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Laufzeiten Gräber

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Sind das die normalen Liegezeiten für Urnengräber? 20 Jahre erscheint mir ein bisschen wenig, oder? Gibt es eine Möglichkeit, diese Zeit von vornherein zu verlängern?

Man unterscheidet verschiedene Arten von Laufzeiten bei Gräbern:

– Mindestruhezeit
– Regellaufzeit
– Wahllaufzeit

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Die Bezeichnungen sind je nach Friedhofssatzung anders.

Die Mindestruhezeit ist die Zeit, die -je nach Bodengutachten und Erfahrungen- vergehen muß, bis normalerweise ein Sarg mit Körper vergangen ist. Für Urnen wird eine zumeist etwas kürzere Zeit frei festgesetzt.
Diese Laufzeiten sind regional sehr unterschiedlich, was mit der Bodenbeschaffenheit einerseits und der Nachfrage nach freien Gräbern andererseits zu tun hat. Urnengräber können z.B. 10 Jahre Mindestruhezeit haben, aber durchaus auch 18 Jahre.

Die Mindestruhezeit hat überwiegend eine rechtliche Bedeutung. Sie regelt z.B. wann eine Grabstelle als „frei“ gilt und wieder belegt werden kann, was vor allem bei mehrstelligen Gräbern von Interesse sein kann.

Die Regellaufzeit ist der Zeitraum für den Reihengräber für gewöhnlich „verkauft“ werden. Günstigenfalls sind Mindestruhezeit und Regellaufzeit identisch. Je nach Friedhofssatzung können Reihengräber danach für einen bestimmten Zeitraum erneut angekauft werden oder aber auch nicht.

Die Wahllaufzeit hingegen ist der Zeitraum für den ein Grab, unabhängig von den anderen Laufzeiten, angekauft wird.
Manche Wahlgräber werden für 80 oder 100 Jahre angekauft. Diese Laufzeit kann in der Regel auch immer wieder verlängert werden.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 29. Oktober 2008 | Revision: 28. Mai 2012

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