Du schreibst von in dem Artikel „Trauerfeier ohne Sarg und Urne“ von „außergewöhnlichen Ausnahmefällen“. Was wäre denn so ein Ausnahmefall, bei dem ein leerer Sarg/eine leere Urne verwendet wird?
Wäre es eigentlich erlaubt beispielsweise ein Bild von demjenigen zu verbrennen und diese Asche dann in einer Urne auf dem Friedhof beizusetzen, sodass man eine „richtige Beerdigung“ und später auch ein Grab als „Anlaufstelle“ hat?
Es kommt, wie ich bereits schrieb, extrem selten vor, aber es kann vorkommen, daß in Absprache mit den Angehörigen, ein leerer Sarg in der Trauerhalle steht. Die Beisetzung eines leeren Sarges hingegen ist mir noch nicht untergekommen.
So ein außergewöhnlicher Fall lag bei uns beispielsweise einmal vor, als ein Verstorbener, der bei hochsommerlichen Temperaturen sechs Wochen in der Wohnung gelegen hatte, einen so starken Geruch entwickelte, daß eine Präsentation des Sarges nicht möglich war. Wir haben seinerzeit den Sarg bis zur Einäscherung in Plastikfolie einschweißen müssen.
Ein anderer Fall war so:
Die Familie hatte bei der Auftragsvergabe verfügt, daß der Sarg mit dem Verstorbenen sogleich zum Krematorium gebracht und eingeäschert werden soll. Der Verstorbene hatte sich das so zu Lebzeiten gewünscht und stets großen Wert darauf gelegt, daß um sein Ableben kein großes Aufhebens gemacht wird.
Die Sachlage allerdings änderte sich für die Familie, als sie erfuhr, daß das Lebenswerk des Verstorbenen noch eine posthume Anerkennung finden sollte und nunmehr zur Trauerfeier eine größere Zahl prominenter Personen erwartet werden durfte. So entschied man sich, einen schlichten Sarg mit davor aufgestelltem Foto in der Trauerhalle zu präsentieren. Der Verstorbene war zu diesem Zeitpunkt längst eingeäschert.
In einem anderen Fall, der mir zuverlässig bekannt ist, sich aber nicht bei uns zugetragen hat, war es so, daß sich zwei Teile der Familie zerstritten und den Auftrag zur Bestattung an zwei verschiedene Bestatter vergeben hatten. Der eine Teil, und zwar der der im Besitz des Leichnams war, wollte gar keine Trauerfeier, sodaß der andere Teil der Familie dann mit einem leeren Sarg gefeiert hat.
Den zweiten Teil der Frage, Verbrennungsasche irgendwelcher Gegenstände in einer Urne beizusetzen, kann man nicht eindeutig beantworten.
Es könnte durchaus sein, daß irgendeine Friedhofsverwaltung da mitspielt, normalerweise sind Urnenbeisetzungen aber Totenaschen vorbehalten.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: leerer, Sarg
würde denn ein solcher leerer Sarg dann wiederverwendet? Vielleicht für eine Arme-Leute-Bestattung?
Ich denke, der leere Sarg für die Trauerfeier wird nicht viel kosten. Allenfalls einen kleinen Obolus für den Transport von und zum Lager und Montage des Zubehörs (Griffe, Schrauben, ggf. Deckelkreuz etc.)
Deko kostet natürlich auch.
Später kann der Sarg ganz normal und ohne Einbußen in der Qualität für eine normale Beerdigung verwendet werden.
Allein vom leer rumstehen und angeguckt werden verschleißt ein Sarg ja nicht 😉
Bei uns war vor 30 Jahren mal eine Explosion in der hiesigen Sprengstofffabrik mit mindestens einem Toten. Da wurden, meines Wissens, nur ein paar Stofffetzen beerdigt. Mehr ist nicht übrig geblieben.
Zum zweiten Teil der Frage: Warum nicht? Wenn bereits ein Grab vorhanden ist, fällt es nicht sehr auf, wenn man bei der Grabpflege diskret eine Urne versenkt. Man braucht es ja nicht an die Große Glocke zu hängen. Kein Problem dürfte der private Garten für so ein Scheingrab sein.