Hallo,
in einem Gewässer in Leipzig wurden kürzlich Leichenteile gefunden (2 Gliedmaßen, 1 Torso), von denen inzwischen wohl feststeht, dass sie von einem Mann stammen.
Mir stellt sich die Frage, wie und wann „so etwas“ beerdigt wird?
Erst, wenn alle restlichen „Einzelteile“ gefunden sind, oder wie geht das?
Ich wäre Ihnen für eine Antwort verbunden,
die Frage ist jetzt nicht lebensnotwendig für mich, aber interessiert mich.Viele Grüße
S.
Das muss man jeweils individuell handhaben.
Wie ich die deutsche Bürokratie kenne, gibt es mit Sicherheit irgendwo eine Bundeswehrvorschrift, die exakt besagt, ab wann von einem Menschen noch wie viel genug vorhanden ist, um von einer Leiche im Sinne des Bundeswehrversorgungswerks zu sprechen…
Normalerweise ist es so, daß man separate Körperteile nicht einzeln bestatten lassen kann. Darauf bin ich ja auch in meinem letzten Buch eingegangen, als ein Mann anfragte, ob er einen einzelnen Arm oder ein einzelnes amputiertes Bein schon mal beerdigen lassen kann.
Einem solchen Wunsch wird man nicht entsprechen, weil es auf diese Weise dazu kommen könnte, dass ein Mensch sozusagen stück- oder scheibchenweise an verschiedenen Stellen bestattet wäre.
Ist jetzt aber von einem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verstorbenen Menschen nichts weiter übrig als nur ein kleiner Teil des Körpers, so wird man diesen Teil bestatten und zwar sozusagen stellvertretend für den Rest.
Was also im Falle eines noch lebenden Menschen als Amputat Sondermüll ist, mutiert unter Umständen bei einem Verstorbenen zur Leiche.
Anders wird das im hier geschilderten Fall aussehen.
Mit Torso, also dem Rumpfkörper und zwei Gliedmaßen ist ja der weitaus größere Teil des Körpers vorhanden und es dürfte außer Frage stehen, daß der Rest (Kopf und zwei weitere Gliedmaßen) nicht selbständig irgendwo weiterleben.
Hashtags:
Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:
Keine Schlagwörter vorhanden
aus dem sächsischen Bestattugnsgesetz;
Zweiter Abschnitt; Leichenwesen
§ 9 Begriffsbestimmungen
(1) Menschliche Leiche im Sinne des Gesetzes ist der Körper eines Menschen, der sichere Zeichen des Todes aufweist. Als menschliche Leiche gilt auch ein Körperteil, ohne den ein
Lebender nicht weiterleben könnte. […]“
Bundeswehrvorschrift?
Ich habe mal von einem Fall gehört, wo ein Stahlkocher in den glühenden Stahl gefallen ist. Da war nix mehr von übrig, was man hätte bergen und bestatten können. Man nahm einen symbolischen Stahlabstich (der Rest des Stahls wurde ganz normal weiterverarbeitet).
Das Leben hält sich halt nicht immer an irgendwelche Verordnungen.
Ich denke mal, die Körperteile werden ohnehin erst mal eine Zeitlang als Beweisstücke in der Pathologie bleiben, die Indentität muss geklärt werden etc. Währenddessen können ja ggf. noch weitere Teile gefunden werden. An Hand der Teile kann auch geklärt werden, ob derjenige lebend oder tot zerteilt wurde.
Sollten nach Abschluss der Ermittlungen und der Freigabe und Bestattung der „Leiche“ noch weitere Teile gefunden werden, hängt es vermutlich von der ursprünglichen Bestattung ab, wie der Rest behandelt wird. Nur Angehörige werden wohl ein gewisses Interesse haben, dass der Tote im Grab beinander ist und eine neuerliche Bestattung beauftragen. Namenlose Leichenteile werden, denk ich mal, halt wiederum als namenlose Leichenteile bestattet, ohne darauf zu achten, wo der Rest vorher gelandet war.
> und es dürfte außer Frage stehen, daß der Rest (Kopf und zwei
> weitere Gliedmaßen) nicht selbständig irgendwo weiterlebt
Sicher?
Eine Befragung vor Gericht:
Anwalt: „Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?“
Arzt: „Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.“
Anwalt: „Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?“
Arzt: „Nein, er sass auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere.“
(dies hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört … aber …)
Anwalt: „Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?“
Arzt: „Nein.“
Anwalt: „Haben Sie den Blutdruck gemessen?“
Arzt: „Nein.“
Anwalt: „Haben Sie die Atmung geprüft?“
Arzt: „Nein.“
Anwalt: „Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?“
Arzt: „Nein.“
Anwalt: „Wie können Sie so sicher sein, Doktor?“
Arzt: „Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.“
Anwalt: „Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein konnen?“
Arzt: „Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte.“
(diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen
Ehrenbeleidigung eingebracht. Er hat sie wortlos, aber mit
Genugtuung bezahlt)
[quote]“Mit Torso, also dem Rumpfkörper und zwei Gliedmaßen ist ja der weitaus größere Teil des Körpers vorhanden und es dürfte außer Frage stehen, daß der Rest (Kopf und zwei weitere Gliedmaßen) nicht selbständig irgendwo weiterleben.“[/quote]
Diese Meinung teile ich angesichts der heute
möglichen Transplantationserfolge nicht ganz.
Angenommen:
Ein stinkreichter Typ hat einen Sohn.
Dieser sei zwar wohlgenährt und gesund,
aber geistig stark zurückgeblieben.
Nun möchte der Herr Papa sein Vermögen irgendwann
einmal an seinen Sohn vererben, auf daß dieser
dieses Vermögen auch wieder an die Enkel und
Urenkel weitergibt.
Der verblödete Sohn würde aber alles verspielen oder
verschenken und danach mitsamst der Familie
Hartz-4 gehen. Für den stinkereichen Papa gäbe es dann
auch nur Hartz-4 – Bestattung.
Wie windet sich der Herr Papa nun aus dieser
Problemsituation ?
Variante A:
Er adoptiert einen halwegs intelligenten Sohn,
der sich dann später auch herzlichst um das dumme
Brüderchen kümmere.
Leider bleibt da immer noch ein gewisses Restrisiko,
denn was verbindet denn das schlaue Adoptivsöhnchen
mit der neuen Familie, insbesondere, wenn die Adoption
schon im relativ erwachsenem Alter erfolgt sei ?
Variante B:
Man verbinde die hinzugekaufte Intelligenz per
Transplantation fest und unzerstörbar mit den
eigenen Sohn und somit den eigenen Genen.
Also braucht man doch nur einen neuen Kopf auf den
eigenen Sohn zu transplantieren.
Vorher wird aber getestet, ob es auch keine Komplikationen
gibt, also werden zuerst zwei neue Gliedmaßen angenäht.
Dabei kann der Chirurg gleich schon mal beweisen, ob er
auch die Nervenstränge perfekt zusammenbringt, denn das
ist dann bei der Halswirbelsäule wichtig.
Ist die OP gelungen, dann entsorgen die Kleinkriminellen
die überzähligen Gliedmaßen und den Torso mitsamst den
nicht familieneigenen Geschlechtsorganen.
Es liegt m.E. kein Verbrechen vor, denn beide Männer
leben ja noch.
Der Dumme hat seinen Körper, seine Geschlechtsorgane
und somit seine Fortpflanzungsfähigkeit bewahrt.
Nur sein funktionsuntüchtiges Hirn und zwei Gliedmaßen
hat er abtrennen lassen – angesichts des künftigen
Erfolges kein Verlust.
Der Kluge hat seine Persönlichkeit bewahrt und großen
Reichtum hinzugewonnen. Dafür hat er seinen Torso und
zwei Gliedmaßen entfernen lassen.
Das ist doch ein besseres Geschäft, als ein gelungener
Versicherungsbetrug.
Niemand ist tot, niemand fühlt sich geschädigt,
alle haben an Lebensqualität gewonnen und blicken
frohen Mutes in die Zukunft.
( nun wird sicher auch klar, daß so etwas nur in einer
guten Privatklinik möglich ist und daß in der Fachpresse
niemals über gelungene Gehirntransplantationen berichtet
wird )
Das Faultier
@Faultier
kann ich auch was von dem Räucherwerk haben?
@ kall.
Ist doch interessant.
Was Räuchermännchenqualm so alles bewirkt.
Eventuell könnten das auch Nachwirkungen vom Glühwein sein.
Jingle bells….
B. A.
sondern selbst angebaute pflanzliche Nahrungsmittel !
Die erweitern den Geist auch ohne Zusatzstoffe.
Das Faultier