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Leichenschau – Wie sollen sich Bestatter verhalten?

Immer noch rechnen Ärzte bei der Abrechnung von Leichenschaugebühren „phantasievoll“ ab. Das heißt, sie berechnen Mehr, als ihnen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) überhaupt zusteht.

Selbstverständlich darf man unterstellen, dass viele Ärzte angesichts der komplizierten Aufschlüsselung der einzelnen möglichen Gebühren Fehler machen. Allerdings drängt sich nach dem, was mir in diesem Jahr alles an fehlerhaften Rechnungen vorgelegt wurde, der Eindruck auf, dass manche Ärzte ganz bewusst noch Gebührenpositionen mit aufschreiben, die auf eine Leichenschau einfach nicht zutreffen.

Die Rechnungen werden oft den Angehörigen geschickt oder diesen zur sofortigen (!) Bezahlung vorgelegt. In Unkenntnis zahlen die Hinterbliebenen dann völlig überzogene Beträge.

Was abgerechnet werden kann, steht in diesem aufschlussreichen Artikel:

https://bestatterweblog.de/kosten-der-leichenschau-2020/

Was aber soll ein Bestatter tun, wenn ihm eine überhöhte Leichenschaurechnung unterkommt?

Nun, wir stehen seit Jahren auf dem Standpunkt, dass uns eine evtl. Minderbezahlung der Ärzte nichts angeht. Das müssen die Ärzte über ihre Standesvertretungen mit dem Gesetzgeber ausmachen.
Unser Interesse liegt bei der fairen Behandlung der Angehörigen, die als Laien keinen Durchblick haben.
In der Vergangenheit haben die Ärzte die ihrer Meinung nach zu niedrigen Sätze durch eine phantasievolle Auslegung der GOÄ zu kompensieren versucht.
In 2020 wurden die Sätze der GOÄ aber angepasst.
Hiernach gibt es feste und überschaubare Sätze für die Ärzte.
Es gibt unserer (also der Bestatter) Meinung nach überhaupt keinen Grund, jetzt noch eine phantasievolle Auslegung der Gebühren zu tolerieren.
Ich rate allen Bestattern, nur die wesentlichen Positionen der GOÄ zu akzeptieren und überhöhte Rechnungen mit einem Hinweis auf die GOÄ einfach nicht zu begleichen, sondern dem Arzt zur Korrektur zurückzusenden.
Also Hinweis empfehle ich den Bestattern immer dazuzuschreiben: „Die vorliegende Rechnung bekommen wir so leider nicht abgerechnet, da sie nicht der aktuellen GOÄ entspricht.

Allerdings gebe ich den Bestattern immer zu bedenken, dass ja auch sie häufig genug „phantasievoll“ abrechnen (beispielsweise volle Fahrtkosten abrechnen, obwohl mehrere Leichen transportiert wurden ect.).

Außerdem sind die Ärzte nicht unsere Gegner, sondern eher weitere Beteiligte im gesamten Ablauf.

Foto: pixabay CC00

BILDQUELLEN

  • arzt-pixabay: Pixabay

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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 30. November 2020

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Ingrid Hoerner
3 Jahre zuvor

Ich dachte auch, dass nach der neuen GOÄ die Ärzte nicht mehr mit überhöhten Rechnungen aufwarten. Scheinbar bekommen mache aber den Hals nicht voll. Es ärgert mich maßlos, dass diese letzte Leistung nicht zur Krankenkassenleistung gehört. Sollte man hier nicht ansetzen, damit dieser Mist aufhört? Evtl. über eine Petition? Die Kassen zahlen bei manchen Dingen Summen, die sind jenseits von Gut und Böse und so sinnlos. Mehrere Millionen für einen Patienten der künstlich beatmet wird. Und das garantiert schon sinnloserweise über einen Zeitraum von mind. 5 Jahre. Pflegestufe 5 und die reinen Kosten für die Beatmung belaufen sich auf 25.000 € x 12 x 5 = 1,5 Mio. also pro Jahr = 300.000 €. Dafür könnte man für 1.500 Personen die Kosten für die Leichenschau – 200 € – bezahlen. Kosten für die Krankenkassen pro Jahr für Leichenschauen wären ca. 180 Mio. Hört sich zwar viel an, ist aber ein lächerlicher Betrag, wenn man mal diverse andere Kosten anschaut. Wenn man damals, als es um die Abschaffung des Sterbegeldes ging, wenigstens diese Leistung bei der… Weiterlesen »




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