Allgemein

Leichenhalle

Wie viele Bestatter haben ja auch wir eine eigene Leichenhalle.
In den meisten Bundesländern ist es vorgesehen, daß Verstorbene unverzüglich in eine Leichenhalle überstellt werden müssen.

Will ein Bestatter die Verstorbenen eine gewisse Zeit bei sich lagern, sei es in einer Kühlzelle, sei es in einem Aufbahrungsraum oder sei es sogar in einer Feierhalle, dann können örtliche Behörden da ein Mitspracherecht haben.

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Als wir unsere Räumlichkeiten vor Jahren nach einem großen Umbau fertiggestellt hatten, sagte sich die halbe Stadtverwaltung zum Zwecke der Abnahme und Kontrolle bei uns an und so kamen über sechs Wochen verteilt Abordnungen von Behördenvertretern zu uns: das Friedhofsamt, das Gewerbeamt, das Gesundheitsamt und das Ordnungsamt. Ein etwas kurzarmiger Glatzkopf kam sogar zweimal, weil er in seiner Eigenschaft als Sachbearbeiter beim Friedhofsamt auch die Ortspolizeibehörde verkörpert.

Besonders wichtig war jedoch Ronny Glotz, ein kleiner Mann mit ostdeutschen Wurzeln, der hier beim TÜV untergekommen ist.

Nachdem die Behörden alles für gut befunden hatten und auch die entsprechenden Bescheinigungen der Hersteller, des Ingenieurbüros und des Architekten vorlagen, hing von seiner Begutachtung letztlich alles ab.

Herr Glotz schaute, prüfte, kroch in jeden Winkel, auch in ganz enge, deshalb nimmt man da vermutlich auch so kleine Männer für diesen Job und leuchtete mit einer Taschenlampe in jedes Eck.
Schließlich wiegte er bedenklich den Kopf hin und her und als er die Kühlzellen überprüfte, machten die neuen Gummidichtungen an den Türen schmatzende, saugende Geräusche. So fand der kleine Mann heraus, daß die Dichtungen der Kühltürzellen, Quatsch: Kühlzellentüren, aus Polykarstadtacetat (oder so) waren und nicht aus Polyklingonkaufhofgummi (oder so).
Jedenfalls seien diese Dichtungen nicht für diesen Zweck zugelassen weil sie nicht „lebensmittelecht“ waren und deshalb verweigerte er seinen Stempel auf der Prüfkarte.

Wir hätten nun ein Gegengutachten erstellen lassen können, eine Herstellerbescheinigung beschaffen können und die Dinger auswechseln lassen können.
Stattdessen habe ich mich zuerst geärgert, dann verdutzt geschaut und schließlich darum gebeten, er solle doch nach zwei Tagen wiederkommen, bis dahin hätten wir die Dinger austauschen lassen.
Der Mann kam dann auch nach zwei Tagen, sehr wichtig! Und dann strich er mit den Fingern über das Gummi und meinte: „Sehen Sie, es geht doch! Warum nicht gleich beim ersten Mal?“

Wir alle nickten ganz betroffen, versicherten ihm, daß das nie wieder vorkomme und verabschiedeten ihn, nachdem er uns das begehrte Zertifikat gegeben hatte.

Manni meinte dann: „Und der hat wirklich nicht gemerkt, daß wir die Dichtungen nur mit Talkum eingerieben haben?“

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