untersucht werden, aber dies kann manchmal bittere Konsequenzen haben.

Martin
12 Jahre zuvor

Hmm…, vielleicht würde es ja auch helfen, wenn man vorher einige Fotos macht? Damit die Lage vor der Veränderung ersichtlich ist?
Ich weiss, es macht sich nicht so gut wenn noch jemand zuschaut, aber auch hier kann man die Anwesenden ja darüber informieren.

Raeblein
12 Jahre zuvor

Ich kenne das Problem, möchte aber folgenden Gedankengang einwerfen.
Wenn Frau Meier nachweislich tot ist, und nicht grade in den letzten Zügen liegt, gibt es irgendeinen Grund die Tochter nachts um 2 aus dem Bett zu klingeln ? Ihre Mutter ist tot, sie wird vermutlich darüber aufgeregt sein muss sie dann noch mit Schlafmangel zum Altenheim fahren ? Wäre nicht die erste die einen Unfall auf dem Weg hatte behaupte ich ohne die Behauptung belegen zu können.
Ich halte folgendes Verhalten für besser:
Grade Nachts erst den Bereitschaftsarzt informieren oder noch besser den Hausarzt vorher ansprechen das er angerufen werden mag. Den Totenschein abwarte und erst dann auf die Uhr schaue und sich überlege ob man nicht statt um 4 auch erst um 6 bei den Angehörigen anrufen kann. In der dazwischen liegenden Zeit kann ich dann die Spuren der Leichenschau beseitigen und das Zimmer lüften.

12 Jahre zuvor

@3 (Raeblein):
Ich kann Dir nur recht geben.
Dazu kommt noch, das den Angehörigen dann zwischen 3 – 4 Uhr nachts noch einfällt, den Bestatter aus dem Bett zu klingeln, obwohl noch nicht mal der Arzt da war und den Leichenschauschein entsprechend ausfüllen konnte, oder er war da, hat aber den Leichenschauschein mitgenommen.
Ohne diesen Schein, nehme ich aber keinen mit und der Arzt liegt schon wieder in der Koje und wenn man Glück hat, hat er den Leichenschauschein ausgefüllt, wenn die Praxis öffnet.
Also immer brav warten, bis der Leichenschauschein vorliegt und das Kreuz bei „Natürlicher Todesursache“ gemacht ist, dann erst handeln. So ist man auf der sicheren Seite.
Man muß in so einem Fall weder die Angehörigen noch den Bestatter aus dem Bett werfen, denn der Verstorbene ist auch noch zwischen 7 – 8 Uhr tot.

12 Jahre zuvor

Tja, wieder einmal das Thema Leichenschau.
Wir im Krankenhaus haben es da noch verhältnismäsig leicht, aber viele hausärztichen Kollegen stöhnen, und das mit recht:
Da wird man nachts angerufen.
Von Angehörigen, die zu Recht aufgeregt und aufgelöst sind.
Kommt dann in die Wohnung, muss die Familie beruhigen und bei schummeriger Beleuchtung so pietätsvoll wie möglich einen Leichnam untersuchen… Glück hat man, wenn man den Patienten kennt und über potentiell tödliche Vorerkrankungen Bescheid weiß. Pech hat man – wenn man im Dienst ist und nichts über Vorerkrankungen weiß – nur das, was die Angehörigen einem erzählen… und dann wage ich mal zu behaupten: in so einer Situation kenn NIEMAND wirklich treffsicher eine „Nicht-Natürliche“ Todesursache mit hinreichender Sicherheit ausschließen.
Trotzdem wird in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle ein „natürlicher Tod“ bescheinigt.

12 Jahre zuvor

Ist es denn nicht möglich, die Angehörigen erst nach der ärztlichen Nachschau zu informieren? Ich denke doch, damit wäre das Problem elegant gelöst. Und nachdem der Notarzt wahrscheinlich einiges schneller vor Ort ist, dürfte der Zeitverzug doch auch nur gering sein. Gibt es da eine Vorschrift, die dagegen spricht? Für mich als Angehöriger wäre das jedoch in Ordnung.

Big Al
12 Jahre zuvor

Je länger der Tote liegt desto tot…
Mist, wieder den Faden verloren.
B. A.

Raeblein
12 Jahre zuvor

@6 DerSilberneLöffel Bitte bitte keinen NOTARZT zu einem Nachweislich (!!!) Toten (erkaltet und star…) rufen. Wenn der Mensch grade noch lebt sieht das anders aus. Aber geben wir uns keinen Illusionen hin, die allermeisten Bewohner eines Altenheims werden in einem der drei Rundgänge schon längere Zeit leblos aufgefunden, und nicht etwa im Todeskampf angetroffen. Die Notärzte haben andere Sachen im Kopf, als Totenscheine auszustellen. Hier liegt natürlich auch ein Problem da der eine Bereitschaftsarzt der Nachts aktiv ist sowohl sich um alle Lebenden und alle verstorbenen Kümmern muss fallen die Verstorbenen in der Prioritäten liste nach unten. Besser fände ich auch einen „Leichenschauer“ der nichts anderes macht als Totenscheine ausstellen aber verpflichtet ist sich mit dem Hausarzt kurz zuschließen. damit man nicht jedes Mal diskutieren muss warum Fr. Meier 89 Jahre mit mehren potentiell tödlichen Krankheiten nicht (mehr) die maximal Therapie erhält. Auch kann ich aus eigener Erfahrung sagen das Angehörige besser nicht bei einer vernünftig durchgeführten Leichenschau im gleichen Raum anwesend sein sollen. Das hat mehr mit Fleischbeschau und weniger mit Pietät zu tun.… Weiterlesen »

Knallschote
12 Jahre zuvor

der arme bestatter muß da trotzdem raus, weil viele altenheime keine kühlung haben.

Big Al
12 Jahre zuvor

Irgendwann muss der Bestatter da wohl ran.
Aber der Bestatter geht erst ran wenn er alle Papiere hat inkl. Totenschein. Sonderfälle sucht ihr bitte selbst im Archiv.
B. A.

Christians Ex
12 Jahre zuvor

Auf Fotos machen bin ich auch gerade als erstes gekommen. Im Zeitalter von Digiknipsen und Fotohandys sicher nicht das Problem, eine Kamera in Griffweite zu haben.

BlackBaron
12 Jahre zuvor

Wie wäre es wenn die Heimleitung verbindliche Regeln aufstellt, an die sich dann alle Pflegeschichten zu halten haben. Die Heimleitung kann dann dies auch mit Ärzten besprechen. Man kann für Angehörige ein Informationsblatt gestalten, in dem dies Thema aufbereitet ist, damit die Angehörigen wissen, was sie erwartet und warum etwas gemacht wird und keiner kommt mehr in Schwierigkeiten.
In so einer Information kann ja dann enthalten sein, dass erst die Leichenschau stattgefunden haben muß, bevor Angehörige informiert werden…..

12 Jahre zuvor

@8 Raeblein: Na, ich dachte ja auch eher an den Fall, dass der Patient noch etwas geröchelt hat. Aber die Zeitverzögerung kann man doch auch mit dem Bereitschaftsarzt koordinieren, so schwer sollte es doch nicht sein. Aber eine klare Regelung im Heim mit einheitlicher Vorgehensweise ist sicher von Vorteil. Wie immer gilt: es stirbt sich nicht so einfach 😉

Knud
12 Jahre zuvor

Moin!

Wenn ich sehe, dass mein naher Angehöriger stirbt, ich mal ein paar Stunden Schlaf-Auszeit nehme und werde nicht unverzüglich informiert, dass es nun während meiner Abwesenheit „passiert“ ist, wäre ich unfroh. Sieht jeder anders, das muss die Pflege mit den Angehörigen besprechen und in der Akte neben der Erreichbarkeit der Angehörigen vermerken.
Arzt siehe oben: Morgens um 8 in der Praxis des Hausarztes angerufen und gut ist.

Yeti
12 Jahre zuvor

Hey J., ich arbeite selbst im Krankenhaus. Wir benachrichtigen Angehörige erst morgens (ab 7 Uhr) über in der Nacht Verstorbene Patienten. Anders sieht es natürlich aus, wenn jemand nicht schon tot sondern im akuten Sterbeprozess begriffen ist. Dein Problem war ja aber, das du z.B. auf einem Rundgang einen Patienten verstorben vorfindest, wie du das organisierst. Also (so wars im Pflegeheim meiner Oma, sehr sinnvolle Leitlinie finde ich. War ein internes Dokument, ich durfte aber mal schauen wie die das organisieren) 1.) Ansprechen, Anfassen, sich sicher sein das der Pat. tot ist. Sollte der Patient nicht tot, aber in einer kritischen Situation sein, sofort 19222 verständigen. Ansonsten gemäß der (im Altersheim normalerweise zwingend vorliegenden) Patientenverfügung handeln. 1a.)Wenn keine Reanimation (weder mechanisch noch medikamentös!) gewünscht, Bereitschaftsarzt rufen. BA füllt Totenschein aus. 1b.)Wenn Reanimation gewünscht: forensische Absicherung (wichtig für dich, falls Angehörige klagen!). Unverzüglich 19222 anrufen, den Anweisungen des Leitstellen- Koordinators folgen (wichtig! Juristische Absicherung!) Notarzt und Sanis machen EKG- Analyse evtl. Rea- Beginn, bei Eintreffen des Notarztes sagt diese/r „Es liegen sichere Todeszeichen vor, wir brechen… Weiterlesen »

Felis
12 Jahre zuvor

*gg* Für alle nicht Bayer, 19222 ist gleichbedeutend 112. Selbst in Bayern wird versucht 19222 abzuschaffen. Auch dort gilt schon seit längerem 112. Nur mal so am Rande. Wer hat/hatte die denn noch, Da war noch ein zweites Bundesland. Baden-Württemberg? *Kopf Kratz* Mmmm Respekt also Meine „Nachtkollegen“ hatten keine Zeit einen Verstorbenen herzurichten. Die waren voll beschäftigt mit den Lebenden. Mehr wie Arzt Formulare u. s. w. war nicht drin. Und solange kein Arzt da war um den Tod festzustellen: Lass die Finger davon. In drei Stunden ist der immer noch tot. Mein Mann sagte es wäre in unseren Breitengraden so gar üblich das Angehörige nicht vor 7 Uhr morgens angerufen werden. In der Regel ist deine Schicht zu der Zeit schon beendet soll sich der Frühdienst damit rum ärgern. Wie aber oben schon erwähnt wenn der Bewohner gerade im akuten Sterbeprosses drin ist und es die Angehörigen noch hin schaffen dann finde ich es schon wichtig ihnen die Gelegenheit zum Abschied zu geben.

Conny
12 Jahre zuvor

Meine Oma starb scheinbar zwischen 5.00und 7.00.Bescheid bekamen wir erst fast 4 Stunden später.Für mich ist es nicht nach vollziehbar,und mir macht es so zu schaffen.Der Gedanke daran wie lange sie da gelegen ist.Sicher war sie tot und hat nichts gemerkt,aber meine Gedanken kreisen immer um diesen Tag.Das hat kein Mensch verdient.Ich wäre froh gewesen,mich hätte man sofort informiert,wenn man einen Menschen liebt,ist die Uhrzeit doch egal.

roland b.
12 Jahre zuvor

Die 19222 in BY+BW kommt meines Wissens daher, daß dort die Rettungsleitstellen vom Roten Kreuz betrieben werden, also privat. Die 112 ist aber eine behördliche Nummer, aufgrund irgendeines halbgaren Gesetzes, und geht deshalb nur an die Feuerwehr.

Felis
12 Jahre zuvor

Du hälst das Rote Kreuz jetzt nicht im Ernst für ne Private Einrichtung bzw private Rettungsdienstorganisation, oder? Laß mich raten du bist Schlauchdruide. @ roland b.




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