Fundstücke

Leere Urne im Grab? Warum ein Bestatter aus Märkisch-Oderland eine Geldauflage zahlt

zwei Urnen

Bestattung in Brandenburg
Der Vorwurf lautete auf Betrug am Grab. Der Prozess vor dem Amtsgericht Strausberg gegen einen Bestatter aus MOL wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Was heißt das und wie kam es zu der Entscheidung?

Ein Bestatter und eine leere Urne. Ein Bestatter, der eine Geldauflage als Strafe zahlt. Alles das klingt spannend und interessant.

Gerne hätte ich Euch da mehr berichtet. Doch wie es zunehmend der Fall ist, die Meldung in der MOZ (ich glaube, das heißt Märkische Oder-Zeitung oder so) liegt hinter einer Bezahlschranke.
Das ist bei immer mehr Artikeln und Zeitungen ganz groß in Mode gekommen.

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Leute, ich zahle doch keine 79,- €, nur um ein- oder zweimal im Jahr einen Artikel in dieser Zeitung zu lesen.

Warum gibt es nicht, wie beispielsweise bei der Stiftung Warentest, die Möglichkeit, nur einen einzigen Artikel für sagen wir einen Euro zu lesen? Das wäre angemessen und fair. Oder ein Tagespass für zwei Euro.

Aber dank Leser Lochkartenstanzer konnte ich den Artikel dann doch noch hier finden:

https://www.pressreader.com/germany/maerkische-oderzeitung-bernau/20220406/281831467257405

Im Kern geht es um folgendes:

Dem Bestatter wurde vorgeworfen, eine Urne wohl drei Tage zu spät im Krematorium abgeholt zu haben. Die Beisetzung der Urne habe jedoch schon drei Tage früher stattgefunden. Somit unterstellte man dem Mann, er habe bei der Beisetzung eine leere Urne vergraben lassen und sei dann später nochmals zum Grab gefahren und habe dann das Grab geöffnet und die Asche in die Urne gefüllt.

Gegen Zahlung einer Geldauflage sollte das Verfahren nach § 153a eingestellt werden. Das macht man mitunter, wenn es sich um eine lässliche Tat ohne besonderes öffentliches Interesse handelt.
Dem wollte der Bestatter aber nicht zustimmen, weshalb es jetzt zum Hauptverfahren gekommen war.
Als die als Zeugen geladenen Mitarbeiter des Krematoriums aber zweifelsfrei nachweisen konnten, dass der Mann die Urne erst drei Tage nach der erfolgten Beisetzung abgeholt hatte, ging der Beschuldigte dann doch auf das Angebot zur Einstellung des Verfahrens gegen „Geldbuße“ ein.

Die Sache ist damit erledigt, der Mann gilt nicht als vorbestraft; die Angehörigen indes sind nicht zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens.

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(©si)