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Krankmeldung zu spät, jetzt gekündigt

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Ich bin alleinerziehend und seit mein Sohn in den Kindergarten geht, bin ich wieder berufstätig. Ich habe eine Stelle als Schreibkraft und PC in einem Beerdigungsinstitut. Hallo, der Vater kümmert sich nicht und die Verantwortung liegt allein bei mir. Mir ist mein Sohn wichtiger als mein Beruf und wenn im Kindergarten Stuhlkreis ist oder ein Ausflug stattfindet oder wenn die Kinder Läuse haben oder Kindergartn sonstwie geschlossen ist, dann bleibe ich selbstverständlich zu Hause.
Mein Chef behandelt seine Mitarbeiter sehr ungleichmässig. Na ja das ist zur Hälfte auch Familie. Da weiß man ja schon alles.
Wenn ich dann eine Krankmeldung bringe, damit ihm für den Lohn keine Unkostenbeiträge entstehen, dann ist er sauer. Ich habe die immer wie gesetzlich vorgeschrieben, am dritten Tag gebracht, manchmal also mitgebracht wenn ich schon wieder gesund war.
Da hat er von mir als einziger verlangt, dass ich die Krankmeldung schon am ersten Tag der Krankheit bringe. Das ist ja sowieso nicht gültig, hat mir eine Freundin gesagt, die bei einem RA arbeitet. Wenn er das verlangt, muss er das von allen verlangen, sonst wirkt das bei mir nicht.
Am ersten Tag hilft mir aber nichts, weil ich den ersten Tag für meinen Sohn brauche. Also bringe ich die Zettel nach wie vor am dritten Tag und hab schon drei Abmahnungen deshalb bekommen. Kein anderer in der Firma hat eine Abmahnung bekommen !!!
Nun hat er mich fristlos und gleichzeitig fristgerecht gekündigt, weil die letzte Krankmeldung auch erst wieder am gesetzlichen dritten Tag gekommen ist. Was soll ich tun?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient dazu, dem Arbeitgeber belegen zu können, daß der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, arbeiten zu gehen. Neben dieser Möglichkeit gibt es auch noch die Ausübung eines öffentlichen Amtes, zum Beispiel als Schöffe, als Begründung, vom Dienst freigestellt zu werden.
Neben diesen Besonderheiten gibt es eigentlich nur noch die Möglichkeit bezahlten oder unbezahlten Urlaub zu nehmen, wenn man aus dringenden Gründen zu Hause bleiben muß.

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Die Gründe hierfür können, müssen aber nicht den Arbeitgeber interessieren. Im Grunde schuldest Du ihm die Arbeit und er Dir den Lohn.
Wenn Du schon häufiger vorgeschobene Erkrankungen benutzt hast, um daheim bleiben zu können, ist es durchaus angemessen, wenn ein skeptisch gewordener Arbeitgeber die sofortige Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt. Das kann er auch bei einzelnen Mitarbeitern anordnen.
Kommst Du dieser Anordnung nicht nach, riskierst Du eine Abmahnung und letztlich, wie es jetzt passiert ist, eine Kündigung.

Zunächst einmal ist „Alleinerziehen“ keine Krankheit und kein Schicksalsschlag, sondern ein in unserer Gesellschaft vielfach vorkommender Zustand. Auch wenn es schwer ist, muß man sich entsprechend häuslich arrangieren, um auch noch arbeiten gehen zu können. Man kann nicht einfach den Alleinerziehungsumstand als so wichtig und schicksalhaft hinstellen und von der Arbeit fernbleiben, wenn sich ganz oder punktuell die Situation verschlechtert.
In dringenden Einzelfällen darf man bei normalen Arbeitgebern durchaus auf Verständnis hoffen, wird dann aber auf den guten Willen und vor allem auf bezahlte oder unbezahlte Urlaubstage angewiesen sein.

Hat man den Arbeitgeber durch vorgetäuschte Erkrankungen schon mehrfach betrogen und belogen, so darf man sich sicher sein, daß ein aufmerksamer Chef den Braten schnell riecht und durch entsprechende Anordnungen, so wie bei Dir geschehen, dem entgegenwirkt.
Dann ist es weder eine Ungerechtigkeit, noch grundsätzich ein gemeiner Schlag des Schicksals, wenn man einer verstärkten Kontrolle unterliegt.
Kommt man dem nicht nach, wird man die Konsequenzen zu tragen haben.

In Deinem konkreten Fall sehe ich persönlich wenig Chancen, den Arbeitsplatz behalten zu können bzw. wieder zu bekommen. Allerdings könnte eine Klage vor dem Arbeitsgericht insoweit Erfolg haben, als daß das Gericht bei Würdigung aller Umstände, nach meiner Erfahrung, durchaus zu dem Schluß kommen könnte, daß eine fristgemäße Kündigung ausreicht und eine fristlose Kündigung überzogen sein könnte.
Hier würde ich mich anwaltlicher Hilfe versichern. Auch Gewerkschaften, Berufs- und Sozialverbände helfen und beraten bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Es ist übrigens ein Irrglaube, der Arbeitgeber müsse für Deinen Lohn nicht einstehen, wenn Du ihm eine AU-Bescheinigung des Arztes bringst. Das ist ggfs. allenfalls bei immer wiederkehrenden Krankmeldungen aufgrund der selben Erkrankung der Fall, ansonsten tritt die Krankenkasse erst nach mehreren Wochen für den Lohn ein. Der Arbeitgeber muß also normalerweise beim üblichen „Krankfeiern“ immer den Lohn fortzahlen.

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