Frag doch den Undertaker

Kündigung der Wohnung nach Todesfall

Fehler durch Lektorin Alexandra bereinigt.

Mein Vater ist gestorben und wird am Montag beerdigt. Ich muss ab Dienstag die Wohnung auflösen. Wie lange habe ich dafür Zeit und muss ich gar ein Vierteljahr warten, bis ich kündigen kann? Jeder sagt mir was anderes. Tom, bitte hilf mir.

Da es sich um Deinen Vater handelt und Du den Mietvertrag nicht selbst mit unterschrieben haben dürftest, kannst Du innerhalb eines Monats kündigen. Das gilt für alle, die den Vertrag nicht mit unterschrieben haben.

Ehepartner, die mit unterschrieben haben, können ebenfalls innerhalb eines Monats kündigen, allerdings mit einer Frist von drei Monaten.

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Im Zweifelsfall solltest Du aber einen Rechtsanwalt konsultieren oder die Mieterberatung zu Rate ziehen, da ich nur aus der allgemeinen Erfahrung berichten kann und keine Rechtsberatung leiste.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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(©si)