Hallo,
in einem Gewässer in Leipzig wurden kürzlich Leichenteile gefunden (2 Gliedmaßen, 1 Torso), von denen inzwischen wohl feststeht, dass sie von einem Mann stammen.
Mir stellt sich die Frage, wie und wann „so etwas“ beerdigt wird?
Erst, wenn alle restlichen „Einzelteile“ gefunden sind, oder wie geht das?
Ich wäre Ihnen für eine Antwort verbunden,
die Frage ist jetzt nicht lebensnotwendig für mich, aber interessiert mich.Viele Grüße
S.
Das muss man jeweils individuell handhaben.
Wie ich die deutsche Bürokratie kenne, gibt es mit Sicherheit irgendwo eine Bundeswehrvorschrift, die exakt besagt, ab wann von einem Menschen noch wie viel genug vorhanden ist, um von einer Leiche im Sinne des Bundeswehrversorgungswerks zu sprechen…
Normalerweise ist es so, daß man separate Körperteile nicht einzeln bestatten lassen kann. Darauf bin ich ja auch in meinem letzten Buch eingegangen, als ein Mann anfragte, ob er einen einzelnen Arm oder ein einzelnes amputiertes Bein schon mal beerdigen lassen kann.
Einem solchen Wunsch wird man nicht entsprechen, weil es auf diese Weise dazu kommen könnte, dass ein Mensch sozusagen stück- oder scheibchenweise an verschiedenen Stellen bestattet wäre.
Ist jetzt aber von einem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verstorbenen Menschen nichts weiter übrig als nur ein kleiner Teil des Körpers, so wird man diesen Teil bestatten und zwar sozusagen stellvertretend für den Rest.
Was also im Falle eines noch lebenden Menschen als Amputat Sondermüll ist, mutiert unter Umständen bei einem Verstorbenen zur Leiche.
Anders wird das im hier geschilderten Fall aussehen.
Mit Torso, also dem Rumpfkörper und zwei Gliedmaßen ist ja der weitaus größere Teil des Körpers vorhanden und es dürfte außer Frage stehen, daß der Rest (Kopf und zwei weitere Gliedmaßen) nicht selbständig irgendwo weiterleben.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
aus dem sächsischen Bestattugnsgesetz;
Zweiter Abschnitt; Leichenwesen
§ 9 Begriffsbestimmungen
(1) Menschliche Leiche im Sinne des Gesetzes ist der Körper eines Menschen, der sichere Zeichen des Todes aufweist. Als menschliche Leiche gilt auch ein Körperteil, ohne den ein
Lebender nicht weiterleben könnte. […]“
Bundeswehrvorschrift?
Ich habe mal von einem Fall gehört, wo ein Stahlkocher in den glühenden Stahl gefallen ist. Da war nix mehr von übrig, was man hätte bergen und bestatten können. Man nahm einen symbolischen Stahlabstich (der Rest des Stahls wurde ganz normal weiterverarbeitet).
Das Leben hält sich halt nicht immer an irgendwelche Verordnungen.
Ich denke mal, die Körperteile werden ohnehin erst mal eine Zeitlang als Beweisstücke in der Pathologie bleiben, die Indentität muss geklärt werden etc. Währenddessen können ja ggf. noch weitere Teile gefunden werden. An Hand der Teile kann auch geklärt werden, ob derjenige lebend oder tot zerteilt wurde.
Sollten nach Abschluss der Ermittlungen und der Freigabe und Bestattung der „Leiche“ noch weitere Teile gefunden werden, hängt es vermutlich von der ursprünglichen Bestattung ab, wie der Rest behandelt wird. Nur Angehörige werden wohl ein gewisses Interesse haben, dass der Tote im Grab beinander ist und eine neuerliche Bestattung beauftragen. Namenlose Leichenteile werden, denk ich mal, halt wiederum als namenlose Leichenteile bestattet, ohne darauf zu achten, wo der Rest vorher gelandet war.
> und es dürfte außer Frage stehen, daß der Rest (Kopf und zwei > weitere Gliedmaßen) nicht selbständig irgendwo weiterlebt Sicher? Eine Befragung vor Gericht: Anwalt: „Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?“ Arzt: „Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.“ Anwalt: „Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?“ Arzt: „Nein, er sass auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere.“ (dies hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört … aber …) Anwalt: „Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?“ Arzt: „Nein.“ Anwalt: „Haben Sie den Blutdruck gemessen?“ Arzt: „Nein.“ Anwalt: „Haben Sie die Atmung geprüft?“ Arzt: „Nein.“ Anwalt: „Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?“ Arzt: „Nein.“ Anwalt: „Wie können Sie so sicher sein, Doktor?“ Arzt: „Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.“ Anwalt: „Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein konnen?“ Arzt: „Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte.“ (diese Antwort hat dem Arzt 3.000… Weiterlesen »
[quote]“Mit Torso, also dem Rumpfkörper und zwei Gliedmaßen ist ja der weitaus größere Teil des Körpers vorhanden und es dürfte außer Frage stehen, daß der Rest (Kopf und zwei weitere Gliedmaßen) nicht selbständig irgendwo weiterleben.“[/quote] Diese Meinung teile ich angesichts der heute möglichen Transplantationserfolge nicht ganz. Angenommen: Ein stinkreichter Typ hat einen Sohn. Dieser sei zwar wohlgenährt und gesund, aber geistig stark zurückgeblieben. Nun möchte der Herr Papa sein Vermögen irgendwann einmal an seinen Sohn vererben, auf daß dieser dieses Vermögen auch wieder an die Enkel und Urenkel weitergibt. Der verblödete Sohn würde aber alles verspielen oder verschenken und danach mitsamst der Familie Hartz-4 gehen. Für den stinkereichen Papa gäbe es dann auch nur Hartz-4 – Bestattung. Wie windet sich der Herr Papa nun aus dieser Problemsituation ? Variante A: Er adoptiert einen halwegs intelligenten Sohn, der sich dann später auch herzlichst um das dumme Brüderchen kümmere. Leider bleibt da immer noch ein gewisses Restrisiko, denn was verbindet denn das schlaue Adoptivsöhnchen mit der neuen Familie, insbesondere, wenn die Adoption schon im relativ erwachsenem Alter… Weiterlesen »
@Faultier
kann ich auch was von dem Räucherwerk haben?
@ kall.
Ist doch interessant.
Was Räuchermännchenqualm so alles bewirkt.
Eventuell könnten das auch Nachwirkungen vom Glühwein sein.
Jingle bells….
B. A.
sondern selbst angebaute pflanzliche Nahrungsmittel !
Die erweitern den Geist auch ohne Zusatzstoffe.
Das Faultier