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Krankmeldung zu spät, jetzt gekündigt

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Ich bin alleinerziehend und seit mein Sohn in den Kindergarten geht, bin ich wieder berufstätig. Ich habe eine Stelle als Schreibkraft und PC in einem Beerdigungsinstitut. Hallo, der Vater kümmert sich nicht und die Verantwortung liegt allein bei mir. Mir ist mein Sohn wichtiger als mein Beruf und wenn im Kindergarten Stuhlkreis ist oder ein Ausflug stattfindet oder wenn die Kinder Läuse haben oder Kindergartn sonstwie geschlossen ist, dann bleibe ich selbstverständlich zu Hause.
Mein Chef behandelt seine Mitarbeiter sehr ungleichmässig. Na ja das ist zur Hälfte auch Familie. Da weiß man ja schon alles.
Wenn ich dann eine Krankmeldung bringe, damit ihm für den Lohn keine Unkostenbeiträge entstehen, dann ist er sauer. Ich habe die immer wie gesetzlich vorgeschrieben, am dritten Tag gebracht, manchmal also mitgebracht wenn ich schon wieder gesund war.
Da hat er von mir als einziger verlangt, dass ich die Krankmeldung schon am ersten Tag der Krankheit bringe. Das ist ja sowieso nicht gültig, hat mir eine Freundin gesagt, die bei einem RA arbeitet. Wenn er das verlangt, muss er das von allen verlangen, sonst wirkt das bei mir nicht.
Am ersten Tag hilft mir aber nichts, weil ich den ersten Tag für meinen Sohn brauche. Also bringe ich die Zettel nach wie vor am dritten Tag und hab schon drei Abmahnungen deshalb bekommen. Kein anderer in der Firma hat eine Abmahnung bekommen !!!
Nun hat er mich fristlos und gleichzeitig fristgerecht gekündigt, weil die letzte Krankmeldung auch erst wieder am gesetzlichen dritten Tag gekommen ist. Was soll ich tun?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient dazu, dem Arbeitgeber belegen zu können, daß der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, arbeiten zu gehen. Neben dieser Möglichkeit gibt es auch noch die Ausübung eines öffentlichen Amtes, zum Beispiel als Schöffe, als Begründung, vom Dienst freigestellt zu werden.
Neben diesen Besonderheiten gibt es eigentlich nur noch die Möglichkeit bezahlten oder unbezahlten Urlaub zu nehmen, wenn man aus dringenden Gründen zu Hause bleiben muß.

Die Gründe hierfür können, müssen aber nicht den Arbeitgeber interessieren. Im Grunde schuldest Du ihm die Arbeit und er Dir den Lohn.
Wenn Du schon häufiger vorgeschobene Erkrankungen benutzt hast, um daheim bleiben zu können, ist es durchaus angemessen, wenn ein skeptisch gewordener Arbeitgeber die sofortige Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt. Das kann er auch bei einzelnen Mitarbeitern anordnen.
Kommst Du dieser Anordnung nicht nach, riskierst Du eine Abmahnung und letztlich, wie es jetzt passiert ist, eine Kündigung.

Zunächst einmal ist „Alleinerziehen“ keine Krankheit und kein Schicksalsschlag, sondern ein in unserer Gesellschaft vielfach vorkommender Zustand. Auch wenn es schwer ist, muß man sich entsprechend häuslich arrangieren, um auch noch arbeiten gehen zu können. Man kann nicht einfach den Alleinerziehungsumstand als so wichtig und schicksalhaft hinstellen und von der Arbeit fernbleiben, wenn sich ganz oder punktuell die Situation verschlechtert.
In dringenden Einzelfällen darf man bei normalen Arbeitgebern durchaus auf Verständnis hoffen, wird dann aber auf den guten Willen und vor allem auf bezahlte oder unbezahlte Urlaubstage angewiesen sein.

Hat man den Arbeitgeber durch vorgetäuschte Erkrankungen schon mehrfach betrogen und belogen, so darf man sich sicher sein, daß ein aufmerksamer Chef den Braten schnell riecht und durch entsprechende Anordnungen, so wie bei Dir geschehen, dem entgegenwirkt.
Dann ist es weder eine Ungerechtigkeit, noch grundsätzich ein gemeiner Schlag des Schicksals, wenn man einer verstärkten Kontrolle unterliegt.
Kommt man dem nicht nach, wird man die Konsequenzen zu tragen haben.

In Deinem konkreten Fall sehe ich persönlich wenig Chancen, den Arbeitsplatz behalten zu können bzw. wieder zu bekommen. Allerdings könnte eine Klage vor dem Arbeitsgericht insoweit Erfolg haben, als daß das Gericht bei Würdigung aller Umstände, nach meiner Erfahrung, durchaus zu dem Schluß kommen könnte, daß eine fristgemäße Kündigung ausreicht und eine fristlose Kündigung überzogen sein könnte.
Hier würde ich mich anwaltlicher Hilfe versichern. Auch Gewerkschaften, Berufs- und Sozialverbände helfen und beraten bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Es ist übrigens ein Irrglaube, der Arbeitgeber müsse für Deinen Lohn nicht einstehen, wenn Du ihm eine AU-Bescheinigung des Arztes bringst. Das ist ggfs. allenfalls bei immer wiederkehrenden Krankmeldungen aufgrund der selben Erkrankung der Fall, ansonsten tritt die Krankenkasse erst nach mehreren Wochen für den Lohn ein. Der Arbeitgeber muß also normalerweise beim üblichen „Krankfeiern“ immer den Lohn fortzahlen.


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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 2. August 2012 | Peter Wilhelm 2. August 2012

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Winnie
14 Jahre zuvor

Im Moment weiß ich gar nicht warum es hier so dunkel ist. Eventuell liegt es daran dass Du keine Leuchte bist?! Die ganze Welt ist Schuld an was auch immer, nur DU nicht. Von mir bekämst Du Mitleid in Form eines Genickschlags oder leichte Schläge auf den Hinterkopf, die ja bekanntlich das Denkvermögen erhöhen sollen.

Man muss das Nichterscheinen am Arbeitsplatz schnellstmöglich -auch telefonisch- beim Arbeitgeber melden. Dies ist auch schon aus Gründen der Fairness erforderlich, damit Chefchen einen Ersatz für Dich einteilen kann. Die Krankmeldung, sprich AU muss nicht AM dritten Tag dort sein, sondern BIS zum dritten Tag.

Übrigens habe ich auch eine Tochter alleine groß gezogen und die ist jetzt schon 20 Jahre jung geworden. Mit mir hatte auch keiner Mitleid, wenn ich mich nicht selbst um alles gekümmert habe. UND ICH BIN EIN MANN!

Und wenn ich mir Deinen Brief oben so ansehe, denke ich dass das Chefchen ohne Deine mittelmäßigen Rechtschreibkenntnisse auch ganz gut klar kommt.

bloeder_hund
14 Jahre zuvor

man kann dann nur sagen,
die oder der nächste Alleinerziehende wird sich bedanken.
Der Chef nimmt nämlich sicher keine/n mehr.
Und wenn ich schon lese,
wegen Sitzkreis krankmelden,sowas ist planbar und dauert sicher nicht den ganzen Tag.

Anja
14 Jahre zuvor

Was zum T*** ist ein Sitzkreis?!?

TanjaaA
14 Jahre zuvor

Das glaub ich ja nicht. Jetzt verstehe ich auch warum viele Arbeitgeber keine Mütter einstellen wollen. Bin zwar nicht alleinerziehend aber bekomme trotzdem bei Bewerbungsgesprächen oft zu hören : 3 Kinder ? Was ist, wenn die krank werden etc. Und auch wenn ich beteuere, dass in Ausnahmefällen auch andere Betreungspersonen vor Ort sind, wird Frau oft nicht ernst genommen.
Wegen solchen Menschen die wg. Jedem Mist blau machen müssen andere leiden. Unglaublich
@Anja Stuhlkreis: Kids und Eltern sitzen im Kreis und singen oder spielen zusammen
Lg

14 Jahre zuvor

Vielleicht verstehe ich das ja falsch, aber die Krankmeldung an sich war doch sicher ab dem 1. Tag der Krankheit ausgestellt, nur halt nicht physisch beim AG vorhanden, oder? In den meisten Firmen geht das gar nicht anders, denn die Krankmeldung muss per Post in die Zentrale geschickt werden. Wie wollen die verlangen, dass der gelbe Schein am 1. Tag der Krankheit da ist? Und ganz ehrlich: Am 3. Tag reicht der Schein auch noch. Man sollte nur halt am 1. Tag gleich Bescheid sagen (ggf. das Zettelchen faxen, wenn Chef so scharf drauf ist). Ich finde den Ablauf an sich völlig korrekt. Ich hab auch bei 2 Gelegenheiten, als ich wirklich RICHTIG flach lag (wer geht mit Magen-Darm-Krämpfen im Minutentakt auf die Straße? Ich nicht *g* ) , es erst am 2. Tag zum Doc geschafft, aber der kann die AU auch einen Tag rückwirkend ausstellen (der sieht ja, wie’s einem geht). Hauptsache ist, dass man für die gesamte Abwesenheitszeit „entschuldigt“ ist. Und dassman direkt am Morgen des 1. Krankheitstages im Büro anruft (bzw.… Weiterlesen »

Elenaor
14 Jahre zuvor

Ja, da kann man sich ja nur herzlich bedanken, da weiß man wieder, wieso Frauen so benachteiligt werden – solche Blaumacher werden nämlich von vornerein einkalkuliert…

Wir halten aber zur Sicherheit fest: Es ist legal, dass man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch schon am ersten Tag beibringen muss. Und der Arbeitsgeber muss bis zu sechs Wochen deinen Lohn voll zahlen. Sonst würden viele auch nicht krank feiern, wenn es die KK zahlen würde, die gibt nämlich nur 80% vom Lohn und auf 20% Gehalt würden ja die wenigstens verzichten.

Da hätte man mal das Gespräch suchen sollen wegen Arbeitszeit nachholen oder was weiß ich, aber ich wünsche viel Freude auf der Suche nach einen neuen Arbeitsplatz.

Irgendwie hoffe ich immer noch, dass das hier ein Troll war…

Salat
14 Jahre zuvor

Sieht sie vor. Allerdings gehe ich mal davon aus, daß das Kind bei erwähntem Stuhlkreis gesund war…

Es ist wundervoll und gerechtfertigt, wenn dir dein kleiner Sohn wichtig ist und du auch an seinem Leben stark teilnehmen willst.

Nur, leider ist das eben dein Privatvergnügen. Und da kann man von keinem AG erwarten, daß er das auch noch (als Krankheitstag) bezahlt. Unbezahlter Urlaub oder Nacharbeit ist hier wirklich das Schlagwort…

Salat

nogger
14 Jahre zuvor

Da ist sie wieder, die „Freundin, die beim Anwalt arbeitet“.
Es gab doch auch schon drei Abmahnungen – wieviel hätte es denn so geben sollen?
Wer hat eigentlich das Gerücht aufgebracht, dass es „gesetzlich ist“, wenn man seine ärztliche Bescheinigung erst ab dem 3. Tag braucht? Nur weil manche Tarifverträge es so regeln?
Zur Lohnfortzahlung: ist das nicht so, dass in kleineren Betrieben die Krankenkasse dem Arbeitgeber einen Teil erstattet? Dazu dient doch die Umlage 1, oder?
Kopf schüttelnder Gruß
HaWeThie

Stefan
14 Jahre zuvor

Sieht die Gesetzeslage nicht sogar vor, dass Eltern (in begrenztem Maß) daheim bleiben können, wenn die Kinder erkrankt sind?
Eine rechtzeitige (sofortige!) Meldung beim AG muss natürlich erfolgen.

14 Jahre zuvor

Mein liebes Mädchen, du wirst es nicht glauben, aber es existieren tatsächlich noch andere Menschen auf der Welt als du. Tolle Kindheit für deinen Kleinen, mit einer verbitterten und ewig über Gott und die Welt schimpfenden Mutter aufzuwachsen. Ich seh deinen Sohn schon beim Therapeuten.

Kirstin
14 Jahre zuvor

Na ja, nun hast du ja endlich auch die Zeit dich 100% um deinen Sohn zu kümmern und zu jedem Stuhlkreis zu gehen. Viel Spaß beim singen und basteln.

Kryptische
14 Jahre zuvor

Die Sache ist doch ganz einfach: dein Chef hat nun auch gemerkt, dass dein Kind dir wichtiger ist als dein Beruf und hat dir die Möglichkeit gegeben, dich wieder voll und ganz deinem Kind zu widmen – freu dich!

Thomas
14 Jahre zuvor

Gerade in kleineren Betrieben wird doch gerne mal Rücksicht auf die Belange der Mitarbeiter genommen, wenn diese umgekehrt auch für die Firma einstehen. Ich darf auch mal tagsüber kurz weg, wenn das Kind zum Arzt muß, umgekehrt weiß mein Chef aber auch, daß ich abends gerne mal 1-2 Stunden dranhänge, wenn viele Aufträge da sind. Insofern könnte sicher auch die Schreiberin von der „familiären Atmosphäre“ in ihrem Institut profitieren, wenn sie ihrerseits entsprechend Rücksicht nähme.

TanteAnne
14 Jahre zuvor

Wie kommt Tom überhaupt an diese Fragestellung? Wurde er direkt angeschrieben? Oder hat er sich in einem Forum dieser Frage angenommen, da er ja auch Arbeitgeber ist?
Seine Geduld möchte ich haben, mir geht es wie den vorherigen Kommentatoren: Ein bisschen rütteln (oder auch mehr), damit diese Person zu Sinnen kommt.
*kopfschüttel*

Leider regt sich bei mir kein Mitleid, der Arbeitgeber (egal, inwiefern die Darstellung stimmt oder nicht, wir kennen ja nur diese Mail) hat ein Maß an Geduld bewiesen und seine Mittel (Abmahnung, sogar drei Stück!) ausgeschöpft. Wer nach der ersten Abmahnung sich schon keinen Rechtbeistand gesucht hat (die Freundin, die beim RA arbeitet ist definitiv keiner), ist blauäugig. Nach der zweiten Abmahnung nicht aufzuwachen, ist mE. nur dumm.

amavi
14 Jahre zuvor

Mir wird immer ein bisschen mulmig, wenn ich Kommentare wie diese lese. Nicht des Inhalts wegen – dass man Verantworung auch für andere übernehmen sollte ist schon klar.
Aber ich find es irgendwie bedenklich, wie die Leute sich gegenseitig anstacheln, aufhetzen und andere von vornherein schlecht machen. Das erinnert mich so an Schulzeiten, auf dem Pausenhof. Wenn einer anfängt einen Schwächeren zu schubsen und immer mehr Kinder mitmachen und auf den Einzelnen losgehen.
Es gibt mit Sicherheit auch andere Wege jemandem sein Fehlverhalten zu verdeutlichen. Wieso muss es immer auf diese besserwisserische, arrogante Art sein? Vor allem Kommentar Nr. 10. Was soll das?
Mich interessiert das wirklich – was verursacht dieses Verhalten?

Anita
14 Jahre zuvor

Ich frage mich, was das Thema mit Bestatter zu tun hat auszer, dass die Frau bei einem Bestatter arbeitet.
Aber es ist fuer ihre Geschichte voellig irrelevant, wo sie arbeitet.

14 Jahre zuvor

Irgendwie kann ich den Vater verstehen, die Vorstellung, ein Wesen mit solcher Einstellung als Partner zu haben, hat etwas Erschreckendes.
Abgesehen davon, wenn ich vom Arzt den Schein bekommen habe, kann ich den Arzt auch darum bitten, sofort beim Arbeitgeber anzurufen, wenn mir gerade die Stimme wegbleibt oder ich Zuhause behandelt werden musste und nicht selber den Schein zum Arbeitgeber schaffen kann.

Sam0815
14 Jahre zuvor

Ich habe in meinem Team einen alleinerziehenden Vater. Nach Rücksprache mit mir kann er, auch abgesegnet durch den Arbeitgeber, sich krankmelden, bei Bedarf Urlaub nehmen, früher nach Hause oder ggf. auch mal von zu Hause arbeiten, wenn der Junge krank ist.

Aber das ist dann eben jeweils mit mir abgesprochen. Wenn er auf die unsinnige Idee käme, sich krank zu melden, um an Stuhlkreisen, Theatervorführungen oder ähnlichen Veranstaltungen teilzunehmen, dann wäre hier aber Alarm angesagt.

Aus meiner Sicht schallt es immer aus dem Wald, wie es hinein ruft. Wenn jemand offen mit mir über so etwas spricht, lassen sich immer Lösungen finden. Habe ich den Eindruck, ich werde beschissen, dann ist es mit dem Verständnis für private Probleme aber auch schnell vorbei.

Von daher, ohne die rechtliche Seite jetzt zu würdigen, das kann ein Arbeitsrechtler auf alle Fälle besser, ist aus meiner Sicht die Kündigung hier überfällig, da waren drei Abmahnungen vorher schon ein klares Signal.

Trixi
14 Jahre zuvor

Oha! Du arbeitest als Schreibkraft und PC? Wie kommt der Chef denn jetzt klar ohne den PC? Vielleicht solltest du mal deine Festplatte neu formatieren!
Wie doof kann man eigentlich sein? Wenn ich schon Abmahnungen bekomme und es immer noch nicht schnall,dann kann der Chef mich doch nur noch feuern, oder? Auf dich war ja wohl auch nicht gerade Verlass.
Ich weiß ja nicht was du gelernt hast, aber ich denke mal du fühlst dich sowieso überqualifiziert für alles. Wenn dir ein Stuhlkreis so wichtig ist, dann werd doch Kindergärtnerin!

brenda
14 Jahre zuvor

schon beim durchlesen spürte ich — diese frau hat null bock zum arbeiten —-
ihr ist ihr kind wichtiger als die arbeit —-
jetzt hat sie genug zeit, sich um ihr kind zu kümmern — und von unseren steuergeldern zu leben —-
solche menschen kotzen mich einfach nur an —-
das schlimmr an der sache ist nur, dass diese menschen so von sich überzeugt sind ( HALLO – ICH BIN ALLEINERZIEHENDE MUTTER – ICH BIN WAS GAAANZ TOLLES – ICH KANN NICHT ARBEITEN – ICH HAB EIN KIND !!! ), dass du mit denen überhaupt nicht vernünftig reden kannst —

Dicker Lechthaler
14 Jahre zuvor

Hallo, geht`s noch?
Als Selbständiger muß ich mich auch meistens um unsere Kinder kümmern, das heißt entweder Geld verdienen oder Kinder-Kümmern, basta. Mir bezahlt auch keiner etwas dafür das ich unseren Zwerg morgens in die Kinderkrippe schleppen muß um Geld verdienen zu können oder zuhause bleiben muß wenn der Zwerg krank ist. Familieneigenes Pflegepersonal haben wir auch nicht, ich kann mich Nr. 9 -Salat- und Nr. 10 -Lakritz und Schokolade- und Nr. 20 -brenda- nur anschließen. Zum Kotzen, diese Leute vom Stamme „NIMM“, Kinder „passieren“ nicht einfach, das sollte man sich vorher überlegen.
Lechthaler

14 Jahre zuvor

ich war auch schon als Angestellte mit unserem Zwerg krank geschrieben, nur da habe ich noch vor dem Arztbesuch in der Firma Bescheid gegeben. Und wenn der Zwerg krank war, dann war er das auch und nicht so was wie wegen der Teilnahme am Stuhlkreis etc.
Aua-heute bin ich selbstständig und da geht das noch etwas anders zu. Meine Kunden erwarten Ihre Waren umgehend und schnell, da ist es egal ob der Zwerg sich die halbe Nacht die Seele aus dem Leib gebröckelt hat oder ich 40 Fieber hab. Da muss es irgendwie gehen, ich krieg immer den Hals, wenn ich dann so etwas lese-wie wollt Ihr denn Euren Kindern Pflichtbewußtsein und Einsatzbereitschaft vermitteln? Kein Wunder,dass dem Chef der Kragen geplatzt ist. Mein Chef würd da auch ausflippen-huch, das bin ich ja selber….

Maren
14 Jahre zuvor

Auch wenn ich Die Kündigung des Arbeitgebers nachvollziehen kann, ist sie mit der Begründung schlicht unwirksam. Tomm irrt hier, der Arbeitgeber kann keinen „gelben Zettel“ per Anordnung am ersten Tag verlangen – eine Abmahnung deswegen ist unsinn und die Kündigung nichtig. Auch auf einen Missbrauch der Krankmeldung kann er sich nicht berufen da er kein Arzt ist. Also Arbeitsgericht – nicht weil ich das Verhalten der Dame unterstützen will, aber es gibt in so einem Fall auch „saubere“ lösungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

MacKaber
14 Jahre zuvor

Winnie, Winnie – Was soll ich nur von Dir denken? Du schlägst eine schwache Frau, nur weil sie nicht in Dein Denkschema passt? Davon wird sie auch nicht gescheiter. Solltest Du, um Gewalt gegen diese arme Frau zu vermeiden, den Rückzug antreten und gehen, dann lass Dir nachrufen: „Probleme löst man nicht, indem man davonläuft!“ Also setz Dich mit ihr zusammen, bilde einen Stuhlkreis hör ihr zu, zeige Verständnis und gib ihr recht. Das kostet nichts und erhöht bei ihr Dein Ansehen. Du kannst nur gewinnen.
Denken darfst Du natürlich was Anderes, selbst wenn es sich um die linguale Reinigung dorsal-kaudaler Körperregionen* handelt.
*entspricht dem Vorschlag des Ritters mit der eisernen Faust.

14 Jahre zuvor

hab meine tochter auch alleine grossgezogen, ohne netz und doppelten boden, ohne familie, unterstützung nur gegen bezahlung. natürlich war ich nie bei einem stuhlkreis, und auch bei keinem kinderwandertag, ich musste nämlich in der früh die firma aufsperren, sonst wäre keiner dagewesen. auch abends und am wochenende wurde oft gearbeitet. für das erste jahr hatte ich auch keinen betreuungsplatz, und so hatte ich das liebe kind von ihrem ersten bis zu ihrem zweiten geburtstag mit im büro, ganztägig. trotzdem hat sie keinen psychischen schaden, und es ist was aus ihr geworden, wie man so schön sagt. da sie heute schon über dreissig ist, kann man das wohl beurteilen. man kann sich durchaus arrangieren, und natürlich war es nicht immer leicht. und damals gab es noch keine handys, keine pcs, und keine e-mails. ich mein ja nur. gesetzlich ist es so dass sich jemand, der sich krankschreiben lässt und dann privaten angelegenheiten nachgeht, strafbar macht. punkt. das gibt dem arbeitgeber durchaus das recht zu einer fristlosen kündigung. anmerken möchte ich auch noch – so ganz am… Weiterlesen »

Berlinger
14 Jahre zuvor

@Maren: Tom irrt keineswegs. Alles was er schreibt, kann ich aus meiner Sicht und Praxis nachvollziehen. Siehe aber gerne auch Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein AZ 2 Sa 130/09, Urteil vom 13.10.2009

Maren
14 Jahre zuvor

@Berlinger

dieses Urteil habe ich ja auch nicht bestritten – unverzüglich den Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen und eben nicht 3 Tage ohne Arzt krank feiern, das kann der Arbeitgeber verlangen, aber er hat keinen Anspruch darauf den Krankenschein bereits am ersten Tag zu erhalten – und genau darum dreht es sich hier 🙂

Robbi
14 Jahre zuvor

@Maren:
Nee, nicht Tom irrt sich, sondern Du! Der Arbeitgeber darf jederzeit ab dem ersten Tag eine Krankmeldung verlangen. Guckst Du hier: http://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html
Somit ist die Frau zurecht abgemahnt worden und nach 3 Abmahnungen darf halt mal gekündigt werden. Die Lösung war also durchaus „sauber“.

lio
14 Jahre zuvor

Hallo zusammen, wenn das Kind krank ist gibt es gesetzliche Regelungen, damit die Mutter sich bis zu einer bestimmten Anzahl an Tagen um das kranke Kind kümmern kann, da muss sie nicht schummeln und ihrem Arzt was vorspielen.Alleinerziehende haben dabei mehr Anspruch auf Tage. Den Arbeitgeber so schnell wie möglich telefonisch unterrichten sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die Bescheinigung kann man ja vorab faxen und dann ab in die Post. Oder vielleicht findet sich auch wer, der die Bescheinigung abgeben kann. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html „§ 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten. (2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens… Weiterlesen »

Jacky
14 Jahre zuvor

Ganz aktuell dazu:

[url]http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/krankheit-und-job-arzt-bescheinigung-schon-am-ersten-krankheitstag.php[/url]

Sebastian.
14 Jahre zuvor

Ähnlich wie Amavi (Nr.15) fällt mir der aggressive Ton in diesem Thread unangenehm auf. In der Sache selbst haben Tom, Kathrin (Nr.05), Stefan (Nr.08) sowie Undertaker J.A.Fox (Nr.17) das Wesentliche schon gesagt. Da aber nogger (Nr.07) und Maren (Nr.23) ein paar Nebelkerzen geworfen haben, möchte ich die Diskussion kurz mit ein paar Rechtsgrundlagen unterfüttern. Im Übrigen verweise ich auf meinen beiden Vor-Kommentatoren 😉 – @26: Bei juris kann ich die von dir zitierte Entscheidung nicht finden. Um das Ergebnis meines wall of text vorwegzunehmen: Ja, hier liegen gute Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor (vgl. http://tinyurl.com/yj42qxt). Die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses kann nur ein (möglichst auf Arbeitsrecht spezialisierter) Rechtsanwalt einigermaßen zuverlässig beurteilen (und falls er sich irrt, ist er immerhin ggf. schadensersatzpflichtig). Die Erfolgsaussichten hängen nämlich insbesondere von der Wirksamkeit der Abmahnungen und der Beweislage ab, die (meine ich) kein Rechtsunkundiger mit Sicherheit einschätzen kann. Nach dem bisherigen Sachstand zu urteilen sieht es aber verdammt schlecht aus. In der Tat wäre wohl allenfalls mit einer ordentlichen Kündigung zu rechnen. Ein Prozess ist aber so oder so… Weiterlesen »

Sebastian.
14 Jahre zuvor

Nach § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG – http://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html) sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (=sobald wie möglich) mitzuteilen („Anzeigepflicht“). Grund hierfür ist, dass ein Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, rechtzeitig Ersatz für den ausgefallenen Arbeitnehmer einplanen zu können. Praktisch dürfte es kaum einen Fall geben, in dem der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, wenigstens kurz bei dem Arbeitgeber anzurufen bzw. anrufen zu lassen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen („Nachweispflicht“). Kassenärzte haben übrigens relativ strenge Vorgaben, wann sie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen dürfen. Diese Vorgaben werden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (auf Grundlage des § 92 Abs.1 Satz 2 Nr.7 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) genannt (vgl. http://tinyurl.com/ylfhekp). Die praktische Handhabung variiert. Aber das nur am Rande. Jedenfalls sind nach diesen Richtlinien Rückdatierungen nicht gern gesehen und im Regelfall allenfalls für bis zu zwei Tage legitim. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage früher zu verlangen. Auch… Weiterlesen »

Sebastian.
14 Jahre zuvor

Wer seiner Anzeige- und Nachweispflicht überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig (!) erfüllt, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten und risikiert eine Abmahnung. Eine Abmahnung ist im Wesentlichen die Bemängelung vertragswidrigen Verhaltens, die Ermahnung, sich künftig vertragstreu zu verhalten und die Androhung weiterer Konsequenzen, falls das vertragswidrige Verhalten sich wiederholt. Die Tatsache, dass „kein anderer in der Firma … eine Abmahnung bekommen“ hat, erlaubt dabei übrigens für sich allein genommen keinen Rückschluss auf eine wie auch immer geartete Ungerechtigkeit. Vielleicht sind die anderen einfach nur schneller bei der Verwendung von Telefon und Post? Der Arbeitgeber hat hier augenscheinlich bereits drei Mal einen Verstoß gegen die Nachweispflicht abgemahnt, weil die Nachweise erst verspätet eintrafen. Das war klug von ihm, den solche Pflichtverstöße sind relativ leicht nachzuweisen – und werden von unserer Schreibhilfe ja nicht mal bestritten. Tatsächlich räumt sie sogar ein, sich um ihren kranken Sohn gekümmert zu haben – mit anderen Worten: nicht selbst krank gewesen zu sein. Hier spricht viel für einen Betrug zu Lasten des Arbeitgebers, der eigentlich immer eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt.… Weiterlesen »

Sebastian.
14 Jahre zuvor

Alles in allem liegt hier aber jedenfalls eine -wohl nachweisbare- beharrliche, hartnäckige Verletzung der Nachweispflicht vor, die nach Auffassung der Arbeitsgerichte nach mehrmaliger Abmahnung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt (so zum Beispiel kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 09.02.2009, 5 Sa 926/08 = http://tinyurl.com/yj42qxt). Die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen hat im Bestreitensfall der Arbeitgeber zu beweisen. Wie oben bereits kurz erwähnt, werden bei der Prüfung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ferner die Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegeneinander abgewogen. Wenn man also -wie viele Arbeitsrichter- sozial angehaucht ist und Alleinerziehende als verstärkt schutzbedürftig ansieht, dann könnte hier noch eine ordentliche Kündigung rausspringen. Muss aber nicht.

Übrigens: Es wäre unklug von dem Arbeitgeber gewesen, noch häufiger abzumahnen. Den bei zu vielen Abmahnungen wird vertreten, dass der Abschreckungseffekt sich abschwächt, weil der Arbeitgeber entgegen seinen Bekundungen augenscheinlich nicht gewillt ist, zu härteren Maßnahmen zu greifen. In einem solchen Fall kann eine Kündigung unwirksam sein.

Un/Happy End – je nach Perspektive. Mal sehen, wie viel von meinem Kommentar freigeschaltet wird 🙂

Danke, Tom, für die Fingerübung ^^

14 Jahre zuvor

Meine Herren, wie doof kann einer sein. @amavi: Das hat nix mit Schulhofrempeleien zu tun, wenn man sich hier aufregt, sondern schlichtweg mit 2 Sachverhalten: 1. Ich gehe anhand der Kommentare davon aus, dass die überwiegende Mehrheit sich hier den Rücken krumm buckelt, um klarzukommen und da macht so eine Haltung „HALLO, ich bin Alleinerziehend und hab das Recht, den Arsch gepudert zu bekommen“ einfach wütend 2. Jeder Arbeitende finanziert die Dumpfkuh mit seinen Beiträgen mit. Ich finanziere gerne jeden einzelnen Arbeitssuchenden. Ich gehe nicht mit der Bildzeitung kondom, dass Hartz-IV-Empfänger per se faule Schweine sind. Und die Überzeugungsarbeit in die Gegenrichtung ist unendlich schwer, da soviele Arbeitslosigkeit gleichsetzen mit Faulheit. Es wird einfach nicht mehr berücksichtigt, dass für die 10 Mio Arbeitslosen (rechnet man die „Statistikausfälle“ raus kommt das in etwa hin) schlichtweg nicht mehr genug Arbeit da ist. Hinzu kommt, dass die Leute immer länger arbeiten müssen (Stichwort Verlängerung der Lebensarbeitszeit), was die Jugendarbeitslosigkeit verschärft. Die einen können nicht in den Job, die anderen dürfen nicht gehen. Und es macht einfach sauer,wenn jemand… Weiterlesen »

eulchen
14 Jahre zuvor

Boah mir ist schlecht…Ich habe auch drei Kinder großgezogen, ganz ALLEIN. Ich gehe schon immer arbeiten und habe dadurch ein Vermögen für Betreungspersonal hingelegt. Heute gibt es Tagesmütter, Kindergrippen, Kindergärten, Hort und Ganztagsschulen. Da sah vor 15 Jahren etwas schlechter aus damit. Solchen Leuten könnte ich auch ins Genick kloppen =).
Ich bin in 25 Jahren noch keinen Tag auf meine Kinder krank geschrieben gewesen. Und auf mich selbst, vor 15 Jahren, mal 4 Tage.
Das ist alles eine Frage der Organisation.

Eijeijeijeijei was ein faules Ei ich fass es nicht.

14 Jahre zuvor

@25 Ohne hier jemanden in Schutz zu nehmen ( da ich wohl die Mail anders verstehe als ihr 😀 ) , aber das hier : Zitat : „gesetzlich ist es so dass sich jemand, der sich krankschreiben lässt und dann privaten angelegenheiten nachgeht, strafbar macht. punkt. das gibt dem arbeitgeber durchaus das recht zu einer fristlosen kündigung.“ stimmt nicht! Man darf durchaus privaten Dingen nachgehen, solange sie der genesung helfen! Das heißt, dass man nicht noch abends inne Disko geht und ordentlich einen hebt usw. wenn man laut Krankenschein Grippe hat. Aber man kann durchaus auch raus gehen, einkaufen … spazieren .. und meinetwegen auch bei nem Stuhlkreis mitmachen! Ich frag mich, wer hier immer das Gerücht in die Welt setzt, wenn man krank ist, darf man nicht die Tür hinaus! DAS kotzt mich an! Die Ausrede benutzt nämlich mein Mann immer, damit er nicht mit dem Hund rausgehen muss …. Und ich weiß nicht, ob einige andere Gesetze hier kennen. Ich jedenfalls WEIß, dass man seine Krankmeldung SPÄTESTENS am dritten Werktag einreichen muss! Und… Weiterlesen »

Winnie
14 Jahre zuvor

MacKaber, ich schlage niemals, das ist eine ‚Art Redensart‘. Gelegentlich töte ich sauber und schnell, sodass mein Wahlbestatter ganz zufrieden mit mir ist. Obwohl die Provisionen etwas höher ausfallen könnten.

Woher weißt Du eigentlich dass es ein schwache Frau ist. Vielleicht ist es ja ein große, fette Schrippe für zwei bis drei Personen, die mir ein reinpflastert, dass mir nächstes Jahr Mittwoch noch die Brille beschlägt.

Aber jetzt mal technisch, wissenschaftlich gefragt: „Kann man eigentlich in einem Stuhlkreis auch Stuhlgang in die Ecke machen.“

MacKaber
14 Jahre zuvor

Winnie: ach du heiliger Stuhl!

Dicker Lechthaler
14 Jahre zuvor

Man könnte im Stuhlkreis auch „Die Reise nach Jerusalem“ spielen, Musik aus und du bist raus 😉
Lechthaler

Asz
14 Jahre zuvor

Der Arbeitgeber ist höchstwahrscheinlich (kein Großbetrieb) umlagepflichtig. Das heißt, er zahlt die Umlage 1 – und bekommt (je nach Tarif) 65 – 70% des Lohnes während der Lohnfortzahlung von der entsprechenden Krankenkasse erstattet.
Ansonsten stimme ich Tante Jay zu.
Und – den Job hätt ich gerne!

Schnuffelchen
14 Jahre zuvor

Ihr täuscht euch in Bezug des ersten Tages der Krankschreibung. Meinen Lebensgefährten wollten Sie aus der Firma mobben und so bekam er die Auflage,ab dem ersten Tag der Krankmeldung einen gelben Schein zu bringen.Das war sogar vom Betriebsrat abgesegnet.In diesem Fall Schikane, aber sehr wohl möglich.Denn ansonsten galt die 3-Tage-Regelung…

Gynäkologe
14 Jahre zuvor

Ich hab für die Trulla auch kein Verständnis. Die hat sich ganz klar über alle Regeln des Arbeitslebens hinweggesetzt, und so einfach sollte man es sich, selbst als sog. Alleinerziehende, nicht machen. Der Arbeit fernzubleiben wenn das Kind erkrankt ist, okay. Da räumt ihr der Gesetzgeber schon 10 Arbeitstage pro Jahr ein, die Krankenkasse zahlt den Lohn, wohlgemerkt braucht man aber ein Attest vom Kinderarzt. Viele dieser Jammer-Alleinerziehenden verwechseln allerdings die 10 Tage unbezahlten Urlaub bei erkranktem Kind mit „ich meld mich selbst so oft krank wie ich will, weil mein Kind mal gehustet hat“. Ich hab auch ene ollegin mit zwei Kindern, Teilzeit, Gatte angestellter Rechtsanwalt, die in regelmäßgen Abständen morgends vor der Visite anrief und ganz besorgt ins Telefon schrie „der Leon hat Fieber, ich meld mich wenns ihm wieder besser geht“ und anschließend kam sie zwei Tage nicht arbeiten. EIn Kinderarzt-Attest kam nie, aber sie selbst darf ja zwei Tage krank sein ohne Attest. Ganz gerne bekam eines ihrer Kinder Fieber, wenn ein langes Wochenende gewünscht und nicht erteilt worden war. Ein… Weiterlesen »

ChristianG
14 Jahre zuvor

Kann es sein, dass es bei einigen Kommentatoren ein Missverständniss gibt, was die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angeht. Es ist ja ein Unterschied, ob man den am ersten Tag der Krankheit einholen muss (=Arztbesuch) oder ob man ihn dann auch gleich beim Arbeitgeber vorzulegen hat. Ersteres kann der Arbeitgeber natürlich verlangen, wenn es auffallend viele Krankheitstage gibt. Zweiteres hielte ich für unzumutbar weil es teilweise gar nicht geht, wenn man weiter weg arbeitet und wg. der Krankheit nicht mobil ist. Abschicken geht ja da vielleicht noch.

Beim Arbeitgeber unverzüglich bescheid geben ist natürlich Pflicht – und betrügen geht ja mal gar nicht.

Micha
14 Jahre zuvor

@15, amavi
irgendwie hast du Recht. Ich finde das gefährlich und bedenklich, wie schnell die „rechtschaffenen“ auf jemanden losgehen.

Wobei auch ich so meine Themen habe, bei denen ich auf andere losgehen könnte. Mich würde interessieren, wo da die goldene Mitte ist.

Coffin Corner
14 Jahre zuvor

Der Satz „Wenn ich dann eine Krankmeldung bringe, damit ihm für den Lohn keine Unkostenbeiträge entstehen, dann ist er sauer“ sagt doch eigentlich alles.
Die Dame „bringt eine Krankmeldung“ für eine durch einen total andersartigen Grund „Stühlchenkreis“ verursachte Abwesenheit vom Dienst, vor allem ohne wirklich erkrankt zu sein.
Das ganze ist Betrug, entweder an der Firma oder an der Krankenkasse. Hier gehört nicht gross abgemahnt, ihr gehört gekündigt und Strafanzeige erstattet.
Man hat den Eindruck, die Kommentatoren wollen in der Mehrzahl der Dame dabei helfen, Ihren Betrug noch besser (und vor allem unkündbar) durchzuziehen bzw. den Eindruck zu erwecken, es sei ja in Ordnung, wenn die Krankenkasse statt der Arbeitgeber zahlt.
Wegen Pfeifen wie dieser Dame dürfen wir dann nun jeden Monat noch 8 Euros drauflegen, und in Zukunft noch mehr.

14 Jahre zuvor

@Micha: Ist das so? Ich sehe mich selbst nicht als „rechtschaffen“. Ich bin Mensch. Und ich bin nicht politisch korrekt. Wenn mich etwas sauer macht, sag ich das. Und DAS macht mich sauer.

Völlig überzogenes Anspruchsdenken, gekrönt von scheinheiliger Rücksichtnahme. Und völlig verdrehte Prioritäten.

Natürlich geht der Sohn vor. Aber eben nicht vor dem Verdienst des Lebensunterhaltes, der auch eben jenem Sohn zugute kommt.

Und sich dann über einen Arbeitgeber aufregen, weil er die Arbeitsleistung fordert, die er ja auch eingekauft hat und völlig stur auf einer irrigen Rechtsauffassung beharren, das ist nun mal so dämlich, dass man schreien könnte.

Und wenn ich so empfinde, sag ich das. Das hat nix mit Losgehen zu tun, das ist normal.

Die schlimmste Geißel unserer Zeit: Political correctness und das verzweifelte Bemühen, die Gegenseite auch zu „verstehen“.

So ein Gewäsch sondern unsere Dipl.-Soz.-Päd. auch alle ab.

willi
14 Jahre zuvor

Sehr egoistisch diese Frau.

Christoph
14 Jahre zuvor

Das die Krankenkasse gibt kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt Umlagensätze bei denen eine Erstattung sogar zu 120% des Lohnes möglich ist also inklusive der meisten Sozialbeiträge. Nennt sie U1 und U2 . Lohnt sich in der Regel allerdings nur bei kleinen und mittleren Unternehmen bis 25 Arbeitskräfte weil dort gleicht sich dann der Beitrag von U1 und U2 durch durch die Zahl der Arbeitskräfte die man hat wieder aus.

Derda
14 Jahre zuvor

Nur so als Anmerkung:

Die Krankenkasse zahlt an den Arbeitgeber einen Ersatz für den in den Krankheit fortgezahlten Lohn. Das ist richtig.

Aber nur, wenn der Betrieb nicht mehr als 30 Arbeitnehmer hat.
Aber nur, weil der Arbeitgeber dafür einen Beitrag an die Krankenkasse abführt (z.B. DAK 1,5 % des BRUTTO-Lohnes).

Dafür erhält der Arbeitgeber (z.B. eben DAK)60 % des NETTO-Lohnes „ersetzt“.

Ich glaube, es gibt einen gewissen Unterschied zwischen :

Der Arbeitgeber zahlt 100 % des Bruttolohnes zzgl. rd. 25 % Sozialabgaben fort und erhält dafür ca. 60 % des Nettolohnes zurück.

hnau
14 Jahre zuvor

Bei Krankheit von Familienmitgliedern gibt es die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub zu vereinbaren, und sich den Verdienstausfall zu ca. 80% von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Das muss auch vom Arzt bestätigt werden.

BB
14 Jahre zuvor

Typisch, da ist jemand alleingelassen und offensichtlich überfordert und was tun die lieben, völlig unbekannten Mitmenschen… draufhauen. Macht die Verwandschaft gewiss auch, statt den Enkel, Neffen etc. öfter mal zu beaufsichtigen.

Mad55
14 Jahre zuvor

@BB (52)

Entschuldige bitte, zum Kinder machen gehören aber zwei. Und dass damit Verpflichtungen einhergehen, ist doch mal völlig klar.

Ich finde diese Haltung, dass andere noch für die eigene Entscheidung aufkommen müssen, schlicht zum Kotzen. Der einzige Mensch, der sich primär um deinen Allerwertesten sorgt, bist du selbst. Also musst du auch selbst schauen, dass du deine Entscheidungen mit letzter Konsequenz tragen kannst. Wenn dann irgendwas schief geht, dann helfe ich gerne und das verstehe ich unter Solidarität.

Aber das hat die Dame da eben nicht getan. Sie sieht alle anderen in der Bringschuld.

Ich habe da null Mitleid. Mir tut nur das Kind leid, das unter den verqueren Ansichten der Mutter zu leiden hat.

Anita
14 Jahre zuvor

@Mad55 „Also musst du auch selbst schauen, dass du deine Entscheidungen mit letzter Konsequenz tragen kannst.“ Kann aber keiner. Mein Mann und ich haben uns entschieden, dass wir Kinder moechten. Und solange wir zusammen sind, weiss ich auch, dass ich die Rolle als Mutter gut erfuellen kann. Ich weiss nicht, wie das waere, wenn er irgendwann einmal nicht mehr mit mir zusammen sein moechte. Oder stell dir vor, ich habe einen Unfall und auf einmal steht er da mit 4 Kindern… Muss ich deshalb auf Kinder verzichten, nur wegen einer Eventualitaet, die womoeglich nie eintrifft? Das ist so, als wuerden alle Haeuslebauer sagen: „Nein, ich will jetzt doch kein Haus, weil momentan geht es meiner Firma gut, ich hab einen gut-bezahlten Job und kann die Raten zahlen, aber wie wird das in 10 Jahren sein?“ Ich kann nicht alle Eventualitaeten tragen. Das kann keiner. Ich kann versuchen, mich abzusichern, indem ich z.B. darauf bestehe, verheiratet zu sein, bevor die Kinder kommen, weil Kinder aus Ehen trotz allem einen besseren rechtlichen Stand haben, ich kann eine… Weiterlesen »

Mad55
14 Jahre zuvor

@Anita

„Also musst du auch selbst schauen, dass du deine Entscheidungen mit letzter Konsequenz tragen kannst. Wenn dann irgendwas schief geht, dann helfe ich gerne und das verstehe ich unter Solidarität.“

Den letzten Satz hast du wohl überlesen. 😉 Genau das meine ich doch damit: Kann ich Kinder in die Welt setzen und durchfüttern? Kann ich dies so tun, dass die Kinder trotz meines Arbeitslebens versorgt sind? Und wenn dann irgendwas schief geht, dann sehe ich mich gerne in der Pflicht.

Und genau das meint in letzter Konsequenz. Dass du wirklich alles für tust, dass du die Rahmenbedingungen so gut wie möglich abgesichert hast und nicht gleich fest mit der Hilfe Dritter rechnest, die noch gar nicht mal gefragt wurden.




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